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2021W – Universität Innsbruck

Doktoratsstudium Architektur

Curriculum (2021W)

Doctor of Philosophy

Dauer/ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Unterrichtssprache
Deutsch/Englisch

Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis

Fakultät
Fakultät für Architektur

Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8

ISCED-F 
0731 Architektur und Städteplanung

Studienkennzahl
UC 794 715 xxx

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Informationen zum Curriculum (2021W)

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.

Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Module und Dissertation

AB
Pflichtmodule 10 ECTS-APDissertation 150 ECTS-AP
Dissertationsvorhaben5 ECTS-AP   Verteidigung der Dissertation (Rigorosum)5 ECTS-AP Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Abhandlung, die einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis innerhalb des Forschungsfeldes und der Disziplin darstellt. Anders als die Diplom- und Masterarbeit dient sie dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen. Sie kann aus einer Monographie oder einer kumulativen Arbeit, also aus inhaltlich oder methodisch in Zusammenhang stehenden Artikeln, bestehen. Das Thema der Dissertation ist dem Bereich der Architektur zu entnehmen. Im Falle einer Dissertation, die einer entwerferischen oder praxisorientierten, bzw. einer kreativ- hypothetischen Arbeitsweise folgt (siehe Qualitätsprofil), besteht die Dissertation neben einem schriftlichen, reflektierenden Textteil aus Arbeiten eigener Urheberschaft (Entwürfe, Gebäude, sonstige realisierte Arbeiten, filmische Arbeiten, Zeichnungen, Modelle, Ausstellungen, Installationen, etc.), bzw. einer Reflexion von Arbeitsprozessen innerhalb der Rahmenschrift (Zusammenfassung). Auch hier wird je nach Struktur und Inhalt zwischen den grundsätzlichen Formaten der Monographie und kumulativen Dissertation unterschieden.
Wahlmodule20 ECTS-AP
Gemäß Curriculum sind zwei Wahlmodule im Umfang von insgesamt 20 ECTS-AP zu absolvieren.

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Das „Doctor of Philosophy“ – Doktoratsstudium Architektur gibt Absolventinnen und Absolventen von Diplom- und Masterstudien der Architektur die Möglichkeit, neues Wissen über spezifische Problemstellungen in der Architektur zu generieren, ihre Forschung und/oder praktische Arbeit in einen wissenschaftlichen Kontext zu bringen und den daraus resultierenden Erkenntnisgewinn zu kommunizieren. Sie verfügen über die erforderlichen Fähigkeiten, sich erfolgreich im nationalen und internationalen Umfeld zu positionieren.

Das Studium fördert dabei unterschiedliche innovative Forschungsfelder und -methoden innerhalb der Disziplin der Architektur. Dazu gehören neben den etablierten wissenschaftlichen Formaten auch Herangehensweisen, die auf die Erschließung kreativer und künstlerischer Prozesse oder architektonischer Praxis abzielen, wie zum Beispiel die designorientierte Forschung (Research by Design), praxisgeleitete Forschung (Practice-based Research) oder kunstgeleitete Forschung (Arts-based Research). Das Studium dient der Weiterentwicklung und Befähigung zu eigenständiger, wissenschaftlicher, interdisziplinärer Arbeit sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf der Grundlage von Diplom- und Masterstudien.

Erwartete Lernergebnisse

Die Absolventinnen und Absolventen des „Doctor of Philosophy“ – Doktoratsstudium Architektur sind fundiert mit Methoden und Ansätzen der aktuellen architekturpraktischen und -theoretischen Forschung vertraut. Sie verfügen über das erforderliche Wissen und die erforderlichen Fertigkeiten und Kompetenzen, um methodisch einwandfreie Lösungen für interdisziplinäre Fragen mit direktem Bezug zur Architektur zu erarbeiten und umzusetzen.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, planend und analysierend in universitären und außeruniversitären (Forschungs-)Einrichtungen ihres Forschungsbereichs tätig zu werden. Als berufliche Tätigkeiten kommen vor allem wissenschaftliche Tätigkeiten an Universitäten, in Forschungsinstitutionen und anderen postsekundären Bildungseinrichtungen, in Forschungsabteilungen öffentlicher und privater, nationaler und internationaler Institutionen, und in leitenden Positionen von Organisationen infrage.

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
Österreichische Notenskala Definition %-Satz
1SEHR GUT: Hervorragende Leistung85,8= 100%
2 GUT: Generell gut, einige Fehler10,2
3BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler3,1
4GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien0,9
5NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit

Dezember 2021


Gesamtbeurteilung der Qualifikation


Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Erläuterungen und Richtlinien zum „Doctor of Philosophy“ - Doktoratsstudium Architektur

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