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Der Artikel befasst sich mit den strafrechtlichen Folgen des Auslösens einer Lawine in Österreich und Italien. Der Rechtsvergleich zeigt, dass zwischen den beiden Rechtssystemen einige wesentliche Unterschiede bestehen. Unter anderem kann festgestellt werden, dass in Italien - anders als in Österreich - das Verursachen einer Lawine bereits dann strafbar ist, wenn sie eine abstrakte Gefährdung für Dritte mit sich bringt, sprich auch wenn sich im konkreten Fall zwar niemand im Gefahrenbereich befand, dies aber theoretisch möglich war.
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Der Beitrag analysiert die Gesetzesreform im Wintersport und die Regelung des Prinzips der Eigenverantwortung. Der Schwerpunkt liegt auf der Eigenverantwortung des Opfers und der Rolle, die ihm im Rahmen des italienischen Strafrechts zugewiesen werden kann, um die strafrechtliche Verantwortung des Täters zu begrenzen oder auszuschließen.
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Der Beitrag, welcher im Rahmen des Projekts veröffentlicht wurde, setzt sich kritisch mit der Rechtsprechung zu Fällen auseinander, in denen sich die verletzte Person einer Straftat, der damit verbundenen Gefahr bewusst ausgesetzt hat. Neben der Betrachtung von Fällen in den Bereichen des Straßenverkehrs, der Arbeitsunfälle und des Gesundheitswesens, gilt besondere Aufmerksamkeit auch der Rechtsprechung zu gefährlichen Aktivitäten am Berg.
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Veranstaltung: "Graubünden forscht 2022".
Vom 21. bis 22. September fand in Davon (CH) eine interdisziplinäre Forschungstagung statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde auch das Projekt einem breiten internationalen Publikum präsentiert. Während die EURAC Bozen den technischen Aspekt der Projektarbeit vorstellte, widmeten sich die die beiden Projektmitarbeiter der Universität Innsbruck dem rechtlichen Teil. Zentrale Herausforderung dabei war es die projektgegenständliche Thematik in einer für juristische Laien verständlichen Art und Weise zu vermitteln.
Veranstaltung: "Il principio di autoresponsabilità nella società e nel diritto".
Vom 16.-17. September 2022 findet in Trient eine Tagung zu einem projektgegenständlichen Thema statt. Gegenstand dieser Veranstaltung, welche vom Institut für Rechtswissenschaften der Universität Trient organisiert wird, ist das Prinzip der Eigenverantwortung und dessen Stellenwert in der Gesellschaft und im Recht. Zu den Vortragenden gehört u.a. auch Projektleiterin Prof. Margareth Helfer von der Universität Innsbruck. Zusammen mit Prof. Luigi Cornacchia von der Universität Bergamo, wird sie sich dem Thema der Eigenverantwortung im Strafrecht widmen.
Die Tagung beginnt an beiden Veranstaltungstagen um jeweils 09:30 Uhr.
L'autoresponsabilità nel diritto penale: quo vadis? Inquadramento e applicazione giurisprudenziale nell'ordinamento austriaco - S. Schwitzer (Archivio penale, rivista web 2/2022).
Der Beitrag untersucht die strafrechtliche Eigenverantwortung aus einem rechtsvergleichenden Gesichtspunkt unter Heranziehung der österreichischen und italienischen Rechtsordnung. Besondere Berücksichtigung findet dabei die hierzu bestehende Rechtsprechung. Trotz bestehender Unterschiede in der Einordnung und Qualifizierung des Eigenverantwortlichkeitsprinzips könnte dieses auch in Italien eine wichtige Rolle für eine ausgewogenere Antwort des Staates in bestimmten Fällen strafrechtlich relevanten Verhaltens spielen, in denen das Opfer maßgeblich mitgewirkt hat.
La responsabilità civile nelle attività sportive: qualche precisazione dalla Suprema Corte - S. Schwitzer (Website der Zeitschrift Rivista di diritto sportivo).
Mit dem Beschluss Nr. 35602 vom 19.11.2021 entschied die sechste Sektion des Kassationsgerichtshofs in Rom über einen Fall im Bereich der zivilrechtlichen Haftung bei Ausübung von Kontaktsportarten. Gegenstand des Verfahrens war ein Unfall, der sich bei einer Pürfung zum Erhalt des sog. "Schwarzen Gürtels" in der Kampfsportart "Ju Jitsu" ereignet hat. Dabei fügte der Kandidat dem für die Durchführung der Prüfung als Gegner eingesprungenen Dritten eine Verletzung im Nasenbereich zu.
Diese Entscheidung des Kassationsgerichtshofes erscheint von großer Relevanz, da einerseits wichtige Aspekte zur zivilrechtlichen Haftung für Schäden, die iZm der Ausübung von Kontaktsportarten verursacht werden, behandelt werden (v.a. die Einordnung der Einwilligung in das damit einhergehende Risiko in den Bereich der Fahrlässigkeit) und andererseits eine Anwendbarkeit dieser u.a. auch auf Prüfungen, die im Rahmen dieser sportarten durchgeführt werden, festgestellt wird.
Bericht zur Tagung „Naturgefahren, Risikowahrnehmung und strafrechtliche Haftungsfragen am Berg“ - 17.-18.03.2022 in Bozen.
Am 17.-18.03.2022 fand an der EURAC Research in Bozen die Tagung „Naturgefahren, Risikowahrnehmung und strafrechtliche Haftungsfragen am Berg“ statt. Organisiert wurde diese Veranstaltung von der Universität Innsbruck im Rahmen des EUREGIO- Forschungsprojekts „Naturgefahr Berg: Risikomanagement und Verantwortung“, das von der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol - Abteilung Innovation, Forschung, Universität und Museen über die Ausschreibung „Research Südtirol/Alto Adige 2019“ gefördert wird. Projektpartner sind, neben zahlreichen technischen Partnern, die Universitäten Innsbruck, Bozen und Trient sowie das Forschungszentrum EURAC Research.
Gegenstand der Tagung waren einerseits die Themen Naturgefahren, Verhalten im alpinen Gelände und Risikowahrnehmung bei Ausübung sportlicher Aktivitäten am Berg, andererseits die Untersuchung strafrechtlicher Haftungsfragen, die bei Bergunfällen auch und v.a. in Bezug auf diese Themen auftreten. Zentral ist dabei insbesondere die Frage, ob ein eigenverantwortliches Verhalten des verunglückten Bergsportlers zu einem Ausschluss strafrechtlicher Verantwortlichkeit von etwaigen Dritten führen kann.
Die rege Teilnahme vor Ort und über Online-Streaming zeigten, wie aktuell und brisant das Thema ist. Unter den Teilnehmer*innen befanden sich insbesondere Rechtsanwälte, Alpinisten, Geologen und Ingenieure aus dem In- und Ausland, sowie schließlich zahlreiche Bergbegeisterte. Es zeigt sich, dass Haftungsfragen am Berg längst nicht mehr nur ein in juristischen Fachkreisen diskutiertes Thema sind, sondern das Thema auch von ganz allgemeinem Interesse ist.
Der erste Tagungstag war technisch-alpinistischen und juristischen Inhalten gewidmet. Vertreter*innen verschiedener Organisationen und Projektpartner setzten sich mit den Gefahren am Berg in den verschiedensten Situationen auseinander und schilderten dabei Erfahrungen aus erster Hand. Im Zuge der am Runden Tisch stattfindenden Diskussion wurden schließlich zentrale Aspekte der Risikowahrnehmung aus den verschiedensten Blickwinkeln genauer diskutiert, auch anhand spannender Fälle aus der Rechtspraxis und im grenzüberschreitenden Kontext.
Wesentlicher Bestandteil des ersten Tagungstages war darüber hinaus die Vorstellung erster Ergebnisse einer im Sommer/Herbst 2021 immer im Rahmen des Projekts durchgeführten empirischen Untersuchung zur Risikowahrnehmung am Berg. An den Umfragen, von denen eine vor Ort im Raum Sexten (Südtirol) und die andere mittels Online-Fragebogen im EUREGIO-Raum durchgeführt wurde, nahmen insgesamt knapp 4.000 Personen teil. Diese kombinierte Untersuchung ist von grundlegender Bedeutung, da sie direkt auf das Verhalten und die Entscheidungsprozesse von Personen bei Ausübung von Bergsportaktivitäten abzielt und als solche eine rechtlich präzisere Analyse von Unfällen am Berg ermöglicht.
Am zweiten Tag dominierten juristische und rechtsvergleichende Fragestellungen. Insbesondere wurde das Thema der Eigenverantwortung und der möglichen Einordnung des eigenverantwortlichen Verhaltens der verletzten Person im Strafrechtsaufbau analysiert. In der österreichischen Rechtslehre und Rechtsprechung ist das Prinzip der Eigenverantwortung (auch Autonomieprinzip genannt) als Strafausschließungsgrund mehrheitlich anerkannt. Die Diskussion beschränkt sich daher in erster Linie auf die Voraussetzungen bzw. die Grenzen der Anwendbarkeit dieses Prinzips. In Italien ist man davon aktuell noch relativ weit entfernt, wenn sich auch gerade in den letzten Jahren zeigt, dass das Prinzip der Eigenverantwortung von einem Teil der Rechtslehre und in einzelnen Gerichtsentscheidungen durchaus anerkannt wird und dessen vermehrte Berücksichtigung fordert. In diesem Zusammenhang wichtig zu erwähnen ist, dass die bislang zögerliche Haltung Italiens sich dadurch erklären lässt, dass diese einerseits auf den unterschiedlichen Aufbau der Strafrechtssysteme im deutsch- und italienischen Rechtsraum zurückzuführen ist. Andererseits resultiert das Bestehen teils gegensätzlicher Meinungen zum Thema in einer Unsicherheit über die korrekte dogmatische Einordnung des Eigenverantwortlichkeitsprinzips im italienischen Strafrecht.
Wie sich im Zuge der Tagung gezeigt hat, ist gerade der interdisziplinäre Austausch zur Haftung am Berg sehr interessant und insbesondere lohnend für die weitere Projektarbeit mit Abschluss Ende 2022, in die auch die Datenauswertung der Umfragen und deren rechtliche Einordnung fallen wird. Die Komplexität der Risikowahrnehmung im alpinen Raum bleibt dabei zentrales Thema. Denn wie sowohl in den gehaltenen Vorträgen als auch in den stattgefundenen Diskussionen hervorgehoben wurde, hängt diese von einer Reihe von Variablen ab (wie z.B. der Persönlichkeit, der Ausbildung und der Erfahrung des Bergsteigers oder etwa auch davon, ob der sport einzeln oder in der Gruppe ausgeübt wird). Darüber hinaus scheinen die im Rahmen der empirischen Untersuchung erhobenen Daten darauf hinzudeuten, dass Unterschiede in der Risikowahrnehmung vor Ort (während der sportlichen Betätigung) und jener außerhalb des spezifischen Kontextes der Ausübung einer bestimmten sportart (z.B. zu Hause bei der Planung einer Wanderung usw.) bestehen. All dies ist einerseits aus rechtlicher Sicht von grundlegender Bedeutung, denn nur unter Bezugnahme auf die tatsächlich bestehende Risikowahrnehmung kann ein Bergunfall rechtlich korrekt eingeordnet und bewertet werden. Andererseits ist es auch aus praktischer Sicht wichtig zu verstehen, wie das Risiko bei Ausübung von sportlichen Aktivitäten am Berg wahrgenommen wird, um daran anknüpfend auch die Art der Information und Aufklärung über Risiken noch effizienter zu machen. Gerade das Wissen um Wahrnehmungsverzerrungen vor Ort ist wichtig, um hier anzusetzen und präventiv tätig zu werden, um noch gezielter die Sicherheit am Berg zu erhöhen und Bergunfälle weiter zu verringern.
Die Gesamtanalyse der erhobenen Daten und die daraus erzielten abschließenden Forschungsergebnisse werden im Herbst auf der Abschlusstagung des Forschungsprojekts am 10.-11.11.2022 an der Universität Innsbruck vorgestellt werden.
Hier zur Aufzeichnung der Tagung:
https://www.youtube.com/watch?v=pqBvHCgSes8
https://www.youtube.com/watch?v=xeXQCg7XX74
Tagung: Naturgefahren, Risikowahrnehmung und strafrechtliche Haftungsfragen am Berg
HINWEIS: Die Tagung musste pandemiebedingt auf den 17.-18.3.2022 verschoben werden. Aus organisatorischen Gründen wurde außerdem der Standort gewechselt. Neuer Austragungsort: Eurac Research Bozen.
Weitere Informationen hierzu werden rechtzeitig online gestellt werden.
Der Weg zur Risikokultur, M. Helfer (Zukunft Forschung - Das Magazin für Wissenschaft und Forschung der Universität Innsbruck, Ausgabe 2/2021, 13. Jg.).
In der Ausgabe 2/2021, Junge Forschung, ist ein auf ein Interview der Projektleiterin Margareth Helfer aufbauender Beitrag zum Forschungsprojekt "Naturgefahr Berg: Risikomanagement und Verantwortung" erschienen. Insbesondere wird die im Rahmen des Projektes durchgeführte Forschungstätigkeit dargelegt und einige hierbei relevante Themen angesprochen. Der Beitrag kann unter obigem Link abgerufen werden.
Fragebogen zum Risikoverhalten am Berg
Um Fragen des Risikoverhaltens und der Sicherheit am Berg näher auf den Grund zu gehen, arbeitete das Projektteam in den letzten Monaten in enger Zusammenarbeit an einem wissenschaftlichen Fragebogen. Nun ist es endlich soweit: Der Fragebogen wurde fertiggestellt und ist hier aufrufbar. Über eine Teilnahme würden wir uns sehr freuen.
Know-how zum Thema Bergsport - R. Daurer (Bergwelten, 28. April 2021).
Bergsportler und Freizeitbegeisterte aufgepasst! Im Onlinemagazin "Bergwelten" findet ihr unter der Sektion "Berg-Know-How" grundlegendes Wissen, welches für einen erfolgreichen und sicheren Aufenthalt am Berg essenziell ist. Im verlinkten Artikel erfährt man beispielsweise, welche elf Dinge in einen sorgfältig gepackten Wanderrucksack gehören und warum man diese bei jeder Tour mitführen sollte.
Statistische Daten 2020 des Nationalen und des Trentiner Berg- und Höhlenrettungskorps -
Am 20. April berichteten die beiden Bergrettungskorps über ihre Aktivitäten im vergangenen Jahr. Die Statistik zeigt, dass trotz Pandemie die Zahl der Rettungseinsätze gestiegen ist. Der Grund dieses Anstieges liegt vor allem in der durch das Coronavirus hervorgerufenen Situation, insbesondere in den Beschränkungen der Bewegungsfreiheit zwischen Regionen bzw. Staaten, die dazu geführt haben, dass viele Italiener ihren Urlaub in den Bergen verbracht haben.
Links:
Nationale Berg- und Höhlenrettung: https://news.cnsas.it/dati-2020-del-soccorso-alpino-e-speleologico-record-di-interventi/
Berg- und Höhlenrettung Trient: https://www.soccorsoalpinotrentino.it/i-dati-2020-del-soccorso-alpino-e-speleologico-trentino/
Neuregelung der Sicherheitsmaßnahmen im Wintersport - Gesetzesvertretendes Dekret vom 28. Februar 2021, Nr. 40.
In Ausführung des Artikels 9 des Gesetzes vom 8. August 2019, Nr. 86, wurde von der Regierung am 28. Februar 2021 das G.v.D. Nr. 40 erlassen (im Gesetzesanzeiger der Republik Italien veröffentlicht am 19. März 2021), mit welchem neue Maßnahmen zur Sicherheit im Wintersport auf- und außerhalb der Skipisten eingeführt wurden. Deren Inkrafttreten wurde allerdings auf den 01.01.2022 aufgeschoben (Artikel 30, Absatz 11 des Gesetzesdekretes vom 22. März 2021, Nr. 41).
Von diesen sticht insbesondere die für die Touren- bzw. Variantenskifahrer und die Schneeschuhwanderer eingeführte Verpflichtung hervor, die Sicherheits- bzw. Notfallausrüstung (LVS-Gerät, Sonde und Schaufel) mit sich zu führen, sollten sie sich bei Lawinengefahr außerhalb der präparierten Pisten bewegen. Die Untersuchung der rechtlichen Auswirkungen dieser neuen Verhaltensnorm, deren Verstoß mit einer Verwaltungsstrafe von Euro 100 bis Euro 150 geahndet wird, fließt in die im Rahmen des vorliegenden Projektes durchgeführte Forschungstätigkeit ein.
Es wird auf die zu diesen neuen Maßnahmen erfolgten Stellungnahmen des AVS und des CAI Italien verwiesen.
La natura umana degli incidenti da valanga – M. Tonelli (Lo Scarpone, 15. Februar 2021).
In dem in der Zeitschrift Lo Scarpone (herausgegeben vom Club Alpino Italiano) veröffentlichten Artikel wird auf einen besorgniserregenden Trend hingewiesen: Immer mehr Menschen wagen sich unvorbereitet in die schneebedeckten Berge. Der technische Direktorder AINEVA, dott. Geol. Igor Chiambretti, erklärt welche Gefahren davon ausgehen können.
Lawinenlagebericht - was steht da eigentlich drin? – M. Stadler (Bergzeit, 11. Februar 2020).
Im Onlinemagazin „Bergzeit“ wird erklärt, welche Informationen ein Lawinenbericht enthält, wie man diese für die Tourenplanung einsetzt und welche Unterschiede es zwischen den verschiedenen Warndiensten gibt.
Euregio Lawinenlagebericht: für Tirol, Südtirol und Trentino.
Lawinenwarndienste AINEVA und Meteomont: für ganz Italien.
Die Justiz wedelt mit – M. Larcher (ff 5/2021, 4. Februar 2021).
Im Artikel „Die Justiz wedelt mit“, erschienen im Südtiroler Wochenmagazin ff, wurde Dr. Stefan Tappeiner, Richter am Landesgericht Bozen, zur rechtlichen Bewertung einer Lawinenauslösung in Italien interviewt.
Beyond the Expected—Residual Risk and Cases of Overload in the Context of Managing Alpine Natural Hazards, S. Hartmann/L. Pedoth/C. Dalla Torre/S. Schneiderbauer (in Int J Disaster Risk Sci, 2021).
Bauliche Schutzmaßnahmen sollen die Bevölkerung und die Infrastruktur bis zu einem bestimmten vordefinierten Schutzziel vor Naturgefahren schützen. Extremereignisse mit Intensitäten, die die Kapazität dieser Schutzbauten übersteigen, werden als "Überlastfälle" bezeichnet und sind mit "Restrisiken" verbunden, die nach der Umsetzung von Schutzmaßnahmen verbleiben. Um den Restrisiken zu begegnen und die Schäden aus Überlastereignissen zu reduzieren, ist eine Kombination von baulichen Schutzmaßnahmen und zusätzlichen, nicht baulichen Maßnahmen erforderlich. Basierend auf Daten, die durch eine Literaturrecherche, eine Fragebogenerhebung, Experteninterviews und einen Expertenworkshop gesammelt wurden, beleuchten die Autoren dieser Studie den Status quo sowie die wichtigsten Herausforderungen im Umgang mit Restrisiken und Überlastfällen in den Alpenländern im Zusammenhang mit geohydrologischen Gefahren und gravitativen Massenbewegungen. Dieser Artikel stellt einen ganzheitlichen konzeptionellen Rahmen vor, der die Beziehungen zwischen Restrisiken, Überlastfällen und Schutzzielen sowohl im Kontext von Risk Governance als auch von integriertem Risikomanagement beschreibt. Dieser Rahmen ist wertvoll für Entscheidungsträger, die ein verbessertes Management von Naturgefahren anstreben, das das Restrisiko und Überlastfälle in Alpenländern und Berggebieten weltweit angemessen berücksichtigt.
Diritto penale e autoresponsabilità, Tra paternalismo e protezione dei soggetti vulnerabili, herausgegeben von M. Helfer/M. Ronco (Buchreihe Menschenwürde und Menschenrechte, EUPHUR, Band 3, Nomos/Giappichelli, Baden-Baden/Torino, 2020).
Für das Forschungsprojekt „Naturgefahr Berg: Riskomanagement und Verantwortung“ ist das kürzlich erschienene Buch „Diritto penale e autoresponsabilità, Tra paternalismo e protezione dei soggetti vulnerabili“ von größtem Interesse. Der Band dokumentiert die Referate der rechtsvergleichenden Tagung zur Eigenverantwortung im Strafrecht an der Universität Innsbruck. Im Zentrum steht die rechtliche Relevanz des freiwilligen Beitrags des Opfers zum Tatgeschehen unter dem Gesichtspunkt der Einschränkung der Haftung des mutmaßlichen Täters. Die Beiträge zeigen die Hauptlinien der aktuellen wissenschaftlichen Debatte, in deren Mittelpunkt schuldhafte Erfolgsdelikte auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und ähnlicher Bereiche mit enger Interaktion zwischen Täter und Opfer stehen. Die in Deutschland, Österreich und Italien abweichenden Lösungen sind auf unterschiedliche paternalistische Rechtsgrundhaltungen zurückzuführen, die es kritisch zu hinterfragen gilt.
Mit Beiträgen von Cornelius Prittwitz, Uwe Murmann, Klaus Schwaighofer, Luigi Cornacchia, Ombretta Di Giovine, Gabriele Civello, Enrico Mario Ambrosetti, Vincenzo Militello, Salvatore Dovere, Donato Castronuovo, Antonella Massaro, Kolis Summerer, Silvia Tordini Cagli, Margareth Helfer und Mauro Ronco.
Recht & Lawine – Dr. Stefan Tappeiner, Richter am Landesgericht Bozen (Vortrag im Rahmen des Seminars Sicher durch den Winter, 5/5, vom 21. Dezember 2020).
Im Rahmen des vom AVS organisierten Seminars „Sicher durch den Winter“ hielt Dr. Stefan Tappeiner, Richter am Landesgericht Bozen, einen Vortrag mit dem Titel Recht & Lawine, wobei er die rechtliche Situation in Italien bzgl. der Auslösung von Lawinen anhand von konkreten Beispielen aus der Praxis, sowie unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofes darlegt.
Vortrag Recht und Lawine abspielbar über die Online-Plattform YouTube
Der Vortrag Recht & Lawine von Dr. Stefan Tappeiner ist der letzte der insgesamt fünfteiligen Beitragsreihe, die vom AVS zum Thema Lawine organisiert wurde. In den vorherigen Vorträgen wird auf die richtige Vorbereitung und das korrekte Verhalten bei Lawinengefahr eingegangen. Alle fünf Videobeiträge sind auf der Onlineplattform YouTube abrufbar.
La sentieristica nella normativa e nella giurisprudenza – G.P. Boscariol (Buchreihe Montagna e Diritto, herausgegeben vom Club Alpino italiano, 2020).
Das im Rahmen der Buchreihe Montagna e Diritto vom Club Alpino Italiano (CAI) herausgegebene Buch setzt sich mit den verschiedenen Normen auseinander, die in Italien die Wanderwege und die damit zusammenhängenden Aspekte regeln. Das vom Autor verfolgte Ziel ist die Darlegung und der Vergleich der in den einzelnen Regionen und Autonomen Provinzen geltenden Regelungen. Bei der eingehenden Behandlung der verschiedenen verfassungsrechtlichen und institutionellen Zuständigkeiten geht der Autor auch auf die Rolle des CAI ein, der sich um die Instandhaltung der Wege kümmert.
Das Buch ist im Online-Shop des CAI erhältlich
Vorsicht „Werte“, H. Peskoller (Bergauf, 01.2020).
Sicherheit oder Freiheit? Oder geht auch beides gleichzeitig? Im Online Magazin Bergauf des ÖAV (Österreichischer Alpenverein) ist ein spannender Beitrag erschienen, der die Frage nach den Werten beleuchtet, die in der Gesellschaft im Hinblick auf den Bergsport existieren. Ausgegangen wird hierbei von jenen Werten, die sich der ÖAV in seiner Satzung festgeschrieben hat und wie diese in der Gesellschaft interpretiert und diskutiert werden, wobei vor allem auch auf das Spannungsverhältnis zwischen den eingangs erwähnten Grundwerten „Sicherheit und Freiheit“ eingegangen wird.
Besonderes Augenmerk verdient auch die Betrachtung der Eigenverantwortung aus einer ethisch-sozialen Sichtweise, die mit dem Wert der Freiheit in einem unausweichlichen Abhängigkeitsverhältnis steht.
Prevenzione dei sinistri in area valanghiva. Attività sportive, aspetti normativo-regolamentari e gestione del rischio, herausgegeben von A. Melchionda/S. Rossi (Buchreihe Quaderni della Facoltà di Giurisprudenza, Universität Trient, Band Nr. 41, Editoriale Scientifica, Neapel, 2019).
Das Buch sammelt die Ergebnisse eines Forschungsprojektes, das mit einer interdisziplinären Methode positive und kritische Aspekte im Zusammenhang mit der Ausübung von sportlichen Aktivitäten in Lawinengebieten analysiert hat. Immer häufiger kommt es zu Lawinenabgängen durch Skitourengeher, Freerider und Wanderer. Grund dafür ist die massive Anthropisierung der freien alpinen Gebiete, ausgelöst durch ein Tourismusmarketing, welches die Ausübung des Skifahrens abseits der Pisten bewirbt. Die Folgen gehen jedoch über die natürliche Dimension hinaus und ziehen präzise zivilrechtliche Haftungen und strafrechtliche Verantwortlichkeiten nach sich, die eine Untersuchung der Charakteristik, der Dynamik und der Lage einer Schneeentladung, sowie der Risikobereitschaft der Beteiligten erfordern. Das Buch behandelt diese Aspekte und skizziert den relevanten Beitrag der meteorologischen, statistischen, juristischen und psychologischen Wissenschaften für ein besseres Verständnis des komplexen Phänomens.
Digitale Ausgabe hier kostenlos erhältlich
Urteil des Kassationsgerichtshof Nr. 14263/2019.
Mit diesem Urteil wurden vom Höchstgericht einige wesentliche Aspekte zur Anwendung der Artt. 426 und 449 c.p. angesprochen.
So wurde das Prinzip der notwendigen Rechtsgutverletzung bestätigt, indem man, auch unter Verweis auf die eigene Rechtsprechung und jener des Verfassungsgerichtshofes, darauf hinwies, dass die in diesen Normen vorgesehenen Straftatbestände nicht als vermutete, sondern als abstrakte Gefährdungsdelikte zu qualifizieren seien und die Tat im Einzelfall ein Gefährdungspotenzial gegenüber dem geschützten Rechtsgut entfalten müsse.
In diesem Zusammenhang wurde auf die in der Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofes bestehende, aus den Artt. 426 und 449 c.p. abgeleitete Definition des Begriffes Lawine laut Artt. 426 und 449 c.p. verwiesen (siehe hierzu z.B. KassGH, Sek. IV, 13.03.2015, Nr. 14859), laut der eine Lawine nur dann in den Anwendungsbereich der genannten Strafnormen fällt, wenn sie ein makroskopisches Ausmaß annimmt und entsprechend über eine solche Kraft verfügt, das Leben oder die Unversehrtheit einer unbestimmten Anzahl an Personen gefährden zu können.
Diesbezüglich gilt aber zu betonen, dass das Höchstgericht mit diesem Urteil die von den Verteidigern der Angeklagten hierzu eingebrachte Lehre des anthropisierten Gebietes nicht teilt. Für das Bestehen eines entsprechenden Gefährdungspotenzials sei nicht ausschlaggebend, dass die Lawine in einem anthropisierten Gebiet niedergeht, da auch in unbesiedelten Gebieten andere Personen (wie z.B. andere Skitourengeher) anwesend sein und durch die Lawine verletzt werden bzw. sterben könnten.
Entwurf des Gesetzesvertretenden Dekrets zur Durchführung von Art. 9 des Gesetzes Nr. 86/2019.
In Italien wird derzeit ein Entwurf eines Gesetzesvertretenden Dekretes diskutiert, mit dem unter anderem der alpine Wintersport neu geregelt werden soll. Generell sind strengere Regelungen und mehr Kontrollen auf und außerhalb der Piste vorgesehen.
Unter anderem sieht der Entwurf vor, dass all jene, die sich außerhalb der Pisten in „schneebedecktem Gebiet“ aufhalten, künftig verpflichtet sind eine Lawinenausrüstung (LVS-Gerät, Schaufel, Sonde) mit sich zu führen. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht diese Pflicht lediglich für Skitourengeher und auch nur dann, wenn äußere Umstände auf eine konkrete Lawinengefahr hindeuten.
Der CAI (Club alpino Italiano) äußerte sich kritisch zu diesem Entwurf (Anmerkungen des CAI).