Diplomstudium pharmazie
Curriculum (2003W)
Ab dem Wintersemester 2015/2016 darf eine Zulassung zu diesem Studium nicht mehr erfolgen. Das nachfolgende Bachelorstudium finden Sie hier »
Magistra/Magister der pharmazie (Mag.pharm.)
Dauer/ECTS-AP
9 Semester/270 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Voraussetzung
Matura/Äquivalentes Zeugnis
Fakultät
Fakultät für Chemie und pharmazie
Studienkennzahl
UC 449
Zusatzprüfung
Die Zusatzprüfung aus Biologie und Umweltkunde ist vor Zulassung zum Studium abzulegen, wenn dieses Fach nicht nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule (an der Oberstufe) erfolgreich absolviert wurde. Die Zusatzprüfung aus Latein ist bis zur vollständigen Ablegung der ersten Diplomprüfung abzulegen, wenn dieses Fach nicht an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich absolviert wurde.
* Informationen zum Studienplan (2003W)
Die Gesamtfassung des Studienplans spiegelt den aktuell gültigen Studienplan wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Studienplans inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Studienplanversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 29.06.2015, 77. Stück, Nr. 507 (Auflassung ordentlicher Studien)
- Studienplan/Gesamtfassung (ab 01.10.2014)
- Mitteilungsblatt vom 07.05.2014, 19. Stück, Nr. 379 (Festlegung der Zulassungsfrist für das Wintersemester 2014/2015)
- Mitteilungsblatt vom 19.02.2014, 12. Stück, Nr. 213 und 214 (Änderung Aufnahmeverfahren und Kosten)
- Mitteilungsblatt vom 11.04.2013, 25. Stück, Nr. 236 (Verordnung Aufnahmeverfahren)
- Mitteilungsblatt vom 05.06.2013, 37. Stück, Nr. 312 (Festlegung der Zulassungsfrist)
- Studienplan/Gesamtfassung (ab 01.10.2011)
- Mitteilungsblatt vom 08.06.2011, 26. Stück, Nr. 459 (Änderung des Studienplans)
- Studienplan/Gesamtfassung (ab 01.10.2010)
- Mitteilungsblatt vom 23.06.2010, 42. Stück, Nr. 335 (Änderung des Studienplans)
- Mitteilungsblatt vom 24.05.2006, 32. Stück, Nr. 183 (Änderung des Studienplans)
- Mitteilungsblatt vom 19.05.2004, 28. Stück, Nr. 208 (Änderung des Studienplans)
- Mitteilungsblatt vom 26.06.2003, 33. Stück, Nr. 309
Studieneingangs- und Orientierungsphase
Die Regelungen zur Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) treten mit Studienjahr 2014/2015 außer Kraft und sind dann für alle Studierenden dieses Studiums nicht mehr anzuwenden.
Für Studierende, die ihr Studium vor dem 01.10.2014 (Studienjahr 2014/2015) begonnen haben, bedeutet das, dass die bisher im Curriculum als „STEOP-Lehrveranstaltungen“ ausgewiesenen Lehrveranstaltungen, wie alle Lehrveranstaltungen, bei negativem Prüfungsergebnis viermal wiederholt (= fünf Prüfungsantritte) werden können. Bereits erfolgte Antritte werden gemäß § 77 (2) UG auf die Zahl der zulässigen Prüfungsantritte angerechnet.
(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst ein Semester (30 ECTS-AP) und hat der oder dem Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung ihrer oder seiner Studienwahl zu schaffen.
(2) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen, die zweimal wiederholt werden dürfen, abzulegen:
1. Ringvorlesung pharmazie (VO 2, 3 ECTS-AP)
2. Einführung in stöchiometrisches Rechnen und Biostatistik (VO 2, 2 ECTS-AP)
3. Allgemeine Chemie und anorganische Arzneistoffe (VO 4, 6 ECTS-AP)
4. Grundlagen der Biologie für Pharmazeuten (VO 3, 4 ECTS-AP)
(3) Der positive Erfolg bei den in Z 2 genannten Prüfungen berechtigt zur Absolvierung aller weiteren, über die Studieneingangs- und Orientierungsphase hinausgehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Studienplan vorgesehenen Diplomarbeit. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Fächer / Module
Das Diplomstudium der pharmazie besteht aus drei Studienabschnitten. Die Gesamtstudiendauer beträgt neun Semester, die Gesamtstundenzahl 223 Semesterstunden, davon entfallen 23 Semesterstunden auf freie Wahlfächer.
Im Rahmen des pharmaziestudiums wird Wissen aus verschiedenen Fächern vermittelt, wobei eine Gliederung in die vier Kernfächer
Pharmakognosie
Pharmakologie und Toxikologie
Pharmazeutische Chemie sowie
Pharmazeutische Technologie
vorgenommen werden kann. Diese Kernfächer stellen die Prüfungsfächer des zweiten Studienabschnitts dar.
Die Lehrveranstaltungen des ersten Studienabschnitts dienen der Vermittlung des erforderlichen Grundlagenwissens in Mathematik, Physik, EDV, Chemie und Analytik, Biologie, Hygiene und Mikrobiologie, Anatomie, (Patho-)Physiologie und Erste Hilfe. Diese Lehrveranstaltungen sind folgenden propädeutischen Prüfungsfächern zugeordnet: Propädeutische biologisch-medizinische Fächer, Propädeutische chemische Fächer, Interdisziplinäre Fächer.
Die Lehrveranstaltungen des dritten Studienabschnitts sind den Prüfungsfächern Spezielle pharmazie 1 bzw. Spezielle pharmazie 2 zugeordnet. Im Rahmen dieser Lehrveranstaltungen erfolgt eine Weiterführung und Vertiefung des Kernwissens, eine Spezialisierung und die Vorbereitung zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten (Diplomarbeit).
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 24,8 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 28,2 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 26,4 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 20,6 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Prüfungsprotokoll (1. Diplomprüfung)
- Prüfungsprotokoll (2. Diplomprüfung)
- Prüfungsprotokoll (3. Diplomprüfung)
- Anmeldung der Diplomarbeit
- Deckblatt der Diplomarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Diplomarbeit beifügen)
- Sperre der Diplomarbeit
- Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUNDBeiblatt
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragte
Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Alexandra Koschak
Studiendekan
Assoz. Prof. Dr. Thomas Müller