Montagsseminarreihe "Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts"
"EU-Kartellrecht geht Schiedsrecht vor - Auswirkungen des Basaltsteinbruch-Beschlusses
des BGH (KZB 75/21) auf die Praxis"
Montag, 27.11.2023
18:30 Uhr
University of New Orleans Saal ("UNO-Saal", Innrain 52) und online via Zoom.
Zur Anmeldung.
Vortragender: Prof. Dr. Wolfgang Wurmnest, LL.M. (Berkeley), Universität Hamburg
Diskussion mit: RA Dr. Johannes Barbist, M.A. (Limerick), Binder Grösswang, Innsbruck
Das Thema
Es ist ein allgemeiner Grundsatz der Schiedsgerichtsbarkeit, dass Schiedssprüche nur einer eingeschränkten Kontrolle durch staatliche Gerichte unterworfen sind. Ein Strang dieser Kontrolle ist die Nachprüfung des Schiedsspruchs im Hinblick auf Verstöße gegen den ordre public. Diese Kontrolle soll Verstöße gegen zentrale Gerechtigkeitsvorstellungen einer Rechtsordnung unterbinden. Die Frage, welche kartellrechtlichen Normen zum Ordre public zählen, ist bislang allerdings lediglich in Grundzügen geklärt. Darüber hinaus ist die Prüfungstiefe umstritten. Sollen lediglich offensichtliche Verstöße gegen die Auslegung und Anwendung des Kartellrechts korrigiert werden oder jede Falschanwendung des Rechts? Mit Beschluss vom 27. September 2022 (KZB 75/21) hat der Bundesgerichtshof in einem eher atypisch gelagerten Fall entschieden, dass Schiedssprüche im Hinblick auf die Anwendung der (deutschen) Missbrauchskontrolle (§§ 19–21 GWB) „in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einer uneingeschränkten Kontrolle durch das ordentliche Gericht unterliegen“. Die Veranstaltung soll die Tragweite des Beschlusses für die Schiedspraxis beleuchten.
Ankündigung: