Anerkennung von Prüfungen
II. Antragstellung
- Ansuchen: online ausfüllen, abspeichern und ausdrucken
- Studienblatt: aktuelle Version ausdrucken
- Bestätigung des Studienerfolges: aktuelle Version ausdrucken
- Beiblatt: das zutreffende Beiblatt auswählen, online ausfüllen, abspeichern und vollständig ausdrucken (siehe unten)
-
Gleichwertigkeitsüberprüfung durch die AntragstellerIn:
a. Kopie(n) der anzuerkennenden Lehrveranstaltung(en) einschließlich ihrer Inhaltsbeschreibung(en) (s. vorlesungsverzeichnis der betreffenden Universität bzw. postsekundären Bildungseinrichtung) entsprechend der Vorgabe durch das Beiblatt ordnen. Es empfiehlt sich, eine entsprechende Datei mit diesen Inhalten für die Dauer des Anerkennungsverfahrens anzulegen.
b. Vergleich von Inhalt, Umfang und Prüfungsmodus der anzuerkennenden Leistung mit der vom Curriculum geforderten Leistung (Curricula)
c. Bei annähernder Gleichwertigkeit: Beiblatt entsprechend ausfüllen
d. Die Unterlagen von 5a.) mittels Büroklammer (keine Heftklammer!) an das Beiblatt heften
- Einreichen: Die unter 1.–5. aufgelisteten und sorgfältig ausgefüllten Formulare und Nachweise (bitte keine Originale) in ausgedruckter Form (einseitig gedruckt und nicht geknickt) einen Umschlag stecken, je nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens wie folgt adressieren und im jeweiligen Institut abgeben oder per Post senden:
Dr.phil.habil. Petra Reinhartz (zuständig für die Nachnamen A-M)
Dr. Peter Münte (Nachnamen N-Z)
Beratung für alle Anfangsbuchstaben:
Laura Bergmoser
Jeden Mittwoch von 11:00-12:30 Uhr
Liebeneggstr. 8
Etage: 01, Zimmer: 01-08
Beratung auf E-Mail-Anfrage (laura.bergmoser@student.uibk.ac.at)
(Etwaige Ausfälle werden hier veröffentlicht.)
Ab dem 22.7 wird wieder eine Sprechstunde angeboten, allerdings nur (!) mit vorheriger Terminvereinbarung!
- Ansuchensformular und Beiblätter im Downloadbereich
Formular Ansuchen um Anerkennung
III. Prüfung des Ansuchens auf Anerkennung
Dauer (bei vollständig eingereichtem Ansuchen): max. 2 Monate (vgl. UG 2002 §78 (8)). Unvollständige Anträge können die Antragsbearbeitung verzögern.
IV. Bescheidmäßige Entscheidung über das Ansuchen
- E-Mail-Verständigung über die abgeschlossene Prüfung des Antrages.
- Die AntragstellerIn nimmt einen Termin zur mündlichen Bescheidverkündigung wahr.
- Die AntragstellerIn erhält eine Kopie des unterschriebenen Ansuchens ausgehändigt. Nur auf Antrag wird ein schriftlicher Bescheid durch die Rechtsabteilung ausgestellt.
- Das Original des Antrags erhält eine Nummer durch die Zentrale Registratur der Universität, die diese wiederum dem Prüfungsreferat mitteilt. Für den Abschluss des Studiums wird die Anerkennung vom Prüfungsreferat herangezogen.