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Wissenschaftliches Arbeiten – Universität Innsbruck

Wissenschaftliches Arbeiten

Damit das «jeweilige Studium» an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Innsbruck positiv abgeschlossen werden kann, muss gegen Ende des Studium eine Bachelor-, Master-, Diplomarbeit oder eine Dissertation eingereicht werden.

Die nachfolgenden Inhalte bieten chronologisch sortiert wichtige Informationen hinsichtlich der Thematik des wissenschaftlichen Arbeitens an der Universität Innsbruck.

1) Umfang wissenschaftlicher Arbeiten

Hinsichtlich des Umfanges wissenschaftlicher Arbeiten wurde zur Orientierung für Studierende die 

  Leitlinien zum Umfang schriftlicher (wissenschaftlicher) Arbeiten

geschaffen, welche es zu beachten gilt.

2) Konkrete Ausgestaltung wissenschaftlicher Arbeiten

Wie die wissenschaftliche Arbeit konkret aufgebaut werden kann und soll, welche Zitierregelungen anzuwenden sind sowie organisatorische Fragen betreffend das  Prozedere beim Verfassen der wissenschaftlichen Arbeit (Betreuungszeiten, Ansprechperson bei auftretenden Fragen, Korrekturphasen, Abgabemodalitäten zb in Teilen oder komplett nach Fertigstellung, Druck etc.) können je nach Betreuer unterschiedlich ausgestaltet sein und sind daher mit dem jeweiligen Betreuer individuell abzuklären.

3) Eigenständigkeit von wissenschaftlichen Arbeiten (Plagiat)

Wissenschaftliche Arbeiten bedürfen neben inhaltlicher und methodischer Qualität auch ihrer Eigenständigkeit. 
Einer der gravierendsten Verstöße gegen diese Regeln ist die unbefugte Verwertung fremden geistigen Eigentums unter Anmaßung der eigenen Autorenschaft (Plagiat). Dies gilt es zu vermeiden.

  Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis – Universität Innsbruck

 4) Elektronische Einreichung wissenschaftlicher Arbeiten

Entsprechend den „Richtlinien der Universität Innsbruck zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von Wissenschaftlichen Arbeiten“, veröffentlicht im mitteilungsblatt vom 20.09.2017, sind alle Studierenden eines Diplom‐, Master‐ oder Doktoratsstudiums der Universität Innsbruck verpflichtet, zusätzlich zur Einreichung ihrer Print‐Arbeit, eine PDF‐Fassung ihrer wissenschaftlichen Arbeit einzureichen.

Das

  Merkblatt Elektronische Einreichung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten

       Merkblatt Elektronische Einreichung von Habilitationsschriften 

beschreibt den genauen Ablauf hinsichtlich der elektronischen Einreichung.


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