Masterstudium Gender, Kultur und Sozialer Wandel
curriculum (2010W)
Master of Arts
Dauer/ECTS-AP
4 Semester/120 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Voraussetzung
Bachelorabschluss/Äquivalenter Abschluss und Sprachnachweis
Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F
0314 Soziologie und Kulturwissenschaften
Studienkennzahl
UC 066 907
Ab dem Wintersemester 2024/2025 darf eine Zulassung zu diesem Studium nur nach dem neuen curriculum erfolgen.
Das curriculum ist die Grundlage eines Studiums. Mit einem Blick auf das curriculum zum Masterstudium Gender, Kultur und Sozialer Wande erhältst du einen detaillierten Überblick zu Aufbau, Inhalt, Prüfungsordnung und Qualifikationsprofil dieses Masters.
Durch das curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden. Zum Beispiel welche Kriterien für die Anmeldung zum Masterstudium Gender, Kultur und Sozialer Wande erfüllt werden müssen, wie lange das Studium dauert, welche Module zu absolvieren sind und vieles mehr.
Für das Masterstudium Gender, Kultur und Sozialer Wande gilt aktuell das curriculum 2010W.
Informationen zum Curriulum 2010W
Die Gesamtfassung des curriculums spiegelt das aktuell gültige curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: curriculum in der geltenden Fassung
- curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2021)
- Mitteilungsblatt vom 30.06.2021, 90. Stück, Nr. 899 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 24.06.2021, 85. Stück, Nr. 885 (Änderung des curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 05.05.2021, 62. Stück, Nr. 712 (Berichtigung des curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 05.08.2020, 45. Stück, Nr. 500 (Äquivalenzliste)
- curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2020)
- Mitteilungsblatt vom 30.04.2020, 25. Stück, Nr. 343 (Änderung des curriculums)
- curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2019)
- Mitteilungsblatt vom 28.06.2019, 67. Stück, Nr. 591 (Änderung des curriculums)
- curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2017)
- Mitteilungsblatt vom 18.09.2017, 58. Stück, Nr. 771 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 23.05.2017, 40. Stück, Nr. 587 (Änderung des curriculums)
- curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2014)
- Mitteilungsblatt vom 10.09.2014, 46. Stück, Nr. 652 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 27.06.2014, 36. Stück, Nr. 540 (Änderung des curriculums)
- curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2010)
- Mitteilungsblatt vom 29.09.2010, 54. Stück, Nr. 484 (Berichtigung der Verlautbarung des curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 21.06.2010, 35. Stück, Nr. 320
Voraussetzung
Fachlich infrage kommende Bachelorstudien an der Universität Innsbruck:
- Bachelorstudium Anglistik und Amerikanistik
- Bachelorstudium Erziehungswissenschaft
- Bachelorstudium Europäische Ethnologie
- Bachelorstudium Französisch
- Bachelorstudium Germanistik
- Bachelorstudium Geschichte
- Bachelorstudium Italienisch
- Bachelorstudium Katholische Religionspädagogik
- Bachelorstudium Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät
- Bachelorstudium Philosophie an der Philosophisch-Historischen Fakultät
- Bachelorstudium Politikwissenschaft
- Bachelorstudium Slawistik
- Bachelorstudium Soziologie
- Bachelorstudium Spanisch
- Bachelorstudium Sprachwissenschaft
- Bachelorstudium Translationswissenschaft
- Bachelorstudium Vergleichende Literaturwissenschaft
- Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften – Management and Economics
- Diplomstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:
Insgesamt mindestens 20 ECTS-AP aus folgenden Bereichen:
- Kernbereich Methoden der kultur-, geistes-, sozial- oder wirtschaftswissenschaftlichen Empirie
- Kernbereich Genderfragen in den Kultur- und Sozialwissenschaften
- Kernbereich Theorieentwicklung in den Bereichen Kultur, Medien und Gesellschaft
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
10,0 ECTS-AP: PM Theorien und Geschichte der Geschlechterverhältnisse I
10,0 ECTS-AP: PM Ungleicheit, Differenz und Macht I
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul1
1 Anstelle der im curriculum angeführten Wahlmodule bzw. der Module aus anderen Master-Curricula der Universität Innsbruck im Ausmaß von mindestens 20 ECTS-AP, kann auch ein Wahlpaket im Ausmaß von 30 ECTS-AP absolviert werden.
10,0 ECTS-AP: PM Theorien und Geschichte der Geschlechterverhältnisse II
10,0 ECTS-AP: PM Ungleicheit, Differenz und Macht II
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul1
1 Anstelle der im curriculum angeführten Wahlmodule bzw. der Module aus anderen Master-Curricula der Universität Innsbruck im Ausmaß von mindestens 20 ECTS-AP, kann auch ein Wahlpaket im Ausmaß von 30 ECTS-AP absolviert werden.
5,0 ECTS-AP: PM Vorbereitung der Masterarbeit
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul1
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul1
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul1
1 Anstelle der im curriculum angeführten Wahlmodule bzw. der Module aus anderen Master-Curricula der Universität Innsbruck im Ausmaß von mindestens 20 ECTS-AP, kann auch ein Wahlpaket im Ausmaß von 30 ECTS-AP absolviert werden.
20,0 ECTS-AP: Masterarbeit
5,0 ECTS-AP: Begleitseminare zu Masterarbeit
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul1
1 Anstelle der im curriculum angeführten Wahlmodule bzw. der Module aus anderen Master-Curricula der Universität Innsbruck im Ausmaß von mindestens 20 ECTS-AP, kann auch ein Wahlpaket im Ausmaß von 30 ECTS-AP absolviert werden.
Semester | ECTS-AP | Titel |
---|---|---|
Wahlpaket
Im Rahmen des Masterstudiums kann ein Wahlpaket im Umfang von 30 ECTS-AP absolviert werden.
Weiterführende Informationen bzw. eine Liste möglicher Wahlpakete sind abrufbar unter:
https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/wahlpakete/
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Entrepreneurship im Umfang von 45 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-entrepreneurship
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 50 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 32,7 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 12,9 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 4,4 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Prüfungsprotokoll
- Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
- Formblatt Praxis
Formulare und Ablauf der Einreichung der Masterarbeit (gültig seit 01.11.2023)
Anerkennungen
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Universitätsstraße 15
Studienbeauftragte
Ass.-Prof. Mag. Dr. Heike Welte
Gender Studies
http://www.uibk.ac.at/leopoldine/gender-studies
Homepage
http://www.uibk.ac.at/ma-gender/