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FAQ – Universität Innsbruck

FAQ

Die Anmeldung erfolgt online auf der Homepage der personalentwicklung.  Der Fortbildungswunsch wird eingetragen und der/die Dienstvorgesetzte automatisiert per E-Mail darüber verständigt (geknüpft an die VIS-Berechtigung für die Abwesenheitsverwaltung). Die Genehmigung/Ablehnung erfolgt im VIS:online durch die Vorgesetzte bzw. den Vorgesetzten. Bei Genehmigung wird die Anmeldung an die personalentwicklung weitergeleitet. Die Teilnahme an einer Veranstaltung ist erst definitiv, wenn im VIS:online der Status "Teilnahme durch PE bestätigt" erscheint.

Es sind maximal vier Anmeldungen pro Periode möglich. Ausgenommen von dieser Begrenzung sind Veranstaltungen, die unter der Rubrik Kursplätze in letzter Minute aufscheinen.

Jede Veranstaltung erfordert eine durchgehende Anwesenheit.

Die Vergabe der Kursplätze erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen (außer bei Seminaren für einen speziellen Personenkreis).

Jener Zeitraum einer internen Fortbildung, der in die Sollarbeitszeit fällt, kann jedenfalls als Arbeitszeit verbucht werden. Ob auch Zeiträume als Arbeitszeit gebucht werden können, die über die Sollarbeitszeit hinausgehen, ist Vereinbarungssache zwischen Mitarbeiterin oder Mitarbeiter und Ihrer/Ihrem Vorgesetzten und hängt maßgeblich davon ab, in wessen überwiegendem Interesse der Besuch der Fortbildung ist. Für Zeiträume, die über die Sollarbeitszeit hinausgehen, besteht kein Anspruch auf Überstundenzuschläge.

Das Fortbildungsprogramm der Universität Innsbruck erscheint jährlich im Juli. Aktuelle Informationen zu den Veranstaltungen sind auf der Homepage der personalentwicklung veröffentlicht.

Die Kosten für die Veranstaltungen im internen Fortbildungsprogramm werden von der personalentwicklung getragen. Die Teilnahme ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Innsbruck kostenlos. 

Die Abmeldung von einer gewählten Fortbildung erfolgt im VIS:online unter Persönliche Daten>Meine Fortbildungen. Bei Stornierungen, die eine Woche vor Veranstaltungsbeginn oder kurzfristiger getätigt werden bzw. bei Nichtteilnahme an der Fortbildung werden Stornogebühren in der Höhe von € 7,30 pro UE verrechnet.

Stornogebühren werden nicht verrechnet, wenn eine Kollegin bzw. ein Kollege den zugewiesenen Kursplatz einnimmt.

Bei Nichtbezahlung der fällig gewordenen Stornogebühren werden weitere Anmeldungen nicht berücksichtigt. Erst nach Begleichung des offenen Betrages wird diese Sperre aufgehoben.  

Veranstaltungen werden vonseiten der personalentwicklung abgesagt, wenn die Mindestteilnehmer:innenzahl nicht erreicht wird.

Die Teilnahmebestätigung der im Rahmen der personalentwicklung absolvierten Fortbildungen ist jederzeit im VIS:online unter Persönliche Daten > Meine Fortbildungen > PDF-Export abrufbar. Die Bestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache gedruckt werden.

Voraussetzung für die Bestätigung ist die Erfüllung der spezifischen Aufgaben und eine Anwesenheit von mindestens 80 %.

Im VIS:online unter Persönliche Daten>Meine Fortbildungen sind alle persönlichen Fortbildungen aufgelistet - mit allen Details wie beispielsweise dem aktuellen Status der Veranstaltung.

Führungskräfte sehen im VIS:online >Personal>Verwaltung Fortbildungen>MitarbeiterInnen durch einen Klick auf den Namen die jeweiligen Fortbildungen.

Sollte die gewünschte Veranstaltung ausgebucht sein, erfolgt die Vormerkung auf einer Warteliste. Bei Freiwerden eines Platzes werden die Personen auf der Warteliste benachrichtigt.  

Die Veranstaltungen richten sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des allgemeinen und wissenschaftlichen Personals der Universität Innsbruck. Ausgenommen sind Lehrbeauftragte und studentische Mitarbeitende.

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