Informationen zum master-Studienabschluss
Wurden Noten noch nicht, oder nicht richtig eingetragen, können Sie sich an die Lehrveranstaltungsleiter:innen, oder ans Sekretariat des Instituts für Soziologie (soziologie@uibk.ac.at |+43 512 507-73401) wenden.
Um sich Noten anrechnen zu lassen, füllen Sie Formulare "Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen" UND "Beiblatt" aus (BA | MA | PhD). Diese müssen im Prüfungsreferat abgeben werden.
Sie finden die Formulare unter der Überschrift Curriculum im Raster Formulare.
Sie finden die Prüfungsprotokolle für das Bachelorstudium und das masterstudium unter der Überschrift Curriculum im Raster Formulare. Um das Prüfungsprotokoll abzugeben, vereinbaren Sie einen Termin beim Prüfungsreferat.
Im Bachelorstudium muss zusätzlich zum Prüfungsprotokoll der Nachweis über die Bachelorarbeit abgegeben werden. Diesen finden Sie auch unter den Formularen zum Bachelorstudium.
Wenn Sie hier abgeschlossen haben, können Sie sich beim Prüfungsreferat melden.
Um die Gleichwertigkeit eines hier absolvierten Studiums feststellen zu lassen, melden Sie sich bei der Studienabteilung. Informationen, um die Gleichwertigkeit eines im Ausland absolvierten Studiums feststellen zu lassen, finden sie hier.
Studienrechtliche Informationen finden Sie hier. Für eine studienrechtliche Beratung können Sie sich bei verschiedenen Service- und Beratungsstellen melden.
Die Universität Innsbruck bietet Ihnen den Rahmen für Ihren akademischen Festakt im exklusiven Rahmen. Weiterführende Informationen dazu finden sie hier.