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Unterrichtsfach: Musikerziehung (Master 2018W) – Universität Innsbruck

Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung)

Lehramtsstudium Unterrichtsfach Musikerziehung

Curriculum (2018W)

lb-west

KPH - Edith Stein . Universität Mozarteum . PH Tirol . PH Vorarlberg . LFU Innsbruck

Master of Education (MEd)

Dauer/ECTS-AP
4 Semester/120 ECTS- AP
(Kombination von zwei Unterrichtsfächern oder einem Unterrichtsfach und einer Spezialisierung)

Studienart
Vollzeit

Unterrichtssprache
Deutsch

Voraussetzung
Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss (mit mindestens 240 ECTS-AP) oder Äquivalent und Sprachnachweis

Studienverantwortliche Einrichtung
Universität Mozarteum (Standort Innsbruck)

Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7

ISCED-F
0114 Ausbildung von Lehrkräften mit Fachspezialisierung

Studienkennzahl
UC 199 570 xxx | UC 199 xxx 570

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Informationen zum Curriculum 

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:

Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:

  • Mindestens 95 ECTS-AP aus Fach und Fachdidaktik Musikerziehung
  • Mindestens 40 ECTS-AP aus bildungswissenschaftlichen Grundlagen

Empfohlener Studienverlauf

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

4,0 ECTS-AP, 2 SSt: SE Musikpädagogisches Seminar
1,0 ECTS-AP, 1 SSt: KO Schulpraktisches Konversatorium (je nach Angebot) 1
1,0 ECTS-AP, 1 SSt: KO Schulpraktisches Konversatorium (je nach Angebot) 2

Bildungswissenschaftliche Grundlagen

2,0 ECTS-AP, 2 SSt: VO Schulentwicklung und Professional Community
3,0 ECTS-AP, 2 SSt: VU aus einem der folgenden Bereiche: Lernforschung, LehrerInnenbildung & Professionalisierung,
                                      Schulforschung, Leadership- und Schulentwicklungsforschung

4,0 ECTS-AP, 2 SSt: SE Interdisziplinäres Forschungsprojekt
1,0 ECTS-AP, 1 SSt: KO Schulpraktisches Konversatorium (je nach Angebot) 3

Bildungswissenschaftliche Grundlagen

7,5 ECTS-AP, 3 SSt: PR Forschung im Bereich formaler Bildung und Schulpraktikum IV

2,0 ECTS-AP, 2 SSt: KO Fachdidaktisches Konversatorium

Bildungswissenschaftliche Grundlagen

3,5 ECTS-AP, 2 SSt: SE Bildungslaboratorium – Reflexion und Entwicklung im pädagogischen Kontext
2,0 ECTS-AP, 2 SSt: Lehrveranstaltungen zur Vertiefung von bildungswissenschaftlichen Fragestellungen, Problem- und            
                                      Themenfeldern aus dem entsprechend gekennzeichneten Lehrveranstaltungsangebot

Im Verlauf der ersten drei Semester sind aus dem Modul 2 „Musikwissenschaft und Musiktheorie“ 3 Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 12 ECTS-AP zu absolvieren.

Bildungswissenschaftliche Grundlagen
2,5 ECTS-AP, 2 SSt: VO im Umfang von 2,5 ECTS aus einem der folgenden Bereiche: Gendersensibilität im Schul- und
                                      Bildungssystem II, Inklusion und Heterogenität im Schul- und Bildungssystem II, Lebensweltliche
                                      Mehrsprachigkeit und Interkulturalität im Schul- und Bildungssystem II, Pluralität der Weltanschauungen II

27,5 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP:Defensio der Masterarbeit

Im Masterstudium sind Lehrveranstaltungen aus Wahlfächern mit insgesamt 20 ECTS-AP zu absolvieren.

Studienverlauf (inkl. Bildungswissenschaftliche Grundlagen)

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Das Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) bildet zur Lehrerin / zum Lehrer der gewählten allgemeinbildenden Unterrichtsfächer / Spezialisierung an den Schulen der gesamten Sekundarstufe (Neue Mittelschule, Polytechnische Schule, Allgemeinbildende Höhere Schulen, Mittlere und Höhere Berufsbildende Schulen) aus. Dieses Studium entspricht auch den Erfordernissen für den Unterricht an den Mittel- und Oberschulen in Südtirol *. Im Masterstudium werden die im Bachelorstudium erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen erweitert und vertieft. Die Absolventinnen und Absolventen können Probleme des Unterrichts in den Schulen der Sekundarstufe innovativ und kreativ lösen. Sie sind befähigt, wissenschaftliche bzw. künstlerische Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch adäquat zu bearbeiten. Sie können sich am Fachdiskurs beteiligen, sich selbstständig weiteres fachliches, fachdidaktisches und pädagogisches Wissen aneignen und in ihrer Unterrichtstätigkeit umsetzen.

Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) mit dem Unterrichtsfach Musikerziehung können insbesondere zentrale wissenschaftliche Inhalte, Theorien bzw. Entwicklungsperspektiven im Bereich der Musikpädagogik, der Musikdidaktik sowie weiterer musikbezogener Fachdisziplinen reflektieren, modifizieren und an der Unterrichtspraxis orientieren. Sie können musikalische Inhalte umfassend einordnen bzw. analysieren sowie für den Anwendungsbereich Schule nachschöpferisch bearbeiten und können Lernende in zielgruppengerecht und mehrperspektivisch organisierten Lernumgebungen zu vielfältigen künstlerischen Aktivitäten anleiten.

Erwartete Lernergebnisse

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über ein breites Spektrum grundlegender, für Schulen der Sekundarstufe maßgeblicher künstlerischer Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeiten, über entsprechende musikhistorische, -theoretische und -analytische Kenntnisse sowie über ein fundiertes Wissen aus Musikdidaktik und Schulpädagogik.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Das Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) qualifiziert zur Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an Schulen der Sekundarstufe. Die Absolventinnen und Absolventen haben – aufbauend auf das Bachelorstudium – die Kompetenzen für einen Unterricht erworben, der den Bildungsanforderungen einer sich entwickelnden Schule und Gesellschaft entspricht.
Die im Masterstudium erworbenen Qualifikationen öffnen auch den Zugang zu Berufsfeldern des entsprechenden Fachstudiums und verantwortungsvollen Tätigkeitsmöglichkeiten im Bereich der Bildung, wie zum Beispiel Sozial- und Jugendarbeit oder Erwachsenenbildung.

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der ECTS-Einstufungstabelle handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die ECTS-Einstufungstabelle wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCD
 Definition %-Satz 
 SEHR GUT: Hervorragende Leistung60,8= 100 %
 GUT: Generell gut, einige Fehler33,3
 BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler
 GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien5,9
 Positive Leistung, wo eine genaue Differenzierung nicht tunlich ist
 NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
 Negative Leistung, wo eine genaue Differenzierung nicht tunlich ist

Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird gemäß § 73 Abs. 3 UG nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Kontakt und Information

Allgemeine Informationen zum Lehramtsstudium
www.uibk.ac.at/fakultaeten/soe/lehramt

Andrea Staudacher
Telefon +43 512 560319-3133
E-mail Andrea.STAUDACHER@moz.ac.at

Curricularvorsitzender und Anerkennungsbeauftragter
Mag. Reinhard Blum
Telefon +43 676 88 122 346
E-mail Reinhard.BLUM@moz.ac.at

Informationen für Südtiroler Studierende*
Büro für Südtirolagenden
* Für Südtiroler Studierende gibt es, wenn sie in Süditrol unterrichten wollen, spezielle Erfordernisse.

Informationen für Studierende mit Behinderung 
Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck

Informationen zum Studium

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