erasmus+, Swiss European Mobility Programme (SEMP), CIUTI & Joint Study
Teaching Mobility Outgoings
Teaching Mobility in Europa
Das INTRAWI führt mit zahlreichen Partnereinrichtungen erasmus+-Agreements, die auch Lehrendenmobilitäten ermöglichen. Diese Art der internationalen Zusammenarbeit wird durch die Europäische Kommission gefördert und bringt Dynamik in den Lehralltag: Die Reisen zu unseren Partnereinrichtungen erlauben Einblicke in andere Lehr- und Lernkulturen, fördern die Vernetzung mit Kolleg:innen im Ausland, dienen der Repräsentation unseres Institutes und tragen dazu bei, unser Netzwerk aus sich heraus stärker zu machen.
Abläufe und Eckdaten von Teaching Mobilities
Der erste Schritt zu einer Teaching Mobility ist die Kontaktaufnahme mit den am INTRAWI verantwortlichen Departmental Coordinators. Die Namen der Departmental Coordinators und der möglichen Zielländer finden sich in der Liste am Ende dieser Seite.
Diese Anfrage gibt Aufschluss darüber, ob ein gültiges Abkommen inklusive Teaching Mobility mit der Partnereinrichtung, zu der die Reise gehen soll, vorliegt und ob noch ein Mobilitätsplatz für den angestrebten Zeitraum verfügbar ist: Teaching Mobilities sind auf eine Person pro Studienjahr und Zieluniversität beschränkt. Falls die Möglichkeit einer Mobilität gegeben ist, so stellen die Departmental Coordinators einen Kontakt mit einer Ansprechperson am Zielort her, mit der die Mobilität zu vereinbaren und zu planen ist.
Sofern und sobald die Zieluniversität die Mobilität bestätigt, erfolgt eine Nominierung durch die Departmental Coordinators beim IRO. Ab diesem Zeitpunkt kann die konkrete Reiseorganisation und Lehreplanung für den Aufenthalt beginnen: Es sind 8 Stunden Lehre im Ausland zu absolvieren, die auf 5 Anwesenheitstage verteilt werden können. Zusätzlich dürfen 2 Reisetage in Anspruch genommen werden. Die Person, die eine Teaching Mobility in Anspruch nimmt, organisiert Reise und Hotel selbständig und wird im Anschluss durch die Universität Innsbruck rückerstattet. Zu beachten ist, dass die förderbaren Kosten nur dann geltend gemacht werden können, wenn einerseits die dem Klimaschutz entsprechenden Reiserichtlinien der Universität Innsbruck eingehalten werden und andererseits alle Formalitäten zur Abrechnung von den Antragssteller:innen befolgt werden. Sämtliche Informationen dazu finden sich auf der entsprechenden Sektion der Website unseres International Relations Offices.
Wann ist die beste Zeit für eine Teaching Mobility?
Lehrendenmobilitäten können während der Kurszeiten der betreffenden Partnerinstitution eingeplant werden; in der für die Partnereinrichtung vorlesungsfreien Zeit ist keine Teaching Mobility möglich. Die Terminvereinbarung im Detail erfolgt jedenfalls mit den Departmental Coordinators an der Zieluniversität. Tipp: Oft korrelieren die in Innsbruck lehrveranstaltungsfreien Zeiten (z. B. September, Februar, Ostern) mit Kursperioden der Partnereinrichtung, was die Reiseplanung erleichtert.
Wann sollte die Planung für eine Gastlehre beginnen? Wie viele Mobilitäten sind möglich?
Von unserer Seite aus bestehen keine bestimmten Fristen für die Planung von Lehraufenthalten. Wir raten aber zu einem großzügig bemessenen Voraviso: Je früher die erste Kontaktaufnahme erfolgt, desto besser kann geplant werden und desto höher sind die Chancen, dass die Aufnahmekapazitäten der Partnerinstitution noch ausgeschöpft werden können und die Antwort von dort positiv ausfällt. Wichtig: Sollten parallel mehrere Anfragen für eine Teaching Mobility bei derselben Zieluniversität einlangen, so bitten wir um Verständnis, dass wir nur eine Person pro Studienjahr nominieren dürfen. Normalerweise ist das die Person, die zuerst anfragt. Zu bedenken ist jedoch im Weiteren ein institutsexterner Einflussfaktor: Sollte die gesamtuniversitäre Nachfrage nach Mobilitäten sehr hoch sein und das gesamte dafür vorgesehene Budget an seine Grenzen kommen, so wird seitens des International Relations Office regulierend eingegriffen; dann erhalten präferenziell jene Personen, die im betreffenden Studienjahr noch keine Mobilität absolviert haben, den Zuschlag. Im Prinzip können aber alle Lehrpersonen ein Mal pro Semester eine erasmus-Förderung für Teaching Mobilities beantragen. Das gilt per se auch für Lehrbeauftragte, wobei hier vorab über die oder den Departmental Coordinator Rücksprache mit dem International Relations Office nötig ist.
Was ist noch zu beachten?
Wir erhalten vermehrt Rückfragen zu erasmus-Förderungen für reine Fortbildungsaufenthalte von Lehr- und Forschungspersonal, also für Reisen ohne Lehrverpflichtung am Ziel. Diese Förderschiene existiert in vielen Staaten des EU-Auslandes, nicht jedoch für Mobilitäten ab Österreich.
Für Angehörige des allgemeinen Personals wiederum besteht die Möglichkeit zur Anfrage einer erasmus-Förderung für Staff Mobilites. Da wir diesbezüglich keine speziellen Agreements führen, ist in jedem Fall eine Einzelabklärung nötig – diese erfolgt zunächst über die oder den Departmental Coordinator, der im ersten Schritt mit dem International Relations Office und dann mit der gewünschten Zieluniversität Kontakt aufnehmen wird.
Text: © INTRAWI