Anrechenbare Fächer
- Der Mobilitätszuschuss ist an die Voraussetzung geknüpft, dass mindestens 3 ECTS-Credits pro Studienmonat an Studienleistung erbracht werden; sind es zu wenige Credits, muss der gesamte Zuschuss zurückbezahlt werden! Daher ist es sehr wichtig, geeignete Prüfungsfächer (Kurse) an der Gastuniversität auszuwählen, die in Innsbruck auch anerkannt werden können. Dazu muss schon vor der bewerbung geklärt sein, ob die Zieluniversität überhaupt geeignete Lehrveranstaltungen anbietet, die den noch offenen Fächern so entsprechen, dass sie hier angerechnet werden können. Die ausländischen Kurse und ihre Anrechnung für das hiesige Studium müssen dann in ein Formular namens Learning Agreement eingetragen und dieses muss vom Studiendekan unterschrieben werden. Das Formular erhalten Sie nach erfolgreicher bewerbung und Anmeldung im IRO in Innsbruck. Zur Vorbereitung des Learning Agreements müssen Sie abklären, welche anrechenbaren Prüfungen/Fächer für Sie in Frage kommen - es kann sich nur um Prüfungen handeln, die sie hier in Innsbruck noch offen haben!
- Für Studierende der Rechtswissenschaften kommen aus dem 2. Studienabschnitt für eine Anrechnung zB Fächer wie Europarecht und Völkerrecht sowie Übungen aus diesen Fächern in Frage; aus dem 3. Studienabschnitt Fächer aus manchen Wahlfachkörben, zB aus "Europarecht und Völkerrecht", "Ausländische Rechtsordnungen und Rechtsvergleichung" oder "Recht und Digitalisierung" sowie eine Reihe von weiteren Wahlfächern gem § 11 des Curriculums. Sie können für den Auslandsaufenthalt diese Fächer auch dann wählen, wenn Sie noch nicht im 3. Studienabschnitt sind. Zusätzlich stehen laut Studienplan weiters 11,5 ECTS-AP freie Wahlfächer zur Verfügung, die aus dem gesamten Lehrangebot der Universität frei ausgewählt werden können und ebenfalls im 2. Studienabschnitt absolviert werden können.
- Für Studierende des integrierten Diplomstudiums, die an eine italienische Universität wollen, ist die Auswahl insofern noch größer, als zB auch Strafrecht oder Zivilprozess usw an der Partneruniversität absolviert werden können.
- Für Studierende des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht kommen neben den Wirtschaftsfächern (dazu allerdings teilweise Einschränkungen an der Gastuni) derzeit zB das Pflichtmodul Europarecht oder das Wahlmodul Interdisziplinäre Kompetenzen in Frage.
- Studierende des Masterstudiums Wirtschaftsrecht können insbesondere die Pflichtmodule Europarecht, Völkerrecht oder die Wahlmodule Internationales und europäisches Wirtschaftsrecht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie, Ausländisches Recht, Europäisches Privatrecht oder Interdisziplinäre Kompetenzen im Ausland belegen.
- Die ausländischen Kurse und ihre Anrechnung für das hiesige Studium müssen in ein Formular namens Learning Agreement eingetragen und dieses muss u a vom Studiendekan/der Studienbeauftragten unterschrieben werden. Das Formular erhalten Sie nach erfolgreicher bewerbung und Anmeldung vom IRO. Zur Vorbereitung des Learning Agreements müssen Sie abklären, welche anrechenbaren Prüfungen/Fächer für Sie in Frage kommen - es kann sich nur um Prüfungen/Fächer handeln, die Sie hier in Innsbruck noch offen haben!
- In allen Fällen ist nun im Studienangebot der ausländischen Universitäten nach Lehrveranstaltungen/Kursen zu suchen, die in Inhalt und Ausmaß den heimischen Fächern entsprechen.
Dazu können Auskünfte über die homepages der ausländischen Universitäten eingeholt werden, indem die dort aufscheinenden Vorlesungsverzeichnisse bzw sonstige dort befindliche Angaben zum Lehrangebot zu Rate gezogen werden. Diese Recherche müssen die Studierenden selbst durchführen (siehe dazu die Homepages der Gastuniversitäten)! Bedenken Sie dabei, dass das dort aufgelistete aktuelle Lehrangebot nicht zwingend auch in Ihrem Wunschsemester angeboten werden wird; dazu müssen Sie selbst die dortigen Verantwortlichen kontaktieren.
Schließlich steht Ihnen Frau Sandra Pilser für Fragen der Anrechnung zur Verfügung – sie bereitet als Mitarbeiterin des Studiendekans die Anerkennung der geplanten ausländischen Kurse vor und hat den besten Überblick über Anerkennungsfragen des Jus-, des Wirtschaftsrechtsstudiums und des integrierten Studiums. - Die getroffene Auswahl ist Frau Sandra Pilser vorzulegen. Als Mitarbeiterin des Studiendekans (bzw der Studienbeauftragten für Studierende des integrierten Studiums) klärt sie ab, welchen inländischen Prüfungen die geplanten ausländischen Kurse entsprechen und holt die Unterschrift des Studiendekans (bzw der Studienbeauftragten) für das Learning Agreement ein. Damit ist gesichert, dass das vorgeschlagene Programm im Fall der Absolvierung auch für das hiesige Studium anerkannt wird. Eventuell braucht Frau Pilser dazu eine LV-Beschreibung der von Ihnen ausgewählten LV/Kurse, welche sich regelmäßig im Vorlesungsverzeichnis auf der Homepage der Gastuniversität finden lässt.
Diplom- oder Masterarbeit im Ausland
Es gibt schließlich auch die Möglichkeit, an der ausländischen Universität an der Diplomarbeit zu schreiben. Dazu muss der Betreuer/die Betreuerin der Diplom- oder Masterarbeit auf dem Formular Learning Agreement bestätigen, dass der Auslandsaufenthalt der Abfassung der konkreten Arbeit dient; nach der Rückkehr muss er/sie bestätigen, dass erfolgreich an der Diplomarbeit gearbeitet werden kann. Neben der Diplomarbeit müssen aber jedenfalls auch andere Fächer belegt werden; die Anrechenbarkeit hängt davon ab, inwieweit der Erasmus-Aufenthalt insgesamt für den Studienfortschritt und für die Bearbeitung der konkreten Diplomarbeit sinnvoll ist.
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