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... die alljährlich gewöhnliche Feuerspritzen-Probe ... – Universität Innsbruck

... die alljährlich gewöhnliche Feuerspritzen-Probe ...

Feuer stellte für Städte seit jeher eine große Gefahr dar. Daher waren die Verhütung und Bekämpfung von Feuer in den meisten Städten genau geregelt. Auch die Universität musste sich am Löschen von Bränden beteiligen und dies wurde regelmäßig geprobt.

Ankündigung am Schwarzen Brett, Universitätsarchiv Innsbruck, Akten des Rektorats, 83/R, 1824/25

Transkription:

Künftigen Donnerstag am 23ten Juny um drey Uhr Nachmittag wird im hiesigen Rennplatze die alljährlich gewöhnliche Feuerspritzen-Probe abgehalten werden.
Das k.k. Lyceums-Rectorat ladet die Herren Academiker ein bey dieser Probe zahlreich zu erscheinen.

Innsbruck, den 22. Juny 1825
Schwalt Rector

Ankündigung am Schwarzen Brett, Universitätsarchiv Innsbruck, Akten des Rektorats, 83/R, 1824/25.

Feuer stellte für Städte seit jeher eine große Gefahr dar und durch die Verwendung von offenem Feuer, Kerzen und Öllampen war die Gefahr eines Brandes stets vorhanden. Daher besaßen die meisten Städte Feuerlöschordnungen, wobei diese Ordnungen die Brandbekämpfung in der Regel den Zünften und korporativen Gemeinschaften der Stadt übertrugen. Der Turmwächter war dafür zuständig, Brände zu melden.

Unter der Herrschaft von Joseph II. und seinen Nachfolgern wurden dann Feuerordnungen für die einzelnen Länder der Monarchie erlassen, so auch für Tirol. Diese umfassten Bauvorschriften, und verpflichteten Städte und Gemeinden zur Beschaffung von Löschgerät. Diese Feuerordnungen verboten auch das Rauchen an bestimmten Orten, wovon auch mehrfache schriftliche Ermahnungen an die Akademiker im Universitätsarchiv zeugen.

Das Löschen von Bränden sollte koordiniert vonstatten gehen, daher gab es ein eigenes „Direktorium der Feuerlösch- und Rettungsanstalt“, das für die Koordination und die Aufsicht im Brandfall zuständig und in mehreren Abteilungen organisiert war. Diesen Abteilungen waren jeweils einzelne Feuerlöschspritzen zugeteilt, den Feuerlöschspritzen und Rüstwagen wiederum jeweils eine Aufsichtsperson („Kommissar“), sowie „Bedienungspersonal“, das meist aus einzelnen städtischen Berufsgruppen bestand. Eine dieser Gruppen waren auch die „Akademiker“, allerdings waren diese keiner Löschspritze zugeordnet. Diesen traute man den Umgang mit den technischen Geräten offenbar nicht zu, sondern zwei Professoren waren gemeinsam mit anderen Beamten und Lehrern zuständig für die „Herstellung und Aufrechterhaltung der Ordnung beim Wasserreichen“. Die übrigen Akademiker – auch die Studenten – waren für das Wasserreichen eingeteilt.

Erst ab der Mitte des 19. Jahrhunderts kam es dann zum Aufbau von Freiwilligen Feuerwehren in Innsbruck und den Nachbardörfern und einer neuen Feuerlöschordnung, womit die Akademiker und andere Gruppen von der Verpflichtung zur Mithilfe im Brandfall befreit wurden.

(Christof Aichner)

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