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Richtlinien zur Einsichtnahme – Universität Innsbruck

Richtlinien der Universität Innsbruck zur Einsichtnahme in die Beurteilungsunterlagen

Aufnahmeverfahren psychologie für das Studienjahr 2025/2026

 

1.

Diese Richtlinien regeln den Inhalt und das Verfahren der Einsichtnahme in die Beurteilungsunterlagen der Auswahltests für das  Bachelor- und Masterstudium psychologie.

 

2.

Die Richtlinien gelten für alle Studienwerberinnen und Studienwerber des  Bachelor- und Masterstudiums psychologie an der Universität Innsbruck für das Studienjahr 2025/2026, welche am Auswahltest teilgenommen haben.

 

3. 

  1.  Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Aufnahmetest wird das Ergebnis schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Ab dem Zeitpunkt der Mitteilung können sich die Testteilnehmerinnen und Testteilnehmer binnen vier Wochen (20 Werktage) zur Einsichtnahme der Testunterlagen via E-Mail an aufnahmeverfahren-neu@uibk.ac.at anmelden. Nachträgliche Anfragen werden nicht berücksichtigt.

  2. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme wird zu Beginn des Wintersemesters 2025/2026 stattfinden.

 

4.

  1. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird nach erfolgter Anmeldung gemäß Pkt. 3. eine einmalige persönliche Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen gewährt. Eine Vertretung ist nicht zulässig.

  2. Die Dauer der Einsichtnahme pro Person beträgt maximal 45 Minuten.

  3. Die gestellten Prüfungsfragen, soweit es sich um Multiple Choice-Fragen handelt, inklusive der jeweiligen Antwort-Items dürfen nicht vervielfältigt werden.

 

5.

  1. Die Mitnahme von Taschen und  Gegenständen zur Einsichtnahme ist unzulässig. Dies gilt vor allem für alle elektronischen Geräte (z.B. Smartphone/Mobiltelefon, Notebooks, Kameras, Aufnahme-/Abspielgeräte, Organizer, Taschenrechner o.ä.) und andere Gegenstände, die es ermöglichen, eine Kopie oder sonstige Abbildungen und Abschriften der Prüfungsunterlagen herzustellen.

    Personen die dagegen verstoßen, werden unverzüglich von der Einsichtnahme ausgeschlossen.

  2. Die Weitergabe der Testaufgaben an Dritte sowie deren Verwertung ist strengstens untersagt.

 

Bei Verstoß gegen diese Bestimmung behält sich die Universität Innsbruck rechtliche Schritte und Schadenersatzansprüche vor.

 

 

 

Stand: 2024-11-06

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