Bachelorstudium Translationswissenschaft
Curriculum (2009W)
Bachelor of Arts (BA)
Dauer / ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Sprache
Deutsch
Voraussetzung
Matura oder Äquivalent und Sprachnachweis
Fakultät
Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
Niveau der Qualifikation
Bachelor (1. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6
ISCED-F
0231 Spracherwerb
Studienkennzahl
UC 031
Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums. Mit einem Blick auf das Curriculum zum Bachelor Translationswissenschaft erhältst du einen detaillierten Überblick zu Aufbau, Inhalt, Prüfungsordnung und Qualifikationsprofil dieses Bachelors.
Durch das Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden. Zum Beispiel welche Kriterien für die Anmeldung zum Bachelor Translationswissenschaft erfüllt werden müssen, wie lange das Studium dauert, welche Module zu absolvieren sind und vieles mehr.
Für das Bachelorstudium Translationswissenschaft gilt aktuell das Curriculum 2009W.
Informationen zum Curriculum (2009W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- mitteilungsblatt vom 19.07.2017, 50. Stück, Nr. 680 (Berichtigung der Verlautbarung der Änderung)
- mitteilungsblatt vom 03.04.2017, 31. Stück, Nr. 403 (Äquivalenzliste)
- mitteilungsblatt vom 30.11.2016, 11. Stück, Nr. 84 (Äquivalenzliste)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2016)
- mitteilungsblatt vom 30.09.2016, 57. Stück, Nr. 602 (Berichtigung der Verlautbarung)
- mitteilungsblatt vom 06.07.2016, 49. Stück, Nr. 496 (Berichtigung der Verlautbarung)
- mitteilungsblatt vom 12.05.2016, 29. Stück, Nr. 399 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2014)
- mitteilungsblatt vom 13.06.2014, 27. Stück, Nr. 481 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.08.2013)
- mitteilungsblatt vom 17.07.2013, 46. Stück, Nr. 378 (Berichtigung der Verlautbarung der Änderung)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2011)
- mitteilungsblatt vom 08.06.2011, 26. Stück, Nr. 449 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2010)
- mitteilungsblatt vom 30.09.2009, 113. Stück, Nr. 442 (Berichtigung der Verlautbarung des Curriculums)
- mitteilungsblatt vom 28.04.2009, 75. Stück, Nr. 268
Studieneingangs- und Orientierungsphase
(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen im Umfang von 8 ECTS-AP abzulegen:
- SL Sprache und Sprachbeschreibung (PM 1a, 1 SSt, 2 ECTS),
- SL Einführung in die Translationswissenschaft (PM 1b, 1 SSt, 2 ECTS),
- SL Berufskunde (PM 1c, 1 SSt, 2 ECTS),
- SL Translationsrelevante Kulturwissenschaft (PM 1d, 1 SSt, 2 ECTS).
(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der Bachelorarbeit.
(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 22 ECTS-AP absolviert werden. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst ein Semester (30 ECTS-AP) und hat der oder dem Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung ihrer oder seiner Studienwahl zu schaffen.
(2) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen, die zweimal wiederholt werden dürfen, abzulegen:
- SL Translationsrelevante Fremdsprachenkompetenz I, Erste Fremdsprache, Textverständnis (PM 3 lit. a/2 SST/3 ECTS-AP)
- SL Translationsrelevante Textanalyse und Textkompetenz Muttersprache I (PM 12 lit. a/2 SST/2,5 ECTS-AP)
(3) Der positive Erfolg bei den in Abs. 2 genannten Prüfungen berechtigt zur Absolvierung aller weiteren, über die Studieneingangs- und Orientierungsphase hinausgehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelorarbeit. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester bzw. 180 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
10,0 ECTS-AP: Orientierungsmodul
10,0 ECTS-AP: Erste Fremdsprache I
10,0 ECTS-AP: Zweite Fremdsprache I
5,0 ECTS-AP: Basiskompetenzen (außer "VU Sprachtechnologie und Terminologiemanagement")
10,0 ECTS-AP: Erste Fremdsprache II
10,0 ECTS-AP: Zweite Fremdsprache II
2,5 ECTS-AP: Interdisziplinäre Kompetenzen
10,0 ECTS-AP: Erste Fremdsprache III
10,0 ECTS-AP: Zweite Fremdsprache III
5,0 ECTS-AP: Translatorik I Erste Fremdsprache
5,0 ECTS-AP: Translatorik I Zweite Fremdsprache
2,5 ECTS-AP: VU Sprachtechnologie und Terminologiemanagement
7,5 ECTS-AP: Translatorik II Erste Fremdsprache
7,5 ECTS-AP: Translatorik II Zweite Fremdsprache
5,0 ECTS-AP: Translationsrelevante Kulturwissenschaft I Erste Fremdsprache: Sprachen und Kulturen im Vergleich
5,0 ECTS-AP: Translationsrelevante Kulturwissenschaft I Zweite Fremdsprache: Sprachen und Kulturen im Vergleich
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul (6-16)
5,0 ECTS-AP: Translatorik III Erste Fremdsprache
7,5 ECTS-AP: Translatorik III Zweite Fremdsprache
2,5 ECTS-AP: Translatorik IV Erste Fremdsprache - Gesprächsdolmetschen
2,5 ECTS-AP: Translationsrelevante Kulturwissenschaft I Erste Fremdsprache: Landeswissenschaft
2,5 ECTS-AP: Translationsrelevante Kulturwissenschaft II Erste Fremdsprache: Kulturgeschichte
2,5 ECTS-AP: Translationsrelevante Kulturwissenschaft I Zweite Fremdsprache: Landeswissenschaft
2,5 ECTS-AP: Translationsrelevante Kulturwissenschaft II Zweite Fremdsprache: Kulturgeschichte
5,0 ECTS-AP: Translationswissenschaft
2,5 ECTS-AP: Translatorik IV Erste Fremdsprache: Einführung in das Dolmetschen
2,5 ECTS-AP: Translatorik IV Erste Fremdsprache: Konferenzdolmetschen
5,0 ECTS-AP: Translationsrelevante Kulturwissenschaft II Erste Fremdsprache: Ausgewählte Themen
5,0 ECTS-AP: Translationsrelevante Kulturwissenschaft II Zweite Fremdsprache: Ausgewählte Themen
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul (6-16)
2,5 ECTS-AP: Prüfungsprojekt
7,5 ECTS-AP: Bachelorarbeit
Semester | ECTS-AP | Titel |
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Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
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Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 22 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 32,4 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 29 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 16,6 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum
- Prüfungsprotokoll
- Kriterien für (SE-)/Bachelorarbeiten
Hinweis: Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Bachelorstudiums sind das ausgefüllte "Prüfungsprotokoll", der jeweilige "Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum" und die "Kriterien für (SE-)/Bachelorarbeiten" (durch Lehrveranstaltungsleiter/in bestätigen lassen) im Prüfungsreferat einzureichen. - Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUNDBeiblatt
- Deckblatt für Bachelorarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Bachelorarbeit beifügen)
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragte (ab 01.03.2024)
Mag. Dr. Astrid Schmidhofer
Studiendekanin (ab 01.03.2024)
Mag. Dr. Elisabeth De Felip-Jaud