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Hell Silvia: Enzyklika 'Ecclesia de Eucharistia'
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Enzyklika 'Ecclesia de Eucharistia'
(Dogmatische Anmerkungen aus ökumenischer Perspektive)

Autor:Hell Silvia
Veröffentlichung:
Kategorieartikel
Abstrakt:
Publiziert in:# Originalbeitrag für den Leseraum
Datum:2003-11-18

Inhalt

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0. Eine kurze Vorbemerkung

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Die Enzyklika 'Ecclesia de Eucharistia' ist nicht als Vorlage für den interkonfessionellen Dialog gedacht. Papst johannes Paul II. wendet sich an die römisch-katholische Kirche, um in ihr die Liebe zur Eucharistie zu wecken (vgl. Nr. 6). Christus ist, so sagt Papst johannes Paul II., in vielfältigen Formen gegenwärtig, besonders aber "im lebendigen Sakrament seines Leibes und seines Blutes" (Nr. 6). Eucharistie und Kirche gehören, so wird in der Enzyklika immer wieder betont, eng zusammen. Die Kirche lebt geradezu vom eucharistischen Christus. Zwei Anliegen sind damit verbunden: Zum einen geht es ganz im Sinne der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils um "eine bewußtere, tätigere und fruchtbarere Teilnahme der Gläubigen am heiligen Opfer des Altars" (Nr. 10), zum anderen um eine Verstärkung eucharistischer Frömmigkeitspraktiken, im besonderen der eucharistischen Anbetung und der eucharistischen Prozessionen.

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1. Hervorhebung wichtiger, eucharistischer Dimensionen

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Bevor wir uns aus ökumenischer Perspektive so manchen Kernfragen stellen, soll die Enzyklika zunächst selber zu Wort kommen. Sie enthält eine ganze Reihe wichtiger, eucharistischer Dimensionen.

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Erstens: Ekklesiale Dimension

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Die ekklesiale Dimension sei zuallererst genannt. Schließlich ist sie es, die der Enzyklika den Namen gegeben hat. "Die Kirche lebt von der Eucharistie" (Nr. 1). Die Eucharistie ist geradezu der Kern des Mysteriums der Kirche. Da die Eucharistie Sakrament des Ostermysteriums ist, steht sie "im Mittelpunkt des kirchlichen Lebens" (Nr. 3). In der Eucharistie übereignet Jesus Christus der Kirche "die immerwährende Vergegenwärtigung des Ostermysteriums" (Nr. 5). Die Wesensmerkmale der Kirche (notae ecclesiae) sind zugleich Wesensmerkmale der Eucharistie (Nr. 26-28).

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Zweitens: Kosmische Dimension

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Mit der Erinnerung an die kosmische Dimension der Eucharistie kommt Papst johannes Paul II. orthodoxem Anliegen entgegen. Die Eucharistie verbindet Himmel und Erde. Auch dann, "wenn man die Eucharistie auf dem kleinen Altar einer Dorfkirche feiert, feiert man sie immer in einem gewissen Sinn auf dem Altar der Welt" (Nr. 8). Deutlich wird die Dynamik, die die Eucharistie auszeichnet: Das in der Eucharistie gegenwärtige Geheimnis besteht darin, dass "die Welt, die aus den Händen des Schöpfergottes hervorgegangen ist," "als von Christus erlöste Welt zu Gott zurück[kehrt]" (Nr. 8).

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Drittens: Communio-Dimension

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Papst johannes Paul II. betont sehr stark die Rolle des Priesters in der Eucharistiefeier, was aber nicht ausschließt, dass die Gläubigen aktiv am eucharistischen Geschehen beteiligt sind. Weiters lenkt er den Blick sehr stark auf den Aspekt des Opfers, was wiederum nicht heisst, dass der Mahlcharakter nur sekundär wäre: "Das eucharistische Opfer ist in sich auf die innige Gemeinschaft von uns Gläubigen mit Christus in der Kommunion ausgerichtet... [...] Die Eucharistie ist ein wahres Mahl, in dem sich Christus als Nahrung darbietet" (Nr. 16). "Opfer" und "Mahl" werden im Begriff "Opfermahl" (Nr. 48) vereint.

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Viertens: Trinitare Dimension

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Die Teilhabe am eucharistischen Mysterium besagt ein Hineingenommensein "in die unbegreifliche Einheit der drei göttlichen Personen" (Nr. 50). Die Kirche ist zutiefst eucharistisch und als eucharistische Kirche "eine 'Ikone' der Dreifaltigkeit" (Nr. 50). In diesem Zusammenhang wird der Gedanke des Zweiten Vatikanischen Konzils (LG 1) aufgegriffen, dass die Kirche "'Sakrament' für die Menschheit" ist. Es fällt auf, dass die etwas vorsichtigere Formulierung in LG 1 ("gleichsam") hier allerdings aufgegeben ist.

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Fünftens: Christologische Dimension

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Die Eucharistie erinnert nicht bloß an Tod und Auferstehung Jesu Christi, sondern ist vielmehr dessen "sakramentale Vergegenwärtigung" (Nr. 11). Wenn Eucharistie gefeiert wird, ist das zentrale Heilsgeheimnis wirklich gegenwärtig und es vollzieht sich das Werk unserer Erlösung (vgl. Nr. 11). Wenn die Enzyklika von "Gedächtnis" redet, tut sie es in einem ursprünglich biblischen Sinn. Im Opfergedächtnis der Messe wird das einmalige Kreuzesopfer Jesu Christi salramental gegenwärtig (vgl. Nr. 12). Die Messe fügt dem weder etwas hinzu noch vervielfältigt sie es. "Was sich wiederholt, ist die Gedächtnisfeier, seine 'gedenkende Darstellung' (memorialis demonstratio), durch die das einzige und endgültige Erlösungsopfer Christi in der Zeit gegenwärtig wird" (Nr. 12). Die Einmaligkeit und Unwiederholbarkeit des Kreuzesopfers Jesu Christi wird ausdrücklich betont. Wo vom Opfer der Kirche die Rede ist, geschieht dies unter dem Aspekt der "Darbringung": "Indem Christus der Kirche sein Opfer schenkte, wollte er sich auch das geistliche Opfer der Kirche zu eigen machen, die berufen ist, mit dem Opfer Christi auch sich selbst darzubringen" (Nr. 13).

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Sechstens: Epikletische Dimension

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Mit der epikletischen Dimension kommt die Enzyklika - ähnlich wie mit der kosmischen Dimension - einem spezifisch orthodoxen Anliegen entgegen. Es ist nicht zufällig, dass in diesem Kontext nicht nur Texte aus dem Römischen Messbuch zitiert werden, sondern ebenso solche aus der Göttlichen Liturgie des heiligen johannes Chrysostomus (vgl. Nr. 17) und aus der Liturgie des heiligen Jakobus (vgl. Nr. 23). Die eucharistische Epiklese bekommt einen besonderen Stellenwert. Verunmöglicht wird dadurch eine bloß reduktionistische, auf die Konsekration eingeengte Sichtweise.

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Siebtens: Eschatologische Dimension

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Die Eucharistie steht in einer eschatologischen Spannung. Sie stellt zum einen eine Vorwegnahme des Paradieses dar (Unterpfand der künftigen Herrlichkeit, Garantie der leiblichen Auferstehung am Ende der Welt) und drückt die Gemeinschaft mit der himmlichen Kirche aus (Nr. 18f - wiederum ein besonderes Anliegen der orthodoxen Theologie), zum anderen verdeutlicht sie die Verantwortung für die gegenwärtige Welt (vgl. Nr. 20). Beide Aspekte symbolisieren die Spannung zwischen dem Schon und Noch-Nicht.

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Achtens: Marianische Dimension

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Papst johannes Paul II. verknüpft die Eucharistie mit der Person Mariens. "Maria", so heißt es in der Enzyklika, "kann uns tatsächlich zu diesem heiligsten Sakrament hinführen, da sie zu ihm eine tiefe Beziehung hat" (Nr. 53). Maria wird als "'eucharistische' Frau" bezeichnet (Nr. 53). Ihre Haltung zeichnet sich aus durch empfangen (Maria als Tabernakel) - hingeben (Opfercharakter des Lebens von Maria) - loben und danken (eucharistische Haltung).

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2. Wiederholung ekklesiologischer Prinzipien ohne Berücksichtigung neuerer ökumenischer Dialogergebnisse

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Erstens: Kirchengemeinschaft und Eucharistiegemeinschaft gehören zusammen. Die Eucharistiefeier setzt Kirchengemeinschaft voraus. Sie kann selber nicht der Ausgangspunkt von Kirchengemeinschaft sein (vgl. Nr. 35). "Die Eucharistie ist die höchste sakramentale Darstellung der Gemeinschaft in der Kirche. Deshalb ist es notwendig, dass sie im Kontext der Unversehrtheit auch der äußeren Bande der Gemeinschaft gefeiert wird (Nr. 38). Die äußeren Bande der Gemeinschaft sind die Bande des Glaubensbekenntnisses, der Sakramente und der kirchlichen Leitung und Gemeinschaft (vgl. Nr. 38). Wer durch diese Bande mit Christus verbunden ist, gilt als "voll eingegliedert" (Nr. 38). Papst johannes Paul II. sagt zum einen, dass es die moralische Pflicht eines Christen ist, "die Unversehrtheit der unsichtbaren Bande aufrecht zu erhalten" (Nr. 36), zum anderen scheint er dann doch wieder - vermutlich im Blick auf die Orthodoxen - zu differenzieren. Die genannten Bande scheinen nicht alle auf der gleichen Stufe zu stehen, da er die Gemeinschaft in den Sakramenten besonders hervorhebt. Weil die Eucharistie die höchste sakramentale Darstellung der Gemeinschaft in der Kirche ist, "müssen die Bande der Gemeinschaft in den Sakramenten wirklich bestehen, besonders in der Taufe und in der Priesterweihe" (Nr. 38).

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Zweitens: Die Aussage des Zweiten Vatikanischen Konzils, dergemäß die von uns getrennten Gemeinschaften vor allem wegen des Fehlens des Weihesakramentes die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt haben (UR 22), wird in der Enzyklika wörtlich wiederholt (Nr. 30). Gleich im Anschluss wird die Schlussfolgerung gezogen, dass es deshalb katholischen Gläubigen nicht möglich sei, an der Kommunion in den von uns getrennten kirchlichen Gemeinschaften teilzunehmen (Nr. 30). In neueren ökumenischen Studien wird auf die falsche Übersetzung von "defectus ordinis" hingewiesen. Es ist ein Unterschied, ob von einem "Fehlen" oder von einem "Mangel" auszugehen ist. Die Übersetzung mit "Mangel" verdeutlicht zwar, dass nach römisch-katholischer Auffassung nicht die Vollgestalt gegeben ist, besagt andererseits aber, dass Unterschiede in der Gestalt nicht automatisch den Gehalt in Frage stellen. Zu beachten wäre, dass Analogizität bei aller Unterschiedenheit die Ähnlichkeit nicht aufhebt.

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Drittens: Die apostolische Nachfolge in der pastoralen Sendung der Kirche schließt nach Auffassung der Enzyklika "notwendig das Sakrament der Weihe" ein (Nr. 28). Darunter versteht die Enzyklika "die ununterbrochene, auf die Anfänge zurückgehende Reihe gültiger Bischofsweihen" (Nr. 28). Unumstritten ist, dass Apostolizität auf die gesamte Kirche zutrifft. Umstritten ist allerdings, wodurch die Apostolizität der gesamten Kirche garantiert wird. Wie verhält es sich mit der ununterbrochenen, auf die Anfänge zurückgehenden Reihe gültiger Bischofsweihen? Läßt sich eine rein historische Sichtweise angemessen vertreten? Die neueren Konsenspapiere weisen auf die Notwendigkeit einer Sukzession im Vorsteheramt einer Kirche hin und lassen die Frage zu, ob neben einer episkopalen nicht auch eine presbyteriale Sukzession als Ausdruck der apostolischen Kontinuität gewertet werden könnte.

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Viertens: Der Priester wird in der Enzyklika sakramental mit dem ewigen Hohenpriester Jesus Christus identifiziert. Er handelt "in persona Christi". Dies bedeutet "mehr als nur 'im Namen' oder 'in Stellvertretung' Jesu Christi" (Nr. 29). Die Enzyklika will mit der sakramentalen Identifikation des Priesters nicht die Einzigartigkeit des Subjekt-Seins Jesu Christi in Frage stellen. Deshalb ist in diesem Zusammenhang von der Eucharistie als "Gabe" und vom priestertlichen Amt als "Dienstamt" die Rede (Nr. 29). Das priesterliche Dienstamt sei unersetzlich, weil es darum gehe "die eucharistische Konsekration gültig an das Kreuzesopfer und an das Letzte Abendmahl zu binden" (Nr. 29). Die Beschreibung des priesterlichen Amtes von der Konsekrationsvollmacht her erinnert an das mittelalterliche Amtsverständnis, wonach das Amt primär als sakramentale Bevollmächtigung des Geweihten (potestas) verstanden wurde. Die Verkündigungsdimension wird in der Enzyklika zugunsten eines ontologisch beschriebenen Amtsverständnisses zurückgedrängt.

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Fünftens: Eine primär ontologische Sichtweise macht sich auch bei der Beschreibung dessen, was in der Eucharistiefeier geschieht, bemerkbar. Die Transubstantiationslehre des Konzils von Trient wird wörtlich wiederholt (Nr. 15). Es kommt nicht die gesamte Feier in den Blick, sondern ausschließlich der Moment der Konsekration, die der Priester dank seiner Priesterweihe vollziehen kann (Nr. 5). Es wäre notwendig, sich zu verdeutlichen, welche Mißverständnisse das Konzil von Trient mit der Transsubstantiationslehre ausräumen wollte (symbolistisches bzw. kapharnaitisches Mißverständnis) und wie die Transsubstantiationslehre zum Gesamten der eucharistischen Feier steht (Feiergestalt der Eucharistie und nicht bloß Konsekrationsmoment).

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Sechstens: Der Opfercharakter der Eucharistie steht in der Enzyklika deutlich im Vordergrund. Es geht nicht darum, dem Kreuzesopfer Christi etwas hinzuzufügen oder es gar zu wiederholen, es geht vielmehr um "das geistliche Opfer der Kirche", "die berufen ist, mit dem Opfer Christi auch sich selbst darzubringen" (Nr. 13). Ökumenisch bedeutsam ist der Gedanke der Darbringung. Allerdings wird dieser Gedanke nicht weiter entfaltet (sakrifizieller Charakter aller eulogischen Vollzüge).

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Siebtens: "Die kirchliche Gemeinschaft der eucharistischen Versammlung ist Gemeinschaft mit dem eigenen Bischof und mit dem Papst" (39). Die Gemeinschaft mit dem eigenen Bischof und mit dem Papst bilde geradezu "eine innere Notwendigkeit für die Feier des eucharistischen Opfers" (Nr. 39). Kann daraus gefolgert werden, dass überall dort, wo diese Gemeinschaft nicht vorliegt, die Feier des eucharistischen Opfers nicht zustandekommt? Hält die römisch-katholische Kirche diese Prämisse selber durch? Obwohl die orthodoxen Kirchen den Primat des Bischofs von Rom nicht anerkennen, spenden diese nach Auffassung der römisch-katholischen Kirche gültig die Sakramente. Ökumenisch zu klären ist, welche Bedeutung dem Bischof im allgemeinen und dem Papst im besonderen zukommt. Nach römisch-katholischer Auffassung geht es um die universale Dimension der Kirche, die in der Feier der Eucharistie präsent ist. Kann diese Dimension auch anders gewährleistet werden?

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3. Mögliche Ausnahmen aufgrund der Heilssorge

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Die Enzyklika lehnt sowohl Konzelebration (Nr. 44) als auch Interkommunion (Nr. 45) ab - mit der Begründung, dass die sichtbaren Bande der kirchlichen Gemeinschaft nicht vollständig geknüpft sind (vgl. Nr. 45). Erst wenn volle Gemeinschaft bestehe, könne gemeinsam Eucharistie gefeiert werden. Dennoch kennt die römisch-katholische Kirche Ausnahmen: Diese betreffen die Spendung der Eucharistie in bestimmten, in c. 844 §§ 3-4 / CIC 1983 und c. 671 §§ 3-4 / CCEO genau geregelten, besonderen Umstände und an einzelne Personen (Nr. 45). Es gehe darum, "einem schwerwiegendem geistlichen Bedürfnis einzelner Gläubiger im Hinblick auf das ewige Heil" (Nr. 45) entgegenzukommen. Damit wiederholt Papst johannes Paul II. den alten, kirchenrechtlichen Grundsatz "Salus animarum suprema lex". Er interpretiert dabei den im Kodex vorkommenden Ausdruck "gravis necessitas" als spirituelle Notlage bzw. als "geistliches Bedürfnis" und geht damit über das Verständnis einer bloß physischen Notlage hinaus.

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Klar gesagt wird, was zur rechten Disposition für den Sakramentenempfang gehört: Wer eine oder mehrere Glaubenswahrheiten über die Sakramente (Eucharisti, Buße und Krankensalbung) leugne, etwa die Notwendigkeit des Weihepriestertums zur gültigen Spendung dieser Sakramente (Nr. 46), sei nicht zum rechtmäßigen Empfang disponiert. Und umgekehrt: Ein katholischer Gläubiger könne nicht die Kommunion in einer Gemeinschaft empfangen, der das gültige Sakrament der Weihe fehle (vgl. Nr. 46).

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4. Verpasste Chancen?

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Die Enzyklika kommt an keiner Stelle auf konfessionsverschiedene/-verbindende Ehen zu sprechen. Es bleibt bei den allgemeinen Ausführungen über die Ausnahmeregelungen bezüglich eucharistischer Kommunion. Die Enzyklika stellt sicherlich keine Ökumene-Enzyklika dar, dennoch wäre es hilfreich und weiterführend gewesen, wenn auf die dogmatischen Implikationen einer konfessionsverschiedenen bzw. -verbindenden Ehe eingegangen worden wäre, die eine Öffnung in Richtung einer Zulassung zur Kommunion ermöglicht hätten. Nach römisch-katholischer Auffassung stellt eine gültig zustandegekommene Ehe zweier Getaufter ein Sakrament und als Sakrament einen Wesensvollzug der Kirche dar. Auch einer konfessionsverschiedenen Ehe kommt unter der Voraussetzung eines gültigen Eheabschlusses das Merkmal von Sakramentalität und damit Kirchlichkeit zu. Eine sakramentale konfessionsverschiedene Ehe stellt zwar keine volle Kirchengemeinschaft dar, aber eine kirchliche Wirklichkeit. Auch sie ist eine Art "Hauskirche", d.h. Kirche im Kleinen (LG 11). Konfessionsverschiedene/-verbindende Ehen (Familien) stellen eine große Chance für die Ökumene dar. Schade, dass die Enzyklika mit keinem Wort darauf eingeht!

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