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Modul 18 Seminar mit Bachelor-Arbeit – Universität Innsbruck

Seminar mit Bachelor-Arbeit (Modul 18)

(Stand: Oktober 2016/ Modulverantwortung: Friederike Rothe)

Inhalt: Die bachelorarbeit wird im Rahmen eines „Seminars mit bachelorarbeit“ mit immanentem Prüfungscharakter erstellt. „Im Mittelpunkt des Seminars steht die theoretisch-methodische Diskussion und die Bearbeitung und Reflexion ausgewählter Themen der bachelorarbeiten.“  Das Seminar wird zu den Themenbereichen der Module 1, 2-6, 8-15 angeboten (Teilungsziffer 15). Die Begleitung der bachelorarbeit erfolgt ausschließlich im Rahmen dieses Seminars.

Lernziel:  „Die Studierenden sind fähig, eine bachelorarbeit unter Berücksichtigung  erziehungswissenschaftlicher Theorien, Methodologien und Methoden zu verfassen.“ (s. Mitteilungsblatt 27. Stück, Nr. 274)

Anmeldung zum Seminar mit BA-Arbeit: Das „Seminar mit bachelorarbeit“ wird regulär nur im jeweiligen SoSe eines Studienjahrs angeboten. Im jeweiligen WS werden – bis auf weiteres – nur 2-3 „Seminare mit bachelorarbeit“ angeboten. Eine individuelle Kontaktaufnahme mit der Lehrveranstaltungsleitung vor Beginn des Seminars ist nicht vorgesehen.

  • Anmeldezeitraum: 01.09. - 21.09. (im Wintersemester)
  • Anmeldezeitraum: 01.02. - 21.02. (im Sommersemester)
  • Zulassungsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss der Module  1 bis 7, 16, sowie entweder 17 oder 20 oder 21.

Voraussetzungsprüfung (VP): Ob die Voraussetzungen erfüllt sind oder nicht, wird der StudentIn elektronisch rückgemeldet. Fehlen Voraussetzungen, muss die StudentIn im Anmerkungsfeld fehlende Modul-LV Nummer eintragen und deren Fehlen genau begründen!

Es werden alle Anmeldungen überprüft.

Abgabetermin der BA-Arbeit: Jede LV-LeiterIn hat das Recht, die Abgabe der BA-Arbeit einen Monat nach der letzten Lehrveranstaltung zu verlangen, spätestens jedoch zum 28.  Februar (im WS)
 bzw. 31. Aug. (im SoSe).

Abgabeform der BA-Arbeit an die Lehrveranstaltungsleitung:

  1. Gebundenes Exemplar inkl. „Eidesstattlicher Erklärung“  sowie das Formblatt „Nachweis über die BA-Arbeit", und
  2. Elektronische Version   (nach Vorgabe der Lehrveranstaltungsleitung)

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