- Leseraum
| Ist mit der Aufhebung der Exkommunikation die Spaltung überwunden?Autor: | Rees Wilhelm |
---|
Veröffentlichung: | |
---|
Kategorie | kommentar |
---|
Abstrakt: | |
---|
Publiziert in: | |
---|
Datum: | 2009-02-03 |
---|
Inhalt1
| Papst Benedikt XVI. hat mit Blick auf seinen Dienst an der Einheit der Kirche durch ein Dekret der Kongregation für die Bischöfe vom 21. Januar 2009 die Exkommunikation von vier Bischöfen der traditionalistischen Priesterbruderschaft St. Pius X. (Fraternitas Sacerdotalis Sancti Pii X = FSSPX), nämlich Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta, aufgehoben[1]. Damit hat er eine Friedensgeste gesetzt, die nicht nur in der medialen Öffentlichkeit, sondern auch innerhalb des gläubigen Volkes Gottes und der Bischöfe Unruhe stiftet[2]. | 2
| Die Priesterbruderschaft St. Pius X. wurde im Jahr 1970 von Erzbischof Marcel Lefebvre gegründet und am 1. November 1970 in Freiburg in der Schweiz vom zuständigen Bischof Francois Charrière offiziell errichtet. Sie versteht sich als eine „Priestervereinigung mit Gemeinschaftsleben ohne Gelübde nach dem Vorbild der Missionsgesellschaften" innerhalb der römisch-katholischen Kirche[3]. Sie besitzt jedoch seitens der römisch-katholischen Kirche keine Anerkennung. | 3
| Am 30. Juni 1988 weihte Erzbischof Marcel Lefebvre, assistiert von Bischof em. Antonio de Castro Mayer, Campos (Brasilien), in Econe ohne Genehmigung und trotz eindringlicher Warnung des damaligen Papstes (Johannes Paul II.), d. h. unerlaubt, vier Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X., nämlich Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta, zu Bischöfen. „Vorausgegangen waren Jahre der Polemik und der Entfremdung zwischen Rom und dem einstigen Erzbischof von Dakar, der die Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils nicht mittragen wollte, obwohl die meisten Dokumente auch seine Unterschrift tragen."[4] Zwar hatte Marcel Lefebvre eine Erklärung unterzeichnet, „er wolle der katholischen Kirche und dem Papst die Treue halten, die Konzilsaussagen über das kirchliche lehramt annehmen, auf Polemik gegen das Zweite Vaticanum verzichten, die Gültigkeit des Messformulars von 1970 anerkennen und das Kirchenrecht respektieren. Dafür würde der Heilige Stuhl die ‚Priesterbruderschaft Pius X.' in den Rang einer ‚Gesellschaft des Apostolischen Lebens' erheben, die sich weiterhin an der Liturgie von 1962 orientieren dürfe. Aber über Nacht zog Lefebvre die Zusage wieder zurück. In einem Brief vom 2. Juni 1988 bündelte er seine Differenzen mit dem ‚vom Modernismus verseuchten Rom' in dem Vorwurf eines ‚falschen Ökumenismus, der am Ursprung aller Erneuerungen des Konzils steht, in der Liturgie, in den neuen Beziehungen von Kirche und Welt, in der Auffassung von der Kirche selbst'"[5]. Der Protest gipfelte in der Weihe der genannten Bischöfe. | 4
| Gemäß dem damals und noch heute geltenden Recht der römisch-katholischen Kirche, darf in dieser Kirche niemand ohne päpstlichen Auftrag zum Bischof geweiht werden. Die Erteilung der Bischofsweihe ohne päpstlichen Auftrag zieht sowohl für den Spender als auch für den Empfänger die Tatstrafe der Exkommunikation nach sich, deren Erlass dem Apostolischen Stuhl vorbehalten ist. Von dieser Exkommunikation sind auch die Mitkonsekratoren betroffen[6]. Die Exkommunikation ist die schwerste Strafmaßnahme innerhalb der katholischen Kirche. Sowohl die Konsekratoren als auch die geweihten Bischöfe hatten sich also automatisch die Exkommunikation zugezogen. | 5
| Als Reaktion auf die unerlaubten Bischofsweihen erließ die Kongregation für die Bischöfe am 1. Juli 1988 ein Dekret, in dem die Exkommunikation von Erzbischof Marcel Lefebvre ausdrücklich festgestellt wird[7]. Papst Johannes Paul II. bestätigte dieses Dekret mit dem Apostolischen Schreiben Motu proprio „Ecclesia Dei" vom 2. Juli 1988[8]. „Die Tat als solche war Ungehorsam gegenüber dem Römischen Papst in einer sehr ernsten und für die Einheit der Kirche höchst bedeutsamen Sache, wie es die Weihe von Bischöfen ist, mit der die apostolische Sukzession sakramental weitergegeben wird. Darum stellt dieser Ungehorsam, der eine wirkliche Ablehnung des Römischen Primats in sich schließt, einen schismatischen Akt dar" (Nr. 3 EcclDei)[9]. Msgr. Lefebvre und die Priester Bernard Falley, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta sind „der schweren Strafe der Exkommunikation verfallen, wie die kirchliche Disziplin vorsieht" (Nr. 3 EcclDei). Papst Johannes Paul II. nimmt mit dieser Aussage ausdrücklich Bezug auf c. 1382 CIC/1983. D. h.: Die Exkommunikation trat infolge der unerlaubt vollzogenen bzw. empfangenen Bischofsweihen ein. Gleichzeitig wird jedoch im Motu Proprio auch von einem „schismatischen Akt" gesprochen[10]. | 6
| Papst Johannes Paul II. richtete einen Aufruf an alle, „die bisher in irgendeiner Weise mit der Bewegung des Erzbischofs Lefebvre in Verbindung standen: daß sie ihre ernste Pflicht erfüllen, mit dem Stellvertreter Christi in der Einheit der katholischen Kirche verbunden zu bleiben und in keiner Weise jene Bewegung weiter zu unterstützen. Alle müssen wissen, daß die formale Zustimmung zu einem Schisma eine schwere Beleidigung Gottes ist und die Exkommunikation mit sich bringt, wie im Kirchenrecht festgesetzt ist" (Nr. 5 c EcclDei)[11]. Eindeutig stellt das Oberhaupt der katholischen Kirche klar, dass durch die unrechtmäßige Bischofsweihe „alle Anstrengungen zunichte gemacht (wurden), die in den letzten Jahren unternommen worden waren, um der von Msgr. Lefebvre gegründeten Priesterbruderschaft St. Pius X. die volle Gemeinschaft mit der Kirche sicherzustellen" (Nr. 1 EcclDei). „Es wird eine Kommission eingesetzt, die die Aufgabe hat, mit den Bischöfen, den Dikasterien der Römischen Kurie und den betreffenden Gruppen zusammenzuarbeiten, um die volle kirchliche Gemeinschaft der Priester, Seminaristen, Ordensgemeinschaften oder einzelnen Ordensleuten zu ermöglichen, die bisher auf verschiedene Weise mit der von Erzbischof Lefebvre gegründeten Bruderschaft verbunden waren und die mit dem Nachfolger Petri in der katholischen Kirche verbunden bleiben wollen ..." (Nr. 6 a EcclDei). Zugleich wurde am 18. Juli 1988 die Priesterbruderschaft St. Petrus gegründet und am 18. Oktober 1988 von Papst Johannes Paul II. als klerikale Gesellschaft apostolischen Lebens pontifikalen Rechts errichtet. Sie sollte die „Rückkehr" von Anhängern der Priesterbruderschaft St. Pius X. in die katholische Kirche erleichtern[12]. | 7
| Die vier Bischöfe der Priesterbruderschaft St. Pius X. sind gültig geweiht, aber exkommuniziert (vgl. EcclDei). Auch die Priester der Bruderschaft sind gültig geweiht, aber wegen des Mangels einer gültigen Inkardination gemäß c. 265 CIC/1983[13] suspendiert[14]. Aufgrund dieser Tatsache ergeben sich für katholische Gläubige, die mit der Bruderschaft sympathisierten und zugleich deren Gottesdienste besuchen, Fragen nach der Rechtmäßigkeit bzw. möglichen Konsequenzen. Festzustellen ist, dass Christgläubige, die mit der Priesterbruderschaft St. Pius X. sympathisieren, nicht automatisch exkommuniziert und damit von wesentlichen Grundrechten, vor allem dem Empfang der Eucharistie, ausgeschlossen sind. Dennoch kann es eine Exkommunikation einzelner Personen geben[15]. Eine Hilfestellung bietet die Information der Erzdiözese Salburg: „Bezüglich der Gläubigen, die mit der Priesterbruderschaft St. Pius X. sympathisieren, wird festgehalten: Es handelt sich um katholische Gläubige, die - wenn sie keine ausdrücklichen Akte gesetzt haben - die römisch-katholische Kirche keineswegs verlassen wollen. Die Mitfeier von Gottesdiensten der Priester der Priesterbruderschaft St. Pius stellt in sich kein Delikt dar und bewirkt nicht eine Exkommunion. Nur Gläubige, die in der Priesterbruderschaft St. Pius X. die einzig wahre Kirche sehen und dies im äußeren Bereich sichtbar machen, ziehen sich die Exkommunikation zu."[16] Auch der Heilige Stuhl sieht die Messen der Bruderschaft als gültig an. Er rät jedoch von deren Besuch ab, da die Teilnahme moralisch unerlaubt (morally illicit) sei. Die Kommission Ecclesia Dei sieht die Gefahr, dass Gläubige, die eine solche Messe besuchen, sich langfristig von der katholischen Kirche und vom Papst trennen[17]. Auf die schriftliche Anfrage, ob ein Katholik mit dem Besuch einer Messe, die von einem Mitglied der Priesterbruderschaft St. Pius X. gelesen wird, die Sonntagspflicht erfüllen könne, antwortete der damalige Sekretär der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, Msgr. Camille Perl, dass dies im engen Sinne (in the strict sense) möglich sei[18]. Allerdings stellt die römisch-katholische Kirche in Österreich der Priesterbruderschaft St. Pius X. keine Kirchen zur Feier der Messe zur Verfügung. Grundsätzlich sind alle Christgläubigen gemäß c. 209 CIC/1983 verpflichtet, „auch in ihrem eigenen Verhalten, immer die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren". Zudem müssen alle Gläubigen „je nach ihrer eigenen Stellung ihre Kräfte einsetzen, ein heiliges Leben zu führen sowie das Wachstum der Kirche und ihre ständige Heiligung zu fördern" (c. 210 CIC/1983). | 8
| Die Romwallfahrt von Bischof Bernard Fellay mit rund 5000 Anhängerinnen und Anhängern der Priesterbruderschaft St. Pius X. im Jubiläumsjahr 2000 gab Anlass zu Spekulationen über eine Annäherung[19]. Im Sommer 2005 fanden erstmals offizielle Gespräche zwischen dem Heiligen Stuhl und Vertretern der Priesterbruderschaft St. Pius X. statt. Im Umfeld des ersten Konsistoriums, das Papst Benedikt XVI. am 24. März 2006 abhielt, wurden erneute Bestrebungen bekannt, den Anhängern der Priesterbruderschaft St. Pius X. eine vollkommenere Gemeinschaft mit der römisch-katholischen Kirche zu ermöglichen. Die Aussicht auf Erfolg wurde damals jedoch eher als gering eingeschätzt[20]. Die Gründe lagen insbesondere darin, dass die Priesterbruderschaft Ökumene, Religionsfreiheit, die Kollegialität der Bischöfe und vor allem die Liturgiereform der römisch-katholischen Kirche und damit die wesentlichen Neuansätze und Neuerungen des Zweiten Vatikanischen Konzils ablehnt. Von einer vollen Einheit mit dem Papst bzw. mit der katholischen Kirche im Sinne des Kirchenrechts konnte somit nicht gesprochen werden. Denn der kirchliche Gesetzgeber fordert ausdrücklich: „Voll in der Gemeinschaft der katholischen Kirche in dieser Welt stehen jene Getauften, die in ihrem sichtbaren Verband mit Christus verbunden sind, und zwar durch die Bande des Glaubensbekenntnisses, der Sakramente und der kirchlichen Leitung." (c. 205 CIC/1983) Zur vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche gehören also nicht nur das Band des selben Glaubensbekenntnisses und jenes der Sakramente, sondern auch sichtbar das Band der kirchlichen Leitung. Weitere Versuche zur Überwindung der Trennung wurden unternommen. | 9
| Die so genannte „neue Messe" enthält nach den Worten von Marcel Lefebvre „ein für den Glauben schädliches Gift"[21]. Mit dem Apostolischen Schreiben Motu proprio „Summorum Pontificum" vom 7. Juli 2007 hat Papst Benedikt XVI. die Wiederzulassung der Liturgie nach dem „altus Usus" von 1962 auf breiterer Ebene ermöglicht[22]. Der Papst erweiterte „die schon bislang bestehende Möglichkeit, die Liturgie nach dem früheren Missale zu feiern, die Papst Johannes Paul II. zuletzt im Motu Proprio ‚Ecclesia Dei' von 1988 geordnet hatte. So tritt neben die ‚ordentliche Form' des römischen Ritus, die sich in den nachkonziliar erneuerten Messbüchern findet, eine ‚außerordentliche Form', die dem älteren römischen Missale folgt, das nach dem Konzil von Trient erarbeitet und zuletzt im Jahr 1962 herausgegeben wurde"[23]. Durch diese Regelung werde die Liturgiereform in der römisch-katholischen Kirche nicht in Frage gestellt, wie Papst Benedikt XVI. in einem Brief an alle Bischöfe der katholischen Weltkirche, der gemeinsam mit dem Motu proprio veröffentlicht wurde, unterstreicht[24]. Als Motiv für die Neuerung nennt der Papst die „innere Versöhnung in der Kirche". Dabei verweist er auf die von Alterzbischof Lefebvre angeführte Bewegung, für die „das Stehen zum alten Missale zum äußeren Kennzeichen wurde", auch wenn die Gründe für die Spaltung „viel tiefer" reichten. Sowohl die Gestattung des „alten Usus" als auch vor allem die im alten Ritus enthaltene Karfreitagsfürbitte für die Juden haben eine große Diskussion ausgelöst[25]. Die Österreichischen Bischöfe sahen das Motu proprio als einen „Impuls, die Liebe zur Eucharistie und zu den anderen Sakramenten allseits zu stärken und das darauf bezogene Glaubenswissen zu vermehren". Diesbezüglich gebe es in Österreich wie in vielen anderen Ländern „große Defizite, deren Abbau geduldige Bemühungen erfordert". Im Bereich der Liturgie habe es vielerorts „eigenmächtige Veränderungen und Banalisierungen" gegeben, die durch „Treue zur verbindlichen Ordnung der Kirche" und durch „Offenheit für den Reichtum der Tradition und des heutigen weltkirchlichen Lebens" überwunden werden müssen[26]. Mit dem Apostolischen Schreiben und der damit verbundenen Wiederbelebung des alten Messritus hat Papst Benedikt XVI. eine deutliche Annäherung an die Priesterschaft St. Pius X. vollzogen. | 10
| Mit der Aufhebung der Exkommunikation der vier Bischöfe, die 1988 von Erzbischof Marcel Lefebvre ohne päpstlichen Auftrag geweiht worden sind, geht der Papst einen Schritt weiter, indem er „den Weg, eine bestehende Spaltung der Kirche zu überwinden", eröffnet[27]. Der Papst handelt hier, wie er selbst betont, als „Nachfolger des Petrus im Dienst der Einheit"[28]. Bei der Exkommunikation handelt es sich um eine so genannte Besserungs- oder Beugestrafe (vgl. c. 1312 § 1, 1° CIC/1983 i. V. m. cc. 1331-1333 CIC/1983)[29]. Sie unterscheidet sich somit von den in der Kirche gleichermaßen angewandten Sühnestrafen (vgl. c. 1312 § 1, 2° CIC/1983 i. V. m. cc. 1336-1338 CIC/1983)[30]. Beugestrafen zielen somit auf eine Besserung, d. h. Willensänderung. Gemäß c. 1358 § 1, 1. HS CIC/1983 kann eine Beugestrafe „nur einem Täter erlassen werden, der gemäß can. 1347, § 2 die Widersetzlichkeit aufgegeben hat". In diesem Fall, „kann der Nachlaß nicht verweigert werden" (c. 1358 § 1, 2. HS CIC/1983). Gemäß c. 1347 § 2 CIC/1983 „ist davon auszugehen, daß ein Täter von der Widersetzlichkeit abgelassen hat, wenn er die Straftat wirklich bereut hat und er außerdem eine angemessene Wiedergutmachung der Schäden und eine Behebung des Ärgernisses geleistet oder zumindest ernsthaft versprochen hat". In diese Richtung ist ein Schreiben vom 15. Dezember 2008 an den Präsidenten der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, Kardinal Dario Castrillón Hoyos, zu werten, in dem Bischof Fellay auch im Namen der drei anderen Bischöfe zur Aufhebung der Exkommunikation aufgefordert und dem Papst versichert hat: „Wir sind fest entschlossen in dem Willen, katholisch zu bleiben und alle unsere Kräfte in den Dienst der Kirche unseres Herrn Jesus Christus, der römisch-katholische Kirche, zu stellen. Wir akzeptieren ihre Lehre mit kindlichem Geist. Wir glauben fest an den Primat Petri und seine Vorrechte, und daher bereitet die aktuelle Situation uns großes Leid"[31]. | 11
| Dem Erlass der Exkommunikation muss also ein Sinneswandel vorangehen bzw. zumindest folgen. So stellte Papst Benedikt XVI. bei der Generalaudienz am Mittwoch, den 28. Januar 2009, in einer persönlichen Mitteilung eindeutige Bedingungen an die vier Bischöfe: Seinem Akt „väterlicher Barmherzigkeit", so der Papst, „müssten von Seiten der lefebvrianischen Bischöfe die notwendigen Schritte folgen, um die ‚volle Einheit mit der Kirche' zu verwirklichen"[32]. Indem der Papst seine Erwartungen an die Lefebvrianer erläuterte, versuchte er, „die Turbulenzen zu besänftigen, die sein Gnadenakt für die Lefebvrianer international ausgelöst hat"[33]. Klar wird dabei betont: Als Gegenleistung für die Aufhebung der Exkommunikation seien Schritte zur vollen kirchlichen Einheit notwendig, nämlich Treue zum kirchlichen lehramt sowie die Anerkennung der Autorität des Papstes und des Zweiten Vatikanischen Konzils[34]. Damit ist eindeutig, dass das Zweite Vatikanische Konzil auch für die Priesterbruderschaft St. Pius X. Gültigkeit hat. Dies betrifft auch die Haltung zu anderen christlichen Kirchen und zu den nichtchristlichen Religionen sowie die Aussagen des Konzils über die Religionsfreiheit[35]. | 12
| Bischof Krätzl verweist in einem Interview darauf, dass ein Schisma für die Kirche eine schmerzhafte Wunde sei und es daher verständlich sei, „dass der Papst alles versucht, um diese Wunde zu heilen". Viele hätten sich aber gewundert, dass den Bischöfen die Exkommunikation erlassen worden sei, „bevor diese in aller Öffentlichkeit ihre vehemente Kritik am Zweiten Vatikanischen Konzil und damit an der Entwicklung der Kirche danach widerrufen haben"[36]. Auch der Bischof von Innsbruck spricht davon, dass eine Versöhnung „nur möglich sein (wird), wenn seitens der Bruderschaft jene Werte, die vom Zweiten Vatikanischen Konzil als katholische Glaubenswerte wiederentdeckt wurden, von Ihnen anerkannt werden"[37]. Zwar kennt der kirchliche Gesetzgeber im Anschluss an die Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils durchaus eine Hierarchie der Wahrheiten (vgl. cc. 750-754 CIC/1983). Dennoch müssen auch Konstitutionen und Dekrete des Papstes und des Bischofskollegiums befolgt werden (c. 754 CIC/1983). Stephan Haering bemerkt daher zu Recht, das es „nicht vorstellbar" sei, dass der Papst die Lefebvre-Anhänger von der Zustimmung zu einzelnen Punkten entbinden werde. Die Lefebvrianer müssten vielmehr die ganze Lehrtradition der Kirche annehmen[38]. Dass die ca. 500 Priester und 450.000 Anhänger diesen Weg gehen werden, ist wünschenswert, ja so gar im Sinne einer vollen Communio absolut notwendig. Ob sie dies auch tun werden, bleibt allerdings offen bzw. zu bezweifeln. So hatte Bischof Bernard Fellay, der Generalobere der Piusbruderschaft, in einem Brief an die Gläubigen nach Aufhebung der Exkommunikation „deutlich gemacht, dass seine Gemeinschaft von ihren Positionen nicht abrückt. Ausdrücklich zitierte Fellay aus seinem Brief vom 15. Dezember 2008 an Kardinal Dario Castrillon Hoyos: 'Wir sind bereit, mit unserem Blut das Credo niederzuschreiben, den Antimodernisteneid zu unterzeichnen, das Glaubensbekenntnis von Pius IV., wir akzeptieren alle Konzilien bis zum Zweiten Vaticanum und machen sie uns zu eigen. Hinsichtlich des Zweiten Vaticanums möchten wir Vorbehalte zum Ausdruck bringen'. Die ‚Piusbruderschaft' sei auch zu den Gesprächen bereit, die im Dekret der Bischofskongregation über die Aufhebung der Exkommunikation als ‚notwendig' bezeichnet werden. Fellay: ‚Wir können nur die Krise feststellen, die die Kirche heute erschüttert und die nichts vergleichbares kennt ... Darum wollen wir in diesen Gesprächen mit den römischen Autoritäten die tiefen Ursachen der gegenwärtigen Lage erörtern und das angemessene Heilmittel dafür herbeischaffen, um so zu einer gründlichen Wiederherstellung der Kirche zu gelangen'"[39]. Somit ist nicht ausgeschlossen, dass es zu weiteren Konflikten und somit zu einer erneuten Verschärfung der Trennung kommen könnte. In einem solchen Fall sind erneute Strafmaßnahmen, so bedauerlich sie auch wären, nicht ausgeschlossen, ja es müsste sie im Falle einer tatsächlichen Abspaltung (Schisma) bzw. erneuter Vergehen gegen die kirchliche Rechtsordnung auch geben[40]. | 13
| Die von der Exkommunikation befreiten Bischöfe und ebenso die Priester gelten nach wie vor als suspendiert. Den Bischöfen sollen demnächst, wie zu hören war, Titularsitze zugewiesen werden, so dass sie somit voll und ganz der päpstlichen Jurisdiktion unterstehen[41]. Sie sind dann vollwertige Mitglieder des Bischofskollegiums und stehen somit in voller Gemeinschaft mit der Kirche, d. h. sowohl mit den Bischöfen als auch mit dem Papst. Wenn diese Gemeinschaft tatsächlich eine volle ist, so bedeutet dies, dass im Falle der Weihe eines Mitglieds der Priesterbruderschaft St. Pius X. zum Bischof, diese nicht ohne Zustimmung des Papstes erfolgen kann (vgl. c. 1382 CIC/1983)[42]. Can. 330 CIC/1983 betont: „Wie nach der Weisung des Herrn der heilige Petrus und die übrigen Apostel ein einziges Kollegium bilden, so sind in gleicher Weise der Papst als Nachfolger des Petrus und die Bischöfe als Nachfolger der Apostel untereinander verbunden."[43] | 14
| Kritisch zu beurteilen und weithin unverständlich ist die Aufhebung der Exkommunikation vor dem Hintergrund der Leugnung des Holocausts durch Bischof Richard Williamson[44]. So betonte Bischof Kapellari: „Die Aufhebung dieser Exkommunikation durch Papst Benedikt XVI. kann und darf nicht als Billigung der Äußerungen eines dieser Bischöfe - des Briten Richard Williamson - über den nationalsozialistischen Massenmord an Juden verstanden werden."[45]. Der Spannung wurde sich auch Papst Benedikt XVI. selbst bewusst, wenn er nach Aufhebung der Exkommunikation seine persönliche Haltung und jene der Kirche zur Shoah klarstellt[46]. Inzwischen ist auch eine Distanzierung und Entschuldigung seitens der Lefebvrianer bezüglich der Leugnung des Holocaust beim Papst erfolgt, ebenso eine Entschuldigung durch Williamson[47]. | 15
| Die Kirche macht sich unglaubwürdig, wenn sie mit Blick auf die Lefebvrianer bzw. die Priesterbruderschaft St. Pius X. von einer Communio plena spricht, diese aber in Wirklichkeit nicht gegeben ist. Ökumenisch engagierte Christinnen und Christen wundern sich vielleicht, welch großes Entgegenkommen der Piusbruderschaft St. Pius X. entgegengebracht wird, wo sich andererseits Enttäuschung darüber breit macht, dass der Dialog mit Blick auf die getrennten Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften nur zögerlich weitergeht[48]. Es kann keine volle Gemeinschaft in der Kirche ohne völlige Übereistimmung mit der Lehre der Kirche geben. Dies gilt auch für Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils. Einzelne Lehren dürfen hier nicht ausgeklammert werden. | 16
| | 17
| [1] Benedikt XVI. hebt Exkommunikation der lefebvrianischen Bischöfe auf, in: KATHPRESS-TAGESDIENST Nr. 19, 25.1.2009, S. 6 f.; vgl. Kongregation für die Bischöfe, Dekret zur Aufhebung der Exkommunikation vom 21. Januar 2009; Text: http://www.kathnews.de/content/index.php/2009/01/24/dekret-zur-aufhebung-der-exkommunikation/ (eingesehen 31.1.2009). Der Papst reagierte damit auf ein entsprechendes Gesuch des Generalsuperiors der Gesellschaft, Msgr. Bernard Fellay, vom 15. Dezember 2008. Mit dem Dokument wünscht sich der Papst, „die gegenseitige Vertrauensbeziehung zu festigen sowie das Verhältnis der Piusbruderschaft zum Apostolischen Stuhl zu intensivieren und zu stabilisieren". | 18
| [2] Vgl. Michael Sprenger, „Friedensgeste" stiftet Unruhe, in: Tiroler Tageszeitung, Nr. 27, Mittwoch, 28. Jänner 2009, S. 9. | 19
| [3] http://www.fsspx.info/bruderschaft/index.php?show=fsspx (eingesehen 31.1.2009); http://www.fsspx.info/bruderschaft/index.php?show=fsspx&page=2 (eingesehen 31.1.2009). | 20
| [4] Wird Exkommunikation der lefebvrianischen „Bischöfe" aufgehoben? Aufregung über Bericht der italienischen Tageszeitung „Il Giornale" - Einer der vier exkommunizierten „Bischöfe" ist als Leugner der Shoah in Erscheinung getreten, in: KATHPRESS-TAGESDIENST Nr. 17, 22.1.2009, S. 7 f., hier S. 7. | 21
| [5] Wird Exkommunikation (Anm. 4), S. 7. | 22
| [6] Vgl. c. 1382 CIC/1983: „Ein Bischof, der jemanden ohne päpstlichen Auftrag zum Bischof weiht, und ebenso, wer von ihm die Weihe empfängt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu." Vgl. Wilhelm Rees, Die Strafgewalt der Kirche. Das geltende kirchliche Strafrecht - dargestellt auf der Grundlage seiner Entwicklungsgeschichte (KST 41), Berlin 1993, S. 457 f. | 23
| [7] Kongregation für die Bischöfe, Decree of Excomunication: http://www.cin.org/users/james/files/l-excomm.htm (eingesehen 31.1.2009) unter Hinweis auf cc. 1364 und 1382 CIC/1983. | 24
| [8] Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Motu proprio „Ecclesia Dei" vom 2. Juli 1988; http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/motu_proprio/documents/hf_jp-ii_motu-proprio_02071988_ecclesia-dei_ge.html (eingesehen 31.1.2009). | 25
| [9] Papst Johannes Paul II. verweist hier ausdrücklich auf c. 751 CIC/1983, in dem der Tatbestand „Schisma" näher definiert wird. Vgl. c. 751 CIC/1983: „Schisma nennt man die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche." | 26
| [10] Vgl. c. 1364 § 1 CIC/1983: „Der Apostat, der Häretiker oder der Schismatiker ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu ..." Vgl. dazu Rees, Strafgewalt (Anm. 6), S. 426-429. | 27
| [11] Hier wir ausdrücklich in der Fußnote auf c. 1364 CIC/1983 verwiesen. | 28
| [12] Vgl. http://www.petrusbruderschaft.de/html/bruderschaft.html (eingesehen 31.1.2009); vgl. Kommuniqué zur Aufhebung der Exkommunikation: http://petrusbruderschaft.eu/ (eingesehen 31.1.2009). Die Priesterbruderschaft St. Petrus will sich in besonderer Weise jener Gläubigen annehmen, die ihre geistliche Heimat in der überlieferten Liturgie (außerordentlicher römischer Ritus) gefunden haben, die darin den adäquaten Ausdruck ihres Glaubens sehen und eine Seelsorge erwarten, die sie den Geist dieses Glaubens atmen lässt. Vgl. http://petrusbruderschaft.eu/pages/wer-sind-wir.php (eingesehen 31.1.2009). | 29
| [13] Vgl. c. 265 CIC/1983: „Jeder Kleriker muß entweder einer Teilkirche oder einer Personalprälatur oder einem Institut des geweihten Lebens oder einer Gesellschaft, die diese Befugnis haben, inkardiniert sein, so daß es Kleriker ohne Inkardination in keiner Weise geben darf." | 30
| [14] Vgl. Pontifical Commission Ecclesia Dei, Status of the Society of St. Pius X (27. Oktober 1998): http://www.ewtn.com/library/curia/cedsspx2.htm (eingesehen 31.1.2009); ferner auch Erzb. Ordinariat Salzburg, 10. Mai 2006, Prot.Nr. 579/06: 53. Priesterbruderschaft St. Pius X.: Information, in: Verordnungsblatt der Erzdiözese Salzburg Nr. 5, Mai 2006, S. 85. | 31
| [15] Vgl. Johannes Paul II., Ecclesia Dei (Anm. 8), Nr. 5 c, unter Hinweis auf c. 1364 CIC/1983: „Alle müssen wissen, daß die formale Zustimmung zu einem Schisma eine schwere Beleidigung Gottes ist und die Exkommunikation mit sich bringt, wie im Kirchenrecht festgesetzt ist." | 32
| [16] Erzb. Ordinariat Salzburg, Priesterbruderschaft (Anm. 14), S. 85; vgl. dazu Wilhelm Rees, Partikularnormen der Österreichischen Bischofskonferenz und der Diözesen Österreichs. Überblick über die Gesetzgebung des Jahres 2006, in: öarr 54 (2007), S. 478-522, hier S. 503; vgl. bereits Diözese Innsbruck, Einige Klarstellungen bezüglich der „Priesterbruderschaft St. Pius X.", in: Verordnungsblatt der Diözese Innsbruck, 75. Jg., Nr. 4, Juli/August 2000, Top 43, S. 2; ferner unter: http://www.uibk.ac.at/praktheol/teilkirchenrecht/innsbruck/priesterbruderschaft.html (eingesehen 31.1.2009). | 33
| [17] Pontifical Commission Ecclesia Dei, Status (Anm. 14). | 34
| [18] Letter by Msgr. Camille Perl Regarding Society of St. Pius X Masses: http://www.unavoce.org/articles/2003/perl-011803.htm (eingesehen 31.1.2009). | 35
| [19] Vgl. Wird Exkommunikation (Anm. 4), S. 8. | 36
| [20] Vgl. auch Diözese Augsburg geht auf Distanz zur „Piusbruderschaftsschule" (6. Februar 2005): http://www.kath.net/detail.php?id=9642 (eingesehen 31.1.2009); ‚Pius-Bruderschaft': Der Vatikan muss sich bekehren (6. Oktober 2005): http://www.kath.net/detail.php?id=1166 (eingesehen 6.10.2005). | 37
| [21] Vgl. http://www.fsspx.info/bruderschaft/index.php?show=fsspx (eingesehen am 31.1.2009). | 38
| [22] Benedikt XVI., Apostolisches Schreiben Motu proprio „Summorum Pontificum" vom 7. Juli 2007; lat. / dt.: VApSt 178, Bonn 2007, S. 4-19; vgl. auch Albert Gerhards, Die „alte" und die „neue" Messe. Versuch einer Sondierung der Positionen, in: Gottesdienst 41 (2007), S. 57-59; Wilhelm Rees, Sakramente und Kirchenrecht - Gelöste und ungelöste Fragen ihrer Spendung, in: Wilhelm Guggenberger, Nikolaus Wandinger (Hrsg.), Sakramente - Tote Riten oder Quelle der Kraft? Vorträge der achten Innsbrucker Theologischen Sommertage 2007 (= theologische trends, Bd. 17), Innsbruck 2008, S. 225-269, hier S. 242-246. | 39
| [23] Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, zum Motu Proprio „Summorum Pontificum" von Papst Benedikt XVI. vom 7. Juli 2007: http://www.dbk.de/aktuell/meldungen/01410/print_de.html (eingesehen 31.1.2009). | 40
| [24] Benedikt XVI., Brief an die Bischöfe anlässlich der Publikation des Apostolischen Schreibens Motu proprio Summorum Pontificum über die römische Liturgie in ihrer Gestalt vor der 1970 durchgeführten Reform vom 7. Juli 2007; dt.: VApSt 178, Bonn 2007, S. 21-27. | 41
| [25] Kardinal Kasper, Papst plant keine Judenmission. Auseinandersetzung um die neue Karfreitagsfürbitte für die Juden im Ritus der Messfeier nach „altem Usus" von 1962 geht weiter, in: KATHPRESS-TAGESDIENST Nr. 59, 9.3.2008, S. 7; Benedikt Kranemann, Mehr Engagement für die erneuerte Liturgie. Anmerkungen zum Motu Proprio „Summorum Pontificum", in: Theologie der Gegenwart 50 (2007), S. 273-275; vgl. auch Richtlinien zum Apostolischen Schreiben „Summorum Pontificum" in der Diözese Bozen-Brixen, in: Folium Dioecesanum Bauzanense - Brixinense XLIV (2008), S. 178-180. | 42
| [26] Liturgie: Bischöfe für „Miteinander in Wahrheit und Liebe". Erklärung der Österreichischen Bischofskonferenz zum Liturgie-Dokument des Papstes: „Zwang und Streit bezogen auf das Heiligste, das uns anvertraut ist, darf sich niemand gestatten", in: KATHPRESS-TAGESDIENST Nr. 157, 8.7.2007, S. 4. | 43
| [27] So ausdrücklich Manfred Scheuer, Stellungnahme zur Aufhebung der Exkommunikation von vier traditionalistischen Bischöfen vom 27. Januar 2009 (Presseaussendung); dazu Bischof Scheuer: „Es gibt kein Zurück hinter das Zweite Vaticanum". „Ökumene-Bischof" verurteilt Leugnung der Shoah durch lefebvrianischen Bischof „auf das Schärfste" - Volle Einheit mit „Pius-Bruderschaft" nur möglich, wenn die Lefebvrianer die Werte des Konzils anerkennt, in: KATHPRESS-TAGESDIENST Nr. 22, 28.1. 2009, S. 3 f. | 44
| [28] Vgl. Papst stellt Haltung zur Shoah klar. „Unerschütterliche Solidarität mit den Juden" - Benedikt XVI. warnt bei Generalaudienz vor jeder Leugnung des Holocaust - Lefebvrianische Bischöfe müssen „Autorität des Papstes und des Zweiten Vatikanischen Konzils" bezeugen, in: KATHPRESS-TAGESDIENST Nr. 22, 28.1. 2009, S. 9. | 45
| [29] Vgl. c. 1312 § 1 CIC/1983: „Strafmittel der Kirche sind: 1° Besserungs- oder Beugestrafen, die in den cann. 1331-1333 aufgeführt werden". Can. 1331 § 1, 1° - 3° CIC/1983: „Dem Exkommunizierten ist untersagt: 1° jeglicher Dienst bei der Feier des eucharistischen Opfers oder bei irgendwelchen anderen gottesdienstlichen Feiern; 2° Sakramente oder Sakramentalien zu spenden und Sakramente zu empfangen; 3° jedwede kirchlichen Ämter, Dienste oder Aufgaben auszuüben oder Akte der Leitungsgewalt zu setzen." Can. 1331 § 2, 1° - 5° CIC/1983: „Wenn aber die Exkommunikation verhängt oder festgestellt worden ist: 1° muß der Täter ferngehalten oder muß von der liturgischen Handlung abgesehen werden, wenn er der Vorschrift von § 1, n. 1 zuwiderhandeln will, es sei denn, es steht ein schwerwiegender Grund dagegen; 2° setzt der Täter ungültige Akte der Leitungsgewalt, die gemäß § 1 , n. 3 unerlaubt sind; 3° ist dem Täter der Gebrauch vorher gewährter Privilegien untersagt; 4° kann der Täter gültig keine Würde, kein Amt und keinen anderen Dienst in der Kirche erlangen; 5° erwirbt der Täter die Erträge einer Würde, eines Amtes, jedweden Dienstes, einer Pension, die er etwa in der Kirche hat, nicht zu eigen." | 46
| [30] Vgl. im Einzelnen Rees, Strafgewalt (Anm. 6), S. 368-370; s. auch ders., Straftat und Strafe, in: HdbKathKR2, S. 1125-1138, hier S. 1130-1132. | 47
| [31] Kongregation für die Bischöfe, Dekret (Anm. 1); zitiert auch in: Benedikt XVI. hebt (Anm. 1), S. 7. | 48
| [32] Papst stellt Haltung (Anm. 28), S. 9; vgl. Kongregation für die Bischöfe, Dekret (Anm. 1): „Es ist zu hoffen, dass diesem Schritt die Ermöglichung der vollen Gemeinschaft der gesamten Bruderschaft mit der Kirche folgt ..." | 49
| [33] Johannes Schidelko, Der Papst greift ein. Mahnung an Lefebvrianer und Zusicherung an Judentum nach dem Aufschrei der Weltöffentlichkeit, in: KATHPRESS-TAGESDIENST Nr. 22, 28.1.2009, S. 14 f., hier S. 14 | 50
| [34] Schidelko, Papst (Anm. 33), S. 14. | 51
| [35] Vgl. auch Deutsche Bischöfe fordern Bekenntnis der Lefebvrianer zum Konzil. Bischof Mussinghoff kritisiert „auf das Schärfste" die Leugnung des Holocaust durch den britischen Lefebvrianer Richard Williamson, in: KATHPRESS-TAGESDIENST Nr. 20, 26.1.2009, S. 12. | 52
| [36] „'Pius-Bruderschaft' soll Zweites Vaticanum anerkennen". Bischof Krätzl in „Radio Vatikan" - Kommentar zur Aufhebung der Exkommunikation der lefebvrianischen Bischöfe, in: KATHPRESS-TAGESDIENST Nr. 20, 26.1.2009, S. 3 f., hier S. 3. | 53
| [37] Scheuer, Stellungnahme (Anm. 27); s. auch Zollitsch: Der Vatikan hätte sich besser informieren müssen. Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz bedauert Informationsmängel vor Aufhebung der Exkommunikation, in: KATHPRESS-TAGESDIENST Nr. 23, 29.1.2009, S. 10; Lefebvrianer: Kardinal Schönborn kritisiert Kurienfunktionäre. Wiener Erzbischof betont, dass Geste des Papstes eine ausgestreckte Hand war, „aber sie muss von den anderen auch ergriffen werden" - „Wer den Holocaust leugnet, kann kein kirchliches Amt ausüben" - Volle Anerkennung des Zweiten Vatikanischen Konzils Voraussetzung für Versöhnung mit den Lefebvrianern, in: KATHPRESS-TAGESDIENST Nr. 24, 30.1.2009, S. 2. | 54
| [38] Kirchenrechtler: Lefebvrianische Priester sind weiter suspendiert. Bleibt Bruderschaft bei Ablehnung des Zweiten Vaticanums, könnte es erneut zu einer Exkommunikation kommen, in: KATHPRESS-TAGESDIENST Nr. 21, 27.1.2009, S. 8 f., hier S. 8. | 55
| [39] Lefebvrianer bleiben bei ihren Überzeugungen. Fellay: „Hinsichtlich des Zweiten Vatikanischen Konzils möchten wir Vorbehalte zum Ausdruck bringen", in: KATHPRESS-TAGESDIENST Nr. 19, 25.1.2009, S. 11. | 56
| [40] So mit Recht auch Stephan Haering, in: Kirchenrechtler (Anm. 38), S. 8. | 57
| [41] Schidelko, Papst (Anm. 33), S. 14; zum derzeitigen Schwebezustand vgl. ders., Im Vatikan ringt man um „Schadensbegrenzung" nach Lefebvrianer-Krise. Kardinal Re ist offensichtlich über Kardinal Castrillon Hoyos schwer verärgert, in: KATHPRESS-TAGESDIENST Nr. 24, 30.1.2009, S. 16 f. | 58
| [42] Vgl. oben. | 59
| [43] Vgl. auch c. 336 CIC/1983: „In dem Bischofskollegium, dessen Haupt der Papst ist und dessen Glieder kraft der sakramentalen Weihe und der hierarchischen Gemeinschaft mit dem Haupt und den Gliedern des Kollegiums die Bischöfe sind, dauert die apostolische Körperschaft immerzu fort; es ist zusammen mit seinem Haupt und niemals ohne dieses Haupt ebenfalls Träger höchster und voller Gewalt in Hinblick auf die Gesamtkirche." | 60
| [44] Vgl. Deutsche Rabbiner: Haltung des Vatikans „untragbar". Scharfe Kritik an Aufhebung der Exkommunikation des lefebvrianischen Bischofs Richard Williamson, der als Leugner des Holocausts hervorgetreten ist, in: KATHPRESS-TAGESDIENST Nr. 21, 27.1.2009, S. 9; ebd.: „Im Vatikan überwiege offenbar der Wunsch, die Lefebvrianer wieder an Bord zu holen, alle anderen Vorbehalte." Vgl. auch Deutsche Justiz ermittelt gegen lefebvrianischen „Bischof". Richard Williamson hatte in einem Interview die Shoah geleugnet und sich auf den berüchtigten Fred Leuchter berufen, in: KATHPRESS-TAGESDIENST Nr. 18, 23.01.2009, S. 9 f. | 61
| [45] Kapellari: „Kein Abschied vom Zweiten Vatikanischen Konzil". Aufhebung der Exkommunikation der lefebvrianischen Bischöfe „kann und darf" nicht als Billigung der Leugnung der Shoah durch Richard Williamson verstanden werden, in: KATHPRESS-TAGESDIENST Nr. 21, 27.1.2009, S. 2. | 62
| [46] Papst stellt Haltung (Anm. 28). | 63
| [47] Lefebvrianer distanzieren sich von Holocaust-Leugnung. Richard Williamson darf in Zukunft keine Stellungnahme zu politischen oder historischen Fragen abgeben, in: KATHPRESS-TAGESDIENST Nr. 22, 28.01.2009, S. 10. | 64
| [48] Vgl. Papst fordert neue Wege in der Ökumene. Benedikt XVI. nahm bei ökumenischem Wortgottesdienst in der Basilika San Paolo fuori le Mura auf den 50. Jahrestag der Ankündigung des Zweiten Vatikanischen Konzils an diesem Ort Bezug -„Konzil schuf völlig neue Situation für Beziehungen zwischen den getrennten Christen", in: KATHPRESS-TAGESDIENST Nr. 19, 25.1.2009, S. 5 f. |
| - Autor
- Lesen Sie auch
- Zusatzfunktionen
|