Diplomstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften
Curriculum (2001W)
Ab dem Wintersemester 2023/2024 darf eine Zulassung zu diesem Studium nur nach dem neuen Curriculum erfolgen.
Magistra/Magister der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
(Mag.rer.soc.oec.)
Dauer/ECTS-AP
8 Semester/240 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Voraussetzung
Matura/Äquivalentes Zeugnis und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Betriebswirtschaft
Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik
ISCED-F
0488 Interdisziplinäre Programme und Qualifikationen
mit dem Schwerpunkt Wirtschaft, Verwaltung und Recht
Studienkennzahl
UC 155
Informationen zum Studienplan (2001W)
Die Gesamtfassung des Studienplans spiegelt den aktuell gültigen Studienplan wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Studienplans inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Studienplanversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- mitteilungsblatt vom 02.02.2023, 18. Stück, Nr. 273 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- mitteilungsblatt vom 16.02.2022, 19. Stück, Nr. 284 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- Studienplan/Gesamtfassung (ab 01.10.2021)
- mitteilungsblatt vom 04.05.2021, 61. Stück, Nr. 701 (Änderung des Studienplans)
- mitteilungsblatt vom 09.12.2020, 26. Stück, Nr. 245 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- Studienplan/Gesamtfassung (ab 01.10.2020)
- mitteilungsblatt vom 23.07.2020, 43. Stück, Nr. 491 (Änderung des Studienplans)
- mitteilungsblatt vom 04.02.2020, 13. Stück, Nr. 209 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahrens)
- Studienplan/Gesamtfassung (ab 01.10.2019)
- mitteilungsblatt vom 02.10.2019, 1. Stück, Nr. 1 (Berichtigung des Studienplans)
- mitteilungsblatt vom 18.09.2019, 76. Stück, Nr. 743 (Berichtung des Studienplans)
- mitteilungsblatt vom 07.06.2019, 57. Stück, Nr. 532 (Äquivalenzliste)
- mitteilungsblatt vom 05.06.2019, 56. Stück, Nr. 489 (Berichtigung der Verlautbarung)
- mitteilungsblatt vom 13.02.2019, 17. Stück, Nr. 268 (Änderung des Studienplans)
- mitteilungsblatt vom 19.12.2018, 10. Stück, Nr. 150 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahrens)
- mitteilungsblatt vom 05.12.2018, 8. Stück, Nr. 118 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- Studienplan/Gesamtfassung (ab 01.10.2017)
- mitteilungsblatt vom 18.09.2017, 58. Stück, Nr. 769 (Äquivalenzliste)
- mitteilungsblatt vom 04.04.2017, 32. Stück, Nr. 404 (Änderung des Studienplans)
- mitteilungsblatt vom 15.02.2017, 25. Stück, Nr. 273 (Kostenbeitrag für Aufnahmeverfahren)
- Studienplan/Gesamtfassung (ab 01.10.2016)
- mitteilungsblatt vom 02.05.2016, 24. Stück, Nr. 360 (Änderung des Curriculums)
- mitteilungsblatt vom 24.03.2016, 16. Stück, Nr. 290 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- mitteilungsblatt vom 17.02.2016, 12. Stück, Nr. 219 (Kostenbeitrag für Aufnahmeverfahren)
- Studienplan/Gesamtfassung (ab 01.10.2014)
- mitteilungsblatt vom 19.02.2014, 12. Stück, Nr. 212 und 214 (Änderung Aufnahmeverfahren und Kosten)
- mitteilungsblatt vom 11.04.2013, 25. Stück, Nr. 237 (Verordnung Aufnahmeverfahren)
- Studienplan/Gesamtfassung (ab 01.10.2012)
- mitteilungsblatt vom 03.10.2012, 1. Stück, Nr. 2 und Nr. 3 (Berichtigung der Verlautbarung)
- mitteilungsblatt vom 29.06.2012, 40. Stück, Nr. 355 (Änderung des Studienplans)
- Studienplan/Gesamtfassung (ab 01.10.2011)
- mitteilungsblatt vom 08.06.2011, 26. Stück, Nr. 439 (Änderung des Studienplans)
- Studienplan/Gesamtfassung (ab 01.10.2008)
- mitteilungsblatt vom 23.04.2008, 31. Stück, Nr. 260 (Änderung des Studienplans)
- Studienplan/Gesamtfassung (ab 01.10.2007)
- mitteilungsblatt vom 25.04.2007, 39. Stück, Nr. 203 und Nr. 204 (Änderung des Studienplans und Äquivalenzliste)
- mitteilungsblatt vom 21.07.2005, 44. Stück, Nr. 175 (Änderung des Studienplans)
- mitteilungsblatt vom 19.01.2005, 20. Stück, Nr. 67 (Vergabe von ausländischen Studienplätzen)
- mitteilungsblatt vom 26.04.2002, 32. Stück, Nr. 405 (Anerkennungsverordnung)
- mitteilungsblatt vom 30.07.2001, 43. Stück, Nr. 737
Studieneingangs- und Orientierungsphase
(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:
- VO Betriebswirtschaftliches Denken und Management (PM 1a, 2 SSt, 4 ECTS-AP),
- VO Grundlagen der Volkswirtschaft (PM 2a, 2 SSt, 4 ECTS-AP),
(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen.
(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 15 ECTS-AP absolviert werden. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:
- VO Grundlagen der Betriebswirtschaft (PM 1a, 3 SSt, 6 ECTS-AP),
- SL Grundlagen der Betriebswirtschaft (PM 1b, 1 SSt, 1,5 ECTS-AP),
- VO Grundlagen der Volkswirtschaft (PM 2a, 3 SSt, 6 ECTS-AP),
- SL Grundlagen der Volkswirtschaft (PM 2b, 1 SSt, 1,5 ECTS-AP).
(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen.
(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 15 ECTS-AP absolviert werden. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Die Regelungen zur Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) treten mit Studienjahr 2014/2015 außer Kraft und sind dann für alle Studierenden dieses Studiums nicht mehr anzuwenden.
Für Studierende, die ihr Studium vor dem 01.10.2014 (Studienjahr 2014/2015) begonnen haben, bedeutet das, dass die bisher im Curriculum als „STEOP-Lehrveranstaltungen“ ausgewiesenen Lehrveranstaltungen, wie alle Lehrveranstaltungen, bei negativem Prüfungsergebnis viermal wiederholt (= fünf Prüfungsantritte) werden können. Bereits erfolgte Antritte werden gemäß § 77 (2) UG auf die Zahl der zulässigen Prüfungsantritte angerechnet.
Für Studierende, die das Studium vor WS 12/13 aufgenommen haben
(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst ein Semester (30 ECTS-AP) und hat der oder dem Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung ihrer oder seiner Studienwahl zu schaffen.
(2) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen des Pflichtmoduls Einführung in die Wirtschaftswissenschaften (§ 5 Abs. 1 Z. 1), die zweimal wiederholt werden dürfen, abzulegen:
a. VO Grundlagen der Betriebswirtschaft (1 SSt, 1,875 ECTS-AP)
b. VO Grundlagen der Volkswirtschaft (1 SSt, 1,875 ECTS-AP)
c. VO Grundlagen der Mathematik (1 SSt, 1,875 ECTS-AP)
d. VO Grundlagen der Buchhaltung und Bilanzierung (1 SSt, 1,875 ECTS-AP)
(3) Der positive Erfolg bei den in Abs. 2 genannten Prüfungen berechtigt zur Absolvierung aller weiteren, über die Studieneingangs- und Orientierungsphase hinausgehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Studienplan vorgesehenen Diplomarbeit. Im Studienplan festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Für Studierende, die das Studium mit WS 12/13 aufgenommen haben
(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst ein Semester (30 ECTS-AP) und hat der oder dem Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung ihrer oder seiner Studienwahl zu schaffen.
(2) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind die Lehrveranstaltungsprüfungen der zwei Pflichtmodule Einführung in die Betriebswirtschaft (4 SSt, 7,5 ECTS-AP) (§ 5 Abs. 1 Z 1) und Einführung in die Volkswirtschaft (4 SSt, 7,5 ECTS-AP) (§ 5 Abs. 1 Z 1a), die zweimal wiederholt werden dürfen, abzulegen:
a. VO Grundlagen der Betriebswirtschaft (3 SSt, 6 ECTS-AP)
b. SL Grundlagen der Betriebswirtschaft (1 SSt, 1,5 ECTS-AP)
c. VO Grundlagen der Volkswirtschaft (3 SSt, 6 ECTS-AP)
d. SL Grundlagen der Volkswirtschaft (1 SSt, 1,5 ECTS-AP)
(3) Der positive Erfolg bei den in Abs. 2 genannten Prüfungen berechtigt zur Absolvierung aller weiteren, über die Studieneingangs- und Orientierungsphase hinausgehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Studienplan vorgesehenen Diplomarbeit. Im Studienplan festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Fächer / Module
Das Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte, wobei im Rahmen des zweiten Abschnittes ein Jahr an einer ausländischen Universität absolviert wird.
Nach Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase umfassen die Module des ersten Abschnitts die wirtschaftswissenschaftlichen Kernfächer: Rechnungswesen, Grundlagen des Managements sowie die Grundlagenmodule der Volkswirtschaft. Ziel dieser Module ist es, neben grundlegenden auch erste vertiefende Inhalte zu vermitteln. Eine weitere Priorität liegt in der Absolvierung von zwei Wirtschaftsfremdsprachen auf hohem Niveau zur Förderung der Sprachkompetenz. Den Supportbereich bilden die Fächer Mathematik, Statistik und Rechtswissenschaften. In diesen Modulen werden relevante Fragestellungen in Verbindung zu den wirtschaftswissenschaftlichen Kernfächern bearbeitet.
Der zweite Studienabschnitt umfasst einerseits Pflichtfächer mit internationalen Fragestellungen, wie z.B. Internationales Management, Internationale Wirtschaftsbeziehungen oder Internationale Rechtswissenschaften. Andererseits ist eine weitere vertiefende Ausbildung im betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Bereich vorgesehen. Die Wahlmöglichkeiten umfassen folgende betriebswirtschaftliche Felder (SBWL): Bankmanagement, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Controlling, Finanzmanagement, Internationales Verwaltungsmanagement, Management Accounting, Marketing, Human Resource Management, Produktionswirtschaft und Logistik, Tourismus/Dienstleistungswirtschaft, Unternehmensführung, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsprüfung. Die volkswirtschaftlichen Module enthalten Wahlmöglichkeiten in den Bereichen Angewandte Wirtschaftstheorie, Wirtschaftspolitik, Finanzwissenschaft sowie Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
Zum Abschluss des Studiums ist eine Diplomarbeit aus dem sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Bereich zu verfassen.
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Das Studium der Internationalen Wirtschaftswissenschaften dient der wissenschaftlichen Berufsvorbildung in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Die AbsolventInnen dieses Studiums sollen in der Lage sein, betriebs- und volkswirtschaftliche Problemstellungen wissenschaftlich und praxisorientiert in den infrage kommenden Berufssparten zu bearbeiten. Durch ein verpflichtendes Auslandsstudienjahr im zweiten Studienabschnitt, das an einer nichtdeutschsprachigen Universität absolviert werden muss, erlangen die Studierenden Weltgewandtheit und Fremdsprachenkompetenz sowie eine besondere Sensibilität in Bezug auf fremde Kulturen.
Erwartete Lernergebnisse
Die AbsolventInnen der Studienrichtung IWW sollen in der Lage sein betriebs- und volkswirtschaftliche Problemstellungen im nationalen wie internationalen Kontext zu lösen und dabei mit der gebotenen interkulturellen Sensibilität vorgehen. Überdies sollen sie einen konstruktiven Beitrag in nationalen und internationalen Teams leisten, Entscheidungen treffen und für diese die Verantwortung übernehmen können.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Die AbsolventInnen werden zu akademisch ausgebildeten Fachleuten auf dem Gebiet der internationalen Wirtschaftswissenschaften und zu kompetenten AnsprechpartnerInnen für zentrale und aktuelle Belange dieses Faches.
Weiterführende Studien an der Universität Innsbruck
- Masterstudium Accounting, Auditing and Taxation
- Masterstudium Angewandte Ökonomik - Applied Economics
- Masterstudium Banking and Finance
- Masterstudium Gender, Culture and Social Change
- Masterstudium Marketing und Branding
- Masterstudium Nachhaltige Regional- und Destinationsentwicklung
- Masterstudium Organization Studies
- Masterstudium Strategisches Management und Innovation
- Masterstudium Wirtschaftsinformatik
- Masterstudium Wirtschaftspädagogik
- PhD/Doktoratsstudium PhD Program Management
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 22,3 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 33,5 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 27,9 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 16,3 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Termine
- Lageplan Olympiaworld
- ONLINE-Anmeldung zu den Modulen
- Anmeldefristen und Richtlinien für die Computeranmeldung
07.02.2025 bis einschließlich 14.02.2025
Anmeldefrist: Montag, 27.01.2025 bis einschließlich 03.02.2025 12:00 Uhr
04.04.2025 bis einschließlich 11.04.2025
Anmeldefrist: Montag, 24.03.2025 bis einschließlich 31.03.2025 12:00 Uhr
30.05.2025 bis einschließlich 06.06.2025
Anmeldefrist: Montag, 19.05.2025 bis einschließlich 26.05.2025 12:00 Uhr
Änderungen aus organisatorischen Gründen vorbehalten.
12.07.2024 bis einschließlich 19.07.2024
Anmeldefrist: Montag, 01.07.2024 bis einschließlich 08.07.2024 12:00 Uhr
13.09.2024 bis einschließlich 20.09.2024
Anmeldefrist: Montag, 02.09.2024 bis einschließlich 09.09.2024 12:00 Uhr
06.12.2024 bis einschließlich 13.12.2024
Anmeldefrist: Montag, 25.11.2024 bis einschließlich 02.12.2024 12:00 Uhr
Änderungen aus organisatorischen Gründen vorbehalten
Zweiter Studienabschnitt
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Universitätsstraße 15
Studienbeauftragte
Mag. Maiko-Katrin Stürz
Studiendekan
Univ.-Prof. Mag. Dr. Mike Peters
studieninfo.koordination.italienisches recht
Informationen für Studierende mit Behinderung