This is a cache of https://www.uibk.ac.at/universitaet/profile-wiss-personal/studentische-mitarbeiterinnen.html. It is a snapshot of the page at 2024-11-26T23:53:23.411+0100.
10. Studentische MitarbeiterInnen in der Lehre oder in Forschung und Verwaltung

10. Studentische MitarbeiterInnen in der Lehre oder in Forschung und Verwaltung

Im Rahmen dieser Anstellungen haben Bachelor- und Diplom- oder master-Studierende die Möglichkeit, parallel zu ihrem Studium im Universitätsbetrieb mitzuarbeiten.

Aufgaben:

Stud. MitarbeiterInnen in der Lehre:

  • Mitwirkung in der Lehre
  • Mitwirkung in der Betreuung von Studierenden
  • Mitwirkung bei der Durchführung von Lehrveranstaltungsanalysen
  • Verwaltungstätigkeiten im Bereich der Lehre

Stud. MitarbeiterInnen in der Forschung: 

  • Mitwirkung an Forschungsprojekten
  • Übernahme von Verwaltungstätigkeiten

Lehrausmaß:

  • keine eigenständige Lehre

Einstufung lt. Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten:

  • C1 bis C2 (einmalige Vorrückung nach 3 Jahren)

Entgelt bei einer 20-Stunden-Woche (bei abweichendem Beschäftigungsausmaß aliquot):

  • beginnend bei monatlich brutto € 1.299,60 (C1) bis zu monatlich brutto € 1.442,10 (C2)

Arbeitszeit:

  • laut vereinbartem Beschäftigungsausmaß
  • unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen freie Zeiteinteilung, soweit aus wichtigen dienstlichen Gründen nicht anders festgelegt (z.B. Instituts-Jour-fixe, Lehrveranstaltungen, etc.)
  • keine Mehrarbeit vorgesehen

Arbeitsort:

  • Institut laut Zuordnung
  • keine örtliche Ungebundenheit, daher ist die Arbeitsleistung grundsätzlich an der Universität zu erbringen

Besonderheiten:

  • die Anstellung als stud. MitarbeiterIn kann höchstens 20 Wochenstunden umfassen
  • Voraussetzung für eine Anstellung als stud. MitarbeiterIn ist ein laufendes einschlägiges Bachelor- oder Diplom-/masterstudium
  • Anstellungen als stud. MitarbeiterIn sind wiederholt befristet möglich und enden automatisch am Ende des Semesters, in dem das Diplom-/masterstudium abgeschlossen wird, bzw. längstens nach einer Anstellungsdauer von 4 Jahren
Nach oben scrollen