Doktoratsstudium sportwissenschaft
Curriculum (2009W)
Doctor of Philosophy (PhD)
Dauer / ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Sprache
Deutsch / Englisch
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Psychologie und sportwissenschaft
Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8
ISCED-F
1014 sport
Studienkennzahl
UC 094 xxx | UC 794 680 xxx
Informationen zum Curriculum (2009W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 07.08.2019, 73. Stück, Nr. 677 (Äquivalenzliste)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2019)
- Mitteilungsblatt vom 09.04.2019, 34. Stück, Nr. 384 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 03.12.2014, 9. Stück, Nr. 110 (Äquivalenzliste)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2014)
- Mitteilungsblatt vom 17.06.2014, 30. Stück, Nr. 507 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 18.03.2009, 44. Stück, Nr. 202
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:
- Masterstudium sport- und Bewegungswissenschaft
- Masterstudium sportwissenschaft
- Lehramtsstudium mit Diplomarbeit im Unterrichtsfach Bewegung und sport
- Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) Unterrichtsfach Bewegung und sport
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.
Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Module und Dissertation
A | B |
---|---|
Pflichtmodule 30 ECTS-AP | Dissertation 150 ECTS-AP |
Konzeption der Dissertation5 ECTS-AP Generische Kompetenzen 5 ECTS-AP Analyse und Interpretation eigener Forschungsergebnisse 15 ECTS-AP Analyse und Interpretation eigener Forschungsergebnisse 25 ECTS-AP Präsentation der Forschungsergebnisse 5 ECTS-AP Verteidigung der Dissertation (Rigorosum) 5 ECTS-AP | Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die anders als die Diplomund Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. Das Thema der Dissertation ist einem Kernbereich der sportwissenschaft zu entnehmen oder hat in einem engen thematischen Bezug zur sportwissenschaft zu stehen. Die Dissertation kann auch aus inhaltlich oder methodisch in Zusammenhang stehenden Artikeln bestehen. Es gelten die im Curriculum genannten Qualitätskriterien. Sind die Artikel von mehreren Autorinnen und/oder Autoren verfasst, muss der Eigenanteil klar dargelegt und der Dissertation beigelegt sein. Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen und/oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen und/oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen. Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen und/oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen und/oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt. |
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
AbsolventInnen dieses Doktoratsstudiums sind in der Lage, sportwissenschaftliche Problemstellungen auf hohem fachlichem und methodischem Niveau selbstständig wissenschaftlich zu erarbeiten und darzustellen. Neben höchsten fachlichen und methodischen Kompetenzen erwerben die Studierenden jene allgemeinen wissenschaftlichen und kommunikativen Kompetenzen, die zur erfolgreichen Ausübung des Wissenschaftsberufes im akademischen, wirtschaftlichen oder im öffentlichen Bereich benötigt werden:
- Spitzenkenntnisse in den sportwissenschaftlichen Disziplinen, insbesondere in den Kernbereichen der sportwissenschaft;
- Detailkenntnisse in jenen Wissenschaftsdisziplinen, die für die erfolgreiche Bearbeitung des Dissertationsthemas relevant sind, insbesondere in den Kernfächern der sportwissenschaft;
- Kompetenzen in der Planung, praktischen Durchführung und Interpretation wissenschaftlicher Projekte mit wichtigen in der sportwissenschaft eingesetzten Methoden zur Bearbeitung des Dissertationsthemas;
- Differenzierte Kenntnis über Beschaffung und kritische Interpretation wissenschaftlicher Literatur einschließlich relevanter Datenbanken;
- Kompetenz, wissenschaftliche Ergebnisse eigenständig zu präsentieren sowie eigene und fremde wissenschaftliche Ergebnisse vor wissenschaftlich kompetentem Publikum kritisch zu diskutieren und zu analysieren;
- Verständnis des Berufsbildes einer selbstständigen Wissenschaftlerin bzw. eines selbstständigen Wissenschaftlers im akademischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Umfeld;
- Kenntnisse der Statistik zur Erfassung und Analyse wissenschaftlicher Daten;
- Fähigkeit zur Erstellung einer wissenschaftlichen Publikation;
- Fähigkeit zur Erstellung eines Forschungsförderungsantrages.
Erwartete Lernergebnisse
AbsolventInnen sind qualifizierte NachwuchswissenschafterInnen. Sie beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden und sind in der Lage, diese kritisch zu diskutieren, zu analysieren und weiterzuentwickeln. NachwuchswissenschafterInnen verfügen über die Kompetenz, substantielle Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbständig zu konzipieren und durchzuführen, und sind qualifiziert, diese Prozesse auch wissenschaftstheoretisch zu reflektieren.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Immer facettenreichere berufliche Anforderungen und die Notwendigkeit, das Qualifikationsprofil wechselnden beruflichen Herausforderungen anzupassen, machen hochwertige wissenschaftliche Ausbildung für beruflichen Erfolg notwendig. Das PhD-Studium qualifiziert für forschungsorientierte Berufe, leitende und wissenschaftliche Tätigkeiten in allen Berufen, in denen körperliche Aktivität, Bewegung und sport einen zentralen Stellenwert haben (Bewegungssteuerung, Training, Prävention und Rehabilitation, sportpsychologische Kompetenzen). Das PhD-Studium befähigt zu allen forschungs- und lehrbezogenen Tätigkeitsfeldern in Bildungseinrichtungen.
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 73,9 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 16,8 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 6,5 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 2,8 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studiendekan (ab 01.03.2024)
Ass.-Prof. Mag. Dr. Michael Barth, Bakk. MSc
Weitere Informationen zum Studium
phd-sportwissenschaft-studieren@uibk.ac.at
Informationen für Studierende mit Behinderung
Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck