FAQ
Antragstellung (Frist, Änderungen, Verträge ...)
Das Abreisedatum hat sich geändert, wird die Förderung automatisch annulliert?
Nein, sofern Sie den Frankreich-Schwerpunkt vor Reisebeginn informieren.
Um eine Förderung vom Frankreich-Schwerpunkt zu erhalten, müssen dem Frankreich-Schwerpunkt zwei Exemplare des von Ihnen, vom Institut Français d’Autriche und vom Frankreich-Schwerpunkt unterfertigten Vertrages vorliegen. Sollte es zu einem Verlust der Verträge kommen, bitten wir Sie dies unverzüglich dem Frankreich-Schwerpunkt mitzuteilen, damit dieser Ihnen neue Verträge aushändigt. Da dieser Vorgang viel Zeit und Mühe in Anspruch nimmt, sowie einer weiteren Korrespondenz mit unserem Französischen Partner bedarf, bitten wir Sie jedoch darauf zu achten, dass es zu keinem Verlust kommt.
Ich habe den Antrag nicht fristgerecht eingereicht, wird er automatisch abgelehnt?
Da der Frankreich-Schwerpunkt die Anträge mit seinem französischen Kooperationspartner besprechen muss, benötigen wir eine Bearbeitungszeit von einem Monat. Wird der Antrag erst in letzter Minute gestellt, kann es sein, dass dieser nicht mehr genehmigt werden kann. Eine Antragstellung nach einer Reise ist nicht mehr möglich.
Warum muss im Antrag eine ausführliche Beschreibung der Aktivität angeführt werden?
Aus dieser Beschreibung soll hervorgehen, warum wir Sie fördern sollen. Deshalb sollte sie ausführlich sein und das Projektvorhaben gut zusammenfassen. Zudem ist es vorteilhaft, uns die Beschreibung zusätzlich per E-Mail an France-Focus@uibk.ac.at zu übermitteln.
Ja, weil die Kosten den Höchstbetrag der Nächtigungskosten von 225 € nicht übersteigen.
Rückerstattung (Rechnungen ...)
Ja, die Förderung ist ein Gesamtbetrag. Reise- und Aufenthaltskosten sind konvertibel.
Ist es möglich eine Taxirechnung zurückerstattet zu bekommen?
Nein, der Frankreich-Schwerpunkt übernimmt keine Taxirechnungen. Schicken Sie diese bitte nicht an den Frankreich-Schwerpunkt.
Kann ich Ihnen meine Rechnungen per Mail zukommen lassen?
Grundsätzlich benötigt der Frankreich-Schwerpunkt für eine korrekte Abrechnung die Originalbelege per Post. Die einzigen Rechnungsbelege, die wir per Mail akzeptieren sind die, die online gebucht wurden. Allerdings muss mit diesen Rechnungen ein Zahlungsnachweis der getätigten Summen (Bankkonto/Kreditkarte) übermittelt werden.
Die finanzabteilung der Universität Innsbruck benötigt für eine korrekte Abwicklung der Reisekostenrückerstattung einen entsprechenden Zahlungsnachweis (Bankkonto/Visa). Daher bitten wir Sie vorab, diesen Zahlungsnachweis bei Onlinebuchungen beizulegen, um unnötigen E-Mail Verkehr zu vermeiden (dieser Zahlungsnachweis ersetzt die Originalbelege). Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Ihr Zahlungsnachweis nur der finanzabteilung der Universität vorgelegt wird und keine weiteren Personen Einsicht haben. Wir schlagen Ihnen vor die nicht betreffenden Summen durchzustreichen bzw. zu schwärzen. Der Zahlungsnachweis kann eingescannt und per Mail an uns übermittelt werden.