In der römischen Schultheologie vor dem Konzil wurde feinsäuberlich zwischen einer Ecclesia docens (dem lehrenden Klerus) und einer Ecclesia audiens (den hörenden Laien) unterschieden. Das Zweite Vatikanische Konzil hat jedoch eine neue Ökonomie von kirchlichem Lehren und Hören etabliert. Die Offenbarungskonstitution Dei verbum, deren fünfzigster Geburtstag in diesen Tagen gefeiert wird, definiert die ganze Kirche als eine Ecclesia audiens, als eine aufmerksame Hörerin des Wortes: „Das Wort Gottes ehrfürchtig hörend… / Dei verbum religiose audiens… “ (DV 1). Das heißt in ökumenischer Entgrenzung: Auch die katholische Kirche ist creatura verbi, Kirche unter dem Wort. Dessen Hörerinnen und Hörer sind, vor aller Verkündung, alle Glieder des einen Volkes Gottes: Priester wie Laien. Vor dem Sprechen nämlich kommt das Hören – wie schon in der Benediktsregel („Höre, mein Sohn… “). Und zwar das Hören auf Gottes Wort in der Heiligen Schrift, aber auch in den „Stimmen der Gegenwart“ (vgl. GS 44). Ein theologisches Modell der Nachkonzilszeit verdient in diesem Zusammenhang besondere Beachtung: das aus der pastoralen Arbeit mit Frauengruppen stammende Konzept des „Hearing to speach“ (Nelle Morton). Dabei geht es um ein raumgebendes Zuhören, das andere zu ihrer eigenen Sprache finden lässt. |