Allgemeine Bedingungen für uWIN - universitäre Weiterbildung Intensiv an der Universität Innsbruck
insbesondere Zahlungs- und Stornobedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Bedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, für alle Weiterbildungsformate der Universität Innsbruck im Rahmen der universitären Weiterbildung Intensiv (uWIN).
2. Anmeldung
Die Anmeldung zu uWIN erfolgt innerhalb der jeweiligen Anmeldefrist der uWIN-Formate schriftlich bzw. online und ist verbindlich. Die Anzahl der Plätze ist limitiert. Die Anmeldungen werden gemäß Eingangsdatum – nach Kontrolle der Anmeldungsvoraussetzungen entsprechend dem uWIN-Programmplan – gereiht. Nach erfolgter Anmeldung wird den Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern unverzüglich eine Anmeldebestätigung per E-Mail übermittelt. Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer eine Aufnahmebestätigung bzw. Zahlungsaufforderung. Mit der Übermittlung der Aufnahmebestätigung inkl. der Zahlungsaufforderung ist der Vertrag abgeschlossen.
Für sämtliche uWIN-Formate ist eine Mindestzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmer festgelegt. Nur wenn diese erreicht wird, kommt ein uWIN-Format zustande (siehe Punkt 6.).
3. Zahlungsbeitrag und -bedingungen
Der Zahlungsbeitrag wird für jedes uWIN-Format gesondert ausgewiesen. Die Zahlung des Beitrages hat innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung auf das angeführte Konto der Koordinationsstelle für universitäre Weiterbildung vollständig zu erfolgen. Etwaige darüberhinausgehende Leistungen sind in der jeweiligen Beschreibung der uWIN-Formate dargestellt. Die Zahlungsbeiträge sind umsatzsteuerfrei. Erst mit vollständiger Bezahlung des Beitrages sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer berechtigt, an uWIN teilzunehmen.
4. Stornobedingungen
Im Falle einer Verhinderung ist eine schriftliche bzw. online Stornierung erforderlich. Ab dem Zeitpunkt der erfolgten Anmeldung bis vier Wochen vor Beginn des uWIN-Formats fallen 25 % des Zahlungsbeitrages und bis eine Woche vor Beginn 50 % des Zahlungsbetrages als Stornogebühren an, danach ist der gesamte Zahlungsbeitrag des jeweiligen uWIN-Formats zu begleichen. Ein allfälliges Widerrufsrecht nach Punkt 5. wird dadurch nicht berührt. Bei Nichterscheinen zu Beginn des uWIN-Formats wird der gesamte Zahlungsbeitrag in Rechnung gestellt. Eine Ersatzteilnehmerin bzw. ein Ersatzteilnehmer wird bei Erfüllung der Anmeldevoraussetzungen ohne zusätzliche Kosten akzeptiert.
5. Widerrufsrecht
Im Fall eines Verbrauchergeschäftes im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes besteht ein Widerrufsrecht, wenn die Teilnahme an uWIN nicht im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung erfolgt und bei Vertragsabschluss noch kein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum für das uWIN-Format festgelegt ist. Die Frist beträgt in diesem Fall 14 Tage ab Vertragsabschluss. Der Anmeldebestätigung ist ein Widerrufsformular beigefügt, dessen Verwendung jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sofern uWIN-Formate (z.B. Blockkurse) bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und noch vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht und beendet werden, erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit dem Beginn des uWIN-Formats vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich einverstanden und bestätigen den Verlust des Widerrufsrechts nach vollständiger Vertragserfüllung.
6. Absage von Universitätskursen / Lehrveranstaltungen / Ausfall einzelner Vortragender / Ausschluss
Die Universität Innsbruck behält sich vor, einzelne uWIN-Formate abzusagen, wenn die erforderliche Mindestzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht erreicht wird oder gesetzliche bzw. behördliche Bestimmungen eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall wird ein bereits geleisteter Zahlungsbeitrag umgehend in voller Höhe rückerstattet. Auch eine allfällig geleistete Stornogebühr wird bei einer Absage rückerstattet.
Keine Rückerstattung des Zahlungsbeitrages erfolgt an Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer, die das uWIN-Format vorzeitig, aus Gründen, die in ihrem Bereich liegen, abbrechen. Gleiches gilt für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die wegen Missachtung von wesentlichen Vorschriften (z. B. schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen die hausordnung oder gegen die gute wissenschaftliche Praxis) von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Ebenso erfolgt keine Refundierung von Teilen des Zahlungsbeitrages bei einem Ersatz einer Vortragenden bzw. eines Vortragenden. Eine Refundierung von Teilen des Zahlungsbeitrages ist auch dann ausgeschlossen, wenn es sich dabei um geringfügige Änderungen (wie z. B. Termin- oder Ortsverschiebung, teilweise Umstellung auf virtuellen Vortrag) handelt, die sachlich gerechtfertigt sind, oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Gründen, die in ihrer Sphäre liegen, nicht an uWIN teilnehmen können. Bei Terminverschiebungen kann kein Ersatz für entstandene Aufwendungen (z.B. Fahrtspesen, Parkgebühren, Kosten für Zeitausfall) geleistet werden, wenn diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Universität Innsbruck bzw. der Vortragenden zurückzuführen sind.
7. Teilnahmebestätigung
Am Ende eines uWIN-Formats erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung, sofern sie die von der Koordinationsstelle für universitäre Weiterbildung vorgegebene Anwesenheitspflicht von 75 % erfüllt haben.
8. Datenschutz
Nähere Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 12-14 DSGVO an der Universität Innsbruck: https://www.uibk.ac.at/datenschutz/.
9. Haftung
Im Fall von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen, übernimmt die Universität Innsbruck keine Haftung, sofern kein grobes Verschulden vorliegt, das ihr zurechenbar ist. Es gilt die haus- und Benützungsordnung der Universität Innsbruck in ihrer jeweils aktuellen Fassung http://www.uibk.ac.at/gebaeude-technik/parkplatzbewirtschaftung_2009/090216-haus-benuetzungsordnung-parkordnung.pdf.
Ein wiederholter oder schwerwiegender Verstoß gegen die haus- und Benützungsordnung oder gegen andere Sicherheitsvorschriften der Universität Innsbruck, die ein hausverbot rechtfertigen, führt zu einem Ausschluss von der weiteren Teilnahme an uWIN; eine Rückerstattung des Zahlungsbeitrages erfolgt in diesem Fall nicht, auch nicht anteilsmäßig.
10. Versicherungen
Für etwaige Versicherungen (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst Sorge zu tragen.
11. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Innsbruck. Bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern, denen Verbrauchereigenschaft zukommt, ist dies dann der Fall, wenn sie in Innsbruck ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder den Ort der Beschäftigung haben.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes.
Anleitung zur Anmeldung
Wählen Sie das gewünschte Weiterbildungsformat aus und klicken Sie auf den Button ‚Anmeldung‘. Sie starten nun den Anmeldevorgang über ‚LFU:online‘.
Um sich anzumelden, erstellen Sie einen Account.
Bitte geben Sie Ihre Daten ein. Sie erhalten in Kürze eine E‐Mail zur Bestätigung und weitere Informationen.
Loggen Sie sich mit Ihrer gewählten E‐Mailadresse und Ihrem Passwort ein.
Bitte wählen Sie aus, wer dieses Weiterbildungsformat bezahlt.
- Wenn Sie als Privatperson bezahlen, wählen Sie „Ich selbst“.
- Sollte Ihre Firma die Kosten übernehmen, wählen Sie „Firma“ und füllen die Felder aus.
Zum Abschluss erhalten Sie am Bildschirm die Bestätigung der Anmeldung.
Im Menüfeld auf der rechten Seite unter Lehrveranstaltungen ‐> ‚Meine LV‐Anmeldungen‘ finden Sie Ihren Anmeldewunsch.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass Sie nach Ende der Anmeldefrist verbindlich angemeldet sind und Ihnen die Rechnung zugesandt wird. Stornogebühren entnehmen Sie bitte unseren Zahlungs‐ und Stornobedingungen.