Bachelorstudium Chemie
Curriculum (2008W)
Bachelor of Science (BSc)
Dauer / ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Sprache
Deutsch
Voraussetzung
Matura oder Äquivalent und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Chemie und pharmazie
Niveau der Qualifikation
Bachelor (1. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6
ISCED-F
0531 Chemie
Studienkennzahl
UC 033 662
Informationen zum Curriculum (2008W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2016)
- Mitteilungsblatt vom 02.06.2016, 36. Stück, Nr. 439 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 20.05.2015, 43. Stück, Nr. 407 (Äquivalenzliste)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2015)
- Mitteilungsblatt vom 12.05.2015, 36. Stück, Nr. 400 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2014)
- Mitteilungsblatt vom 06.08.2014, 43. Stück, Nr. 589 (Berichtigung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 13.06.2014, 27. Stück, Nr. 472 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2011)
- Mitteilungsblatt vom 08.06.2011, 26. Stück, Nr. 460 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 21.04.2008, 28. Stück, Nr. 257
Studieneingangs- und Orientierungsphase
(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:
- Experimentalvorlesung Allgemeine Chemie (PM 3a, VO 5, 6 ECTS-AP),
- Analytische Chemie I (PM 5a, VO 3, 4,5 ECTS-AP),
- Chemisches Rechnen (PM 4b, VO 2, 3 ECTS-AP).
(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der Bachelorarbeit.
(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Vorlesungen (VO) und Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) im Ausmaß von bis zu 16,5 ECTS-AP absolviert werden. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst ein Semester (30 ECTS-AP) und hat der oder dem Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung ihrer oder seiner Studienwahl zu schaffen.
(2) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen, die zweimal wiederholt werden dürfen, abzulegen:
- Experimentalvorlesung Allgemeine Chemie (PM 3a, VO 5, 6 ECTS-AP)
- Analytische Chemie I (PM 5a, VO 3, 4,5 ECTS-AP)
- Chemisches Rechnen (PM 4b, VO 2, 3 ECTS-AP)
(3) Der positive Erfolg bei den in Abs. 2 genannten Prüfungen berechtigt zur Absolvierung aller weiteren, über die Studieneingangs- und Orientierungsphase hinausgehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelorarbeit. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren nzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester bzw. 180 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
3,0 ECTS-AP: Allgemeine Chemie B
1,5 ECTS-AP: Analytische Chemie A
5,0 ECTS-AP: Mathematik B
5,0 ECTS-AP: Anorganische Chemie A
5,0 ECTS-AP: Organische Chemie A
7,5 ECTS-AP: Anorganische Chemie B
2,5 ECTS-AP: Analytische Chemie B
2,5 ECTS-AP: Physikalische Chemie A
5,0 ECTS-AP: Analytische Chemie C
5,0 ECTS-AP: Analytische Chemie D
5,0 ECTS-AP: Organische Chemie B
5,0 ECTS-AP: Physikalische Chemie B
5,0 ECTS-AP: Biochemie A
5,0 ECTS-AP: Anorganische Chemie C
2,5 ECTS-AP: Theoretische Chemie A
5,0 ECTS-AP: Biochemie B
5,0 ECTS-AP: Physikalische Chemie C
5,0 ECTS-AP: Physikalische Chemie D
2,5 ECTS-AP: Theoretische Chemie B
10,0 ECTS-AP: Organische Chemie C
5,0 ECTS-AP: Anorganische Chemie D
5,0 ECTS-AP: Biochemie C
2,5 ECTS-AP: Makromolekulare Chemie
7,5 ECTS-AP: Organische Chemie D
5,0 ECTS-AP: Physikalische Chemie E
5,0 ECTS-AP: Theoretische Chemie C
5,0 ECTS-AP: Physikalische Chemie F
7,5 ECTS-AP: Organische Chemie E
2,5 ECTS-AP: Interdisziplinäre Kompetenzen
15,0 ECTS-AP: Bachelorarbeit
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 21,6 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 27,8 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 26,8 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 23,8 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum
- Prüfungsprotokoll
Hinweis: Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Bachelorstudiums sind das ausgefüllte "Prüfungsprotokoll" sowie der "Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum" im Prüfungsreferat einzureichen. - Deckblatt für Bachelorarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Bachelorarbeit beifügen)
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Anerkennungen
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Bevollmächtigter für die fachliche und fachdidaktische Ausbildung
Assoz. Prof. Dr. Thomas Müller
Studiendekan
Univ.-Prof. Dr. Markus Ammann