Mitteilungsblatt (42. Stück)
Studienjahr 2021/2022
Ausgegeben am 18. Mai 2022
42. Stück
Inhalt
497. Änderung des Entwicklungsplans 2022 – 2027 der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat gemäß § 22 Abs. 1 Z 2 des Universitätsgesetzes 2002 nach Stellungnahme des Senats und mit Genehmigung des Universitätsrats vom 10. Mai 2022 den Entwicklungsplan der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck 2022 - 2027, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 4. Dezember 2020, 24. Stück, Nr. 229, zuletzt geändert mit Mitteilungsblatt vom 9. Dezember 2021, 7. Stück, Nr. 142, wie folgt geändert:
- In Kapitel Entwicklung der Fakultäten und Professuren wird unter Punkt 6.14 Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät in der Tabelle § 98 Abs. 1 Professuren für die Periode 2022–2024 folgende Zeile neu angefügt:
2023 |
Friederike-Mayröcker-Professur für österreichische Literatur- und Kulturgeschichte |
Brückenprofessur, je 50% am Forschungsinstitut Brenner-Archiv und am Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie, Kopfzuordnung: Forschungsinstitut Brenner-Archiv |
- In Kapitel Entwicklung der Fakultäten und Professuren wird unter Punkt 6.15 Philosophisch-Historische Fakultät in der Tabelle § 98 Abs. 1 Professuren für die Periode 2022–2024 folgende Zeile neu angefügt:
2023 |
Friederike-Mayröcker-Professur für österreichische Literatur- und Kulturgeschichte |
Brückenprofessur, je 50% am Forschungsinstitut Brenner-Archiv und am Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie, Kopfzuordnung: Forschungsinstitut Brenner-Archiv |
- Im Anhang B – Studienangebot werden in der Tabelle in Pkt. 1 unter der Überschrift „Fakultät für Betriebswirtschaft“ folgende Zeilen in alphabetischer Reihenfolge eingefügt:
Bachelor |
Internationale Wirtschaftswissenschaften |
Das Studium ist ein gemeinsames interfakultäres Studium der Fakultät für Betriebswirtschaft und der Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik |
Master |
International Management |
|
- Im Anhang B – Studienangebot werden in der Tabelle in Pkt. 1 unter der Überschrift „Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik“ folgende Zeilen in alphabetischer Reihenfolge eingefügt:
Bachelor |
Internationale Wirtschaftswissenschaften |
Das Studium ist ein gemeinsames interfakultäres Studium der Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik und der Fakultät für Betriebswirtschaft |
5. Im Anhang B – Studienangebot wird die in der Tabelle in Pkt. 1 unter der Überschrift „Fakultät für Betriebswirtschaft“ angeführte Zeile
Diplom |
Internationale Wirtschaftswissenschaften |
|
in die Tabelle in Pkt. 3 unter die neue Überschrift „Fakultät für Betriebswirtschaft“ verschoben.
- Im Anhang B – Studienangebot werden in der Tabelle in Pkt. 1 unter der Überschrift „Fakultät für LehrerInnenbildung“ folgende Zeilen in alphabetischer Reihenfolge eingefügt:
Bachelor |
Islamische Theologie |
|
Master |
Islamische Theologie |
|
Bachelor UF |
Digitale Grundbildung |
Bachelorstudium lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung)* |
Master UF |
Digitale Grundbildung |
Masterstudium lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung)* |
7. Im Anhang B – Studienangebot werden die in der Tabelle in Pkt. 1 unter der Überschrift „Fakultät für Soziale und Politisch Wissenschaften“ angeführten Zeilen
Bachelor (S) |
Medienpädagogik |
Spezialisierung, Bachelorstudium lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung)* |
Master (S) |
Medienpädagogik |
Spezialisierung, Masterstudium lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung)* |
in die Tabelle in Pkt. 3 unter der neuen Überschrift „Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften“ verschoben.
Für das Rektorat:
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk
Rektor
Für den Universitätsrat:
Dr. Werner Ritter
Vorsitzender
498. Änderung des Curriculums für das Masterstudium Erziehungs- und Bildungswissenschaft
Das Curriculum für das Masterstudium Erziehungs- und Bildungswissenschaft an der Fakultät für Bildungswissenschaften der Universität Innsbruck, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 14.12.2016, 15. Stück, Nr. 138, zuletzt geändert mit Mitteilungsblatt vom 28.06.2019, 65. Stück, Nr. 572 wird wie folgt geändert:
(Beschluss der Curriculum-Kommission an der Fakultät für Bildungswissenschaften vom 16. März 2022, genehmigt mit Beschluss des Senats vom 24. März 2022)
- In § 7 Abs. 1 wird die Anzahl der ECTS-AP von 42 auf 50 geändert, sodass Abs. 1 wie folgt lautet:
„Es sind folgende Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 50 ECTS-AP zu absolvieren:“
- § 7 Abs. 1 Z 3 lautet wie folgt:
„
3. |
Pflichtmodul: Professionalisierung und Handlungskompetenzen |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Professionalisierung zwischen Theorie, Empirie und Praxis In der Vorlesung findet eine vertiefende Auseinandersetzung mit der Geschichte und Entwicklung pädagogischer Professionalisierung statt. Sie behandelt insbesondere die Begriffe Profession, Professionalität und Professionalisierung in der Erziehungswissenschaft. Das Instrumentarium von unterschiedlichen theoretischen Zugängen und Konzepten pädagogischer Professionalisierung wird in konkreten Beispielen auf Prozesse von Bildung, Lernen, Sozialisation sowie auf Interaktionen bezogen. Dadurch wird einerseits die Vielschichtigkeit von Bildungsarbeit in pädagogischen Handlungsfeldern deutlich und andererseits die Notwendigkeit sichtbar, Professionalisierung relational, im Verhältnis zwischen Theorie, Empirie und Praxis zu denken und zu analysieren. |
2 |
4 |
b. |
VU Handlung als Kompetenz Die Lehrveranstaltung vermittelt bildungs-, sozialisations- und lernbezogenes Wissen. Im Übungsteil wird dieses auf ausgewählte Konzepte pädagogischen Handelns und auf unterschiedliche Praxisfelder übertragen. Die in der Praxis angewandten Konzepte werden auf normative Implikationen und zugrundliegende Vorstellungen von Erziehung und Bildung untersucht. |
2 |
3,5 |
|
Summe |
4 |
7,5 |
|
Lernziel: Die Studierenden lernen Theorien der Professionalisierung kennen und sollen diese auf verschiedene Praxisfelder anwenden. Sie sollen anhand konkreter Beispiele pädagogische Situationen einschätzen und angemessene Handlungen planen können. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
„
- In § 7 Abs. 1 Z 4 lit c wird der letzte Satz gelöscht, sodass diese lautet wie folgt:
„VU Methodologie und Methoden der quantitativen empirischen Forschung
Diese Lehrveranstaltung befasst sich mit dem Paradigma der empirisch-analytischen, quantitativen Sozial- und Erziehungswissenschaften, das sich der Beschreibung, Erklärung und Prognose von sozialen Wirklichkeits- und Objektbereichen widmet. In der Veranstaltung werden entsprechend Methoden vermittelt, die der Erforschung und intersubjektiven Überprüfung von Gesetzmäßigkeiten, Regelmäßigkeiten und Zwecktätigkeiten dienen, wie sie sich zum Beispiel im Handeln und Denken von Akteuren im Bereich von Erziehung und Bildung beobachten lassen. Die Auseinandersetzung mit den empirisch quantitativen Methoden findet in der Lehrveranstaltung sowohl theoretisch als auch praktisch im Rahmen von Übungen statt. Im Übungsteil werden ausgewählte Methoden anhand von Forschungsbeispielen analysiert, auf der Grundlage von vorhandenen Daten oder eigenen Studien eingeübt sowie mit statistischen Methoden am Rechner ausgewertet.“
- Der 1. Satz des § 7 Abs. 1 Z 6 lautet wie folgt:
„Es sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 5 ECTS-AP nach Maßgabe freier Plätze aus den Curricula der an der Universität Innsbruck eingerichteten Master- und/oder Diplomstudien oder aus einem Wahlpaket für Masterstudien zu wählen.“
- § 7 Abs. 2 Z 1 lautet wie folgt:
„
1. |
Wahlmodul: Soziale und inklusive Pädagogik |
SSt |
ECTS-AP |
|
a. |
VO Geschichte und Theorie der sozialen Ungleichheit und Inklusion Die Vorlesung befasst sich mit theoretischen Konzepten, welche Exklusion bzw. Inklusion in Erziehung, Bildung und Arbeit erklären. Es wird reflektiert, wie Selbstbestimmung und Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durch professionelles Handeln von pädagogischen Fachkräften ermöglicht wird. |
2 |
5 |
|
b. |
SE Besondere Kindheiten und Biografien Kinder, Jugendliche und Erwachsene sind in sozialen Interaktionen, gesellschaftlichen Institutionen und in wissenschaftlichen Diskursen wie der Pädagogik ungleichen Zuschreibungen ausgesetzt. Über deren Kritik wird eine thematische Erweiterung der Untersuchung von Kindheit, Armut, Behinderung vorgenommen. |
2 |
5 |
|
|
Summe |
4 |
10 |
|
|
Lernziel: Die Studierenden können Geschichte und Theorie der sozialen Ungleichheit erklären; sie sind in der Lage, theoriegeleitet zu argumentieren, wie sich Exklusions- und Inklusionsprozesse entwickeln. Sie beurteilen, wie Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion ermöglicht werden. |
|
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
|
||
„
- § 7 Abs. 2 Z 1.1 lautet wie folgt:
„
1.1 |
Wahlmodul: |
SSt |
ECTS-AP |
||
a. |
VU Kindheit, Elternschaft und Familie im sozialen Wandel Diskurs- und Sozialgeschichte der Kindheit werden mit den Geschlechter- und Generationenverhältnissen in der Familie sowie mit jenen der öffentlichen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen verknüpft. Damit werden Kinder wie Eltern im Kontext historischer Kindheiten und generationaler sowie geschlechtlicher Ordnungen betrachtet. |
2 |
5 |
||
b. |
SE Vielfalt der Kindheit und Pädagogik der Vielfalt Kindheiten und das Handeln von Kindern sind an Räume gebunden, zum Beispiel separierende, integrierende, inklusive, urbane, ländliche, virtuelle und pädagogisch inszenierte; meist getrennt nach Klassenzugehörigkeit, Altersgruppen, Geschlecht, Behinderung und Zugehörigkeit zu einer Ethnie. Dazu werden theoretische Konzepte der Geschlechter-, Disability-, Migrations- und Milieuforschung sowie der Intersektionalitätsforschung hinsichtlich ihrer Praxisrelevanz beurteilt. |
2 |
5 |
||
|
Summe |
4 |
10 |
||
|
Lernziel: Die Studierenden erklären die Ursachen des sozialen Wandels und dessen Folgen für Kindheit, Elternschaft und Familie. Sie wenden dabei ihr theoretisches Wissen aus Gender, Disability, Migration und Working Class Studies in der Forschung ebenso an wie in der pädagogischen Praxis. |
|
|||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung des Wahlmoduls 1 |
|
|||
„
- § 7 Abs. 2 Z 1.2 lautet wie folgt:
„
1.2 |
Wahlmodul: |
SSt |
ECTS-AP |
|
a. |
SE Forschungsseminar Methoden der Ungleichheits-, Inklusions- und Kindheitsforschung Im Seminar werden verschiedene Theorien und Methodologien der qualitativen Sozialforschung vertieft. Diskutiert werden interpretative Methoden, welche die Perspektive von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen rekonstruieren und eine Partizipation der Beteiligten am Forschungsprozess ermöglichen. Anhand ausgewählter Studien wird diskutiert, wie die Methoden ein- und umgesetzt werden und es wird reflektiert, welche ethischen Fragen Forschung begleiten. |
2 |
5 |
|
b. |
SE Forschungswerkstatt zu Ungleichheit, Inklusion und Kindheit In Lehrforschungsprojekten werden die Erhebung und Auswertung interpretativer Daten geplant und einzelne Methoden angewendet. Die Befunde werden referiert und Möglichkeiten und Grenzen der Erkenntnisgewinnung reflektiert. |
2 |
5 |
|
|
Summe |
4 |
10 |
|
|
Lernziel: Die Studierenden erklären Theorien und Methodologien der qualitativen Sozialforschung. Ferner entwickeln sie Fragestellungen im Zusammenhang mit Kindheit, Inklusion und sozialer Ungleichheit. Sie wenden Methoden der Erhebung und Auswertung an, referieren die Ergebnisse und ziehen fachgerechte Schlussfolgerungen. |
|||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung des Wahlmoduls 1 |
|||
- § 7 Abs. 2 Z 4 lautet wie folgt:
„
4. |
Wahlmodul: Migration und Bildung |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Konzepte interkultureller und diversitätsorientierter Bildung Die Vorlesung gibt einen vertieften Einblick in die Geschichte und die unterschiedlichen Konzepte des pädagogischen Diskurses von Migration und Bildung. Der Fokus liegt auf relevanten Differenzverhältnissen, verschiedenen Migrationserfahrungen und dem pädagogischen Umgang damit. Dies wird anhand unterschiedlicher historischer Konzepte und pädagogischer Vorstellungen nachvollzogen. Im Mittelpunkt steht dabei eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Bildungsangeboten und -konzepten aus migrationspädagogischer Perspektive. |
2 |
5 |
b. |
SE Biografie und Subjekt in der (Post)Migrationsgesellschaft Das Seminar thematisiert Bedingungen, Formen und Konsequenzen von Subjektivierungsprozessen in der Migrationsgesellschaft. Der Fokus liegt auf gesellschaftlichen und individuellen Verortungsstrategien von Migration und Migrationserfahrungen. Zu den ausgewählten Aspekten gehören: Mehrfachzugehörigkeit, Transkulturalität und postmigrantische Perspektiven. In konkreten Fallbeispielen werden diese Theorieperspektiven auf Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie professionelle pädagogische Praktiken angewendet. Dabei werden konventionelle Identitätsbegriffe hinterfragt und Alternativen diskutiert. |
2 |
5 |
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernziel: Die Studierenden wenden das erworbene differenzierte Fachwissen über Migration und Bildung an und vergleichen historische und aktuelle normative Ansprüche der Migrationspädagogik. Sie entwickeln ein kritisch-reflexives Wissen über Migrationsverhältnisse in der globalisierten Welt und erwerben die Kompetenz, Bedingungen, Formen und Konsequenzen von Subjektivierungsprozessen in der (Post)Migrationsgesellschaft zu beurteilen sowie auf pädagogische Kontexte anzuwenden. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
„
- § 7 Abs. 2 Z 4.1 lautet wie folgt:
„
4.1 |
Wahlmodul: |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VU Diskriminierung und Rassismus Diese Lehrveranstaltung vertieft Theorien und Ansätze, die Rassismus nicht als Randphänomen europäischer Gesellschaften verstehen, sondern als deren Strukturmerkmal. Die radikalen Konsequenzen dieser Analyseperspektive für die Pädagogik werden erörtert. Es erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit hegemonialen Formen der Wissensproduktion und ihrer gesellschaftlichen Normalisierung. Auf dieser Grundlage wird die Relevanz eines demokratischen Gesellschafts- und Bildungsverständnisses sowie die Bedeutung von Diversitätsforschung für die Pädagogik diskutiert. Ausgewählte Aspekte sind: Naturalisierung von Differenz, strukturelle Diskriminierung, Rassismus als gesellschaftlicher Wissensbestand. |
2 |
5 |
b. |
SE Normative Referenzen pädagogischen Handelns In diesem Seminar werden normative und ethische Grundkonzepte (wie Anerkennungstheorien, Theorien der Menschenrechte, postkoloniale und postmigrantische Ansätze) erörtert. Diese werden in ihrer bildungswissenschaftlichen Relevanz vorgestellt und auf die Konsequenzen für pädagogisches Handeln hin befragt. Das Augenmerk liegt auf einer Auseinandersetzung mit eurozentrischen Grundannahmen und ihren wissenschaftlichen sowie gesellschaftlichen Implikationen. Diese manifestieren sich im Bildungskontext und werden anhand ausgewählter Beispiele pädagogischer Praktiken im Umgang mit Migration und Diversität sichtbar gemacht und diskutiert. |
2 |
5 |
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernziel: Die Studierenden kennen die Geschichte und interpretieren die verschiedenen Erscheinungsformen von Rassismus. Sie vergleichen migrationsbezogene Begriffe und Perspektiven und beurteilen deren Geltungsansprüche. Studierende referieren Leitlinien rassismuskritischer Ansätze und können kritisch-reflexiv Position beziehen. Weiterhin analysieren sie normative und ethische Grundkonzepte und wenden sie auf pädagogisches Handeln an. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung des Wahlmoduls 4 |
„
- § 7 Abs. 2 Z 4.2 lautet wie folgt:
„
4.2 |
Wahlmodul: |
SSt |
ECTS-AP |
|
a. |
SE Forschungsseminar Methoden der Migrations- und Diversitätsforschung Das Seminar ermöglicht eine vertiefte Beschäftigung mit Methoden, Bezugstheorien und Begriffen der Migrations- und Diversitätsforschung. Diese erfolgt aus der Perspektive der kritischen Migrationsforschung, etwa der Cultural und Postcolonial sowie Postmigration Studies. Im Mittelpunkt steht die methodologisch-methodische und begriffstheoretische Diskussion. Anhand der Auseinandersetzung mit ausgewählten Studien und deren Ergebnissen bereiten die Studierenden eigene empirische Erkundungen in der pädagogischen Praxis vor. |
2 |
5 |
|
b. |
SE Forschungswerkstatt Erkundung von Differenz- und Dominanzverhältnissen Studierende erhalten die Möglichkeit, aus ihrem bisher erworbenen Wissen im Bereich Migration und Bildung eigene Fragestellungen zu pädagogisch relevanten Differenz- und Dominanzverhältnissen zu entwickeln. Anschließend erfolgen methodisch angeleitete Untersuchungen in pädagogischen Handlungskontexten. Mithilfe qualitativer Forschungsmethoden (Interviews, teilnehmende Beobachtung und Diskursanalyse) werden empirische Studien durchgeführt, ausgewertet und präsentiert. Das Seminar dient der Verknüpfung und Rückkopplung von Theorie und Praxis. |
2 |
5 |
|
|
Summe |
4 |
10 |
|
|
Lernziel: Die Studierenden beschäftigen sich mit Begriffen und Methoden der Migrations-, Diversitäts- und Differenzforschung und sind in der Lage, Forschungsergebnisse einzuordnen. Forschendes Lernen ermöglicht es den Studierenden, eine kritisch-reflexive Einstellung gegenüber ihrem Wissen und der Praxis einzunehmen sowie Differenz- und Machtverhältnisse zu beurteilen. Migrationsbezogene Fragestellungen werden in ihrer Bedeutung für den Alltag eingeschätzt und im Rahmen empirischer Forschungsprojekte angewendet. |
|||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung des Wahlmoduls 4 |
|||
„
- § 7 Abs. 2 Z 5 lit a Satz 1 lautet wie folgt:
„In der Vorlesung findet eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Gestaltung von familialen und gesellschaftlichen Generationenverhältnissen statt.“
- § 7 Abs. 2 Z 5 lit b Satz 1 lautet wie folgt:
„Im Seminar werden Theorien und Forschungsbefunde zum Verständnis von Lern- und Bildungsprozessen in Familie, elementarpädagogischen Einrichtungen und Schule beschrieben und analysiert. Schwerpunkte bilden pädagogische Generationenbeziehungen und das Zusammenwirken von familiären, elementarpädagogischen und schulischen Kontexten.“
- § 7 Abs. 2 Z 5.1 lit a Satz 2 lautet wie folgt:
„Die Auseinandersetzung erfolgt sowohl in historischer und kulturvergleichender Perspektive als auch auf der Grundlage von erziehungswissenschaftlichen, soziologischen und lernpsychologischen Konzepten und Befunden.“
- § 7 Abs. 2 Z 5.1 lit a Satz 4 lautet wie folgt:
„Es wird untersucht, wie und unter welchen Bedingungen sich Wissen, Einstellungen zu Erziehung und Bildung oder Beziehungskompetenzen entwickeln und „sozial vererben“ bzw. sich individuelle Erfahrungen und der „Zeitgeist“ von Generation zu Generation verändern.“
- § 7 Abs. 2 Z 5.1 lit b lautet wie folgt:
„SE Entwicklung und Bildung im Jugend- und jungen Erwachsenenalter
Im Seminar werden vor dem Hintergrund theoretischer Konzepte und Forschungsbefunde die Lern-, Bildungs- und psychosozialen Entwicklungsprozesse sowie Lebensverläufe vom Jugend- bis ins junge Erwachsenenalter analysiert. Schwerpunkte bilden zum einen die Entwicklung von Handlungsfähigkeiten und Partizipationsmöglichkeiten beim Übergang vom Jugend- ins junge Erwachsenenalter. Zum anderen wird dem Aufbau von sozialen Kompetenzen und von Kompetenzen des lebenslangen Lernens besondere Aufmerksamkeit geschenkt.“
- § 7 Abs. 2 Z 5.2 lit b lautet wie folgt:
„In der Forschungswerkstatt erhalten die Studierenden die Möglichkeit, aus ihrem bisher erworbenen Wissen im Bereich Generation, Bildung und Lebenslauf eigene Forschungsperspektiven zu entwickeln.“
- Satz 1 des Lernziels des § 7 Abs. 2 Z 5.2 lautet wie folgt:
„Die Studierenden entwickeln ein vertieftes methodisches Verständnis im Bereich der Generationen-, Lebenslauf- und Bildungsforschung und besitzen die notwendigen praktischen Kompetenzen, um ein Forschungsvorhaben zu planen, durchzuführen, auszuwerten und zu dokumentieren.“
- § 7 Abs. 2 Z 6 lautet wie folgt:
„
6. |
Wahlmodul: Konflikt, Trauma und Gewalt |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Theorien und Strukturen von Konflikt, Trauma und Gewalt In der Vorlesung werden Theorien zu Konflikt, Trauma und Gewalt vorgestellt. Die Lehrveranstaltung orientiert sich an historischen Rekonstruktionen der Kultivierung von Gewalt und diskutiert aktuelle Diskurse um Konflikt und Gewalt, etwa der Fortdauer struktureller Gewaltformen, der Rolle des Terrors oder des Feindbildes in Geschichte und Gegenwart. |
2 |
5 |
b. |
SE Trauma und Gewalt in Erinnerung und kollektivem Gedächtnis Das Seminar nimmt die Kohäsion von Trauma und Gewalt sowie von Erinnerung und Gedächtnis in den Blick: So wird beispielsweise der Begriff des kollektiven Traumas in seiner historischen Genese behandelt. Darüber hinaus werden Riten des Gedenkens, Symboliken des Erinnerns und Didaktiken der Vermittlung kritisch diskutiert. |
2 |
5 |
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernziel: Die Studierenden sind befähigt, theoretische Erklärungsansätze zu Konflikt, Gewalt und Trauma zu bestimmen und zu vergleichen. Sie sind in der Lage, zentrale Begriffe und Konzepte wissenschaftlich anzuwenden sowie deren Relevanz zu reflektieren. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
„
- § 7 Abs. 2 Z 6.1 lautet wie folgt:
„
6.1 |
Wahlmodul: |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VU Trauma und Subjekt Ausgehend von der Rekonstruktion konkreter gesellschaftlicher Konflikte und Prozesse wird die Thematik individueller Traumatisierung, die Rekonstruktion von Trauma- und Gewalterfahrung und ihrer jeweiligen Bedeutung für Sozialisation, Identität und Subjektbildung aufgeworfen. Verschiedene Konzepte und Theorien von Trauma werden vorgestellt und das individuelle Erleben auf Basis von Narration, Erinnerung und Anpassung untersucht. |
2 |
5 |
b. |
SE Gewalt und Trauma erfahren und erleben: Ausgewähltes Kapitel Das Seminar vertieft gesellschaftliche, politische und kulturelle Entwicklungen und analysiert Theorie-Praxis-Relationen von Gewalt und Trauma. Aktuelle Themen wie etwa Terror, Krieg, Flucht, Katastrophen sowie Gewalt werden aufgegriffen. |
2 |
5 |
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernziel: Die Studierenden beschäftigen sich mit Theorien zu Konflikt, Trauma und Gewalt. Sie wenden erworbenes Wissen auf konkrete pädagogische Kontexte in gesellschaftlich brisanten Feldern an. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung des Wahlmoduls 6 |
„
- § 7 Abs. 2 Z 6.2 lautet wie folgt:
„
6.2 |
Wahlmodul: |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
SE Forschungsseminar Methoden der Konflikt-, Trauma- und Gewaltforschung Das Seminar vertieft Methoden und Modelle der Konflikt-, Gewalt- und Traumaforschung. Dabei wird der Erwerb von Methodenwissen mit der Entwicklung und Erprobung von Fragestellungen in unterschiedlichen pädagogischen Kontexten verbunden. Neben qualitativen Methoden sowie Verfahren der interpretativen Textanalyse werden auch quantitative oder text- und bildanalytische Methoden eingeübt. |
2 |
5 |
b. |
SE Forschungswerkstatt zu Konflikt, Trauma und Gewalt Die Forschungswerkstatt wendet sich den Zusammenhängen innerhalb des thematischen Feldes Konflikt, Trauma und Gewalt zu. Es werden methodologische Probleme und Entscheidungen in Bezug auf das Verhältnis von Gegenstand, Theorie und Methode diskutiert. |
2 |
5 |
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernziel: Die Studierenden sind befähigt, Referenztheorien und Paradigmen im Bereich der Konflikt-, Trauma- und Gewaltforschung zu vergleichen und zu erklären. Sie können selbstständig Fragestellungen generieren und bearbeiten sowie die entsprechenden Forschungsmethoden fachgerecht anwenden. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung des Wahlmoduls 6 |
„
- § 7 Abs. 2 Z 7 lautet wie folgt:
„Zur individuellen Schwerpunktsetzung können im Umfang von 20 ECTS-AP Module aus den Curricula der an der Universität Innsbruck gemäß § 54 Abs. 1 UG eingerichteten Masterstudien oder aus einem Wahlpaket für Masterstudien frei gewählt werden. Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldevoraussetzungen sind zu erfüllen. Empfohlen wird zum Beispiel: die Absolvierung von Lehrveranstaltungen aus dem Angebot für das Masterstudium lehramt (Sekundarstufe) „Spezialisierung Medienpädagogik“ oder des Interfakultären Masterstudiums Gender, Kultur und Sozialer Wandel. Wahlpakete sind festgelegte Module aus anderen Fachdisziplinen im Ausmaß von 30 ECTS-AP; sie sind im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck verlautbart.“
- Dem § 11 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Die Änderung des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes der Leopold-Franzens- Universität Innsbruck vom 18.05.2022, 42. Stück, Nr. 498, tritt mit 1. Oktober 2022 in Kraft und ist auf alle Studierenden anzuwenden.“
Für die Curriculum-Kommission:
Prof. Dr. Alfred Berger
Für den Senat
Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer
499. Berichtigung der Verlautbarung des Curriculums für das Masterstudium Physik
Das Curriculum für das Masterstudium Physik an der Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik der Universität Innsbruck, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 30. April 2020, 27. Stück, Nr. 349, zuletzt berichtigt mit Mitteilungsblatt vom 5. Mai 2021, 62. Stück, Nr. 714 wird wie folgt berichtigt:
In § 7 wird nach Abs. 2 Z 3 die Absatzbezeichnung „(3)“ eingefügt.
Für die Curriculum-Kommission:
Dipl.-Ing. Tobias Hell, BSc PhD
Für den Senat:
Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer
500. Berichtigung der Verlautbarung des Curriculums für das Masterstudium Informatik
Das Curriculum für das Masterstudium Informatik an der Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik der Universität Innsbruck, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 11. Mai 2021, 63. Stück, Nr. 748, zuletzt berichtigt mit Mitteilungsblatt vom 1.September 2021, 102. Stück, Nr. 1030 wird wie folgt berichtigt:
In § 8 wird nach Abs. 2 Z 4 die Absatzbezeichnung „(3)“ eingefügt.
Für die Curriculum-Kommission:
Dipl.-Ing. Tobias Hell, BSc PhD
Für den Senat:
Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer
501. Kundmachung betreffend gemäß § 5 Abs. 10 der Richtlinien für Habilitationsverfahren an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck über die Auflage der Gutachten des Habilitationswerbers DI Dr. Patrick Salcher, BEd zur Einsichtnahme
Die Habilitationsschrift (inkl. sonstige Schriften und Publikationen) sowie die eingelangten Gutachten liegen vom 12. 05. 2022 bis 27. 05. 2022 in der Fakultäten Servicestelle Standort Technik, Technikerstraße 15, nach vorheriger Terminvereinbarung zur Einsichtnahme auf.
Gem. § 5 Abs. 11 der Richtlinien für Habilitationsverfahren an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck:
Die Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren des Fachbereichs und des fachlich nahestehenden Bereichs haben die Möglichkeit bis spätestens eine Woche nach Ende der Auflagefrist bei dem Vorsitzenden der Habilitationskommission Stellungnahmen zu den Gutachten abzugeben (§ 103 Abs. 6 UG). Der Bewerber hat gleichfalls die Möglichkeit, innerhalb dieser Frist eine Stellungnahme zu den Gutachten abzugeben.
Stellungnahmen zu den Gutachten sind an Herrn Dekan o.Univ.-Prof. DI Dr. Günther Hofstetter günter.hofstetter@uibk.ac.at und an fss-technik@uibk.ac.at bis spätestens 03. 06. 2022 zu senden.
Dekan o.Univ.-Prof. DI Dr. Günter Hofstetter
Vorsitzender
502. Kundmachung des Wahlergebnisses zur Wahl einer neuen Vertreterin bzw. eines neuen Vertreters der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb als Mitglieder des Fakultätsrats der Fakultät für Technische Wissenschaften
Die am 12.05.2022 durchgeführte Wahl hat folgendes Ergebnis gebracht:
Zahl der abgegebenen Stimmen: 93
Zahl der gültigen Stimmen: 93
Zahl der ungültigen Stimmen: 0
Als neues Mitglied in den Fakultätsrat wurden gewählt:
Dipl.-Ing. Dr. Michael Pieber, BSc
Dipl.-Ing. Dr. Robert Eberle
Wahlleiter
503. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Europarecht und Völkerrecht hat Mag. Mag. Dr. Clara Rauchegger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "5th Young European Law Scholars Conference 2022" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Werner Schroeder
Leiter der Organisationseinheit Institut für Europarecht und Völkerrecht
504. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre hat Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Erstellung eines Rechtsgutachtens zum Verfahren Liftgesellschaft Obergurgl GmbH und TOP EXPRESS Seilbahnen Gurgl GmbH & Co. KG, Rechtsgutachten über die Zusammensetzung der Personalvertretungsaufsichtsbehörde" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Arno Kahl
Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre
505. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Italienisches Recht hat assoz. Prof. Mag. Dr. Margareth Helfer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Prison and Rehabilitation" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Francesco Schurr
Leiter der Organisationseinheit Institut für Italienisches Recht
506. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Klassische Philologie und Neulateinische Studien hat Mag. Dr. Simon Michael Zuenelli bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Buch "Das 12. Buch der Dionysiaka des Nonnos aus Panopolis. Ein literarischer Kommentar "" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Korenjak
Leiter der Organisationseinheit Institut für Klassische Philologie und Neulateinische Studien
507. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Dr. Christian Roos bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Simulating 2d Spin Lattices with Ion Crystals" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Gregor Weihs
Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik
508. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik hat Dr. Mathias Scheurer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Großprojektprämie ERC Starting Granz "SuperCorr"" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Barbara Kraus
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik
509. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Thomas Karl bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Interannual variability of terpenoid emissions in an alpine city" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Mathias Rotach
Leiter der Organisationseinheit Institut für Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften
510. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Sigrid Neuhauser bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Biopolymerabbau durch Pilze, Feststellen von Enzymatischen Eigenschaften zur Recyclierung von komplexen organischen Biopolymeren." notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Susanne Zeilinger-Migsich
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie
511. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie hat Univ.-Prof. Dr. Engelbert Hobmayer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Analyse von Humanbiopsiematerial mit dem Transmissionselektronenmikroskop" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Thorsten Schwerte
Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie
512. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie hat Dipl.-Ing. Michael Hans Georg Brunner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Attracting click beetles: Unravelling the role of plants for female click beetle¿s oviposition behaviour" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Thorsten Schwerte
Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie
513. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie hat ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Nicolas Singewald bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Neurobiology of anxiety in autism spectrum disorder" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Jörg Striessnig
Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie
514. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie hat Johannes Ingrisch bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Wiederkehrende Dürreperioden in Bergwiesen: Wie beeinflusst Frequenz die Produktivität?" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Birgit Christiane Schlick-Steiner
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie
515. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik hat ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Michael Probst bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Sputtering and reflection from a beryllium surface: effects of hydrogen isotope mass, impact position and surface binding energy " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Martin Klemens Beyer
Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik
516. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Atemgasanalytik hat Dr.-Ing. Veronika Ruzsanyi bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Influence of argatroban on viscoelastic assays: an in-vitro and retrospective approach" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Christopher Anthony Mayhew
Leiter der Organisationseinheit Institut für Atemgasanalytik
517. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Grundlagen der Technischen Wissenschaften hat Priv.-Doz. Dr. Lukas Neumann bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Kofinanzierung Image-guided Diagnosis and Therapy - PhD-Stelle" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Christoph Adam
Leiter der Organisationseinheit Institut für Grundlagen der Technischen Wissenschaften
518. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat assoz. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Achleitner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Abschätzung von Hochwasserkennwerten in kleinen Kärntner Einzugsgebieten mit einem "Rain on Grid"/"Direct Rainfall" Ansatz" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch
Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur
519. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dr.-Ing. Fabian Ochs bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Thermische Charakterisierung eines Vakuumglases" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner
Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften
520. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dipl.-Ing. David Mungenast bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Untersuchung des regionalen Hanfanbaus in der Tiroler Berglandwirtschaft zur vielfältigeren Verwendung der hochwertigen Faserrohstoffe" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner
Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften
521. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik hat Michael Renzler bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Effiziente automatische Antennenentwicklung mithilfe von Evolutionären Algorithmen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Clemens Zierhofer
Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik
522. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik hat Univ.-Prof. Dr.-Ing. Robert Sebastian Weidner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Exoskelett" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Clemens Zierhofer
Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik
523. Ausschreibung der Stelle einer/eines Universitätsprofessorin/ Universitätsprofessors für Allgemeine Mikrobiologie
Die Ausschreibungsfrist der im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 04. April 2022, 32. Stück, Nr. 425, kundgemachten Ausschreibung wird hiermit
verlängert:
Am Institut für Mikrobiologie der Fakultät für Biologie der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck ist die Stelle einer/eines
Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors
für
Allgemeine Mikrobiologie
gemäß § 98 UG zu besetzen. Das privatrechtliche Arbeitsverhältnis auf Basis des Angestelltengesetzes wird mit der Universität unbefristet eingegangen. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 100%.
Aufgaben
Vertretung des Faches „Allgemeine Mikrobiologie“ mit dem Schwerpunkt Prokaryota in Forschung und Lehre. Die Schwerpunkte sollen im Bereich der naturwissenschaftlichen Fragestellungen zu Bacteria und/oder Archaea liegen,
Lehre im Rahmen der von der Fakultät für Biologie angebotenen Studien und Betreuung von Abschlussarbeiten,
Einwerbung von Drittmitteln,
aktive Teilnahme an universitären Forschungsschwerpunkten insbesondere dem Forschungsschwerpunkt „Alpiner Raum“ oder dem fakultären Forschungszentrum „Umweltforschung und Biotechnologie“,
aktive Beteiligung in der akademischen Selbstverwaltung.
Anstellungserfordernisse
- Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung;
- einschlägige Lehrbefugnis (Habilitation) oder gleichzuhaltende Leistung;
- ausgewiesene Expertise in Allgemeiner Mikrobiologie; die Forschungsschwerpunkte sollen im Kontext der naturwissenschaftlich/biologischen Fragestellungen zu Prokaryota (Bacteria und/oder Archaea) liegen;
- facheinschlägige Publikationen in führenden internationalen referierten Fachzeitschriften;
- Einbindung in die internationale Forschung;
- facheinschlägige Mobilitätserfahrung;
- Erfahrung in der Einwerbung und Verwaltung von Forschungsmitteln;
- ausgeprägte didaktische Fähigkeiten und Erfahrung mit der Abhaltung eigenständiger Lehre;
- Qualifikation zur Führungskraft.
Die Bewerbungsunterlagen müssen jedenfalls enthalten:
- Motivationsschreiben,
- Lebenslauf mit einer Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges, inklusive Angaben zum derzeitigen Anstellungsverhältnis,
- ORCID iD und ResearcherID,
- Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, der Vorträge (mit Information über eingeladene Plenarvorträge bei internationalen Konferenzen) sowie der sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten,
- die fünf wichtigsten Publikationen,
- Liste der selbständig eingeworbenen Drittmittel,
- Beschreibung abgeschlossener und laufender Forschungstätigkeiten (max. 2 Seiten),
- Konzept zur geplanten Forschungs- und Lehrtätigkeit (max. 2 Seiten).
Die Bewerbungsunterlagen sind digital in englischer Sprache (per e-Mail, in einem File im PDF-Format) einzureichen.
Bewerbungen müssen bis spätestens
06.06.2022
in elektronischer Form an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Fakultäten Servicestelle, Standort Technikerstraße 17, A-6020 Innsbruck (fss-technik@uibk.ac.at) eingelangt sein.
Die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und lädt deshalb qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Für diese Position ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für ArbeitnehmerInnen der Universitäten und ein Mindestentgelt von € 5.437,70/Monat (14 mal) vorgesehen. Ein in Abhängigkeit von Qualifikation und Erfahrung höheres Entgelt und die Ausstattung der Professur sind Gegenstand von Berufungsverhandlungen. Darüber hinaus bietet die Universität zahlreiche attraktive Zusatzleistungen (http://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/).
Die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck erwartet von fremdsprachigen Kandidatinnen und Kandidaten, innerhalb von drei Jahren ausreichende Sprachkenntnisse zu erwerben, um deutschsprachige Lehre durchführen und an Kommissionen teilnehmen zu können.
Informationen über den laufenden Stand des Verfahrens finden Sie unter: https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/standorte/technikerstrasse/berufung/.
Für Auskünfte steht das Büro des Dekans der Fakultät für Biologie (Dekanat-Biologie@uibk.ac.at) sowie die Vorsitzende der Berufungskommission, Sigrid Neuhauser (sigrid.neuhauser@uibk.ac.at) zur Verfügung.
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk
Rektor
524. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Senior Lecturer für den Bereich „Zeichnerische Studien/Abendakt“ am Institut für Bildende Kunst der Akademie der bildenden Künste Wien
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung
Senior Lecturer
für den Bereich "Zeichnerische Studien/Abendakt“ am Institut für Bildende Kunst. Diese Position wird ab 19. September 2022 befristet auf fünf Jahre im Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden vergeben.
Aufgabenbereiche
Der Abendakt bietet Studierenden aller Studienrichtung der Akademie die Möglichkeit, ihre zeichnerischen Fähigkeiten zu schulen und zu entwickeln. Dabei steht der menschliche Körper in seiner Komplexität im Mittelpunkt der Arbeit als Gradmesser des räumlichen Verständnisses und Beobachtens, des Schauens und des damit verbindenden Umsetzens. Darüber hinaus werden im Rahmen der zeichnerischen Studien Themenbereiche wie Architekturzeichnung, Naturstudien von Pflanzen und Tieren, Zeichnen im öffentlichen Raum und dergleichen behandelt. Tanz und Performanceaktionen, die Bewegung zum Thema haben, finden gleichfalls im Abendakt statt.
Das Zeichnen findet von Montag bis Freitag täglich zwischen 17:00 und 19:00 Uhr statt. Eine enge Kooperation mit dem Fachbereich Zeichnen wird erwartet.
Anstellungsvoraussetzungen
- ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium
- sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse
- Nachweis der Abhaltung von Lehrveranstaltungen im tertiären Bereich im Ausmaß von mindestens zwei Semestern
- didaktisch/pädagogische Kompetenz
- IT-Kenntnisse
Gewünschte Qualifikationen
- hervorragende Kenntnisse im Bereich der zeitgenössischen Kunst mit besonderer Berücksichtigung der Zeichnung
- künstlerische, technische sowie theoretische Kenntnisse im Zusammenhang von Körperpolitik und Zeichnung unter Berücksichtigung von Disability Studies
- hervorragende Kenntnisse im perspektivischen Zeichnen
- Interesse an aktuellen gesellschaftspolitischen Transformationsprozessen
- Fähigkeit zu Teamarbeit und Kommunikationsbereitschaft
- Bereitschaft und Fähigkeit, organisatorische Aufgaben zu übernehmen
- Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B1 beträgt derzeit Euro 2.294,0 bei einem Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden.
Interessent_innen bewerben sich bitte bis 25.05.2022 unter: www.akbild.ac.at/jobs
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Alexandra Scharf
Rechts- und Personalabteilung
Akademie der bildenden Künste Wien
525. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Universitätsprofessur für Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur der Akademie der bildenden Künste Wien ab Februar 2023
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung
Universitätsprofessur
gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur (IKA) im vollen Beschäftigungsausmaß ab 15.02.2023 für ein Jahr.
Die Architekturausbildung am IKA beruht auf einer interagierenden Struktur aus fünf Plattformen, die je einen spezifischen Schwerpunkt bilden. Diese fünf Plattformen sind: Analoge Digitale Produktion (ADP), Tragkonstruktion Material Technologie (CMT), Ökologie Nachhaltigkeit Kulturelles Erbe (ESC), Geschichte Theorie Kritik (HTC), Geographie Landschaften Städte (GLC).
Anstellungsvoraussetzungen
- Qualifikation als Architekt_in mit einem entsprechenden abgeschlossenen österreichischen oder gleichwertigen internationalen Hochschulabschluss oder Nachweis einer der Verwendung entsprechenden gleichwertigen akademischen Qualifikation
- Nachweis einer international anerkannten hochqualifizierten außeruniversitären Entwurfs- und/oder Baupraxis oder Nachweis entsprechender wissenschaftlicher oder künstlerischer Leistungen
- universitäre Lehrerfahrung im Bereich mindestens einer der fünf oben genannten Wissensbereiche
- ausgezeichnete Englisch- und/oder Deutschkenntnisse
- Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz die Bereitschaft sich diese Kompetenzen aktiv anzueignen und selbstständig zu erweitern
Gewünschte Qualifikationen
- Expertise im Bereich Architekturentwurf
- fachlicher Schwerpunkt in mindestens einer der fünf Plattformen
Zur Lehrverpflichtung gehören Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 14 Unterrichtsstunden pro Woche.
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 5.437,7.
Die Bewerbung sollte einen detaillierten Lebenslauf, Referenzprojekte, eine Beschreibung der Lehransätze, Beschreibungen bisheriger Lehrveranstaltungen mit exemplarischen Studierendenarbeiten sowie die Beschreibung eines Forschungsschwerpunktes in mindestens einer der fünf oben genannten Plattformen enthalten.
Interessent_innen bewerben sich bitte bis 31.07.2022 unter: www.akbild.ac.at/jobs
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Alexandra Scharf
Rechts- und Personalabteilung
Akademie der bildenden Künste Wien
526. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Universitätsprofessur für Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur der Akademie der bildenden Künste Wien ab Oktober 2023
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung
Universitätsprofessur
gem. § 98 Universitätsgesetz 2002 für Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur (IKA) im vollen Beschäftigungsausmaß ab 01.10.2023 für fünf Jahre.
Die Architekturausbildung am IKA beruht auf einer interagierenden Struktur aus fünf Plattformen, die je einen spezifischen Schwerpunkt bilden. Diese fünf Plattformen sind: Analoge Digitale Produktion (ADP), Tragkonstruktion Material Technologie (CMT), Ökologie Nachhaltigkeit Kulturelles Erbe (ESC), Geschichte Theorie Kritik (HTC), Geographie Landschaften Städte (GLC).
Diese Professur ist in der Plattform Analoge Digitale Produktion (ADP) angesiedelt.
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die durch ihre experimentelle Arbeit im Bereich Architektur auch international Maßstäbe gesetzt hat und den Diskurs zu analoger sowie digitaler Architekturproduktion und deren Methoden mitprägt. Von den Bewerber_innen wird erwartet, das Thema Analoge Digitale Produktion in seiner Vielfältigkeit zu vertreten sowie technologische Entwicklungen auf dem Gebiet und ihre weitreichenden gesellschaftlichen Implikationen angewandt auf Theorie und Praxis kritisch zu reflektieren.
Bewerber_innen sollen die Plattform als entwurfsorientierten Ort der Architekturausbildung verstehen, an dem die Komplexität zeitgenössischer Architektur und ihrer sich verändernden Aufgabenfelder vermittelt, sowie künstlerische und experimentelle Kompetenz erworben werden. Bewerber_innen sind aufgefordert ihre Auffassung der Rolle analoger und digitaler Werkzeuge und Methoden in der Architekturproduktion und deren Auswirkung auf bestehende und zukünftige Raumverständnisse in der Bewerbung zu formulieren (z.B. Einfluss virtueller Räume oder künstlicher Intelligenz).
Bewerber_innen müssen über ausreichende universitäre Lehrerfahrung und Praxis verfügen, um den Themenkomplex analoge und digitale Produktion in Lehre und Forschung in Bezug zu Theorie, Architekturentwurf und möglicher Umsetzungen zu unterrichten. Eine Vernetzung mit ähnlich orientierten Forschungsgruppen innerhalb und außerhalb des akademischen Betriebes wird erwartet, um alle relevanten Wissensgebiete – von technischer bis zu künstlerischer Praxis – in Beziehung zu setzen.
Zu den Aufgaben der Professur gehören Entwurfslehre und Abhaltung von Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, etc.), Forschung sowie Administration.
Anstellungsvoraussetzungen
- Qualifikation als Architekt_in mit einem entsprechenden abgeschlossenen österreichischen oder gleichwertigen internationalen Hochschulabschluss oder Nachweis einer der Verwendung entsprechenden gleichwertigen akademischen Qualifikation
- Nachweis einer international anerkannten hochqualifizierten und experimentellen außeruniversitären Entwurfs- und/oder Baupraxis oder Nachweis einer entsprechenden facheinschlägigen wissenschaftlichen oder künstlerischen Praxis
- universitäre Lehrerfahrung im Bereich analoge und digitale Produktion sowie in Architekturentwurf
- Bereitschaft zur Übernahme organisatorischer Aufgaben, sowohl in der akademischen Selbstverwaltung (z.B. Mitarbeit in den Universitätsgremien) als auch in Belangen des Studienbetriebs
- ein hohes Maß an Team- und Kooperationsfähigkeit
- ausgezeichnete Englisch- und/oder Deutschkenntnisse
- Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz die Bereitschaft sich diese Kompetenzen aktiv anzueignen und selbstständig zu erweitern
Zur Lehrverpflichtung gehören Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 14 Unterrichtsstunden pro Woche.
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 5.437,7.
Interessent_innen bewerben sich bitte bis 01.09.2022 unter: www.akbild.ac.at/jobs
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen.
Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Alexandra Scharf
Rechts- und Personalabteilung
Akademie der bildenden Künste Wien
527. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Universitätsprofessur im Fachbereich „Kontextuelle Malerei“ am Institut für Bildende Kunst der Akademie der bildenden Künste Wien
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung
Universitätsprofessur
gem. § 98 Universitätsgesetz 2002 für die Studienrichtung Bildende Kunst im Fachbereich „Kontextuelle Malerei“ am Institut für Bildende Kunst (IBK) im vollen Beschäftigungsausmaß ab 01.09.2023 für einen Zeitraum von 5 Jahren.
Gesucht wird eine international profilierte Künstler_innenpersönlichkeit mit hervorragendem Standing im internationalen Kunstfeld, die durch ihre künstlerische Arbeit Maßstäbe gesetzt hat und über Kenntnisse aktueller Kunstdiskurse und Methoden – insbesondere im Bereich kontextueller Malerei – verfügt.
Anstellungsvoraussetzungen
- eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene Universitäts- bzw. Hochschulausbildung oder gleichzuhaltende künstlerische Eignung
- hervorragende künstlerische Qualifikation im Bereich der Malerei unter besonderer Berücksichtigung eines Werkbegriffs, der die kontextuelle Malerei formal wie methodisch reflektiert. Im Sinne eines transdisziplinären Kunstbegriffs sollten die Berührungspunkte zu anderen Disziplinen, Medien und Genres berücksichtigt werden.
- international anerkanntes Werk und künstlerische Praxis im Kontext zeitgenössischer Malerei
- die Fähigkeit zur Entwicklung und Erschließung der Künste im Rahmen der Akademie der bildenden Künste
- Führungskompetenz zur Leitung und Organisation der Lehre eines Fachbereiches
- Eignung zur künstlerischen Unterstützung und Förderung der Studierenden
- Lehrkonzept über die Motivation, Inhalte und Vorhaben der eigenen künstlerischen Lehre sowie Nachweis einer der Position entsprechenden Lehrtätigkeitserfahrung
- Bereitschaft zur engen inhaltlichen und organisatorischen Zusammenarbeit mit den Professor_innen und Mitarbeiter_innen der Fachbereiche und Werkstätten des Instituts für Bildende Kunst
- Bereitschaft zur Mitarbeit in den Gremien der universitären Selbstverwaltung
- Bereitschaft zur Mitarbeit an akademieinternen und öffentlichen Aktivitäten bzw. interdisziplinären Projekten und Kooperationen
- sehr gute Deutsch- und/oder Englischkenntnisse sowie die Bereitschaft die jeweils andere Sprache zu erlernen
- Bereitschaft im Fall einer Berufung den Lebensmittelpunkt nach Wien zu verlegen
- Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz
Zur Lehrverpflichtung gehört mindestens der künstlerische Einzelunterricht im Ausmaß von 17 Unterrichtsstunden pro Woche im Zentralen Künstlerischen Fach „Kontextuelle Malerei“ in der Studienrichtung Bildende Kunst.
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 5.437,7.
Interessent_innen bewerben sich bitte bis 29.06.2022 unter: www.akbild.ac.at/jobs
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Alexandra Scharf
Rechts- und Personalabteilung
Akademie der bildenden Künste Wien
528. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals
Die Ausschreibung von Stellen der Universität Innsbruck erfolgt nicht mehr über diesen Teil des Mitteilungsblatts, sondern kann im Karriereportal der Universität Innsbruck jeweils unter der betreffenden Stellenbezeichnung (Chiffre) abgerufen werden: http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/karriereportal.home
Für die Redaktion:
Mag. Johannes Weber