Masterstudium Architektur
curriculum (2019W)
Diplom-Ingenieur:in
Dauer/ECTS-AP
4 Semester/120 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Voraussetzung
Bachelorabschluss/Äquivalenter Abschluss und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Architektur
Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F
0731 Architektur und Städteplanung
Studienkennzahl
UC 066 443
Das curriculum ist die Grundlage eines Studiums. Mit einem Blick auf das curriculum zum Master Architektur erhältst du einen detaillierten Überblick zu Aufbau, Inhalt, Prüfungsordnung und Qualifikationsprofil dieses Masters.
Durch das curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden. Zum Beispiel welche Kriterien für die Anmeldung zum Master Architektur erfüllt werden müssen, wie lange das Studium dauert, welche Module zu absolvieren sind und vieles mehr.
Für das Masterstudium Architektur gilt aktuell das curriculum 2019W.
Informationen zum curriculum 2019W
Die Gesamtfassung des curriculums spiegelt das aktuell gültige curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 04.02.2020, 13. Stück, Nr. 210 (Äquivalenzliste)
- curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2019)
- Mitteilungsblatt vom 28.06.2019, 65. Stück, Nr. 567 (Änderung des curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 19.06.2019, 61. Stück, Nr. 563 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 08.05.2019, 45. Stück, Nr. 459 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 17.04.2019, 40. Stück, Nr. 427
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
10,0 ECTS-AP: EP Entwurfsstudio 1
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul: Fachliche Spezialisierung
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul: Fachliche Spezialisierung
2,5 ECTS-AP: VO Städtebau oder VO Territoriale Strategien und Nachhaltigkeit oder VO Landschaft
2,5 ECTS-AP: VO Architekturtheorie oder VO Baugeschichte oder VO Transdisziplinäre künstlerische Praxis
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul: Wahlfächer in der Architektur
10,0 ECTS-AP: EP Entwurfsstudio 2
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul: Fachliche Spezialisierung
2,5 ECTS-AP: Wahlmodul: Wahlfächer in der Architektur
2,5 ECTS-AP: Wahlmodul: Wahlfächer in der Architektur
2,5 ECTS-AP: VO Struktur und Computerbasierte Gestaltung oder VO Tragwerk und Leichtbau oder VO Nachhaltige Architektur
2,5 ECTS-AP: VO Gebäudelehre oder VO Wohnbau oder VO Raumgestaltung
5,0 ECTS-AP: VU Experimenteller Hochbau
10,0 ECTS-AP: EP Pre-Diploma oder SE Pre-Diploma
2,5 ECTS-AP: SE zur Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: SE Präsentation und Vermittlung
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul: Fachliche Spezialisierung
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul: Interdisziplinäre Kompetenzen bzw. Individuelle Schwerpunktsetzung
7,5 ECTS-AP: Vorbereitung
20,0 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Verteidigung der Masterarbeit
Semester | ECTS-AP | Titel |
---|---|---|
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Entrepreneurship im Umfang von 45 ECTS-AP oder das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter:
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 46,5 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 31,3 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 15,4 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 6,8 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
Bitte 1-seitiges Exposé beifügen, in dem Inhalte und Methoden der geplanten Masterarbeit kurz dargestellt sind.
Inhalt Exposè: Der Anmeldung der Masterarbeit beizulegen ist ein formloser Abstract, in welchem die geplante Masterarbeit kurz beschrieben wird und der architektonische Bezug klar formuliert wird. Anzugeben ist, ob es sich um eine theoretische Arbeit oder um einen Entwurf/Projekt/Installation handelt. Weitere Angaben: verkürzte Bibliographie (5 wichtigsten Werke) im Falle der theoretischen/wissenschaftlichen Arbeit, bzw. Referenzprojekte/Referenzbauten (5 wichtigsten) im Falle der Projektarbeit.
- Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Anmeldung zur kommissionellen Abschlussprüfung
- Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUNDBeiblatt
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Formulare und Ablauf der Einreichung der Masterarbeit (gültig seit 01.11.2023)
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Technikerstraße 17
Studienbeauftragte- Anerkennungen (ab 01.06.2024)
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Kathrin Aste
Studiendekanin
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Karolin Elisabeth Schmidbaur