Änderungsbedarf beim Kartellschadensersatzrecht?
Vortragender:
Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale), HHU Düsseldorf
Diskussion mit:
Dr. Katharina Kolb, Lieff Cabraser Heimann &Bernstein LLP
Das Thema:
Mit der grundlegenden Entscheidung des EuGH in Sachen Courage aus dem Jahr 2001 trat das Recht des Kartellschadensersatzes immer weiter in den Vordergrund. Die Kartellschadensersatzrichtlinie aus dem Jahr 2014 will die Kartellrechtsdurchsetzung dadurch stärken, dass „jeder, der einen durch eine Zuwiderhandlung eines Unternehmens oder einer Unternehmensvereinigung gegen das Wettbewerbsrecht verursachten Schaden erlitten hat, das Recht, den vollständigen Ersatz dieses Schadens von diesem Unternehmen oder dieser Unternehmensvereinigung zu verlangen, wirksam geltend machen kann.“ Nachdem nun einige Jahre Erfahrung mit der Richtlinie und dem angepassten nationalen Recht gesammelt werden konnte, ist es an der Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen und zu erwägen, ob es Änderungsbedarf gibt. Dem spürt der Vortrag anhand von ausgewählten Fragen nach.
Ankündigung:
Änderungsbedarf beim Kartellschadenersatzrecht?
Anmeldung 12.12.2022:
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