Montagsseminarreihe "Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts"
"Die unkörperliche Sache: Ein Rechtsinstitut mit ungeahnten Folgen für das Wirtschaftsprivatrecht"
Montag, 17.4.2023
18:30 Uhr
University of New Orleans Saal ("UNO-Saal", Innrain 52) und online via Zoom.
Zur Anmeldung.
Vortragender: Univ.-Ass. Dr. Stefan Holzweber, Universität Wien
Das Thema
Der Sachbegriff des ABGB ist seit der Stammfassung von 1811 weit und umfasst körperliche gleich wie unkörperliche Sachen. Das bislang nur wenig beachtete Institut der unkörperlichen Sache hat dabei ungeahnte dogmatische Sprengkraft: § 353 ABGB definiert unkörperliche Sachen gleich wie körperliche Sachen als Eigentum im objektiven Sinn, § 311 ABGB sieht vor, dass auch unkörperliche Sachen in Besitz genommen werden können. Als unkörperliche Sache gelten nach § 292 ABGB Rechte; darüber hinaus wird von der hA davon ausgegangen, dass als solche auch Unternehmen zu qualifizieren sind. Eine wesentliche Folge des weiten Sachbegriffs besteht sohin darin, dass auch unkörperliche Sachen Gegenstand sachenrechtlicher Wertungen sein können. Vor diesem Hintergrund geht der Vortrag der Frage nach, welche Folgen die Sachqualifikation von Mitgliedschaftsrechten und Unternehmen für das Wirtschaftsprivatrecht haben. Besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Übertragung und dem Störungsschutz von unkörperlichen Sachen.
Ankündigung:
Die unkörperliche Sache: Ein Rechtsinstitut mit ungeahnten Folgen für das Wirtschaftsprivatrecht