Arbeitsmaterialien zur Erstellung und Änderung von Curricula
Arbeitsmaterialien
- Empfehlungen und Formulierungsvorschläge für Qualifikationsprofile
- Informationen zu Lernzielbeschreibungen
Rolle des Qualifikationsprofils im europäischen Kontext
Für die Entwicklung eines Qualifikationsprofils sind unter anderem nachfolgende (Bezugs-)Rahmenstrukturen bzw. Aufträge und Erwartungen von Bedeutung:
1. Dublin Deskriptoren
Die Dublin-Deskriptoren bieten generische Aussagen zu typischen Leistungs- und Fähigkeitserwartungen in Bezug auf Qualifikationen, die am Abschluss eines jeden Bologna-Studienzyklus verliehen werden. Sie sind nicht als Vorschrift zu verstehen; sie stellen keine Schwellen- oder Mindestanforderungen dar und sie sind nicht detailliert; ähnliche oder äquivalente Merkmale können ergänzt oder ausgetauscht werden. Die Deskriptoren sollen den Kern der gesamten Qualifikation abbilden.
2. European Qualifications Framework (Europäischer Qualifikationsrahmen, EQR)
Der EQR ist ein gemeinsamer europäischer Referenzrahmen, der die Qualifikationssysteme verschiedener Länder miteinander verknüpft und als Übersetzungsinstrument fungiert, um Qualifikationen über Länder- und Systemgrenzen hinweg in Europa verständlicher zu machen. Er verfolgt dabei zwei Kernziele: Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unterstützung ihres lebenslangen Lernens. Die Empfehlung trat im April 2008 formell in Kraft. Sie empfiehlt Ländern die Verknüpfung ihrer nationalen Qualifikationssysteme mit dem EQR bis 2010, und bis 2012 sollen die Länder sicherstellen, dass individuelle Qualifikationsbescheinigungen einen Verweis auf das zutreffende EQR-Niveau enthalten. Der EQR wird die verschiedenen nationalen Qualifikationssysteme und -rahmen mit einer gemeinsamen europäischen Referenz verknüpfen - den acht Referenzniveaus. Sie umfassen die gesamte Bandbreite der Qualifikationen, von grundlegenden Niveaus (Niveau 1, z. B. Schulabschluss) bis zu fortgeschrittenen Niveaus (Niveau 8, z. B. Promotion). Als Instrument zur Förderung des lebenslangen Lernens umfasst der EQR sämtliche Qualifikationsniveaus der allgemeinen, der beruflichen und der akademischen Aus- und Weiterbildung. Die acht Referenzniveaus werden in Form von Lernergebnissen beschrieben. Aus der Verschiedenartigkeit der europäischen Systeme allgemeiner und beruflicher Bildung ergibt sich für den EQR die Notwendigkeit einer Ausrichtung auf Lernergebnisse, um ihre Vergleichbarkeit sowie eine Zusammenarbeit zwischen Ländern und Einrichtungen zu ermöglichen. Im EQR wird ein Lernergebnis als Aussage darüber definiert, was ein Lernender nach Abschluss eines Lernprozesses weiß, versteht und in der Lage ist zu tun. Der EQR betont daher Lernergebnisse anstatt sich auf Inputs, wie z. B. Studiendauer, zu konzentrieren. Lernergebnisse werden in drei Kategorien eingeteilt – Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen. Dies weist darauf hin, dass mit Qualifikationen– in verschiedenen Kombinationen – ein ganzes Spektrum von Lernergebnissen erfasst wird, einschließlich Theoriewissen, praktischer und technischer Fertigkeiten sowie sozialer Kompetenz, bei der die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen Menschen entscheidend ist.
Die Empfehlungen des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen formulieren im Anhang I, Begriffsbestimmungen:
„Qualifikation“ das formale Ergebnis eines Beurteilungs- und Validierungsprozesses, bei dem eine dafür zuständige Stelle festgestellt hat, dass die Lernergebnisse einer Person vorgegebenen Standards entsprechen; (ebenda „Lernergebnisse“: Aussagen darüber, was ein Lernender weiß, versteht und in der Lage ist zu tun, nachdem er einen Lernprozess abgeschlossen hat. Sie werden als Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen definiert).
2.1. Entwicklungsplan der Universität Innsbruck
Der Entwicklungsplan ist das Herzstück der strategischen Ausrichtung der Universität, da er für mehrere Jahre die wesentlichen Meilensteine auf dem Weg in die Zukunft festlegt. Er ist damit einerseits die Grundlage für die Leistungsvereinbarungen mit dem Wissenschaftsministerium, andererseits aber auch die Richtschnur für die Zielvereinbarungen zwischen den Fakultäten und dem Rektorat.
2.2. Satzungsteil, Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Innsbruck
Der Satzungsteil formuliert im § 8: Qualifikationsprofil ist jener Teil des curriculums, der beschreibt, welche wissenschaftlichen und beruflichen Qualifikationen die Studierenden durch die Absolvierung des betreffenden Studiums erwerben. Das Qualifikationsprofil bildet die Grundlagen für die Festlegung der Lernziele der einzelnen Module. http://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/recht.html
2.3. Universitätsgesetz 2002
UG 2002 Das Universitätsgesetz formuliert im § 51 Abs. 2 Z 29: Qualifikationsprofil ist jener Teil des curriculums, der beschreibt, welche wissenschaftlichen und beruflichen Qualifikationen die Studierenden durch die Absolvierung des betreffenden Studiums erwerben.
3. Aufträge bzw. Erwartungen
Als externe Rahmenstrukturen können aber auch gesellschaftliche Erwartungen gesehen werden. Darunter werden jene verstanden, die von der Gesellschaft an die Universität im speziellen aber auch an Studierende und die akademische Lehre herangetragen werden [1]. Diese Erwartungen bzw. Ansprüche der Gesellschaft an die Universität bzw. ihre AbsolventInnen finden auch in einigen Paragrafen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) Ausdruck, beginnend mit dem § 1 des UG, in welchem die Aufgaben (Grundsätze und Geltungsbereiche) der Universitäten thematisiert werden:
„(…) Die Universitäten sind berufen, der wissenschaftlichen Forschung und Lehre, der Entwicklung und der Erschließung der Künste sowie der Lehre der Kunst zu dienen und hiedurch auch verantwortlich zur Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt beizutragen. Universitäten sind Bildungseinrichtungen des öffentlichen Rechts, die in Forschung und in forschungsgeleiteter akademischer Lehre auf die Hervorbringung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie auf die Erschließung neuer Zugänge zu den Künsten ausgerichtet sind. Im gemeinsamen Wirken von Lehrenden und Studierenden wird in einer aufgeklärten Wissensgesellschaft das Streben nach Bildung und Autonomie des Individuums durch Wissenschaft vollzogen. Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses geht mit der Erarbeitung von Fähigkeiten und Qualifikationen sowohl im Bereich der wissenschaftlichen und künstlerischen Inhalte als auch im Bereich der methodischen Fertigkeiten mit dem Ziel einher, zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen in einer sich wandelnden humanen und geschlechtergerechten Gesellschaft beizutragen (…)“
Aber auch in den leitenden Grundsätzen (§ 2) und in den Aufgaben (§ 3) die das UG für die Universitäten formuliert, werden diese, ähnliche und weitere Ansprüche thematisiert. Exemplarische Beispiele hierfür sind:
Leitende Grundsätze Abs. 5: „(…) Berücksichtigung der Erfordernisse der Berufszugänge (…)“
Aufgaben:„(…)
Abs. 2.:Bildung durch Wissenschaft und durch die Entwicklung und Erschließung der Künste;
Abs.3.: wissenschaftliche, künstlerische, künstlerisch-pädagogische und künstlerisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung, Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten, die eine Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern, sowie Ausbildung der künstlerischen und wissenschaftlichen Fähigkeiten bis zur höchsten Stufe;
Abs. 4.: Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses;
Abs. 5.: Weiterbildung, insbesondere der Absolventinnen und Absolventen von Universitäten;(…)
Abs. 8.:Unterstützung der Nutzung und Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in der Praxis und Unterstützung der gesellschaftlichen Einbindung von Ergebnissen der Entwicklung und Erschließung der Künste;
Abs. 9.: Gleichstellung von Frauen und Männern;(…)“
Dass das Qualifikationsprofil Bestandteil eines curriculums ist, regelt § 51 Abs. 2 Z 24 des UG: „(…) curriculum ist die Verordnung, mit der das Qualifikationsprofil, der Inhalt und der Aufbau eines Studiums und die Prüfungsordnung festgelegt werden (…)“
[1] vgl. Zangg 2004, Seite 13 bzw. Grünberg 2011, Studienziele: Formulierung auf den Ebenen Studienprogramm, Modul und Lehrveranstaltung, CTL Center for Teaching and Learning