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2021W – Universität Innsbruck

PhD Program in Economics and Statistics (Doktoratsstudium)

Curriculum (2021W)

Doctor of Philosophy

Dauer/ECTS-AP
6 Semester/180 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Sprache
Englisch

Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis

Fakultät
Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik

Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8

ISCED-F 
0311 Volkswirtschaftslehre

Studienkennzahl
UC 794 355 xxx

Gemeinsam durchgeführt mit der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz.

Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums und vermittelt einen detaillierten Überblick zum Aufbau, zum Inhalt, zur Prüfungsordnung und zum Qualifikationsprofil.

Mittels Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden: welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für das PhD Program in Economics and Statistics, wie lange dauert das Studium, welche Module müssen absolviert werden etc.

Für das PhD Program in Economics and Statistics gilt aktuell das Curriculum 2021W.

Informationen zum Curriculum (2021W)

Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt  abrufbar unter:  https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt

Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Voraussetzung

Fachlich infrage kommende Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:

Fachlich infrage kommende Masterstudium an der Johannes Kepler Universität Linz:

  • Diplomstudium Wirtschaftswissenschaften
  • Masterstudium Economics
  • Masterstudium Economic and Business Analytics
  • Masterstudium Statistics

Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.

Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Voraussetzung

Fachlich infrage kommende Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:

Fachlich infrage kommende Masterstudium an der Johannes Kepler Universität Linz:

  • Diplomstudium Wirtschaftswissenschaften
  • Masterstudium Economics
  • Masterstudium Economic and Business Analytics
  • Masterstudium Statistics

Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.

Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Module und Dissertation

Module und Dissertation pdf Economics

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
Österreichische Notenskala Definition %-Satz
1SEHR GUT: Hervorragende Leistung56,8= 100%
2 GUT: Generell gut, einige Fehler25,4
312,4
4GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien5,4
5NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit

Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

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