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Mitteilungsblatt 1. Stück – Universität Innsbruck

Mitteilungsblatt (1. Stück)

Studienjahr 2022/2023

Ausgegeben am 5. Oktober 2022

1. Stück

Inhalt

  

1. Anerkennungsverordnung gemäß § 78 Abs. 4 Z 9 UG -  Masterstudium Antike Welten

  1. Die nachstehenden im Rahmen des Masterstudiums Alte Geschichte und Altorientalistik an der Universität Innsbruck (Curriculum kundgemacht im Mitteilungsblatt vom 8. April 2009, 59. Stück, Nr. 237) positiv beurteilten Prüfungen werden gemäß § 78 Abs. 1 UG für das Masterstudium Antike Welten (Curriculum kundgemacht im Mitteilungsblatt vom 7.6.2022, 49. Stück, Nr. 568) an der Universität Innsbruck als gleichwertig anerkannt wie folgt:

Masterstudium Alte Geschichte und Altorientalistik

Masterstudium Antike Welten

§7 (1) PM 1a

SE Alte Geschichte I

(2 SSt/5 ETCS-AP)

§ 8 (2) WM 1a

SE Alte Geschichte:

(2 SSt/5 ETCS-AP)

§7 (1) PM 1b

VO Alte Geschichte I

(1 SST/2,5 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM 2b

VU Transkulturelle Verflechtungsgeschichte

(2 SSt/5 ETCS-AP)

§7 (1) PM 2a

SE Alte Geschichte II

(2 SSt/5 ETCS-AP)

§ 8 (2) WM 17a

SE Alte Geschichte:

(2 SSt/5 ETCS-AP)

§7 (1) PM 2b

VO Alte Geschichte II

(1 SST/2,5 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM 2c

VU Ereignisgeschichte

(2 SSt/5 ETCS-AP)

§7 (1) PM 3a

VU Sprachen und Kulturen des vorderasiatisch-mediterranen Raums

(2 SST/3,75 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM 18a

VU Sprachen und Kulturen des vorderasiatisch-mediterranen Raums

(2 SST/5 ECTS-AP)

§7 (1) PM 3b

VU Kulturkontakte

(2 SST/3,75 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM 2b

VU Transkulturelle Verflechtungsgeschichte

(2 SSt/5 ETCS-AP)

§7 (1) PM 4

KO Forschungspraxis

(2 SST/7,5 ECTS-AP)

§ 8 (1) PM 1b

SE Wissenschaftlicher Diskurs

(2 SSt/5 ETCS-AP)

§7 (1) PM 5a

VO Geschlechterkonzepte – Geschlechtertheorien

(2 SST/3,75 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM 2a

VU Sozial- und Gesellschaftsgeschichte

(2 SSt/5 ETCS-AP)

§7 (1) PM 5b

VU Geschlechterverhältnisse im historischen Überblick

(2 SST/3,75 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM 1b

VO Soziale Differenzierung und Geschlechterverhältnisse

(2 SSt/5 ETCS-AP)

§7 (2) WM 1A

VU Gesellschaft und Kulturen in der Alten Welt

(2 SST/7,5 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM 2c

VU Ereignisgeschichte

(2 SSt/5 ETCS-AP)

§7 (2) WM 1B. a

SE Ausgewählte sumerische Texte I

(2 SST/3,75 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM 4a

SE Sumerische Textlektüre I:

(2 SSt/5 ETCS-AP)

§7 (2) WM 1B. b

SE Ausgewählte akkadische Texte I

(2 SST/3,75 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM 5a

SE Akkadisch Textlektüre I:

(2 SSt/5 ETCS-AP)

§7 (2) WM 1C. a

SE Vorderasiatischer Archäologie

(2 SST/5,5 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM15a

SE Archäologie Altvorderasiens

(1 SST/2,5 ECTS-AP)

§7 (2) WM 1C. b

VO Vorderasiatischer Archäologie

(1 SST/2 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM15b

VU Archäologie Altvorderasien

(1 SST/2,5 ECTS-AP)

§7 (2) WM 2A. a

SE Alte Geschichte III

(2 SST/5 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM 1a

SE Alte Geschichte:

(2 SSt/5 ETCS-AP)

§7 (2) WM 2A. b

VO Alte Geschichte III

(1 SST/2,5 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM 1b

VO Soziale Differenzierung und Geschlechterverhältnisse

(2 SSt/5 ETCS-AP)

§7 (2) WM 2B. a

SE Ausgewählte sumerische Texte II

(2 SST/3,75 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM 4b

SE Sumerische Textlektüre II:

(2 SSt/5 ETCS-AP)

§7 (2) WM 2B. b

SE Ausgewählte akkadische Texte II

(2 SST/3,75 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM 5b

SE Akkadische Textlektüre II:

(2 SSt/5 ETCS-AP)

§7 (2) WM 2C

AG Bau- und Siedlungstypologie sowie Realienkunde (Vorderasiatische Archäologie)

(1 SST/7,5 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM 14a

AG Aktuelle Forschungsthemen in der Vorderasiatischen Archäologie I

(2 SST/5 ECTS-AP)

§7 (2) WM 3A. a

VO Begleitende Lehrveranstaltung zur Exkursion

(1 SST/1 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM 3b

UE Historische Exkursion

(1 SSt/2,5 ETCS-AP)

§7 (2) WM 3A. b

UE Begleitende Übung zur Exkursion

(1 SST/2,75 ECTS-AP)

§7 (2) WM 3A. c

EX Exkursion Alte Geschichte und Altorientalistik

(1 SST/3,75 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM 3a

EX Historische Exkursion

(2 SSt/2,5 ETCS-AP)

§7 (2) WM 3B. a

VO Begleitende Lehrveranstaltung zur Archäologischen Schule

(1 SST/1 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM 16c

UE Fundokumentation

(1 SST/5 ECTS-AP)

§7 (2) WM 3B. b

UE Begleitende Übung zur Archäologischen Schule

(1 SST/2,75 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM 16a

UE Archäologische Schule

(3 SST/5 ECTS-AP)

§7 (2) WM 3B. c

LG Archäologische Schule

(1 SST/3,75 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM 16b

EX Archäologische Schule

(2 SST/5 ECTS-AP)

§7 (2) WM 4A. a

VU Klassiker lesen

(2 SST/3,75 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM 17b

VU Klassiker lesen

(2 SSt/5 ETCS-AP)

§7 (2) WM 4A. b

KO Antike Historiografie

(2 SST/3,75 ECTS-AP)

§ 8 (1) PM 1a

VO Methoden und Theorien der Altertumswissenschaften

(2 SSt/5 ETCS-AP)

§7 (2) WM 4B. a

SE Ausgewählte sumerische Texte III

(2 SST/3,75 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM 6a

oder

§ 8 (2) WM 6b

SE Sumerisch-Akkadische Bilinguen I: (2 SSt/5 ETCS-AP)

oder

SE Sumerisch-Akkadische Bilinguen II: (2 SSt/5 ETCS-AP)

§7 (2) WM 4B. b

SE Ausgewählte akkadische Texte III

(2 SST/3,75 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM 6a

oder

§ 8 (2) WM 6b

SE Sumerisch-Akkadische Bilinguen I: (2 SSt/5 ETCS-AP)

oder

SE Sumerisch-Akkadische Bilinguen II: (2 SSt/5 ETCS-AP)

§7 (2) WM 4C

AG Kunst, Kultur und Religion (Vorderasiatische Archäologie)

(1 SST/7,5 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM14a

AG Aktuelle Forschungsthemen in der Vorderasiatischen Archäologie I

(2 SST/5 ECTS-AP)

§7 (2) WM 5A. a

KO Forschungswerkstatt I.1

(1 SST/2,5 ECTS-AP)

§8 (1) PM 1b

SE Wissenschaftlicher Diskurs

(2 SSt/5 ETCS-AP)

§7 (2) WM 5A. b

KO Forschungswerkstatt I.2

(1 SST/2,5 ECTS-AP)

§7 (2) WM 5A. c

KO Forschungswerkstatt I.3

(1 SST/2,5 ECTS-AP)

§7 (2) WM 5B. a

KO Forschungswerkstatt II.1

(1 SST/2,5 ECTS-AP)

§8 (1) PM 1b

SE Wissenschaftlicher Diskurs

(2 SSt/5 ETCS-AP)

§7 (2) WM 5B. b

KO Forschungswerkstatt II.2

(1 SST/2,5 ECTS-AP)

§7 (2) WM 5B. c

KO Forschungswerkstatt II.3

(1 SST/2,5 ECTS-AP)

§7 (2) WM 5C. a

SE Ausgewählte sumerische Texte IV

(2 SST/3,75 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM 6a

oder

§ 8 (2) WM 6b

SE Sumerisch-Akkadische Bilinguen I: (2 SSt/5 ETCS-AP)

oder

SE Sumerisch-Akkadische Bilinguen II: (2 SSt/5 ETCS-AP)

§7 (2) WM 5C. b

SE Ausgewählte akkadische Texte IV

(2 SST/3,75 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM 6a

oder

§ 8 (2) WM 6b

SE Sumerisch-Akkadische Bilinguen I: (2 SSt/5 ETCS-AP)

oder

SE Sumerisch-Akkadische Bilinguen II: (2 SSt/5 ETCS-AP)

§7 (2) WM 5D. a

UE Archäologische Dokumentation

(2 SST/2,75 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM 19a

VU Forschungspraxis in der Vorderasiatischen Archäologie I

(2 SST/5 ECTS-AP)

§7 (2) WM 5D. b

UE (E-Learning): Digital Archaeological Documentation

(1 SST/4,75 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM 19b

UE Forschungspraxis in der Vorderasiatischen Archäologie II

(1 SST/5 ECTS-AP)

§7 (2) WM 5E

AG Wirtschaft, Staat, Gesellschaft (Vorderasiatische Archäologie)

(1 SST/7,5 ECTS-AP)

§ 8 (2) WM 14b

AG Aktuelle Forschungsthemen in der Vorderasiatischen Archäologie II

(2 SST/5 ECTS-AP)

   

  1. Die nachstehenden im Rahmen des Masterstudiums Klassische Philologie – Latein an der Universität Innsbruck (Curriculum kundgemacht im Mitteilungsblatt vom 11. April 2018, 23. Stück, Nr. 291) positiv beurteilten Prüfungen werden gemäß § 78 Abs. 1 UG für das Masterstudium Antike Welten (Curriculum kundgemacht im Mitteilungsblatt vom 7.6.2022, 49. Stück, Nr. 568) an der Universität Innsbruck als gleichwertig anerkannt wie folgt:

Masterstudium Klassische Philologie – Latein

Masterstudium Antike Welten
 

§7 (1), PM 1

SE Interpretation und Methodik (Lateinische Literatur)
2 SSt, 5 ECTS-AP

§8 (2) WM 10a

SE Interpretation und Methodik (Lateinische Literatur)
2 SSt, 5 ECTS-AP

§7 (1), PM 2

SE Lateinisches Interpretationsseminar
2 SSt, 5 ECTS-AP

§8 (2) WM 12a

SE Lateinisches Interpretationsseminar
2 SSt, 5 ECTS-AP

§7 (1), PM 3a

VU Literaturtheorie
2 SSt, 2,5 ECTS-AP

§8 (2) WM 20b

VU Literaturtheorie
2 SSt, 2,5 ECTS-AP

§7 (1), PM 3b

VU Wissenschaftlicher Diskurs
2 SSt, 2,5 ECTS-AP

§8 (1) PM 1b

SE Wissenschaftlicher Diskurs
2 SSt, 5 ECTS-AP

§7 (1), PM 4a

VU Teilgebiete der lateinischen Literatur
2 SSt, 5 ECTS-AP

§8 (2) WM 12b

VU Teilgebiete der lateinischen Literatur
2 SSt, 5 ECTS-AP

§7 (1), PM 4b

VU Teilgebiete der antiken Literatur
2 SSt, 5 ECTS-AP

§8 (1) PM 1a

VO Methoden und Theorien der Altertumswissenschaften
2 SSt, 5 ECTS-AP

§7 (1), PM 5a

VU Mittellateinische Literatur
2 SSt, 2,5 ECTS-AP

§8 (2) WM 11c

VU Mittellateinische Literatur
2 SSt, 2,5 ECTS-AP

§7 (1), PM 5b

VU Neulateinische Literatur
2 SSt, 2,5 ECTS-AP

§8 (2) WM 11d

VU Neulateinische Literatur
2 SSt, 2,5 ECTS-AP

§7 (1), PM 6a

VU Paläographie
2 SSt, 2,5 ECTS-AP

§8 (2) WM 11a

VU Paläographie
2 SSt, 2,5 ECTS-AP

§7 (1), PM 6b

VU Neulateinische Lektüre
2 SSt, 2,5 ECTS-AP

§8 (2) WM 11b

VU Neulateinische Lektüre
2 SSt, 2,5 ECTS-AP

§7 (1), PM 7

UE Extensive Lektüre I
2 SSt, 5 ECTS-AP

§8 (2) WM 10b

UE Extensive Lektüre (Lateinische Literatur)
2 SSt, 5 ECTS-AP

§7 (1), PM 8

UE Extensive Lektüre II
2 SSt, 10 ECTS-AP

§8 (2) WM 26

Individuelle Schwerpunktsetzung im Ausmaß von 10 ECTS-AP

§7 (2), WM 1a

VU Wissenschaftliches Schreiben und Publizieren
2 SSt, 5 ECTS-AP

§8 (2) WM 23a

VU Wissenschaftliches Schreiben und Publizieren
2 SSt, 5 ECTS-AP

§7 (2), WM 1b

VU Mündliche Wissenschaftskommunikation
2 SSt, 5 ECTS-AP

§8 (2) WM 23b

VU Mündliche Wissenschaftskommunikation
2 SSt, 5 ECTS-AP

§7 (2), WM 2

Praxis I
10 ECTS-AP

§8 (2) WM 24 und WM 25

Praxis I - 5 ECTS-AP

Praxis II - 5 ECTS-AP

§7 (2), WM 4

Praxis II
10 ECTS-AP

§8 (2) WM 26

Individuelle Schwerpunktsetzung im Ausmaß von 10 ECTS-AP

      

  1. Die Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Verlautbarung im Mitteilungsblatt in Kraft. Die im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 30. August 2022, 69. Stück, Nr. 715 verlautbarte „Anerkennungsverordnung gemäß § 78 Abs. 4 Z 9 UG – Masterstudium Antike Welten“ tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.

 

Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh

Universitätsstudienleiter


2. Anerkennungsverordnung gemäß § 78 Abs. 4 Z 9 UG - Masterstudium Peace and Conflict Studies

Die nachstehenden, im Rahmen des Universitätslehrgangs „Frieden, Entwicklung, Sicherheit und internationale Konflikttransformation“, an der Universität Innsbruck (Curriculum kundgemacht im Mitteilungsblatt vom 12. Juni 2012, 34. Stück Nr. 321) positiv beurteilten Prüfungen werden gemäß § 78 Abs. 1 UG für das Masterstudium Peace and Conflict Studies an der Universität Innsbruck (Curriculum kundgemacht im Mitteilungsblatt vom 23.06.2022, 55. Stück, Nr. 606) als gleichwertig anerkannt wie folgt:

ULG „Frieden, Entwicklung, Sicherheit und internationale Konflikttransformation“

Masterstudium Peace and Conflict Studies

a. PS Vorbereitung des Semestergeneralthemas (4 SSt/5 ECTS-AP)

SE Friedens- und Konfliktforschung I

(1 SSt/5 ECTS-AP)

a. VU Allgemeine Einführung in die Grundlagen der Friedens- und Konfliktstudien (5 SSt/6 ECTS-AP)

VO Themen, Theorien und Traditionen der Friedens- und Konfliktforschung I (2 SSt/5 ECTS-AP)

b. PS Vorbereitung des Semesterspezialthemas (4 SSt/5 ECTS-AP)

SE Friedens- und Konfliktforschung II (1 SSt/5 ECTS-AP)

b. VU Einführung in ausgewählte Themen der Friedens- und Konfliktstudien 1 (5 SSt/6 ECTS-AP)

VO Themen, Theorien und Traditionen der Friedens- und Konfliktforschung II (2 SSt/5 ECTS-AP)

SE Begleitung der Masterarbeit (2 SSt/ 2,5 ECTS-AP

c. PS Entwurf des individuellen Forschungsprojekts (Vorbereitung auf die Master Thesis) (4 SSt/5 ECTS-AP)

SE Methodik friedens- und konfliktwissenschaftlichen Forschens (1 SSt/5 ECTS-AP)

c. VU Einführung in ausgewählte Themen der Friedens- und Konfliktstudien 2 (5 SSt/6 ECTS-AP)

VO Methodik friedens- und konfliktwissenschaftlichen Forschens (2 SSt/5 ECTS-AP)

a. EU Angewandte Friedens- und Konfliktarbeit im Kontext direkter Gewalt und negativer Frieden 1 (5 SSt/6 ECTS-AP)

EX Aspekte ziviler Friedensmissionen I (3 SSt/5 ECTS-AP)

VO Stressverarbeitung und Krisenintervention I (1 SSt/2,5 ECTS-AP)

b. EU Angewandte Friedens- und Konfliktarbeit im Kontext direkter Gewalt und negativer Frieden 2 (5 SSt/6 ECTS-AP)

EX Aspekte ziviler Friedensmissionen II (3 SSt/5 ECTS-AP)

VO Stressverarbeitung und Krisenintervention II (1 SSt/2,5 ECTS-AP)

c. EU Angewandte Friedens- und Konfliktarbeit im Kontext direkter Gewalt und negativer Frieden 3 (5 SSt/6 ECTS-AP)

EX Aspekte ziviler Friedensmissionen III (3 SSt/5 ECTS-AP)

VO Stressverarbeitung und Krisenintervention III (1 SSt/2,5 ECTS-AP)

a. SE Fachseminar positiver Frieden und strukturelle Gewalt 1 (6 SSt/7 ECTS-AP)

SE Theorien und Praktiken von Frieden I (3 SSt/5 ECTS-AP)

b. SE Fachseminar positiver Frieden und strukturelle Gewalt 2 (6 SSt/7 ECTS-AP)

SE Theorien und Praktiken von Frieden II (3 SSt/5 ECTS-AP)

c. SE Fachseminar positiver Frieden und strukturelle Gewalt 3 (6 SSt/7 ECTS-AP)

SE Theorien und Praktiken von Frieden III (3 SSt/5 ECTS-AP)

a. WS Methoden elicitiver Konflikttransformation 1 (5 SSt/6 ECTS-AP)

UE Methoden der Konflikttransformation I (2 SSt/5 ECTS-AP)

b. WS Methoden elicitiver Konflikttransformation 2 (5 SSt/6 ECTS-AP)

UE Methoden der Konflikttransformation II (2 SSt/5 ECTS-AP)

c. WS Methoden elicitiver Konflikttransformation 3 (5 SSt/6 ECTS-AP)

UE Methoden der Konflikttransformation III (2 SSt/5 ECTS-AP)

 

Die Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Verlautbarung im Mitteilungsblatt in Kraft.      

       

Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh

Universitätsstudienleiter


3. Kundmachung der Ausschreibung der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Angehörigen des allgemeinen Universitätspersonals als Mitglied und Ersatzmitglieder des Fakultätsrats der Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften gemäß § 10 Abs. 2 des Organisationsplans der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Gemäß § 10 Abs. 2 des Organisationsplans der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck berufe ich für

Mittwoch, den 09. November 2022, von 08:00 bis 13:00 Uhr,

SoWi, Plattform 2. Stock & angrenzender Raum
(Raum w.2.01/A & w.2.15)

alle Angehörigen des allgemeinen Universitätspersonals der Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften zur Wahl einer/eines (1) Vertreterin/Vertreters als Mitglied und als Ersatzmitglied des Fakultätsrats ein. Als Stichtag für das Bestehen des aktiven und passiven Wahlrechts ist der 07. Oktober 2022 festgesetzt.

Das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis liegt von 10. bis 25. Oktober 2022 (12 Arbeitstage), im Büro des Dekanats (SoWi, 1. Stock, Raum o.1.02), zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten auf. Während dieser Einsichtsfrist kann gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme in das Verzeichnis Einspruch an den Wahlleiter erhoben werden.

Das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden, eine Briefwahl oder eine Stimmübertragung sind nicht zulässig.

Alle wählbaren Mitglieder der Personengruppe können sich als Kandidatinnen oder Kandidaten für die Wahl zur Verfügung stellen. Die Wahl erfolgt geheim durch Ankreuzen einer oder mehrerer Kandidatinnen oder Kandidaten am Stimmzettel, und zwar maximal bis zur Zahl der zu wählenden Mitglieder der Personengruppe.

Die Funktionsperiode des Beirats beträgt ein Jahr (§ 10 Abs. 7 UG).

Diese Kundmachung gilt als Einladung zur Wahl.

Wir bitten Sie, während des Wahlvorgangs die Vorschriften der Universität betreffend der Covid-19-Epidemie zu beachten, abrufbar auf: https://www.uibk.acat/zentraler-rechtsdienst/covid-19-vorschriften-fuer-beiratswahlen.pdf

     

Dr. Sven Jeschke

Wahlleiter


4. Kundmachung der Ausschreibung der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb als Mitglieder und Ersatzmitglieder des Fakultätsrats der Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften gemäß § 10 des Organisationsplans der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Gemäß § 10 Abs. 2 des Organisationsplans der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck berufe ich für

Mittwoch, den 09. November 2022, von 08:00 bis 13:00 Uhr,

SoWi, Plattform 2. Stock & angrenzender Raum

(Raum w.2.01/A & w.2.15)

alle der Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften zugeordneten Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb zur Wahl der vier (4) Vertreterinnen und Vertreter als Mitglieder und Ersatzmitglieder des Fakultätsrats ein. Als Stichtag für das Bestehen des aktiven und passiven Wahlrechts ist der   07. Oktober 2022 festgesetzt.

Das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis liegt von 10. bis 25. Oktober 2022 (12 Arbeitstage), im Büro des Dekanats (SoWi, 1. Stock, Raum o.1.02), zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten auf. Während dieser Einsichtsfrist kann gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme in das Verzeichnis Einspruch an die Wahlleiterin erhoben werden.

Das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden, eine Briefwahl oder eine Stimmübertragung sind nicht zulässig.

Alle wählbaren Mitglieder der Personengruppe können sich als Kandidatinnen oder Kandidaten für die Wahl zur Verfügung stellen. Die Wahl erfolgt geheim durch Ankreuzen einer oder mehrerer Kandidatinnen oder Kandidaten am Stimmzettel, und zwar maximal bis zur Zahl der zu wählenden Mitglieder der Personengruppe.

Die Funktionsperiode des Beirats beträgt ein Jahr (§ 10 Abs. 7 UG).

Diese Kundmachung gilt als Einladung zur Wahl.

Wir bitten Sie, während des Wahlvorgangs die Vorschriften der Universität betreffend der Covid-19-Epidemie zu beachten, abrufbar auf: https://www.uibk.ac.at/zentraler-rechtsdienst/covid-19-vorschriften-fuer-beiratswahlen.pdf

        

Dr. Natascha Zeitel-Bank

Wahlleiterin


5. Kundmachung der Ausschreibung der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren als Mitglieder und Ersatzmitglieder des Fakultätsrats der Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften gemäß § 10 des Organisationsplans der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Gemäß § 10 Abs. 2 des Organisationsplans der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck berufe ich für

Mittwoch, den 09. November 2022, von 08:00 bis 13:00 Uhr,

SoWi, Plattform 2. Stock & angrenzender Raum

(Raum w.2.01/A & w.2.15)

alle der Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften zugeordneten Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren zur Wahl der acht (8) Vertreterinnen und Vertreter als Mitglieder und Ersatzmitglieder des Fakultätsrats ein. Als Stichtag für das Bestehen des aktiven und passiven Wahlrechts ist der 07. Oktober 2022 festgesetzt.

Das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis liegt von 10. bis 25. Oktober 2022 (12 Arbeitstage), im Büro des Dekanats (SoWi, 1. Stock, Raum o.1.02), zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten auf. Während dieser Einsichtsfrist kann gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme in das Verzeichnis Einspruch an den Wahlleiter erhoben werden.

Das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden, eine Briefwahl oder eine Stimmübertragung sind nicht zulässig.

Alle wählbaren Mitglieder der Personengruppe können sich als Kandidatinnen oder Kandidaten für die Wahl zur Verfügung stellen. Die Wahl erfolgt geheim durch Ankreuzen einer oder mehrerer Kandidatinnen oder Kandidaten am Stimmzettel, und zwar maximal bis zur Zahl der zu wählenden Mitglieder der Personengruppe.

Die Funktionsperiode des Beirats beträgt ein Jahr (§ 10 Abs. 7 UG).

Diese Kundmachung gilt als Einladung zur Wahl.

Wir bitten Sie, während des Wahlvorgangs die Vorschriften der Universität betreffend der Covid-19-Epidemie zu beachten, abrufbar auf: https://www.uibk.ac.at/zentraler-rechtsdienst/covid-19-vorschriften-fuer-beiratswahlen.pdf

        

Univ.-Prof. Dr. Marcelo Jenny

Wahlleiter


6. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Vizerektorin der Organisationseinheit Büro VizerektorIn für Forschung hat OR Univ.-Doz. Dr. Peter Goller bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Band "Zur Geschichte des Arbeitsrechts in Österreich Streik- und Koalitionsrecht 1870-1914" im Studien Verlag " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich

         

Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer

Vizerektorin der Organisationseinheit Büro VizerektorIn für Forschung


7. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck     

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Molekularbiologie hat Francesca Finotello bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Single-cell characterization of PIK3CD expression in solid cancers" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich

      

Univ.-Prof. Dr. Frank Oliver Stefan Edenhofer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Molekularbiologie


8. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre hat Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "3. Innsbrucker Anlagenrechtstag , Rechtsgutachten Wien Energie" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Arno Kahl

Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre


9. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Organisation und Lernen hat Ass.-Prof. Mag. Dr. Heike Welte bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Kreislaufmanager*in im Bauwesen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Martin Messner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Organisation und Lernen


10. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Philosophie hat Mag. Dr. Stephanie Roberta Graf bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Sprechen trotz allem" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Annemarie Siegetsleitner

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Philosophie


11. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Erziehungswissenschaft hat Univ.-Prof. Dr. Dora Lisa Pfahl bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Spenden Zeitschrift für Disability Studies (ZDS) " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Dr. Alfred Berger

Leiter der Organisationseinheit Institut für Erziehungswissenschaft


12. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Romanistik hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Birgit Mertz-Baumgartner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "4e Biennale internationale d'études sur la Chanson" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Dr. Paul Danler

Leiter der Organisationseinheit Institut für Romanistik


13. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Slawistik hat Mag. Dr. Gernot Howanitz bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Kaleidoscopic Patterns of Protest: Qualifying and Quantifying Visual and Textual (Self-)Representations in Eastern European Protest Cultures" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Dr. Andrea Zink

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Slawistik


14. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Zeitgeschichte hat assoz. Prof. Mag. Mag. Dr. Andrea Brait bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Nationalsozialismus und Holocaust im österreichischen Geschichtsunterricht der Sekundarstufe II (AHS-Oberstufe und BHS) " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

      

Mag. Dr. Ingrid Böhler

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Zeitgeschichte


15. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Fachdidaktik hat Mag. Dr. Magdalena Kaltseis bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Kaleidoscopic Patterns of Protest: Qualifying and Quantifying Visual and Textual (Self-)Representations in Eastern European Protest Cultures" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Eva Maria Hirzinger-Unterrainer

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Fachdidaktik


16. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Fachdidaktik hat Univ.-Prof. Dr. Johannes Odendahl bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Fünfte Tagung der Fachdidaktik: Fachdidaktik:en. Zum Selbstverständnis einer (?) akademischen Disziplin: Ziele, Forschungsfelder, Methoden" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Eva Maria Hirzinger-Unterrainer

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Fachdidaktik


17. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Fachdidaktik hat Mag. Thomas Schubatzky bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "tEachiNG criticAl thinkinG on clImate chaNGe" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Eva Maria Hirzinger-Unterrainer

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Fachdidaktik


18. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie hat Ass.-Prof. Mag. Dr. Wolfgang Meixner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Tagung: Corona verstehen. Take III. "Ansteckende Bilde" - Filmische Positionen in Zeiten der Pandemie" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

assoz. Prof. Dr. Elena Taddei

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie


19. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie hat Univ.-Prof. i. R. Dr. Helmut Reinalter bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Aktenedition asiatische Brüder, Freimaurer-Lexikon "Karlheinz Gerlach Lebensläufe Zeitläufe Freimauer im Alten Preußen 1738-1806 Quellen und Darstellung zur europäischen Freimaurerei Band 25", Studien Verlag" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

assoz. Prof. Dr. Elena Taddei

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie


20. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie hat Markus Debertol bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Sigmund of Tyrol's Court: Prosopographical Database" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

assoz. Prof. Dr. Elena Taddei

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie


21. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Dr. Thomas Monz bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Trapped ions: Science and Technology" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Gregor Weihs

Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik


22. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Univ.-Prof. Dr. Francesca Ferlaino bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihr verantwortlich übertragenen Projekte "Bloch oscillations and matter-wave localization of a dipolar quantum gas in a one-dimensional lattice, Observation of vortices and vortex stripes in a dipolar Bose-Einstein condensate" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Gregor Weihs

Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik


23. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Univ.-Prof. Dr. Tracy Eleanor Northup bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Quantum Internet Alliance - Phase1" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Gregor Weihs

Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik


24. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik hat assoz. Prof. Dr. Wolfgang Lechner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Applications of Universal Parity Quantum Computation, Universal parity quantum computing" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Barbara Kraus

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik


25. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Astro- und Teilchenphysik hat Univ.-Prof. Dr. Olaf Reimer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Variable Galactic Gamma Ray Sources 2023" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Dr. Norbert Przybilla

Leiter der Organisationseinheit Institut für Astro- und Teilchenphysik


26. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Christoph Spötl bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Cooperation Agreement Xi'an" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Dr. Michael Strasser

Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie


27. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie hat Univ.-Prof. Dr. Gina Elaine Moseley bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Decolonisation of Natural Sciences in Arctic Research" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Dr. Michael Strasser

Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie


28. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie hat Mag. Gabriella Koltai bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes " Paläoklimaforschung in Höhlen Patagoniens (Palaeoclimate research in Patagonian caves)" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Dr. Michael Strasser

Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie


29. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geographie hat o. Univ.-Prof. Dr. Johann Stötter bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Td summer school 2022: transdisciplinary research at the science - society interface" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Dr. Tabea Bork-Hüffer

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geographie


30. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik hat Mag. Sabine Sladky-Meraner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Ordentlich Schlampig" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Schönswetter

Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik


31. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie hat Priv.-Doz. Mag. Dr. Andreas Wagner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Optimierung der Formulierung von GülleMax" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Susanne Zeilinger-Migsich

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie


32. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie hat Thomas Klammsteiner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Frass for gas: Insect farming residues for biogas production" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Susanne Zeilinger-Migsich

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie


33. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie hat ao. Univ.-Prof. Dr. Barbara Juen bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Spenden AG Notfallpsychologie" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

      

Priv.-Doz. Dipl.-Psych. Dr. Thomas Höge-Raisig

Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie


34. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie hat Univ.-Prof. Dipl.-Psych. Dr. Anna Buchheim bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "ISTFP Online Konferenz" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

      

Priv.-Doz. Dipl.-Psych. Dr. Thomas Höge-Raisig

Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie


35. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Allgem., Anorgan. u. Theoret. Chemie hat Univ.-Prof. Dipl.-Chem. Dr. Hubert Huppertz bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "7. Obergurgl-Festkörperseminar" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Dr. Klaus Liedl

Leiter der Organisationseinheit Institut für Allgem., Anorgan. u. Theoret. Chemie


36. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Analytische Chemie und Radiochemie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Christian Huck bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Development of vibrational spectroscopy methods for rapid screening of phytocannabinoids in hemp and its preparations" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Günther Bonn

Leiter der Organisationseinheit Institut für Analytische Chemie und Radiochemie


37. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie hat ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Nicolas Singewald bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Kofinanzierung "Neurobiology of anxiety in autism spectrum disorder"" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Dr. Jörg Striessnig

Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie


38. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie hat assoz. Prof. Dr. Georg Leitinger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Blue-Green Infrastructure for Improving Resilience to Floods and Droughts in Alpine Cities" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Birgit Christiane Schlick-Steiner

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie


39. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie hat Mag. Dr. Johannes Rüdisser bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Insekten-Monitoring Österreich: Schmetterlinge" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Birgit Christiane Schlick-Steiner

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie


40. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Mag. Dr. Christian Ebner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Anaerobe Behandlung von Reststoffen der Fermentation" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur


41. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Manfred Kleidorfer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Kreislaufmanager*in im Bauwesen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur


42. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Univ.-Prof. Dr.-Ing. Anke Bockreis bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihr verantwortlich übertragenen Projekte " AlpinHanfHarvester2, Kreislaufmanager*in im Bauwesen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur


43. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat assoz. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Anton Kraler bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "HOLZBAUlink, Kreislaufmanager*in im Bauwesen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


44. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Mag. Dr. Gabriel Rojas-Kopeinig bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Digitale Datenanalyse zur Raumluftqualität meets BNE" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


45. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat assoz. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Florian Gschösser bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "2. iBT-Treff, Kreislaufmanager*in im Bauwesen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


46. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat assoz. Prof. Dr.-Ing. Rainer Pfluger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "BIM-basierte Umsetzung von Tages- und Kunstlichtsteuerungen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


47. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dr.-Ing. Fabian Ochs bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Austria´s path to climate neutrality: identifying a cross-sector integrated framework and incentive design, distributional and budgetary implications" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


48. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Streicher bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "APCC Assessment Report on Climate Change in Austria" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


49. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Experimentelle Architektur hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Marjan Colletti bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Postdigital Natures of Planet B" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Kathrin Aste

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Experimentelle Architektur


50. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Experimentelle Architektur hat Santosh Kumar Ketham bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Climate Responsive Architecture for Flooding Cities" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Kathrin Aste

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Experimentelle Architektur


51. Ausschreibung der Stelle einer / eines Universitätsprofessorin / Universitätsprofessors für Numerik kinetischer Gleichungen

Am Institut für Mathematik der Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck ist die Stelle einer / eines

Universitätsprofessorin / Universitätsprofessors

für

Numerik kinetischer Gleichungen

zu besetzen. Es handelt sich um eine Professur gemäß § 99 Abs. 4 UG. Das privatrechtliche Arbeitsverhältnis auf Basis des Angestelltengesetzes wird mit der Universität unbefristet eingegangen. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 100%. Diese Stelle ist nur für Assoziierte Professorinnen und Assoziierte Professoren (§ 27 KV) der Universität Innsbruck vorgesehen.

   

Aufgaben

Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber soll im Bereich numerische Mathematik und Scientific Computing tätig sein. Insbesondere soll sie/er das Fach Numerik kinetischer Gleichungen in Forschung und Lehre vertreten. Es wird erwartet, dass die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber dazu entsprechende außerordentliche Leistungen vorweisen und vielversprechende Ideen für ihre/seine zukünftigen Forschungsaktivitäten darlegen kann.

Die Zusammenarbeit mit verschiedenen Arbeitsgruppen an der Fakultät und Bereitschaft zur Mitarbeit im Schwerpunktsystem der Universität wird erwartet. Intensive bestehende Kooperationen mit Partnerinnen/Partnern an verschiedenen nationalen und internationalen Spitzenforschungsinstitutionen sind erwünscht.

Die Lehre umfasst die Betreuung von Lehrveranstaltungen im gesamten Bereich der Mathematik, mit einem Schwerpunkt in numerischer Mathematik und Scientific Computing.

Die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung gilt als selbstverständlich.

   

Anstellungserfordernisse

      1. Die assoziierte Professorin oder der assoziierte Professor muss
      1. Nach ihrem oder seinem letzten Qualifikationsschritt herausragende Forschungsleistung erbracht haben,
      2. Sich in der forschungsgeleiteten Lehre durch didaktisch sehr gute Leistungen, eine vertiefte Theorien- und Methodenreflexion sowie die Förderung der Studierenden und des akademischen Nachwuchses bewährt haben,
      3. Sich in die akademische Selbstverwaltung eingebracht haben und
      4. Über ein hohes Ausmaß an Sozialkompetenz verfügen.
      1. (1) Die unter I.1. genannte Bedingung liegt vor, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:
      1. Mehrere Publikationen als Hauptautorin oder Hauptautor in führenden nationalen und internationalen Fachzeitschriften oder vergleichbar reputierten fachrelevanten Publikationsorganen sowie
      2. Mehrere eingeladene Vorträge auf nationalen und internationalen Tagungen.
        (2) Darüber hinaus muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt werden:
      1. Ruf an eine andere Universität bzw. Listenplätze im Rahmen von Berufungsverfahren
      2. Gast- oder Vertretungsprofessuren
      3. Wissenschaftliche Auszeichnungen
      4. Erfolgreiche Einwerbung kompetitiver Forschungsmittel.
      1. Die unter I.2. genannte Bedingung liegt bei überzeugend positiver Lehrevaluation von mindestens vier Lehrveranstaltungen vor.
      1. Die unter I.3. genannte Bedingung liegt jedenfalls bei einer der folgenden Funktionen vor:
      1. Mitgliedschaft im Fakultätsrat bzw. im Institutsbeirat
      2. Mitgliedschaft im Senat und in vom Senat eingesetzten Kommissionen
      3. Leitung von Organisationseinheiten (Fakultäten, Institute, Forschungsschwerpunkte, Forschungsplattformen) und Arbeitsbereichen
      4. Leitung von Forschungszentren.
                             

bewerbungen müssen bis spätestens

27.10.2022

an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Fakultäten Servicestelle, Standort Technikerstraße 17, A-6020 Innsbruck (fss-technik@uibk.ac.at) eingelangt sein.

Die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und lädt deshalb qualifizierte Frauen zur bewerbung ein. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die bewerbungsunterlagen sollen jedenfalls enthalten: Lebenslauf mit einer Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges; Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, der Vorträge sowie der sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten und Projekte, inklusive der Drittmittelprojekte; Beschreibung abgeschlossener, laufender und geplanter Forschungstätigkeiten und die fünf wichtigsten Arbeiten. Die bewerbungsunterlagen sind jedenfalls digital (CD, E-Mail usw.) beizubringen. Die Papierform ist optional.

Für diese Position ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für ArbeitnehmerInnen der Universitäten und ein Mindestentgelt von € 5.437,70/Monat (14 mal) vorgesehen.

Nähere Informationen zum Institut für Mathematik finden Sie unter:

https://www.uibk.ac.at/mathematik/

Laufende Informationen über den Stand des Verfahrens finden Sie unter:

http://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/standorte/technikerstrasse/berufung/mip/mip.html

           

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk

R e k t o r


52. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Leiter_in des Zentralen Informatikdienstes an der Akademie der bildenden Künste Wien

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung

Leiter_in des Zentralen Informatikdienstes
im vollen Beschäftigungsausmaß zum ehestmöglichen Zeitpunkt.

Der Zentrale Informatikdienst (ZID) ist eine Dienstleistungseinrichtung der Akademie der bildenden Künste Wien, welche die Universitätsangehörigen operativ sowie strategisch mit Services rund um IT und Digitalisierung unterstützt. Aufgabe des ZID ist dabei insbesondere die Etablierung, Sicherstellung und kontinuierliche Weiterentwicklung einer leistungsfähigen Netz-, Kommunikations- und Rechnerinfrastruktur für Studium, Lehre, Forschung und Verwaltung. Auch die Beschaffung und Betreuung der zentralen IT-Infrastruktur sowie der EDV-Arbeitsplätze der Akademie zählen zu den zentralen Tätigkeitsfeldern des ZID.

Wir wenden uns an eine flexible und belastbare Managementpersönlichkeit, die mit Fachkenntnissen, wirtschaftlichem Verständnis und einer lösungsorientierten Arbeitsweise überzeugt und idealerweise Erfahrung im Bereich Universitäten oder universitätsnahen Institutionen hat.

Die ausgeschriebene Position zeichnet sich durch ein vielfältiges Betätigungsfeld aus, in dem Sie die Weiterentwicklung unserer IT-Landschaft und unser Digitalisierungs-Projektportfolio maßgeblich vorantreiben werden. Als Akademie der bildenden Künste Wien leben wir dabei eine Kultur von Diversität und Gleichberechtigung in allen Bereichen.

        

Aufgabenbereiche

  • fachliche, organisatorische und strategische Leitung des Zentralen Informatikdienstes mit einem Team von etwa 15 Mitarbeiter_innen
  • Verantwortung für den reibungslosen Ablauf der IT und den Support der Benutzer_innen
  • kontinuierliche Weiterentwicklung der gesamten Applikations- und Systemlandschaft
  • Erstellen von Lösungskonzepten sowie maßgebliche Verantwortung in der Evaluierung, Auswahl und Einführung von IT-Infrastruktur und Softwarelösungen
  • Planung, Anschaffung und Koordination sämtlicher Ressourcen der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur
  • Beratung und Unterstützung der Abteilungen und Institute
  • Sicherstellen von IT-Security und Datenschutzmaßnahmen
  • Mitentwicklung und Umsetzung einer universitätsweiten zukunftsweisenden IT- und Digitalisierungsstrategie
  • Konzeption, Organisation, Mitarbeit, Umsetzung und fallweise Leitung von Projekten im Rahmen akademieinterner und institutionsübergreifender, interdisziplinärer Kooperationen
  • Budgetverantwortung und -verwaltung

       

Anstellungsvoraussetzungen

ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium (Diplom- bzw. MA-Abschluss)

mehrjährige Personalführungserfahrung

fundierte Kenntnisse im Betrieb komplexer IT-Infrastrukturen

mehrjährige Erfahrung im Management von IT-Projekten

Kenntnisse im Bereich IT-vergaberechtlicher Bestimmungen

Erfahrung in der Budgetplanung

SAP-Kenntnisse

gute fachrelevante Kenntnisse im Bereich (IT-) Recht (z.B. DSGVO, Web-Zugänglichkeits-Gesetz, UG2002) bzw. Bereitschaft zur einschlägigen Weiterbildung

analytisches, strategisches und lösungsorientiertes Denken, zielorientierter und strukturierter Arbeitsstil sowie Eigenmotivation und -verantwortung

Führungskompetenz, Kommunikations- und Teamfähigkeit

ausgezeichnete Deutsch- und sehr gute Englischkenntnisse

       

Gewünschte Qualifikation

  • Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz

           

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe V beträgt derzeit bei vollem Beschäftigungsausmaß Euro 3.325,5. Bereitschaft zur KV-Überzahlung - in Abhängigkeit vom Qualifikationsprofil – ist vorhanden.

Interessent_innen bewerben sich bitte bis 29.10.2022 unter: https://tucareer.bewerberportal.at/Login?job=194303

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind

          

Laur Bianca Chirla

Rechts- und Personalabteilung

Akademie der bildenden Künste Wien


53. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals

Die Ausschreibung von Stellen der Universität Innsbruck erfolgt nicht mehr über diesen Teil des Mitteilungsblatts, sondern kann im Karriereportal der Universität Innsbruck jeweils unter der betreffenden Stellenbezeichnung (Chiffre) abgerufen werden: http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/karriereportal.home

        

Für die Redaktion:

Mag. Johannes Weber


 (PDF-Datei hier)


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