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2022W – Universität Innsbruck

Masterstudium Philosophy of Religion

Curriculum (2022W)

Master der Philosophie (M.phil.)

Dauer/ECTS-AP
4 Semester / 120 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Unterrichtssprache
Englisch

Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis

Fakultät
Katholisch-Theologische Fakultät

Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7

ISCED-F 
0223 Philosophie und Ethik

Studienkennzahl
UC 066 794

Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums und vermittelt einen detaillierten Überblick zum Aufbau, zum Inhalt, zur Prüfungsordnung und zum Qualifikationsprofil.

Mittels Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden: welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für das Masterstudium Philosophy of  Religion, wie lange dauert das Studium, welche Module müssen absolviert werden etc.

Für das Masterstudium Philosophy of  Religion gilt aktuell das Curriculum 2022W.

Informationen zum Curriculum (2022W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:

  • folgt in Kürze

Empfohlener Studienverlauf

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

ECTS-Anrechnungspunkte (Arbeitsbelastung)
Semester
5
10
15
20
25
30
35

10,0 ECTS-AP: Grundlagen der Religionsphilosophie
10,0 ECTS-AP: Glaube und Vernunft
10,0 ECTS-AP: Wahlmodule nach § 8 Abs. 2

10,0 ECTS-AP: Kritische Analyse von Weltanschauungen
10,0 ECTS-AP: Gegenwärtige Religionsphilosophie
10,0 ECTS-AP: Religion, Kultur und Gesellschaft

10,0 ECTS-AP: Philosophie der religiösen Traditionen
10,0 ECTS-AP: Wahlmodule nach § 8 Abs. 2
5,0 ECTS-AP: Vorbereitung der Masterarbeit
5,0 ECTS-AP: Masterarbeit

10,0 ECTS-AP: Wahlmodule nach § 8 Abs. 2
17,5 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Verteidigung der Masterarbeit

WM 1: Philosophie des guten Lebens
WM 2: Religion und Ethik
WM 3: Interdisziplinäre Aspekte der Religionsphilosophie
WM 4: Individuelle Schwerpunktsetzung
WM 5: Interdisziplinäre Kompetenzen 

Wahlpaket

Im Rahmen des Masterstudiums kann ein Wahlpaket im Umfang von 30 ECTS-AP absolviert werden.

Weiterführende Informationen bzw. eine Liste möglicher Wahlpakete sind abrufbar unter:
https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/wahlpakete/

Termine

Defensiotermine

Wintersemester 2023/2024:

  • Di, 03. Oktober 2023 (Anmeldeschluss: Di, 12. September 2023)

  • Di, 24. Oktober 2023 (Anmeldeschluss: Di, 03. Oktober 2023)

  • Di, 30. Jänner 2024 (Anmeldeschluss: Di, 09. Jänner 2024)

Sommersemester 2024

  • Di, 5. März 2024 (Anmeldeschluss: Di, 13. Februar 2024)

  • Di, 19. März 2024 (Anmeldeschluss: Di, 27. Februar 2024)

  • Di, 25. Juni 2024 (Anmeldeschluss: Di, 4. Juni 2024)

Wintersemester 2024/25

  • Di, 8. Oktober 2024 (Anmeldeschluss: Di, 17. September 2024)

  • Di, 22. Oktober 2024 (Anmeldeschluss: Di, 1. Oktober 2024)

  • Di, 28. Jänner 2025 (Anmeldeschluss: Di, 7. Jänner 2025)

Sommersemester 2025

  • Di, 4. März 2025 (Anmeldeschluss: Di, 11. Februar 2025)

  • Di, 25. März 2025 (Anmeldeschluss: Di, 4. März 2025)

  • Di, 24. Juni 2025 (Anmeldeschluss: Di, 3. Juni 2025)

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
Österreichische Notenskala Definition %-Satz
1SEHR GUT: Hervorragende Leistung= 100%
2 GUT: Generell gut, einige Fehler
3BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler
4GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien
5NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit

wird aktualisiert

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

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