Masterstudium Antike Welten
curriculum (2022W)
Master of Arts (MA)
Dauer / ECTS-AP
4 Semester / 120 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Sprache
Deutsch
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis
Fakultäten
Philosophisch-Historische Fakultät
Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F
0288 Kunst- und Geisteswissenschaften, interdisziplinäre Programme
Studienkennzahl
UC 066 586
Informationen zum curriculum (2022W)
Die rechtlich verbindliche Form des curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 05.10.2022, 1 Stück, Nr. 1 - PDF (Anerkennungsverordnung)
- Mitteilungsblatt vom 30.08.2022, 69 Stück, Nr. 715 - PDF (Anerkennungsverordnung)
- Mitteilungsblatt vom 07.06.2022, 49. Stück, Nr. 568 - PDF
Voraussetzung
Fachlich infrage kommende Bachelorstudien an der Universität Innsbruck:
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:
- 40 ECTS-AP aus dem Kernbereich Geschichtswissenschaft oder Archäologien oder Klassische Philologie oder Altorientalische Philologie
- 20 ECTS-AP aus dem Kernbereich Methoden und Theorien der Kulturwissenschaften
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
10,0 ECTS-AP: Kulturen der Alten Welt
10,0 ECTS-AP: WM "Vertiefung"
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul(e)
10,0 ECTS-AP: WM "Vertiefung"
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul(e)
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul(e)
10,0 ECTS-AP: WM "Vertiefung"
20,0 ECTS-AP: Wahlmodul(e)
2,5 ECTS-AP: Vorbereitung der Masterarbeit
25,0 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Verteidigung der Masterarbeit
§ 7: Es ist eine Vertiefung im Ausmaß von 30 ECTS-AP zu absolvieren:
- A. Alte Geschichte: WM 1 - 3
- B. Altorientalische Philologie: WM 4 - 6
- C. Gräzistik: WM 7 - 9
- D. Latinistik: WM 10 - 12
- E. Klassische Archäologie: WM 13
- F. Vorderasiatische Archäologie: WM 14 - 16
§ 8 Abs. 2 Zif. 2 (WM 17 - 26): Aus den zu absolvierenden 50 ECTS-AP der Wahlmodule, können 30 ECTS-AP durch ein Wahlpaket ersetzt werden
Semester | ECTS-AP | Titel |
---|---|---|
Wahlpaket
Im Rahmen des Masterstudiums kann ein Wahlpaket im Umfang von 30 ECTS-AP absolviert werden.
Weiterführende Informationen bzw. eine Liste möglicher Wahlpakete sind abrufbar unter:
https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/wahlpakete/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | = 100% | ||
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | |||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | |||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | |||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Prüfungsprotokoll
- Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUNDBeiblatt
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Formulare und Ablauf der Einreichung der Masterarbeit (gültig seit 01.11.2023)
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragter
Priv.-Doz. Mag. Mag. Dr. Sebastian Christoph Fink
Studiendekanin
Philosophisch-Historische Fakultät Assoz. Prof. Mag. Dr. Brigitte Truschnegg
Studiendekan
Philologisch-Kulturwissenschaftliche Ass.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Pisek
Informationen für Studierende mit Behinderung
Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck