Hinweise für die Benutzung
Für die Nutzung der Materialien des Brenner-Archivs ist die Einhaltung der Benutzungsordnung obligatorisch; bitte bestätigen Sie diese mit Ihrer Unterschrift.
Senden Sie den ausgefüllten Benutzungsantrag an die jeweilige Kontaktperson, die bei dem entsprechenden Bestand oder bei dem entsprechenden Projekt angegeben ist. Sollten Sie den Benutzungsantrag nicht verwenden, teilen Sie die im Benutzungsantrag geforderten Angaben in einem E-mail an die Kontaktperson mit. Die Benützung vor Ort ist nach Voranmeldung zu den Öffnungszeiten möglich.
Das Forschungsinstitut Brenner-Archiv führt für Sie Recherchen durch, sofern sich diese auf die Bestände und Arbeitsgebiete des Archivs beziehen. Dafür werden die entsprechenden Fachpersonen herangezogen. Für jede halbe Stunde Recherche werden 20 € Unkostenbeitrag verrechnet.
Im Fall einer Publikation von unveröffentlichten Texten (auch von Satzteilen) muss ein Antrag auf Publikationsgenehmigung gestellt werden. Informationen zu Entgelten für Publikationen finden Sie hier.
Sie sind verpflichtet, bei Publikation(en) das Forschungsinstitut Brenner-Archiv und den jeweiligen Nachlass als Standort anzugeben: Forschungsinstitut Brenner-Archiv, Nachlass XY. Bei wissenschaftlichen Publikationen muss zudem die Signatur ausgewiesen sein: Forschungsinstitut Brenner-Archiv, Nachlass XY, Sig. Die Signatur wird, sofern nicht beim entsprechenden Bestand anders angegeben, gebildet aus: Nachlassnummer-Kassettennummer-Mappennummer-Stücknummer. Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Kontaktperson.
Führungen sind nach Vereinbarung (telefonisch oder per E-mail) jederzeit möglich.
Reproduktionen (Kopien oder Scans) werden ausschließlich durch das Archiv angefertigt. Bitte füllen Sie den Kopier- bzw. Scanauftrag aus und senden Sie ihn an Ihre Kontaktperson (bzw. übergeben ihn dem Sekretariat).
- Kopien und (nicht reprofähige) Scans: 0,50 € A4/0,70 € A3 (Studierende: 0,30 € A4/0,50 € A3).
- falls geswünscht: CD-ROM als Datenträger: 11,50 €
- Bei Publikation (auch bei Zitat in Auszügen) ist die Publikationsgenehmigung einzuholen (Formular "Antrag auf Publikationsgenehmigung"). Davon sind etwaige Rechte anderer (z.B. Urheberrechte) nicht berührt.
- Bei Veröffentlichung von Scans als Abbildungen oder Faksimiles fallen Verwendungsentgelte an. Eine Übersicht finden Sie hier. Im Falle eines repräsentativen Nachweises des Brenner-Archivs als Standort kann eine Vergünstigung gewährt werden. Bei Fragen wenden Sie sich auch in dieser Sache an Ihre Kontaktperson.
- Für einen schriftlichen Kopierauftrag werden 12 € Bearbeitungsgebühr verrechnet. In dieser Bearbeitungsgebühr sind Datenträger, Porto und 10 Kopien (bzw. nicht reprofähige Scans) enthalten.
- Für persönlich im Zuge eines Arbeitsaufenthaltes übergebene Kopier-/Scanaufträge fallen keine Bearbeitungsgebühren, sondern nur die oben genannten Kopien- bzw. Scankosten an. Werden die Kopien – oder, auf Wunsch, ein Datenträger mit Scans – verschickt, wird Porto in der Höhe von 4 € erhoben.
- Die Entgelte für Publikationen richten sich nach Art der Veröffentlichung und Auflage. Nähere Informationen finden Sie hier
Links
- User Regulations
- User Application
- Copy Order
- Application for Publication
- missing: Payment for publications
Tel. +43 512 507 45001
mail: sekretariat-brenner-archiv@uibk.ac.at
Wir bitten um Terminvereinbarung