Masterstudium Elektrotechnik
curriculum (2022W)
Diplomingenieurin/Diplomingenieur (Dipl.-Ing. oder DI)
Dauer / ECTS-AP
4 Semester / 120 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Sprache
Deutsch
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Technische Wissenschaften
Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F
0713 Elektrizität und Energie
Studienkennzahl
C 066 435
Das curriculum ist die Grundlage eines Studiums. Mit einem Blick auf das curriculum zum Master Elektrotechnik erhältst du einen detaillierten Überblick zu Aufbau, Inhalt, Prüfungsordnung und Qualifikationsprofil dieses Masters.
Durch das curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden. Zum Beispiel welche Kriterien für die Anmeldung zum Master Elektrotechnik erfüllt werden müssen, wie lange das Studium dauert, welche Module zu absolvieren sind und vieles mehr.
Für das Masterstudium Elektrotechnik gilt aktuell das curriculum 2022W.
Informationen zum curriculum (2022W)
Die Gesamtfassung des curriculums spiegelt das aktuell gültige curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: curriculum in der geltenden Fassung
curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2024)
Mitteilungsblatt vom 17.07.2024, 83. Stück, Nr. 946 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 27.06.2024, 79. Stück, Nr. 888 (Änderung des curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 07.06.203, 48. Stück, Nr. 543 (Berichtigung des curriculums) - PDF
- curriculum/Gesamtfassung
- Mitteilungsblatt vom 20.07.2022, 64. Stück, Nr. 629 (Berichtigung des curriculums) - PDF
- Mitteilungsblatt vom 25.04.2022, 36. Stück, Nr. 455 - PDF
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:
Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:
- 8 ECTS-AP aus dem Kernbereich Natur- und Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen
- 20 ECTS-AP aus dem Kernbereich Mathematik
- 7,5 ECTS-AP aus dem Kernbereich Informatik
- 20 ECTS-AP aus dem Kernbereich Grundlagen der Elektrotechnik
- 15 ECTS-AP aus dem Kernbereich Schaltungstechnik und Bauelemente
- 15 ECTS-AP aus dem Kernbereich Systemtheorie, Mess- und Regelungstechnik
- 7,5 ECTS-AP aus dem Kernbereich Leistungselektronik, Elektrische Energie- und Antriebstechnik
Semester | ECTS-AP | Titel |
---|---|---|
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende. Die Aufstellung ist als Vorschlag eines möglichen Studienablaufs zu verstehen und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
7,5 ECTS-AP: PM Höhere Mathematik und Regelungstechnik
7,5 ECTS-AP: PM Sensorik und Leistungselektronik
7,5 ECTS-AP: WM 1 - 4
7,5 ECTS-AP: WM 1 - 4
30,0 ECTS-AP: WM 5 -12
10,0 ECTS-AP: WM Interdisziplinäre Kompetenzen
20,0 ECTS-AP: WM Individuelle Schwerpunktsetzung
ODER
30,0 ECTS-AP: Ein Wahlpaket
2,5 ECTS-AP: PM Vorbereitung für die Masterarbeit
25,0 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Verteidigung der Masterarbeit
- WM 1: Mikroelektronik
- WM 2: Maschinelles Lernen
- WM 3: Stromrichtertechnik
- WM 4: Hochfrequenztechnik
- WM 5: Leistungselektronik
- WM 6: Antriebstechnik
- WM 7: Energiesysteme
- WM 8: Regelungstechnik
- WM 9: Messtechnik
- WM 10: Automatisierung und Robotik
- WM 11: Spezialisierung A
- WM 12: Spezialisierung B
- WM 13: Interdisziplinäre Kompetenzen
- WM 14: Individuelle Schwerpunktsetzung
Wahlpaket
Im Rahmen des Masterstudiums kann ein Wahlpaket im Umfang von 30 ECTS-AP absolviert werden.
Weiterführende Informationen bzw. eine Liste möglicher Wahlpakete sind abrufbar unter:
https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/wahlpakete/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | = 100% | ||
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | |||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | |||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | |||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
wird aktualisiert
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare (bitte elektronisch ausfüllen)
- Prüfungsprotokoll
- Anmeldung einer Masterarbeit
- Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Eidesstattliche Erklärung(der Masterarbeit beifügen)
- Einreichung der Masterarbeit
- Sperre der Masterarbeit
- Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUNDBeiblatt
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Technikerstraße 17
Studiendekan
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Manfred Kleidorfer
Studienbeauftragter (ab 01.07.2024)
Dr.-Ing. Daniel Baumgarten