Masterstudium Pharmaceutical Sciences – Drug Development and Regulatory Affairs
curriculum (2022W)
Master of Science (MSc)
Dauer / ECTS-AP
4 Semester / 120 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Sprache
Englisch
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Chemie und Pharmazie
Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F
0531 Chemie
Studienkennzahl
UC 066 607
Informationen zum curriculum (2022W)
Die rechtlich verbindliche Form des curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 31.01.2024, 23. Stück, Nr. 415 (Verordnung Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 30.01.2023, 17. Stück, Nr. 268 (Verordnung Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 22.02.2022, 21. Stück, Nr. 294 und Nr. 295 (Verordnungen Aufnahmeverfahren und Zuständigkeiten)
- Mitteilungsblatt vom 22.02.2022, 20. Stück, Nr. 293,PDF
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Medizinischen Universität Innsbruck:
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:
- Info folgt in Kürze
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
7,5 ECTS-AP: Einführungsmodul
15,0 ECTS-AP:Präklinische Forschung und Entwicklung
7,5 ECTS-AP:Qualitätsaspekte von Prüfpräparaten (IMP)
7,5 ECTS-AP:Klinische Entwicklung von Arzneimitteln
7,5 ECTS-AP: Biostatistik und Datenmanagement
7,5 ECTS-AP: Durchführung klinischer Studien
7,5 ECTS-AP: Arzneimittelregulierungsangelegenheiten und Marktzulassung
15,0 ECTS-AP: Antrag auf klinische Prüfung und Zulassung
15,0 ECTS-AP:Wahlmodul: „Praxis in der Industrie“ oder „Vertiefung Arzneimittelentwicklung und regulatorisches Umfeld“
2,5 ECTS-AP: Vorbereitung Masterarbeit
25,0 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Verteidigung der Masterarbeit
folgt in Kürze
Semester | ECTS-AP | Titel |
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Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
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Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | = 100% | ||
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | |||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | |||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | |||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
wird aktualisiert
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Prüfungsprotokoll
- Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUNDBeiblatt
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Formulare und Ablauf der Einreichung der Masterarbeit (gültig seit 01.11.2023)
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragte der Universität Innsbruck
Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Alexandra Koschak