Anmeldung
Aufnahme und Zulassung
In den Universitätslehrgang können Personen aufgenommen werden, die ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität abgeschlossen haben, welches den berufsrechtlichen Anforderungen gemäß § 6a NO und § 3 RAO entspricht ( § 2 Abs 1 des curriculums des ULG Business Law).
Weiters können Personen zugelassen werden, die über einen Abschluss eines sozial- oder wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Masterstudiums gemäß § 54 Abs 1 Z 7 Universitätsgesetz 2002 verfügen und eine mindestens dreijährige, für diesen Universitätslehrgang einschlägige Berufserfahrung vorweisen können.
Um eine möglichst hohe Qualität zu gewährleisten, werden maximal 25 TeilnehmerInnen zugelassen. Die Zulassung ist bedingt durch das Erreichen einer für die Durchführung wirtschaftlich notwendigen Mindestzahl an TeilnehmerInnen.
Bewerben sich mehr als 25 Personen für die Teilnahme am Universitätslehrgang, erfolgt die Auswahl jener Personen, die zum Lehrgang zugelassen werden, durch die Lehrgangsleiterin/den Lehrgangsleiter nach objektiven Kriterien, wie der einschlägigen Berufspraxis oder der Vorbildung.
Kosten
Der Lehrgangsbeitrag beläuft sich auf EUR 2.500,-- pro Semester, insgesamt somit auf EUR 10.000,--.
Universitätsbedienstete erhalten einen Preisnachlass von 10 %.
Allgemeine Bedingungen, insbesondere Zahlungs- und Stornobedingungen
Der Lehrgang wird zu den Allgemeinen Bedingungen, insbesondere Zahlungs- und Stornobedingungen für Universitätslehrgänge an der Universität Innsbruck abgehalten. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie diesen zu.
Anmeldung
Derzeit ist keine Anmeldung möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie unter businesslaw-ulg@uibk.ac.at.
Anmeldefrist
Derzeit ist keine Anmeldung möglich.
InteressentIn
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