Bachelorstudium Geschichte
Curriculum (2015W)
Bachelor of Arts (BA)
Dauer / ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Sprache
Deutsch
Voraussetzung
Matura oder Äquivalent und Sprachnachweis
Fakultät
Philosophisch-Historische Fakultät
Niveau der Qualifikation
Bachelor (1. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6
ISCED-F
0222 Geschichte und Archäologie
Studienkennzahl
UC 033 603
Zusatzprüfung
Latein
Die Zusatzprüfung aus Latein ist bis zur vollständigen Ablegung des Bachelorstudiums nachzuweisen, wenn dieses Fach nicht an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich absolviert wurde.
Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums. Mit einem Blick auf das Curriculum zum Bachelor Geschichte erhältst du einen detaillierten Überblick zu Aufbau, Inhalt, Prüfungsordnung und Qualifikationsprofil dieses Bachelors.
Durch das Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden. Zum Beispiel welche Kriterien für die Anmeldung zum Bachelor Geschichte erfüllt werden müssen, wie lange das Studium dauert, welche Module zu absolvieren sind und vieles mehr.
Für das Bachelorstudium Geschichte gilt aktuell das Curriculum 2015W.
Informationen zum Curriculum (2015W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2021)
- Mitteilungsblatt vom 25.05.2021, 71. Stück, Nr. 794 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2019)
- Mitteilungsblatt vom 24.05.2019, 49. Stück, Nr. 473 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2016)
- Mitteilungsblatt vom 02.05.2016, 24. Stück, Nr. 369 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 18.06.2015, 72. Stück, Nr. 500
Studieneingangs- und Orientierungsphase
(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:
- VO Einführung in das Studium der Geschichtswissenschaften (PM 1 a/2 SSt/3 ECTS- AP),
- VO Positionen und Kontroversen in den Geschichtswissenschaften (PM 1 c/2 SSt/5 ECTS-AP),
- VO Basiswissen Alte Geschichte (PM 2/3 SSt/5 ECTS-AP).
(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der bachelorarbeit.
(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 17 ECTS-AP absolviert werden. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:
- VO Einführung in das Studium der Geschichtswissenschaften (PM 1 a/2 SSt/2,5 ECTS- AP),
- VO Positionen und Kontroversen in den Geschichtswissenschaften (PM 1 c/2 SSt/5 ECTS-AP),
- VO Basiswissen Alte Geschichte (PM 2/3 SSt/5 ECTS-AP).
(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der bachelorarbeit.
(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 17,5 ECTS-AP absolviert werden. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst ein Semester (30 ECTS-AP) und hat der oder dem Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung ihrer oder seiner Studienwahl zu schaffen.
(2) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen, die zweimal wiederholt werden dürfen, abzulegen:
- VO Einführung in das Studium der Geschichtswissenschaften (PM 1 lit. a/2 SSt/2,5 ECTS- AP)
- VO Positionen und Kontroversen in den Geschichtswissenschaften (PM 1 lit. c/2 SSt/ 5 ECTS-AP)
(3) Der positive Erfolg bei den in Abs. 2 genannten Prüfungen berechtigt zur Absolvierung aller weiteren, über die Studieneingangs- und Orientierungsphase hinausgehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen bachelorarbeiten. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester bzw. 180 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
10,0 ECTS-AP: PM 1 - Einführungsmodul
(VO 2 Einführung in das Studium der Geschichtswissenschaften, UE 2 Allgemeine wissenschaftliche Arbeitstechniken, VO 2 Positionen und Kontroversen in den Geschichtswissenschaften)
10,0 ECTS-AP: zwei Kurse aus WM 19 - WM 22
10,0 ECTS-AP: zwei Module Basiswissen aus PM 2 - PM 7 (Empfehlung: VO 3 Basiswissen Alte Geschichte, = Teil der STEOP, im 1. Semester absolvieren)
15,0 ECTS-AP: drei Module Basiswissen aus PM 2 - PM 7
10,0 ECTS-AP: PM 10 - Quellen angewandt
5,0 ECTS-AP: ein Modul aus WM 1 - WM 6
5,0 ECTS-AP: ein Modul Basiswissen aus PM 2 - PM 7
10,0 ECTS-AP: zwei Module WM 1 - WM 6
5,0 ECTS-AP: PM 9 - Historische Exkursion
10,0 ECTS-AP: ein Modul aus WM 19 - WM 22
15,0 ECTS-AP: zwei Module aus WM 7 - WM 12
10,0 ECTS-AP: PM 8 - Reflexionen
5,0 ECTS-AP: ein Modul WM 1 -WM 6
10,0 ECTS-AP: Interdisziplinäre Kompetenzen
10,0 ECTS-AP: Individuelle Schwerpunktsetzung
10,0 ECTS-AP: ein Modul aus WM 13 - WM 18
10,0 ECTS-AP: Individuelle Schwerpunktsetzung
10,0 ECTS-AP: ein Modul aus WM 13 - WM 18
10,0 ECTS-AP: ein Modul aus WM 19 - WM 22
Wahlpaket
Im Rahmen des Bachelorstudiums kann ein Wahlpaket im Umfang von 30 ECTS-AP absolviert werden.
Weiterführende Informationen bzw. eine Liste möglicher Wahlpakete sind abrufbar unter:
https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/wahlpakete/
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 30,9 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 32,5 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 22,8 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 13,8 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Nachweis über die bachelorarbeit gemäß Curriculum
- Prüfungsprotokoll
Hinweis: Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Bachelorstudiums sind das ausgefüllte "Prüfungsprotokoll" sowie der jeweilige "Nachweis über die bachelorarbeit gemäß Curriculum" im Prüfungsreferat einzureichen. - Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUNDBeiblatt
- Deckblatt für bachelorarbeit (am Institut abzugeben)
- Eidesstattliche Erklärung (der bachelorarbeit beifügen)
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragte
Mag. Dr. Ingrid Böhler
Studiendekanin
Assoz. Prof. Mag. Dr. Brigitte Truschnegg