Frauenförderung
"Frauen, die nichts fordern, werden beim Wort genommen: Sie bekommen nichts."
(Simone de Beauvoir)
(aus: Der Standard o. J.)
Allgemeine Informationen zur Frauenförderung an Universitäten
Das Konzept der Frauenförderung ist dazu gedacht, in Organisationen Strukturen und Prozesse zu schaffen, die antidiskriminierend wirken und Frauen als Zielgruppe kollektiv fördern, indem für sie bestehende Nachteile beseitigt bzw. ausgeglichen werden.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Frauenförderung zählen im Universitätsgesetz 2002 zu den Grundsätzen und Aufgaben der Universitäten in Österreich (§§ 2 Z 9, 3 Z 9 und § 41).
Rechtliche Grundlagen der Gleichbehandlung und Frauenförderung an österreichischen Universitäten
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GBlG)
Frauenförderung an der Universität Innsbruck
Nicht nur aufgrund des gesetzlichen Auftrags ist es eine wichtige Zielsetzung der Universität Innsbruck, die Potentiale von Frauen zu fördern und strukturelle Bedingungen zu schaffen, in denen künftig mehr Frauen gleichberechtigt die ihrer Qualifikation entsprechenden Entwicklungsmöglichkeiten haben. Durch spezielle Förderungsprogramme und Maßnahmen werden Frauen verstärkt für eine universitäre Karriere motiviert und bei dieser unterstützt.
Dadurch soll der Anteil von Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, erhöht werden. Die Programme/Maßnahmen richten sich dabei an verschiedene Zielgruppen: Studentinnen, Praedocs, Postdocs, angehende Professorinnen aber auch Mitarbeiterinnen im allgemeinen Personal.
Voraussetzung dafür ist auch die Förderung einer geschlechtergerechten und diversitätsorientierten Organisationskultur in allen Organisationseinheiten (z.B. Fakultäten, Institute, Abteilungen der Verwaltung) hinsichtlich ihrer Arbeits-, Lehr-, Lern- und Forschungsprozesse.
Spezifische Förderungen
Um die Entwicklung talentierter, am Beginn Ihrer Karriere stehender Wissenschaftlerinnen zu fördern, existiert ein Mentoringprogramm für junge Wissenschaftlerinnen
Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses wurde bereits 2005 ein Nachwuchsförderprogramm geschaffen, das Doktoratsstipendien zur Verfügung stellt. Um junge Nachwuchswissenschaftlerinnen besonders zu fördern, werden mindestens 50 Prozent des zur Verfügung gestellten Betrages an Frauen vergeben. Sie werden besonders zur bewerbung aufgefordert.
Mit dem Erika-Cremer-Habilitationsprogramm verfügt die Universität Innsbruck bereits seit 2009 über ein Programm, um gezielt wissenschaftliche Frauenkarrieren zu fördern. Benannt nach der Physikochemikerin Erika Cremer wird mit diesem Programm hoch qualifizierten Wissenschaftlerinnen aller Fachdisziplinen die Möglichkeit geboten, ihr Habilitationsprojekt abzuschließen.
Mit dem Ingeborg-Hochmair-Programm will die Universität Innsbruck die Chancen hoch qualifizierter Wissenschaftlerinnen auf Berufungen an in- oder ausländische Universitäten fördern. Zur bewerbung eingeladen werden hoch qualifizierte Forscherinnen mit einem Anstellungsverhältnis zur Universität Innsbruck, die aus jenen Fachbereichen kommen, in denen das Geschlechterverhältnis noch nicht ausgewogen ist.
Für habilitierte bzw. sich habilitierende Wissenschaftlerinnen der Universität Innsbruck finden im Rahmen des internen Fortbildungsprogramms immer wieder Berufungstrainings für angehende Professorinnen statt. In einem zweitägigen Intensiv- Workshop bereiten sich Wissenschaftlerinnen aller Fakultäten gezielt auf die bewerbung für eine Professur vor. Durch die Beteiligung von Personen mit großer Erfahrung in Berufungsverfahren (Rektor, Vorsitzende des AKG, Mitglieder von Berufungskommissionen, Dekan:innen, Professor:innen) wird deren in der Praxis erworbenes spezifisches Wissen für die Teilnehmerinnen nutzbar gemacht.
Im internen Fortbildungsprogramm der Universität werden zudem immer wieder spezielle Fortbildungen für Frauen angeboten.