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BA Politikwissenschaft – Universität Innsbruck

Administrative Abläufe für Studierende

des Bachelorstudiums Politikwissenschaft 

Stand: Oktober 2024

    Wahlmodul 1: "Politikwissenschaftliche Praxis" 

    Bachelorarbeit

    Wie schließe ich mein Bachelorstudium ab?

Wahlmodul 1: "Politikwissenschaftliche Praxis"

 Vorbemerkung

Studierende des BA-Studiums „Politikwissenschaft“ müssen im Zuge Ihres Studiums 30 (von insgesamt 180) ECTS-AP in Form von Wahlmodulen absolvieren. [1] Ein Teil dieser Wahlmodule (konkret 15 ECTS-AP) können durch ein Praktikum abgedeckt werden. Sinn und Zweck eines solchen Praktikums ist es, die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in einem zukünftigen Berufsfeld anzuwenden und zu erproben bzw. einen Einblick in potentielle Arbeitsfelder zu erhalten.

Studium und Praktikumsplatz müssen dementsprechend in einem direkten Zusammenhang miteinander stehen. Einrichtungen, an denen die „politikwissenschaftliche Praxis“ absolviert werden können sind unter anderem Parlamente; Regierungen und Verwaltungen; öffentliche Körperschaften; Parteien; NGOs und Interessensgruppierungen; internationale Organisationen; Medien; Weiterbildungseinrichtungen; oder auch Unternehmen, in denen politikwissenschaftliche Kompetenzen gebraucht werden (politisches Consulting zum Beispiel).

Die „politikwissenschaftliche Praxis“ muss bei einer Einrichtung absolviert werden und mindestens 350 Arbeitsstunden umfassen.

 

Beantragung

Um das Wahlmodul „politikwissenschaftliche Praxis“ absolvieren zu können, muss VOR Antritt eines Praktikumsplatzes eine Vereinbarung geschlossen werden. Das entsprechende Formular findet sich auf der Seite https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/ba-politikwissenschaft/ unter „Formulare“ – „Praxisvereinbarung“.

Übermitteln Sie das vollständig und korrekt ausgefüllte Formular rechtzeitig vor Antritt an die folgende eMail-Adresse: politikwissenschaft@uibk.ac.at. Ihr Antrag wird an die zuständige Person zur Genehmigung weitergeleitet.

Fügen Sie Ihrem Antrag auch eine kurze schriftliche Begründung im eMail hinzu, in der Sie darlegen, inwiefern der betreffende Praktikumsplatz in einem Zusammenhang mit Ihrem BA-Studium Politikwissenschaft steht.

Sie erhalten innerhalb weniger Tage eine Antwort auf Ihren Antrag.

 

Bericht

Nach Absolvierung ihres Praktikums, müssen Sie einen Praktikumsbericht verfassen, indem Sie Ihre Tätigkeit vor dem Hintergrund Ihres Studiums reflektieren. D.h., Sie

  • beschreiben das Umfeld bzw. die Einrichtung, in dem Sie das Praktikum absolviert haben.
  • stellen Ihre genauen Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten dar.
  • diskutieren den Mehrwert des Studiums für das betreffende Praktikum kritisch.
  • analysieren, ob und wenn ja inwiefern das Praktikum Ihre Sicht auf das Fach der Politikwissenschaft geändert hat.
  • evaluieren den Praktikumsplatz als potentielles späteres Arbeitsfeld für Sie und andere Absolvent*innen des BA-Studiums Politikwissenschaft.

Der Bericht soll einen Umfang von zwölf bis maximal 15 Seiten haben (Garamond; Schriftgröße 11; 1,5 Zeilen Abstand; Blocksatz; Standard-MS Word Seitenränder) und inklusive der Arbeitszeitbestätigung im Umfang von mindestens 350 Stunden als pdf an folgende eMail-Adresse übermittelt werden: politikwissenschaft@uibk.ac.at.

 

Note

Ihr Bericht wird an die zuständige Person zur Benotung weitergeleitet. Sollte der Bericht den Anforderungen entsprechen, wird die Absolvierung der „politikwissenschaftlichen Praxis“ mit „mit Erfolg teilgenommen“ benotet. Sollte der Bericht den Anforderungen nicht entsprechen, werden Sie zu Nachbesserungen aufgefordert. Ansonsten muss diese Leistung mit „ohne Erfolg teilgenommen“ bewertet werden.


1 Für Details siehe § 5, Abs. (2) in der konsolidierten Fassung des curriculums: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/ba-politikwissenschaft/#curriculum. 

Bachelorarbeit

Rechtliche Rahmenbedingungen und Benotung

Das curriculum des Bachelorstudiums Politikwissenschaft (ab 1. Oktober 2020) sieht eine Bachelorarbeit im Umfang von 7,5 ECTS-AP vor (siehe dazu § 6 des curriculums). Diese Bachelorarbeit muss im Rahmen eines Pflichtmoduls gemäß § 5 Abs. 1, Z. 10 bis 17 verfasst werden. Konkret handelt es sich dabei um eine der folgenden Lehrveranstaltungen:

  • VU Europäische Integration – Vertiefung
  • VU Österreichisches Politisches System – Vertiefung
  • VU Vergleich politischer Systeme – Vertiefung
  • VU Internationale Beziehungen – Vertiefung
  • VU Politische Kommunikation und Wahlforschung – Vertiefung
  • VU Politische Theorie – Vertiefung
  • VU Angewandte Methoden – Vertiefung
  • VU Geschlechterforschung

Die Bachelorarbeit ist ein integraler Bestandteil der VU. Das heißt, die Bachelorarbeit als solche und die übrigen Leistungen im Seminar können nicht getrennt benotet werden. Bei negativer Beurteilung des Seminars oder der Bachelorarbeit müssen alle Leistungen wiederholt werden. Die VU wird somit nur dann positiv beurteilt, wenn sowohl die Bachelorarbeit als auch die eigentliche Lehrveranstaltung positiv absolviert wurden.

Die Bachelorarbeit wird bis spätestens vier Wochen nach der Abgabe mit den Noten „Sehr gut“ (1), „Gut“ (2), „Befriedigend“ (3), „Genügend“ (4) oder „Nicht Genügend“ (5) beurteilt. Die Benotung der VU erfolgt unabhängig von der Bachelorarbeit. Die Gesamtnote (VU und Bachelorarbeit) ergibt sich aus dem gewichteten Mittelwert beider Noten. Das heißt konkret, dass sowohl die Note der VU, als auch die Note der Bachelorarbeit mit je 50 % in die Gesamtnote einfließt. Für eine positive Beurteilungen müssen aber beide Teilleistungen positiv sein.

Die Bachelorarbeit kann in einer Fremdsprache verfasst werden, wenn der/die LehrveranstaltungsleiterIn dem zustimmt. Die Bachelorarbeit muss in schriftlicher und elektronischer Form (pdf) oder in Absprache mit dem/der LehrveranstaltungsleiterIn nur elektronisch übermittelt werden.

 

Inhaltliche Anforderungen

Bachelorarbeiten stellen Arbeiten dar, die den Standards der Politikwissenschaft in inhaltlicher und methodischer Hinsicht gerecht werden müssen. Studierende haben durch die Abfertigung von Bachelorarbeiten den Nachweis zu erbringen, dass sie in begrenzter Zeit selbstständig in der Lage sind, das theoretische und methodische Instrumentarium der Politikwissenschaft auf eine eingegrenzte Fragestellung anzuwenden. Formal muss die Bachelorarbeit den Regeln für das wissenschaftliche Arbeiten entsprechen.

Die Bachelorarbeit hat insgesamt 7,5 ECTS-AP. Das entspricht 187,5 Arbeitsstunden (1 ECTS-AP entspricht 25 Arbeitsstunden). Diese 7,5 ECTS-AP kommen zum normalen Arbeitspensum der betreffenden VU (7,5 oder 5 ECTS-AP) hinzu. Die Bachelorarbeit soll daher keine Fortschreibung der Abschlussarbeit der VU sein – VU-Arbeit und Bachelorarbeit müssen zwei unterschiedliche Fragestellungen behandeln.

Die Bachelorarbeit soll einen Umfang von 9.000-10.000 Wörter haben und in Form einer wissenschaftlichen Arbeit formatiert sein (Schriftart Garamond; Schriftgröße 11; 1,5 Zeilen Abstand; Blocksatz; Standard-MS Word Seitenränder, durchgängig gleiche Zitierweise). Folgende Elemente sollten zudemvorkommen:

  • Deckblatt mit allen relevanten Informationen (AutorIn, Titel der Arbeit, Lehrveranstaltungstitel, Lehrveranstaltungsnummer, Semester),
  • Inhaltsverzeichnis,
  • Einleitung (mit Problemstellung, Forschungsstand, erkenntnisleitende Frage, Theorie und Methode, Ergebnisse, Vorgehensweise),
  • Hauptteil (mit detaillierter Argumentation),
  • Schlussteil (mit Zusammenfassung der Ergebnisse) ,
  • Literaturverzeichnis (mit allen verwendeten und daher auch zitierten Quellen),
  • Eidesstattliche Erklärung (siehe https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/ba-politikwissenschaft/ - „Formulare“).

 

Zeitlicher Ablauf

Die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt direkt bei dem/der LehrveranstaltungsleiterIn der betreffenden VU. Sie hat offiziell bis zu der zweiten Lehrveranstaltungseinheit via Email zu erfolgen (eine Anmeldung im Prüfungsreferat ist nicht erforderlich).

Die Bachelorarbeit muss bis spätestens 31. März (für VUs aus dem Wintersemester) bzw. bis spätestens 31. Oktober (für VUs aus dem Sommersemester) eingereicht werden (ab Wintersemester 2024/25). Für Studierende, die Ihre BA-Arbeiten in Verbindung mit einer VU, die sie im Sommersemester 2024 besucht haben, verfassen, ist die Frist 30/11.

Zusammen mit der Bachelorarbeit geben Sie auch den ausgefüllten Nachweis über die Bachelorarbeit (siehe https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/ba-politikwissenschaft/ - „Formulare“) gemäß curriculum ab, der von dem/der LehrveranstaltungsleiterIn bestätigt und an das Prüfungsreferat weitergeleitet wird. Die Note für die VU inkl. Bachelorarbeit wird erst nach Abgabe und Benotung der Bachelorarbeit ausgestellt.

Wie schließe ich mein Bachelorstudium ab?

Einreichung des Prüfungsprotokolls und Bearbeitungsdauer

Hat der/die Studierende alle laut curriculum erforderlichen Lehrveranstaltungen und Module erfolgreich absolviert (siehe dazu auch noch einmal die konsolidierte Fassung des curriculums bzw. das Merkblatt „BA Politikwissenschaft – Auf einen Blick“), so kann er/sie mit dem vollständig ausgefüllten Prüfungsprotokoll im Prüfungsreferat (Standort SOWI/Universitätsstraße) die Ausstellung des Zeugnisses sowie der Bescheid über den akademischen Grad beantragen.

Das entsprechende Formular finden Sie auf der Website https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/ba-politikwissenschaft/ unter „Formulare“ – „Prüfungsprotokoll“.

Die Bearbeitungsdauer liegt bei max. vier Wochen. Sie werden per eMail informiert, sobald alle Unterlagen abholbereit sind.

 

Akademische Abschlussfeier („Sponsion“)

Für die Übergabe des Zeugnisses und des Bescheides ist keine Feier vorgesehen. Sollten Studierende (und ihre Familien und Freunde) aber Interesse an einer feierlichen Übergabe einer Urkunde haben, müssen Sie sich für eine akademische Feier („Sponsion“) anmelden. Alle relevanten Informationen dazu (inkl. Termine und Anmeldung) befinden sich auf der folgenden Website:

https://www.uibk.ac.at/studium/organisation/akademische-feiern

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Universitätsstraße 15 Piktogramm barrierefreier Zugang 

Studiendekan/in


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