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Informationen zum neuen Curriculum für das Bachelorstudium Psychologie (2019W) – Universität Innsbruck

Informationen zum neuen Curriculum für das Bachelorstudium Psychologie (2019W)

Geser, W.: Vorsitzender der Curriculum Kommission
Greitemeyer, T.: Studienleiter
Walter, M. H.: Studienbeauftragte  

Ab 1. Oktober 2019 tritt ein neues Curriculum für das Bachelorstudium Psychologie in Kraft. All jene, die das Bachelorstudium an der Universität Innsbruck vor dem 1. Oktober 2019 begonnen haben, können ihr Studium bis 30. November 2023 in diesem seit 2008 geltenden Curriculum abschließen. Sie können sich jedoch freiwillig dem neuen Curriculum unterstellen. Der Übertritt in das neue Curriculum ist jeweils während der Inskriptionsfrist möglich.

1. Was bedeutet die Einführung des neuen Curriculums für Studierende, die nach dem Curriculum 2008 studieren?

Sie haben das Recht, sämtliche Lehrveranstaltungen nach dem Curriculum 2008 zu absolvieren. Wie das Lehrveranstaltungsangebot in den kommenden Studienjahren geplant ist, kann dem Dokument „“ entnommen werden. Wenn eine Lehrveranstaltung nicht mehr angeboten wird, so wird es - solange das Curriculum 2008 in Kraft ist - trotzdem möglich sein, über den Stoff der letztmalig angebotenen Lehrveranstaltung eine Prüfung abzulegen. Aus Gründen der Prüfungsorganisation wird jedoch dringend empfohlen, die Prüfungen zeitnah zur letztmaligen Durchführung der Lehrveranstaltung abzulegen.

  1. Grundsätzlich sollten die Lehrveranstaltungen nach dem Curriculum 2008 und den im Rahmen dieses Curriculums angebotenen Lehrveranstaltungen absolviert werden.
  2. Es besteht außerdem die Möglichkeit Lehrveranstaltungen, die nur im Rahmen des Curriculum 2019 angeboten werden, zu absolvieren.
  3. Es ist jedoch nicht möglich, eine Lehrveranstaltung nach dem Curriculum 2008, über die schon einmal eine Prüfung abgelegt worden ist – unabhängig davon, ob die Prüfungsleistung positiv beurteilt wurde oder nicht - durch eine äquivalente Lehrveranstaltung nach dem Curriculum 2019 zu ersetzen.
  4. Die Prüfungsleistungen werden in der Regel ohne Antragsverfahren auf der Grundlage der Äquivalenzlistezugeordnet.
  5. Als Anmeldevoraussetzung und als Kriterium für die Vergabe der Plätze bei Lehrveranstaltungen mit einer beschränkten Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern gilt das Curriculum, nach dem studiert wird.

In der Äquivalenzliste ist die Gleichwertigkeit von Lehrveranstaltungen und Modulen dargestellt. Lehrveranstaltungen, die gleichwertig in den Curricula vorkommen, werden einander zugeordnet, d.h. sie entsprechen sich hinsichtlich Inhalt und Umfang und können daher gegenseitig ersetzt werden.

Die Äquivalenzliste kann „von links nach rechts“ und „von rechts nach links“ gelesen werden: Es ist also nicht nur dargestellt, wie Lehrveranstaltungen, die im Rahmen des alten Curriculums absolviert wurden, bei einem Übertritt in das neue Curriculum den Lehrveranstaltungen im neuen Curriculum zugeordnet werden, sondern auch, welche Lehrveranstaltungen, die im Rahmen des alten Curriculums angeboten werden, von Studierenden, nachdem sie in das neue Curriculum übergetreten sind, absolviert werden können.

Es soll noch einmal darauf hingewiesen werden, dass Lehrveranstaltungen grundsätzlich in dem Curriculum zu absolvieren sind, nach dem studiert wird.

Die Äquivalenzliste ist daher eine wichtige Grundlage für die Klärung der Frage, was ein Übertritt in das neue Curriculum bedeutet bzw. bedeuten würde.

Beispiele

Anhand des folgenden Beispiels auf der Sozialpsychologie sollen die Regelungen noch einmal erläutert werden:

Curriculum 2008ECTS-APCurriculum 2019ECTS-AP
Sozialpsychologie IVO 24Gesamtprüfung:Sozialpsychologie I + II10
Sozialpsychologie IIVO 23
Spezielle Themen der SozialpsychologieVO 23

Fall 1: Aus dem Modul 13 (Curriculum 2008) wurde nur eine der drei Lehrveranstaltungen, beispielsweise „Sozialpsychologie I“, positiv absolviert. „Sozialpsychologie I + II“ werden ab dem kommenden Wintersemester nach dem Curriculum 2019 angeboten. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, eine Prüfung über die Lehrveranstaltungen, die vor dem Wintersemester 2019/20 durchgeführt worden sind, abzulegen, auch wenn die Lehrveranstaltung aktuell nicht mehr angeboten wird.
Die „Speziellen Themen der Sozialpsychologie“ werden im kommenden Studienjahr noch einmal nach dem Curriculum 2008 angeboten.

Fall 2: Aus dem Modul 13 (Curriculum 2008) wurde beispielsweise eine der drei Lehrveranstaltungen positiv absolviert. In diesem Fall könnte man die Gesamtprüfung „Sozialpsychologie I + II“ (10 ECTS) ablegen, die dann dem Modul 13 (10 ECTS) zugeordnet würde. Die Einzelprüfung über „Sozialpsychologie I“ würde nicht mehr angerechnet. Diese wird auch nicht im Supplement angeführt.
Dasselbe gilt, wenn im Modul 13 noch keine Prüfung abgelegt wurde.

Fall 3: Aus dem Modul 13 wurde eine Prüfung abgelegt, die nicht positiv beurteilt wurde und die daher wiederholt werden muss. Die Wiederholung von Prüfungen ist jedoch nur in dem Curriculum möglich, in dem der erste Antritt stattgefunden hat. D.h. in diesem Fall ist es nicht möglich, eine Gesamtprüfung über das Modul 10 abzulegen.

Die einzige Möglichkeit, die Gesamtprüfung über das Modul 10 abzulegen, besteht darin, sich freiwillig dem neuen Curriculum zu unterstellen.

Es gelten immer die Anmeldevoraussetzungen des Curriculums, nach dem studiert wird. Daher können für identische Lehrveranstaltungen für Studierende nach dem Curriculum 2008 andere Voraussetzungen gelten als für Studierende nach dem Curriculum 2019.

Beispiel für die Regelung der Anmeldevoraussetzungen

Curriculum 2019:

6.Pflichtmodul: Allgemeine Psychologie BSStECTS-AP
a.VO Allgemeine Psychologie III23,5
b.SE Empirisch-experimentelles Seminar24
Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung des Pflichtmoduls 2 (=Statistik I)

Curriculum 2008

8.Pflichtmodul: Allgemeine Psychologie BSStECTS-AP
a.VO Allgemeine Psychologie III23
b.VL Spezielle Themen der Motivations- und Emotionspsychologie23
c.SE Empirisch-experimentelles Seminar24
Anmeldungsvoraussetzung/en: Pflichtmodul 1 (=Einführung in die Psychologie A), Pflichtmodul 4 (= Statistik A), Pflichtmodul 7 (=Allgemeine Psychologie A)

Im Lehrveranstaltungsverzeichnis sind die Lehrveranstaltungen für beide Studien bzw. Curricula getrennt aufgelistet. Lehrveranstaltungen, die obligatorisch in beiden absolviert werden können, sind in beiden Verzeichnissen angeführt.

2. Umsteigen in das Curriculum 2019

Generell ist der Umstieg vom Curriculum 2008 in das Curriculum 2019 nur unter ganz bestimmten Bedingungen zu empfehlen, z.B. dann, wenn noch kaum Lehrveranstaltungen nach dem Curriculum 2008 positiv absolviert wurden. Wenn die Lehrveranstaltungen im Großen und Ganzen nach dem empfohlenen Studienverlauf absolviert worden sind, ist ein Umstieg in das neue Curriculum nicht zu empfehlen, da das Lehrveranstaltungsangebot zum dritten bis sechsten Semester in den kommenden beiden Studienjahren sich am alten Curriculum orientiert.

Darüber hinaus kann nur individuell geprüft werden, welche Vor- und Nachteile ein Umstieg nach sich zieht.

Folgende Sachverhalte sind bei einem Wechsel zu bedenken:

  1. In den kommenden zwei Studienjahren wird nur ein Teil der Lehrveranstaltungen nach dem neuen Curriculum angeboten. Im kommenden Studienjahr 2019/2020wird ein Großteil der Lehrveranstaltungen, die nach dem empfohlenen Studienverlauf im vierten bis sechsten Semester absolviert werden müssen, nach dem alten Studienplan angeboten, im übernächsten Studienjahr sind dies die Lehrveranstaltungen aus dem fünften und sechsten Semester.
    Die folgenden Lehrveranstaltungen werden im alten und neuen Studienplan nach identischem Prüfungsstoff geprüft:

    Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
    Einführung in die Methoden der Psychologie
    Psychologische Genderforschung
    Allgemeine Psychologie III
    Empirisch-experimentelles Seminar
    Spezielle Themen der Entwicklungspsychologie
    Spezielle Themen der Biologischen Psychologie
    Spezielle Themen der Sozialpsychologie
    Spezielle Themen der Persönlichkeits- und Differentiellen Psychologie
    Seminar zur Grundlagenvertiefung
    Seminar zur Anwendungsvertiefung
    Grundlagen der Diagnostik I
    Grundlagen der Diagnostik II
  2. Lehrveranstaltungen, die noch nicht nach dem neuen Curriculum angeboten werden, müssen auf Grundlage der Äquivalenzliste aus dem Lehrangebot zum Curriculum 2008 absolviert werden.

    Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zwischen den beiden Curricula erfolgt auf der Grundlage der Äquivalenzliste.
    Dazu folgendes Beispiel: Modul Entwicklungspsychologie
    Curriculum 2008
    Modul 11
    ECTS-APCurriculum 2019
    Modul 8
    ECTS-AP
    Einführung in die EntwicklungspsychologieVO 11,5Gesamtprüfung:
    Entwicklungspsychologie
    10
    Entwicklungspsychologie des
    Kindesalters
    VO 23
    Entwicklungspsychologie des
    Jugend- und Erwachsenenalters
    VO 23
    Spezielle Themen der EntwicklungspsychologieVO 22,5


    Zur Gesamtprüfung „Entwicklungspsychologie“ ist die Summe aus insgesamt vier Lehrveranstaltungen äquivalent. Sollte beispielsweise eine dieser Lehrveranstaltungen vor dem Übertritt in das neue Curriculum nicht positiv absolviert worden sein, muss diese nachträglich nach dem alten Curriculum absolviert werden.

  3. Sobald Lehrveranstaltungen nach dem neuen Curriculum angeboten werden, müssen diese Lehrveranstaltungen absolviert werden und können nicht durch gleichwertige Lehrveranstaltungen, die nach dem alten Curriculum angeboten werden, ersetzt werden.
  1. Die Wiederholung von Prüfungen ist nur in dem Curriculum möglich, in dem der erste Antritt stattgefunden hat, auch dann, wenn man nach der negativen Beurteilung in das neue Curriculum gewechselt ist. Auch die Zählung der Prüfungsantritte wird durch den Übertritt in das neue Curriculum nicht unterbrochen. Prüfungsantritte verfallen auch dann nicht, wenn die Prüfungen in den beiden Curricula identisch sind.
  2. Die Prüfungsantritte verfallen daher nur dann, wenn die Prüfungen nach den Modalitäten des neuen Curriculums absolviert werden und diese sich von den Modalitäten des alten Curriculums unterscheiden.

Auf das obige Beispiel angewendet heißt das: Wenn beispielsweise die Prüfung über die LV „Entwicklungspsychologie des Jugend- und Erwachsenenalters“ vor dem Übertritt in das neue Curriculum schon zweimal negativ benotet worden ist, dann muss diese nach dem alten Curriculum wiederholt werden und die Prüfungsantritte zählen weiter. Sollte sich jemand nach dem Übertritt in das neue Curriculum allerdings dazu entscheiden, die Gesamtprüfung nach dem neuen Curriculum abzulegen, verfallen sowohl die positiv als auch die negativ absolvierten Prüfungsantritte, die im Rahmen des alten Curriculums absolviert worden sind.

Wenn beispielsweise die Prüfung über die LV „Psychologische Genderforschung“ wiederholt werden muss, zählen die absolvierten Antritte auch dann, wenn in das neue Curriculum gewechselt wurde, da die Prüfungen in beiden Curricula identisch sind.

Es gilt also: Die Wiederholung einer Prüfung muss in dem Curriculum erfolgen, in dem diese Prüfung zum ersten Mal abgelegt worden ist. Das gilt auch für Prüfungen, die in den beiden Curricula identisch (siehe 2.1, a) 

Für alle, die im Curriculum 2019 studieren, gelten, was die Anmeldevoraussetzungen und die Vergabe von Plätzen bei Lehrveranstaltungen mit Teilungsziffern trifft, die Regelungen des Curriculum 2019. Diese gelten auch dann, wenn Lehrveranstaltungen nach dem alten Curriculum angeboten werden (siehe oben).

3. Empfohlener Studienverlauf für das neue Curriculum Bachelorstudium Psychologie 2019 W

Empfohlener Studienverlauf Bachelor Studium 2019W

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