Liebe Studierende!
Befürchten Sie im Uni-Chaos verloren zu gehen? Wir haben für Sie eine Liste mit häufig gestellten Fragen zusammengetragen:
Buddy-/Mentoring-System
An der Universität Innsbruck gibt es ein Buddy-/Mentoring-System. Das Ziel dieses Programms ist es, Studierende sowohl durch Studienkolleg*innen als auch durch Lehrende optimal zu unterstützen und durch ihr Studium zu begleiten.
Buddys
Buddys sind erfahrene Studierende, die bei verschiedenen Fragen rund ums Studium, insbesondere beim Studieneinstieg, zur Verfügung stehen.
Die Lehrveranstaltungen „Grundlagen der Linguistik“ und „Über die Sprachen der Welt“ sind als StEOP-Lehrveranstaltungen zu Beginn des Studiums zu absolvieren.
Auch die VU "Grundlagen des phil.-kult. Studiums" sollte im ersten Semester besucht werden, da hier wichtige Grundlagen des Studiums vermittelt werden.
NEIN!
Grundsätzlich ist kein Modul Voraussetzung für ein anderes. Ausnahme ist das Modul bachelorarbeit: Dieses Modul kann erst besucht werden, nachdem mindestens 60 ECTS-AP aus den positiv absolvierten Pflichtmodulen 1–17 bzw. Wahlmodulen 1–5 erreicht sind. Abgesehen davon sind Sie sehr frei in der Einteilung der Lehrveranstaltungen. Der Studienverlauf besagt lediglich, dass es möglich ist, das Studium in der Zeit von 6 Semestern zu studieren und ist im Falle des BA Sprachwissenschaft lediglich ein Modell zur Veranschaulichung. Gestalten Sie Ihren persönlichen Studienplan so, wie es das Lehrangebot ermöglicht und wie es Ihren Vorstellungen entspricht.
Bei Vorlesungen besteht grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht, Sie sind aber natürlich immer gern gesehen - auch in den Vorlesungen. Nützen Sie die Möglichkeit Vorlesungen zu besuchen und mit den Lehrenden und Ihren Kommiliton*innen in Kontakt zu treten. Bei allen anderen Lehrveranstaltungsarten besteht Anwesenheitspflicht. was in der Regel bedeutet, dass Sie maximal drei Mal dem Unterricht fernbleiben dürfen.
Man kann das Studium der Sprachwissenschaft sowohl im Winter- als auch im Sommersemester beginnen.
Da die Kapazitäten begrenzt sind, kann nicht jede Lehrveranstaltung jedes Semester angeboten werden. Daher werden bestimmte Module nur jährlich angeboten; dies ist auch im Lehrzielkatalog jeweils bei der entsprechenden LV vermerkt. Im Normfall stellt dies keinerlei Problem dar. Falls Sie jedoch das Gefühl haben, eine Lehrveranstaltung müsse dringend angeboten werden, zögern Sie nicht, uns oder Ihre Studienrichtungsvertretung deswegen zu kontaktieren.
In diesem bzw. in jedem Falle ist es am besten, zur ersten Einheit hingehen und die Teilnahme vor Ort zu klären.
Nein. Es ist möglich, ein Modul innerhalb eines Semesters abzuschließen, wenn alle Lehrveranstaltungen des Moduls angeboten werden – sollte dies nicht der Fall sein, ist es kein Problem, die Lehrveranstaltungen in verschiedenen Semestern zu absolvieren.
Im Rahmen des ersten Semesters dürfen inkl. STEOP-Lehrveranstaltungsprüfungen insgesamt 30 ECTS-AP absolviert werden; erst nach erfolgreicher Absolvierung der STEOP-Lehrveranstaltungsprüfungen (die zweimal wiederholt werden dürfen) können darüber hinausgehend LV-Prüfungen absolviert bzw. ECTS-AP erworben werden. Darüber hinaus sind Sie frei und können die Anzahl an Ihre persönliche Situation anpassen – Wie schnell möchten/können Sie abschließen? Arbeiten Sie nebenher? Gibt es ein Zweitstudium? Wie belastbar sind Sie.. etc.? Sie sollten sich lediglich beim Finanzamt erkundigen, welche Voraussetzungen es für die Kinder-/Familienbeihilfe gibt bzw. wie es mit etwaigen Stipendien aussieht.
Vorlesungen: Positiv beurteilte Prüfungen können bis sechs Monate nach der Ablegung, jedoch längstens bis zum Abschluss des betreffenden Studienabschnittes oder bis zum Abschluss des betreffenden Studiums einmal wiederholt werden. Die positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antreten zur Wiederholungsprüfung nichtig. Negativ beurteilte Prüfungen können dreimal wiederholt werden. Die dritte Wiederholung einer Prüfung ist kommissionell abzuhalten. Auf Antrag der oder des Studierenden gilt dies auch für die zweite Wiederholung. Sollten Sie wiederholt negativ abschließen, treten Sie am besten mit der/m Lehrenden in Kontakt.
Andere LV-Arten: Alle anderen Lehrveranstaltungsarten sind prüfungsimmanent, d.h. es besteht Anwesenheitspflicht. Das bedeutet, dass auch Faktoren wie Mitarbeit, Hausarbeiten, Zwischenprüfungen usw. in die Endbenotung einfließen. Diese Lehrveranstaltungen können insgesamt viermal wiederholt werden, es muss jedoch jeweils die gesamte Lehrveranstaltung wiederholt werden. Bitte wendet Euch an den/die LV-LeiterIn, um die jeweilige Benotungsgrundlage für die LV in Erfahrung zu bringen.
Müssen: Nein.
Dürfen: Ja.
Sollen: Je nach Situation. Jede Zusatzqualifikation bringt Sie in Ihrem späteren Berufsleben weiter. Am besten leben Sie sich erst an der Uni ein und lernen die Sprachwissenschaft kennen – sobald Sie wissen, welche Richtung Sie einschlagen wollen, können Sie sich nach einem passenden Zweitstudium umschauen, sofern es zeitlich vertretbar ist. Bedenken Sie, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, wie Sie die zwei Studien zeitlich unter einen Hut bekommen (Stichwort Anwesehnheitspflicht).
Die empfohlenen Werke sind zumeist in der Universitätsbibliothek entlehn- bzw. einsehbar. Meist stellen diese Vorschläge eine Ergänzung zum Lehrveranstaltungsstoff dar und müssen keineswegs erworben werden. Abgesehen davon ist ein Studium eine gute Gelegenheit, sich eine kleine, aber feine Fachbibliothek zuzulegen.