Transkription:
Hohe k.k. Statthalterei!
Die ehrfurchtsvoll unterzeichnete k.k. Universitäts-bibliotheks-Leitung bittet, die zwei angeschlossenen mit Note der kais. Hofbibliotheks-Direction vom 3. Dez. 1866 Z. 328 zur Benützung für Herrn Prof. Dr. Heller directe anher übermittelten Bücher:
Kongl. Vetenskaps – Akademiens
[För]Handlinger, 1844 &
Memorie dell’Istituto Veneto di Scienze etc.
Vol. II, 1845,
gnädigst an die oberwähnte Anstalt zurückgelangen lassen zu wollen.
k.k. Universitäts-bibliothek,
Innsbruck 17. Jänner 1867
Dr. Foregg
Tiroler Landesarchiv, Akten der Statthalterei, Studien 1552/1867.
Im Jahr 1861 wurde für Universitätsprofessoren und Gymnasiallehrer die Möglichkeit zur „Entlehnung von Büchern aus den außerhalb ihres Aufenthaltsortes befindlichen öffentlichen bibliotheken“ geschaffen, also das, was wir heute als Fernleihe bezeichnen.
Bis zum Jahr 1848 war es in Regel nicht gestattet gewesen, Bücher aus der bibliothek zu entleihen, sie konnten lediglich im Lesesaal der bibliothek konsultiert werden. Die Möglichkeit, Bücher auch auszuleihen, war daher 1848 ein erster Schritt, das Angebot der Universitätsbibliothek ‚benutzerfreundlich’ zu machen, was allerdings den damaligen bibliotheksdirektor – in der Sorge um seine Bücher – wenig freute.
Die Möglichkeit, Bücher auch aus anderen bibliotheken der Monarchie auszuleihen, war nun ein weiterer Schritt, der den Professoren ihre Arbeit erleichtern sollte. Häufig finden sich nämlich Klagen von Professoren, dass es die notwendige Literatur in der Innsbrucker Universitätsbibliothek nicht gebe bzw. der jeweilige Direktor die Ankaufwünsche nicht vollkommen erfülle, so dass man entweder in der Arbeit eingeschränkt sei, oder, wie der Philologe Karl Schenkl 1857 schreibt, viele Bücher selbst kaufen müsse: „Es ist hier wahrlich zu verzweifeln, da man für jede Arbeit eine Unmasse Bücher einkaufen muß und dann immer noch Mangel leidet.“
In der Folge entwickelte sich ein reger Fernleihverkehr, wobei in erster Linie Werke aus der Wiener Universitätsbibliothek und der Wiener Hofbibliothek, der heutigen Nationalbibliothek, entliehen wurden. Im Jahr 1868 wurde die Möglichkeit auch auf „Lehramtskandidaten“ und „Fachschriftsteller“ ausgeweitet. 1882 wurden schließlich auch Fernleihen aus bzw. nach dem Ausland erleichtert, so dass keine Sondergenehmigungen mehr eingeholt werden mussten.
Der Versand und die Rückstellung der Bücher erfolgte durch den amtlichen Postverkehr der Statthalterei, der von Wien nach Innsbruck in der Regel nur einen Tag benötigte, so dass Fernleihen damals in kürzester Zeit beim Benutzer eintrafen.
(Christof Aichner)