Bachelorstudium Biologie
curriculum (2019W)
Bachelor of Science
Dauer/ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Voraussetzung
Matura/Äquivalentes Zeugnis und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Biologie
Niveau Qualifikation
Bachelor (1. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6
ISCED-F
0511 Biologie
Studienkennzahl
UC 033 630
Das curriculum ist die Grundlage eines Studiums und vermittelt einen detaillierten Überblick zum Aufbau, zum Inhalt, zur Prüfungsordnung und zum Qualifikationsprofil.
Mittels curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden: welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für das Bachelorstudium Biologie, wie lange dauert das Studium, welche Module müssen absolviert werden etc.
Für das Bachelorstudium Biologie gilt aktuell das curriculum 2019W.
Informationen zum curriculum (2019W)
Die Gesamtfassung des curriculums spiegelt das aktuell gültige curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 07.02.2024, 24. Stück, Nr. 420 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- Mitteilungsblatt vom 02.02.2023, 18. Stück, Nr. 275 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- Mitteilungsblatt vom 16.02.2022, 19. Stück, Nr. 281 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- Mitteilungsblatt vom 09.12.2020, 26. Stück, Nr. 242 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- curriculum/Gesamtfassung (ab 18.12.2019)
- Mitteilungsblatt vom 04.02.2020, 13. Stück, Nr. 206 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- Mitteilungsblatt vom 18.12.2019, 10. Stück, Nr. 138 (Berichtigung des curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 08.05.2019, 43. Stück, Nr. 432 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 08.04.2019, 32. Stück, Nr. 379
Zusatzprüfung
Die Zusatzprüfung aus Biologie und Umweltkunde entfällt,
- wenn Naturwissenschaften, Biologie oder Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens vier Wochenstunden erfolgreich absolviert wurden.
- wenn Kenntnisse aus den Bereichen Naturwissenschaften, Biologie oder Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen Studienwerber/innen bereits im Aufnahmeverfahren vor Zulassung enthalten sind (betrifft alle Aufnahmeverfahren gem. § 65a und §§71b, c, d UG 2002).
Studieneingangs- und Orientierungsphase
(1) Die Studieneingangs-und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, hat den Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung ihrer Studienwahl zu schaffen. Es sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:
- SL Das Biologiestudium an der Universität Innsbruck (PM 1 lit. a/1 SSt/0,5 ECTS- AP);
- VO Botanik (PM 1 lit. b/2 SSt/3 ECTS-AP);
- VO Zoologie (PM 1 lit. c/2 SSt/3 ECTS-AP);
- VO Mikrobiologie (PM 1 lit. e/2 SSt/3 ECTS-AP).
(2) Der positive Erfolg bei den in Abs. 1 genannten Prüfungen berechtigt zur Absolvierung weiterer, über die Studieneingangs-und Orientierungsphase hinausgehender Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im curriculum vorgesehenen Bachelorarbeit. Im curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs-und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Umfang von 20,5 ECTS-AP absolviert werden. Im curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester bzw. 180 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
12,5 ECTS-AP: Einführung in die biologischen Disziplinen
7,5 ECTS-AP: Grundlagen der Biologie
7,5 ECTS-AP: Grundlagen der Chemie und Physik
2,5 ECTS-AP: Biochemie
7,5 ECTS-AP: Grundlagen der Humanbiologie
7,5 ECTS-AP: Mikrobiologie I
7,5 ECTS-AP: Botanik I
7,5 ECTS-AP: Zoologie I
7,5 ECTS-AP: Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens
7,5 ECTS-AP: Ökologie I
7,5 ECTS-AP: Molekularbiologie
7,5 ECTS-AP: Zoologie II
7,5 ECTS-AP: Botanik II
7,5 ECTS-AP: Ökologie II
7,5 ECTS-AP: Mikrobiologie II
2,5 ECTS-AP: Wissenschaftliches Präsentieren
5,0 ECTS-AP: Praktische Grundlagen: Freiland oder Praktische Grundlagen: Labor
7,5 ECTS-AP: Wahlmodul
7,5 ECTS-AP: Wahlmodul
7,5 ECTS-AP: Wahlmodul
7,5 ECTS-AP: Wahlmodul
7,5 ECTS-AP: Wahlmodul
7,5 ECTS-AP: Wahlmodul
15,0 ECTS-AP: Bachelorarbeit
Semester | ECTS-AP | Titel |
---|---|---|
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/index.html.de
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
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Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 21,4 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 28,5 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 28,8 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 21,3 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird gemäß § 73 Abs. 3 nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß curriculum
- Prüfungsprotokoll
Hinweis: Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Bachelorstudiums sind das ausgefüllte "Prüfungsprotokoll" sowie der "Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß curriculum" im Prüfungsreferat einzureichen. - Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUNDBeiblatt
- Deckblatt für Bachelorarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Bachelorarbeit beifügen)
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Technikerstraße 17
Studiendekanin
Univ.-Prof. Dr. Birgit Weinberger
Informationsportal für Biologiestudentinnen und -studenten der Universität Innsbruck
biopage.info: