Bachelorstudium Pharmazie
curriculum (2015W)
Bachelor of Science (BSc)
Dauer / ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Sprache
Deutsch
Voraussetzung
Matura oder Äquivalent und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Chemie und Pharmazie
Niveau der Qualifikation
Bachelor (1. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6
ISCED-F
0916 Pharmazie
Studienkennzahl
UC 033 305
Zusatzprüfung
Die Zusatzprüfung aus Biologie und Umweltkunde entfällt, wenn Naturwissenschaften, Biologie oder Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens vier Wochenstunden erfolgreich absolviert wurden. wenn Kenntnisse aus den Bereichen Naturwissenschaften, Biologie oder Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen Studienwerber/innen bereits im Aufnahmeverfahren vor Zulassung enthalten sind (betrifft alle Aufnahmeverfahren gem. § 65a und §§71b, c, d UG 2002). Die Zusatzprüfung aus Latein ist bis zur vollständigen Ablegung der Bachelorprüfung abzulegen, wenn dieses Fach nicht an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich absolviert wurde.
Das curriculum ist die Grundlage eines Studiums. Mit einem Blick auf das curriculum zum Bachelor Pharmazie erhältst du einen detaillierten Überblick zu Aufbau, Inhalt, Prüfungsordnung und Qualifikationsprofil dieses Bachelors.
Durch das curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden. Zum Beispiel welche Kriterien für die Anmeldung zum Bachelor Pharmazie erfüllt werden müssen, wie lange das Studium dauert, welche Module zu absolvieren sind und vieles mehr.
Für das Bachelorstudium Pharmazie gilt aktuell das curriculum 2015W.
Informationen zum curriculum (2015W)
Die Gesamtfassung des curriculums spiegelt das aktuell gültige curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 07.02.2024, 24. Stück, Nr. 423 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- Mitteilungsblatt vom 02.02.2023, 18. Stück, Nr. 272 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- Mitteilungsblatt vom 16.02.2022, 19. Stück, Nr. 283 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- Mitteilungsblatt vom 06.10.2021, 1. Stück, Nr. 2 (Äquivalenzliste)
- curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2021)
- Mitteilungsblatt vom 24.06.2021, 85. Stück, Nr. 888 (Änderung des curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 09.12.2020, 26. Stück, Nr. 244 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- Mitteilungsblatt vom 04.02.2020, 13. Stück, Nr. 208 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- Mitteilungsblatt vom 19.12.2018, 10. Stück, Nr. 149 (Änderung Verordnung des Aufnahmeverfahrens)
- Mitteilungsblatt vom 05.12.2018, 8. Stück, Nr. 117 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- Mitteilungsblatt vom 16.05.2018, 39. Stück, Nr. 360 (Festlegung der allgmeinen Zulassungsfrist WS 2018/2019)
- curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2017)
- Mitteilungsblatt vom 27.06.2017, 46. Stück, Nr. 654 (Änderung des curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 17.05.2017, 37. Stück, Nr. 540 (Festlegung der allgemeinen Zulassungsfrist WS 2017/2018)
- Mitteilungsblatt vom 15.02.2017, 25. Stück, Nr. 273 (Kostenbeitrag für Aufnahmeverfahren)
- curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2016)
- Mitteilungsblatt vom 02.06.2016, 36. Stück, Nr. 440 (Änderung des curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 01.06.2016, 35. Stück, Nr. 422 (Festlegung der allgemeinen Zulassungsfrist WS 2016/2017)
- Mitteilungsblatt vom 24.03.2016, 16. Stück, Nr. 289 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- Mitteilungsblatt vom 17.02.2016, 12. Stück, Nr. 219 (Kostenbeitrag für Aufnahmeverfahren)
- Mitteilungsblatt vom 12.05.2015, 37. Stück, Nr. 401
- Mitteilungsblatt vom 06.05.2015, 23. Stück, Nr. 353 (Festlegung der allgemeinen Zulassungsfrist WS 2015/2016)
Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP)
Studieneingangs- und Orientierungsphase ab dem Wintersemester 2016 »
(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:
- Ringvorlesung Pharmazie (PM 1, VO 2, 5 ECTS-AP),
- Allgemeine Biologie und Zellbiologie (PM 2b, VO 3, 6 ECTS-AP),
- Einführung in Mathematik und Statistik (PM 2c, VO 1, 1 ECTS-AP),
- Allgemeine Chemie für Studierende der Pharmazie (PM 3a, VO 4, 8 ECTS-AP).
(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der Bachelorarbeit.
(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Vorlesungen (VO) und Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) im Ausmaß von bis zu 10 ECTS-AP absolviert werden. Im curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester bzw. 180 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
5,0 ECTS-AP: Kernfächer der Pharmazie
10,0 ECTS-AP: Grundlagen der Naturwissenschaften I
15,0 ECTS-AP: Grundlagen der Naturwissenschaften II
12,5 ECTS-AP: Biochemie, Physiologie und Pathophysiologie
10,0 ECTS-AP: Analytische Chemie
7,5 ECTS-AP: Organische Chemie I
10,0 ECTS-AP: Physiologie und Pathophysiologie
5,0 ECTS-AP: Grundlagen der Pharmazeutischen Technologie
10,0 ECTS-AP: Organische Chemie II
2,5 ECTS-AP: Wahlmodul 1 oder 2
7,5 ECTS-AP: Pharmakologie I
12,5 ECTS-AP: Pharmakognosie I
12,5 ECTS-AP: Arzneistoff- und Arzneimittelanalytik
5,0 ECTS-AP: Pharmakologie II
10,0 ECTS-AP: Pharmazeutische Chemie I und Biopharmazie
10,0 ECTS-AP: Arzneiformenlehre
5,0 ECTS-AP: Spektroskopie
7,5 ECTS-AP: Bachelorarbeit
5,0 ECTS-AP: Pharmazeutische Chemie II
12,5 ECTS-AP: Pharmakognosie II
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul 1, 2, 3 oder 4
Semester | ECTS-AP | Titel |
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Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
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Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 18,6 | =100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 24,2 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 28,1 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 29,1 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß curriculum
- Prüfungsprotokoll
Hinweis: Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Bachelorstudiums sind das ausgefüllte "Prüfungsprotokoll" sowie der "Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß curriculum" im Prüfungsreferat einzureichen. - Einreichung der Bachelorarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Bachelorarbeit beifügen)
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Prüfungswiederholung der Ringvorlesung Pharmazie
Anerkennungen
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragte
Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Alexandra Koschak