Mailaussendung 22.8.2022 (BA/MA-Studierende)
Sehr geehrte Studierende,
wir möchten Ihnen folgende Informationen zum lehramtsstudium weitergeben:
I. Masterstudium lehramt Sekundarstufe Interdisziplinäre Kompetenzen
In § 5 Abs 4 des Curriculums lehramt Sekundarstufe werden im Hinblick auf die Interdisziplinären Kompetenzen folgende Richtlinien festgelegt:
(4) Im Modul „Interdisziplinäre Kompetenzen“ sind 20 ECTS-AP zu absolvieren. Diese können
- aus den eingerichteten Master- und/oder Diplomstudien (einschließlich nicht gewählter Optionen des lehramtsstudiums Sekundarstufe Allgemeinbildung) frei gewählt werden;
- als Schwerpunktsetzung im Bereich der lehramtsstudien absolviert werden;
- nach Maßgabe der freien Plätze durch Absolvierung eines Teils der im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck verlautbarten Wahlpakete (Ergänzungen) im Umfang von bis zu 20 ECTS-AP absolviert werden. Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraus-setzungen sind zu erfüllen;
- Studierende sind berechtigt, in begründeten Fällen wie z. B. bei zu absolvierenden Lehrveranstaltungen zum Erhalt der Lehrbefähigung/Studientitelanerkennung in Italien oder für den aufbauenden Erwerb interdisziplinärer Kompetenzen, einzelne Lehrveranstaltungen aus den eingerichteten Bachelorstudien zu wählen.
Das bedeutet:
Lehrveranstaltungen aus Masterstudien sind aus dem Angebot der Universität Innsbruck frei wählbar. Sie werden im Prüfungsprotokoll am Ende des Semesters eingetragen.
Bachelorlehrveranstaltungen sind im Prinzip nicht wählbar. Es gilt allerdings eine Ausnahmeregelung im Hinblick auf den Aufbau von Kompetenzen, die der Begründung und Zustimmung bedarf. Um Härtefälle zu vermeiden, haben wir einen Übergang geschaffen. Man konnte man bis 28. 2. 2022 noch großzügig anerkennen lassen. Ab 1.10. 2022 wird es nur mehr möglich sein, BA-Lehrveranstaltungen anerkennen zu lassen, wenn sie 1) für die Lehrbefähigung in Südtirol dienen oder 2) wenn sie dem besonderen Aufbau von Kompetenzen dienen.
1) muss frühzeitig mit Frau Mag. Rottensteiner vom Büro für Südtirolagenden abgesprochen werden. Im Master können Sie sich dann diese Lehrveranstaltungen anerkennen lassen, indem Sie der Studiendekanin eine Mail mit einer transparenten Auflistung der abgesprochenen Lehrveranstaltungen (Studium, LV-Nummer, LV-Titel, Stunden, ECTS, Prüfungsdatum, Note …) schicken und den Studienerfolgsnachweis anhängen: Mailadresse: wahlmodule-master-la@uibk.ac.at
Für 2) muss die Studiendekanin im Vorhinein (vor dem Besuch der gewünschten BA-Lehrveranstaltung) per Mail kontaktiert und die Anerkennungswünsche bekannt gegeben werden. Dem muss auch für jede LV eine Begründung angeschlossen werden, aus der hervorgeht, inwiefern die Lehrveranstaltung bzw. die Lehrveranstaltungen dem Aufbau von zusätzlichen Kompetenzen dienen. Nach Zusage und Absolvierung der Lehrveranstaltungen können die Prüfungen dann im Masterstudium anerkannt werden: Mailadresse für die Korrespondenz mit der Studiendekanin: wahlmodule-master-la@uibk.ac.at
Dabei ist besonders zu beachten, dass Anerkennungen für Prüfungsleistungen, die vor Aufnahme des Studiums erworben wurden, ab 1. 10. 2022 in den ersten zwei Semestern vorgenommen werden müssen, außer, wenn es sich um später noch erworbene Lehrveranstaltungen handelt. (Siehe hierzu auch die Mail des Vizerektors für Lehre und Studierende der Universität Innsbruck vom Juli 2022)
II. An- und Abmeldungen bei Lehrveranstaltungen
Bitte melden Sie sich nur bei denjenigen Lehrveranstaltungen an, bei denen Sie auf jeden Fall teilnehmen wollen. Auch ersuchen wir Sie, sich speziell bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (PS, SE, VU u.a.) unbedingt abzumelden, wenn Sie die Lehrveranstaltung nach Anmeldung nicht mehr besuchen wollen/können. Ansonsten kann dies als negativ absolvierter Prüfungsantritt gewertet werden.
III. Vorziehen von Lehrveranstaltungen aus dem Master
wenn man sich noch im Bachelor befindet: Da es immer wieder Anfragen gibt, soll hier nochmals klargestellt werden:
Es ist nicht möglich, Lehrveranstaltungen aus dem MA vorzuziehen. Auch kann man nur Prüfungen in jenem Studium machen, zu dessen Fortsetzung man gemeldet ist, also keine MA-Lehrveranstaltungsprüfungen, solange man noch im BA ist. Wenn jemand eindeutig nachweisen kann, dass er das BA-Studium innerhalb der Zulassungsfrist des betreffenden Semesters beendet, ist es möglich, diese Person in Lehrveranstaltungen des Masterstudiums aufzunehmen, sonst nicht. Die Zulassungsfristen werden auf dieser Webseite veröffentlicht: https://www.uibk.ac.at/studium/organisation/studium/#termine Bitte beachten Sie auch unbedingt die notwendigen administrativen Abläufe für den Studienabschluss des Bachelorstudiums bzw. die Anmeldung des Masterstudiums und planen Sie dafür genügend Zeit ein: https://www.uibk.ac.at/fakultaeten/lehrerinnenbildung/studium/verwaltungsablauf_studienabschluss_ba_ma.html
Planen Sie Ihr Studium entsprechend, sodass Sie keine „Stehzeiten“ haben. Wenn Sie in dieser Angelegenheit Fragen haben, wenden Sie sich an die Studienbeauftragten für die lehramtsstudien: https://www.uibk.ac.at/fakultaeten/lehrerinnenbildung/studium/studienbevollmaechtigte.html.de
IV. Defensio der Masterarbeit
Wie hinlänglich bekannt sein dürfte, kann die Masterarbeit aus Biwi-Grundlagen, Fach, Fachdidaktik oder übergreifend geschrieben werden. Für die Anmeldung zur Defensio und die Defensio ist ebenfalls der Verwaltungsablauf zu beachten: https://www.uibk.ac.at/fakultaeten/lehrerinnenbildung/studium/verwaltungsablauf_studienabschluss_ba_ma.html
Die Defensio ist eine kommissionelle Prüfung, die sich aus drei Prüfer:innen des entsprechenden Masterarbeitsgebietes zusammensetzt (Biwi-Grundlagen oder Fach oder Fachdidaktik oder übergreifend). In manchen Bereichen, in denen sich schwer drei Prüfer:innen finden, kann die Kommission auch übergreifend zusammengesetzt sein. Mindestens eine Person in der Kommission, in der Regel die/der Vorsitzende, muss habilitiert sein. Die Zusammensetzung der Kommission ist durch die Studienbeauftragte/den Studienbeauftragten zu genehmigen. Es ist anzuraten, dass Sie im Vorfeld, bevor Sie die Defensio anmelden, mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer, aber auch mit der/dem entsprechenden Studienbeauftragten (https://www.uibk.ac.at/fakultaeten/lehrerinnenbildung/studium/studienbevollmaechtigte.html.de) Kontakt aufnehmen und das Procedere besprechen. Es ist vorgesehen, dass die Defensio im lehramtsstudium 45 Minuten dauert, ca. 15 Minuten sind für Ihre Präsentation vorgesehen, die restliche Zeit für Fragen und Diskussion.