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Leitfaden für das Bachelorstudium Translationswissenschaft

 

BACHELORSTUDIUM
Institut für Translationswissenschaft


Leitfaden für das Bachelorstudium Translationswissenschaft

 

Voraussetzungen

Die formale Voraussetzung für das Bachelorstudium ist die Reifeprüfung (auch ohne Latein) oder ein gleichwertiger Schulabschluss. Das Studium ist für Studierende mit sehr guten muttersprachlichen Kenntnissen (Deutsch) und sehr guten Kenntnissen in der gewählten ersten Fremdsprache geeignet. Das BA-Studium Translationswissenschaft führt zum Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden Universitätsabschlusses für gemeinsprachliches Übersetzen in den am Institut für Translationswissenschaft angebotenen Sprachen.

 

Zulassung zum Studium

Für die Zulassung zum Studium, Anmeldung der zusätzlichen Studien, Änderungen in der Sprachkombination usw. ist ausschließlich die Studienabteilung der Universität Innsbruck zuständig. Bitte beachten Sie die obligatorische Online-Bewerbung für StudienanfängerInnen.

 

Umfang und Dauer des Studiums

Das Bachelorstudium Translationswissenschaft umfasst 180 ECTS-Punkte. Das entspricht einer Studiendauer von ca. sechs Semestern, wobei grundsätzlich die Lehrveranstaltungen eines Studienjahres 60 ECTS und die eines Semesters 30 ECTS entsprechen.

 

Sprachenangebot

Das Studium muss mit zwei Fremdsprachen absolviert werden. Folgende Sprachen können gewählt werden:
Deutsch als Fremdsprache, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Russisch.

Das curriculum geht von der Annahme aus, dass in den gewählten Fremdsprachen – mit Ausnahme der Nicht-Schulsprache Russisch – gute Vorkenntnisse, bzw. in der ersten Fremdsprache sehr gute Vorkenntnisse, vorhanden sind. Das Niveau der Sprachbeherrschung in den beiden Fremdsprachen wird vor Beginn des Studiums durch Sprachniveaueinstufung (SNE) festgestellt. Studierende, die das erforderliche Niveau der Sprachbeherrschung durch ein österreichisches Zentralmaturazeugnis (nicht älter als ein Studienjahr) oder einen anderen relevanten Nachweis (nicht älter als zwei Studienjahre) belegen können, werden nach Prüfung der Unterlagen vom Einstufungstest befreit.

Studierende, deren Muttersprache nicht zum Lehrprogramm des Innsbrucker Instituts für Translationswissenschaft gehört, müssen eine Bildungssprache aus den am Institut angebotenen Sprachen wählen. Alle Studierenden, deren Mutter- bzw. Bildungssprache nicht Deutsch ist, müssen Deutsch als erste Fremdsprache belegen. Sehr gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung für das BA-Studium.

 

Auslandsaufenthalt

Ein Auslandsaufenthalt von mindestens einem Semester in den Ländern der gewählten Fremdsprachen wird dringend empfohlen. Ziel des Auslandsaufenthalts ist die Erweiterung der Sprach- und Kulturkompetenz in den gewählten Fremdsprachen. In der Rubrik INTRAWI international  erfahren Sie alles über unsere internationalen Netzwerke, Mobilitäten und Praktika. Außerdem stehen hier zahlreiche Erfahrungsberichte für Sie bereit.

 

Aufbau des Studiums (laut geänderter curriculums-Fassung ab dem 01.10.2016) und empfohlener Studienverlaufsplan

Das Bachelorstudium Translationswissenschaft besteht aus Pflicht- und Wahlmodulen aus den Bereichen Translatologie (sprachenübergreifende theorethische Basisfächer), Sprachbeherrschung, Kulturwissenschaft und Translatorik (= Übersetzen) und verläuft quasi symmetrisch in den beiden gewählten Fremdsprachen. Lediglich im Bereich Translatorik kann man bei der zweite Fremdsprache zwischen zwei Varianten wählen: Die Variante 1 sieht die gleichen Übersetzungskurse wie bei der ersten Fremdsprache vor (Übersetzung in beide Richtungen); die Variante 2 beinhaltet Übersetzungskurse in nur eine Richtung und ist v. a. als eine Art Erleichterung für Studierende mit der ersten Fremdsprache Deutsch gedacht, die sonst zwischen zwei Fremdsprachen übersetzen müssten.

Es sind Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 140 ECTS zu absolvieren:

  • Translatologie (22,5 ECTS)
  • Sprachbeherrschung (30 ECTS pro Fremdsprache)
  • Kulturwissenschaft (15 ECTS pro Fremdsprache)
  • Translatorik (erste Fremdsprache: 25 ECTS) und Prüfungsprojekt (2,5 ECTS)

Weiters sind Wahlmodule im Umfang von insgesamt 32,5 ECTS zu absolvieren:

  • Translatorik zweite Fremdsprache: Variante 1 (20 ECTS) oder Variante 2 (15 ECTS)
  • weitere Wahlmodule: bei der Variante 1 (12,5 ECTS) und bei der Variante 2 (20 ECTS)

Außerdem wird eine Bachelorarbeit im Rahmen eines der am Institut angebotenen Proseminare (PS Translationswissenschaft oder kulturwissenschaftliches PS Ausgewählte Themen für die erste oder zweite Fremdsprache) verfasst:

  • Bachelorarbeit (7,5 ECTS)


Beachten Sie bitte, dass die meistens Lehrveranstaltungen (LV) immanenten Prüfungscharakter haben, d. h. es besteht während des Semesters Anwesenheitspflicht.

 


  Studienbeginn Bachelorstudium Translationswissenschaft

  Allgemeine Informationen zum Bachelorstudium Translationswissenschaft

  Studienabschluss Bachelorstudium Translationswissenschaft

  Informationen des Studienbeauftragten

  Äquivalenzverordnung BA Translationswissenschaft

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