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Unterseite FAQs – Universität Innsbruck

 

FAQs Psychotherapeutisches Propädeutikum


Allgemein

 

Das Psychotherapeutische Propädeutikum ist ein Universitätsstudiengang (USG). Mit seinem Abschluss erhalten Sie keinen akademischen Titel (MA, BA, Mag., Dr., etc.). Dafür aber ein Abschlusszeugnis und hiermit die Berechtigung, ein Fachspezifikum beginnen zu können.

Jede, mit der man eine Berechtigung für ein Hochschulstudium erlangen kann.

Nein, das ist nicht möglich. Sie müssen auch mit einem Quellberuf das Psychotherapeutische Propädeutikum absolvieren, um in einem Fachspezifikum aufgenommen zu werden. Sehr wohl ist es aber möglich, dass Sie sich einzelne Kurse über Ihr Quellstudium (bspw. Psychologie, Medizin, etc.) anrechnen lassen können.

Unser Universitätslehrgang ist so konzipiert, dass Sie diesen berufsbegleitend absolvieren können. Die Lehrveranstaltungen werden unter der Woche nicht vor 17 Uhr angeboten. Ansonsten gibt es Wochenendblöcke, die freitagnachmittags oder samstags angeboten werden. Bis auf das Erste Hilfe Seminar und den praktischen Teil (Selbsterfahrung, Praktikum & Supervision) herrscht keine Anwesenheitspflicht.
Über das Vorlesungsverzeichnis können Sie sich selbst ein Bild von der Zeiteinteilung unserer Lehrveranstaltungen machen.

Nein, bis auf das Erste Hilfe Seminar und den praktischen Teil (Selbsterfahrung, Praktikum & Supervision) herrscht keine Anwesenheitspflicht.

Jede Vorlesung endet mit einer Leistungsfeststellung, die in der Regel aus einer schriftlichen Prüfung besteht. Die erbrachte Leistung wird im ULG aufgrund des UniStG mit Schulnoten beurteilt.



Anrechnung

Anrechnungen klären wir immer erst nach erfolgter Anmeldung zum Lehrgang.

Für die Anrechnung ersuchen wir Sie, nach erfolgter Anmeldung zum Propädeutikum, einen Anrechnungsvorschlag inklusive der entsprechenden Nachweise abzugeben (ein Formular für den Anrechnungsvorschlag finden Sie auf OLAT). Im Anschluss wird die wissenschaftliche Lehrgangsleitung Ihren Antrag im Detail prüfen und Sie können die anerkannten Lehrveranstaltungen über Ihren Account auf LFU:online abrufen – allerdings erst, wenn Sie jene Ausbildungen abgeschlossen haben, für die Sie um Anerkennung ansuchen.
Die Anrechnungsrichtlinien gängiger Studien finden Sie HIERals PDF.

Grundsätzlich ist es richtig, dass man bereits mit einem abgeschlossenen Bachelor der Psychologie innerhalb von 2 Semestern abschließen kann, allerdings unter gewissen Voraussetzungen:

- dies gilt NUR für Abschlüsse an der Universität Innsbruck, NICHT für die UMIT oder andere Universitäten, da für diese andere Anrechungsrichtlinien gelten


- dadurch, dass die meisten Lehrveranstaltungen innerhalb des viersemestrigen Zyklus' nur einmal angeboten werden, muss man zum RICHTIGEN ZEITPUNKT einsteigen, um innerhalb von 2 Semestern abschließen zu können.
Nächstes günstiges Semester:  WINTERSEMESTER 2025/26



Selbsterfahrung

Die Selbsterfahrung soll, damit es sich dabei um einen kohärenten Prozess handelt, aus maximal 4 verschiedenen Selbsterfahrungen bestehen und bei mindestens 2 verschiedenen TherapeutInnen stattfinden (also in 2 verschiedenen Methoden). Außerdem darf die Selbsterfahrung bei Anmeldezeitpunkt im Psychotherapeutischen Propädeutikum nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

Des Weiteren muss mindestens die Hälfte der 50 Einheiten á 45 Min. an Selbsterfahrung als Gruppenselbsterfahrung durchgeführt werden.

Die Selbsterfahrung ist selbst zu organisieren; die Lehrgangsleiterin/der Lehrgangsleiter sorgt mit Unterstützung des Tiroler Landesverbandes für Psychotherapie für ein entsprechendes Angebot an Selbsterfahrungsgruppen, aus dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auswählen können.

Der Nachweis über die Absolvierung der Selbsterfahrung erfolgt durch eine Bestätigung der anleitenden Psychotherapeutin/des anleitenden Psychotherapeuten.

Sollten Sie sich die Gruppenselbsterfahrung extern selbst organisieren, ist es unerlässlich, dass diese im Rahmen einer psychotherapeutischen Selbsterfahrungsgruppe stattfindet, d.h. es dürfen maximal 12 Personen daran teilnehmen.

Der Therapeut/die Therapeutin, bei dem/der die Selbsterfahrung absolviert wird, muss bereits bei Beginn der Selbsterfahrung in die Liste der PsychotherapeutInnen eingetragen sein.
SIEHE

Jedes Semester gibt es Ausschreibungen von PsychotherapeutInnen aus verschiedenen Fachrichtungen, die solche Selbsterfahrungsgruppen anbieten. Diese Ausschreibungen finden Sie auf OLAT.

Nein. Es darf für die Selbsterfahrung keine Kostenbeteiligung durch eine Krankenkasse in Anspruch genommen werden.



Praktikum

Ja, allerdings sollten es nicht mehr als 4 verschiedene Einrichtungen sein. Empfohlen werden 2 verschiedene Einrichtungen.

Ob eine Praktikumsstelle bezahlt ist oder nicht, ist für eine Anrechnung nicht ausschlaggebend. Viel wichtiger ist die Bestimmung des Psychotherapie-Gesetzes: Dieses verlangt ein "Praktikum im Umgang mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen in einer im psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens unter fachlicher Anleitung und Aufsicht des Leiters dieser Einrichtung oder eines Stellvertreters." (§3, Abs. 2, Pkt. 2)

In der Regel sind Praktikumsstellen für das Propädeutikum unbezahlt.

Ja, sofern es den Bedingungen des Psychotherapie-Gesetzes entspricht, also ein "Praktikum im Umgang mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen in einer im psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens unter fachlicher Anleitung und Aufsicht des Leiters dieser Einrichtung oder eines Stellvertreters in der Dauer von zumindest 480 Stunden" (§3, Abs. 2, Pkt. 2) ist und eine praktikumsbegleitende Supervision dazu absolviert wird.
Dies sollte jedenfalls vorher abgeklärt werden.

Dabei gilt, dass überwiegend administrative Unterstützung, Krankentransporte, die nur kurzfristige Kontakte ermöglichen, wie es beispielsweise im Rahmen des Zivildienstes häufig der Fall ist etc., das Kriterium eines Praktikums zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang sowohl mit verhaltensgestörten als auch leidenden Personen nicht erfüllen. Administrative Tätigkeit kann grundsätzlich nur einen geringen Prozentsatz der Stundenanzahl für das Praktikum umfassen (max. 25 %).

Nein, das ist nicht zwingend erforderlich.

Tätigkeiten in Elementar- und Schulpädagogik (sowie anderen angrenzenden pädagogischen Handlungsfeldern im Bildungsbereich), die keine explizite psychosoziale Ausrichtung aufweisen, können in einem Ausmaß von maximal 240 Stunden (50% der im Propädeutikum vorgeschriebenen Praktikumsdauer) angerechnet werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

Neben der primären pädagogischen Aufgabe (z.B. unterrichten, Kinderbetreuung, Betreuung von Kindern und Jugendlichen bei Freizeitaktivitäten) müssen auch Beratung, Betreuung und Begleitung von psychisch leidenden Kindern und Jugendlichen und ggf. deren Eltern belegt werden. Dazu zählt auch die rehabilitations- inklusionspädagogische Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung.

Die in 1. genannten psychosozialen Teilaspekte der pädagogischen Arbeit im Bildungsbereich müssen auch in Kooperation und/oder Vernetzung mit anderen psychosozialen Berufsgruppen (z.B. FachärztInnen, PsychologInnen, PsychotherapeutInnen, SozialarbeiterInnen) sowie mit Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (z.B. Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie, sozialpsychiatrische Einrichtungen, sozialpädagogische Wohngemeinschaften, Beratungsstellen) stattgefunden haben und entsprechend nachgewiesen werden.



Allgemeines zu Praktikum, Supervision und Selbsterfahrung

Alles, was länger als 5 Jahre zurückliegt, gilt als verjährt.

Im Rahmen des Lehrganges werden Supervisionsseminare angeboten. Diese können Sie auch nach absolviertem Praktikum besuchen (sofern dieses nicht verjährt ist).

Nein, dies ist nicht möglich.

Ja, das ist möglich.

Ja, der Lehrgang organisiert zwar regelmäßig eigene Supervisionsseminare. Sie können aber natürlich auch Supervision im Einzel- oder Gruppensetting außerhalb absolvieren.

Ja. Um den Lehrgang abzuschließen, müssen die Nachweise über die erfolgreiche Absolvierung aller theoretischen und praktischen Inhalte des Propädeutikums vorliegen. Damit Sie abschließen können, sollten 2 Wochen vor dem Prüfungstermin alle Seminare abgeschlossen und alle Noten eingegangen sein.




Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung erfolgt öffentlich. Sie können somit, um sich ein Bild vom Ablauf der Prüfung zu machen, als ZuschauerIn daran teilnehmen . Die Prüfungskommission besteht aus einer Vorsitzenden / einem Vorsitzenden und aus jeweils 2 PrüferInnen. Sie werden zu zwei Themenschwerpunkten geprüft. Die Prüfungsliteratur wird vorher bekanntgegeben.

Wenn Ihnen noch Zeugnisse, Bestätigungen, Abschlüsse oder andere Nachweise fehlen bzw. Anrechnungsfragen erst noch geklärt werden müssen, können Sie zur Abschlussprüfung verständlicherweise nur antreten, wenn Sie vorher diese fehlenden Unterlagen nachreichen und alle Anrechnungsfragen geklärt sind.

Bei Nichtantritt zur Prüfung (egal aus welchem Grunde) müssen Sie sich für ein weiteres Semester an der Universität Innsbruck inskribieren, wodurch erneut der ÖH-Beitrag und eine reduzierte Lehrgangsgebühr in Höhe von 290 Euro fällig wären.


Qualitätssicherung

Die Lehrveranstaltungen des Propädeutikums werden laufend evaluiert und zudem findet am Ende des Lehrganges online eine Abschlussevaluation statt. Die Lehrveranstaltungs- und Abschlussevaluierung der Universität Innsbruck dient zur Verbesserung der Lehre, insbesondere als Feedbackinstrument für die LehrveranstaltungsleiterInnen und als Feedback- und Planungsinstrument für die Lehrgangsleitung. Die automatisierte Online-Auswertung sichert die Anonymität der Angaben.


Förderungen

In Österreich gibt es verschiedene Förderstellen, die Ihnen bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung helfen. Wir haben für Sie einen Überblick über Finanzierungsmöglichkeiten und Stipendien zusammengestellt. Da die Fördermöglichkeiten sehr unterschiedlich sind, bitten wir Sie, die zuständigen Stellen persönlich zu kontaktieren.

Förderungen für WeiterbildungsteilnehmerInnen in Österreich


 

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