Doktoratsstudium Soziologie
Curriculum (2009W)
Doctor of Philosophy
Dauer/ECTS-AP
6 Semester/180 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Voraussetzung
Masterabschluss/Äquivalenter Abschluss und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften
Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8
ISCED-F
0314 Soziologie und Kulturwissenschaften
Studienkennzahl
UC 094 xxx | UC 794 365 xxx
Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums. Mit einem Blick auf das Curriculum zum Doktoratsstudium Soziologie erhältst du einen detaillierten Überblick zu Aufbau, Inhalt, Prüfungsordnung und Qualifikationsprofil dieses Doktorats.
Durch das Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden. Zum Beispiel welche Kriterien für die Anmeldung zum Doktoratsstudium Soziologie erfüllt werden müssen, wie lange das Studium dauert, welche Module zu absolvieren sind und vieles mehr.
Für das Doktoratsstudium Soziologie gilt aktuell das Curriculum 2009W.
Informationen zum Curriculum (2009W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2014)
- mitteilungsblatt vom 10.09.2014, 46. Stück, Nr. 664 (Äquivalenzliste)
- mitteilungsblatt vom 17.06.2014, 30. Stück, Nr. 505 (Änderung des Curriculums)
- mitteilungsblatt vom 12.03.2009, 38. Stück, Nr. 175
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Masterstudium an der Universität Innsbruck:
- Masterstudium Soziologie: Soziale und politische Theorie
- Masterstudium Politikwissenschaft: Europäische und internationale Politik
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.
Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Module und Dissertation
A | B |
---|---|
Pflichtmodule 15 ECTS-AP | Dissertation 145 ECTS-AP |
Dissertationsprojekt10 ECTS-AP Verteidigung der Dissertation (Rigorosum)5 ECTS-AP | Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die anders als die Diplom- und Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. Das Thema der Dissertation ist dem Bereich der Soziologie zu entnehmen. Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen. Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt. |
Wahlmodule20 ECTS-AP | |
Mindestens eines der Module "Going Public": Zeitschriftenbeitrag10 ECTS-AP Buchbeitrag10 ECTS-AP Konferenzbeitrag5 ECTS-AP Mindestens eines der Module "fachwissenschaftliche Kompetenzen": Wissenschaftstheoretisch-soziologische Reflexivität5 ECTS-AP Methodologie und Methoden sozialwissenschaftlicher Forschung5 ECTS-AP Weitere mögliche Module: Generische Kompetenzenmax. 10 ECTS-AP |
Informationen zum Studium
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 57,2 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 23,6 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 13,7 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 5,5 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Prüfungsprotokoll
- Anmeldung der Dissertation
- Deckblatt Dissertation
- Eidesstattliche Erklärung (der Dissertation beifügen)
- Einreichung der Dissertation
- Sperre der Dissertation
- Anmeldung zur Verteidigung der Dissertation
Anerkennungen
- Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUNDBeiblatt
ACHTUNG: Füllen Sie bitte das Formular "Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen" UND das "Beiblatt für das 'Doctor of Philosophy'-Doktoratsstudium Soziologie" aus!
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Universitätsstraße 15
Studienbeauftragter
assoz. Prof. Mag. Dr. Bernhard Weicht
Studiendekan (ab 01.03.2024)
Univ.-Prof. Dr. Wilhelmus Johannes Gerardus Uunk
Inforamtionen für Studierende mit Behinderung
Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck